Freitag, 10. Mai 2013

Anfrage Begutachtungsanleitung Transsexualität



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Bearbeitet und Geschrieben von Nikita Noemi Rothenbächer 2013

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Anfrage Begutachtungsanleitung Transsexualität
Meine sehr geehrten Damen und Herren liebe Betroffene von Transidentität unter diesem Link könnt Ihr einen Einblick erhalten was die Begutachtungsanleitungen besagen!


Da es sehr Ausführlich beschrieben wird, wie und was Aussagekräftig ist für die Gutachter und Mediziner welchen die Betroffen ausgesetzt sind, stellte ich eine Anfrage!

Dieses war die Antwort:

Sehr geehrte Frau Rothenbächer,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der "Begutachtungsanleitung
geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualität", die mir von den
Kollegen des MDS zur Beantwortung weitergeleitet wurde.

Es ist dahingehend zutreffend, dass die Ausführungen zu Gesetzestexten
(TSG) und den aktuellen Gerichtsentscheidungen in der vorliegenden Fassung
der Begutachtungsanleitung einer Aktualisierung bedürfen. Eine
entsprechende Überarbeitung ist deshalb auch vorgesehen.


Wie Sie in Ihrer Anfrage zutreffend formulierten, betreffen die Änderungen
das sog. "Transsexuellen-Gesetz (TSG)". Dieses Gesetz regelt nicht die
medizinischen Maßnahmen von geschlechtsangleichenden Eingriffen im Sinne
des SGB V. Von daher ist, bis auf die o.g. redaktionellen Änderungen,
zunächst kein weiterer Handlungsbedarf zu sehen.

Anders sieht es bei den Entscheidungen des Bundessozialgerichtes aus; hier
nimmt die Rechtsprechung direkten Einfluss auf geschlechtsangleichende
Maßnahmen, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
durchzuführen sind. Als Beispiel sei die Entscheidung des BSG zur Frage der
Brustentwicklung bei Mann-zu-Frau-Transsexualität genannt. Hier wurden vom
Gericht konkrete Angaben zur Körbchengröße (Gr. A) festgelegt.

Zu beachten ist, dass diese Entscheidungen jeweils im Einzelfall getroffen wurden.

Diese Änderungen müssen in einer Neuauflage der Begutachtungsanleitung
selbstverständlich berücksichtigt werden.

Es ist in diesem Zusammenhang wichtig darauf hinzuweisen, dass bei allen
MDK-Gutachtern die jeweiligen aktuellen gerichtlichen Entscheidungen in die
Begutachtung des Einzelfalles einbezogen werden.
Eine entsprechende MDK-Datenbank zu aktuellen gerichtlichen Entscheidung steht hierbei den MDK
Gutachtern zur Verfügung.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Antworten eine ausreichende Information gegeben
zu haben; falls Sie noch Fragen haben, können Sie mich gerne unter meiner
Tel.-Nr.: 06171-634_224 beim MDK in Hessen anrufen.


Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Psych. Thomas Listing
Psychologischer Psychotherapeut

Kompetenz-Centrum für Psychiatrie und Psychotherapie
der MDK-Gemeinschaft und des GKV Spitzenverbandes

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