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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013
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Zum Internationalen
Tag gegen Homophobie
Zum Internationalen Tag gegen
Homophobie: Homophobie hat keinen Migrationshintergrund, sondern entspringt der
Mitte unserer Gesellschaft
„Von einem Klima der Offenheit und Wertschätzung kann auch
2013 nicht gesprochen werden. Davon zeugen die im deutschen Sprachgebrauch
gängigen Schimpfwörter oder die mangelnde rechtliche und finanzielle
Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften. 1994 wurde mit der
Abschaffung des § 175 die gleichgeschlechtliche Lebensweise in Deutschland
entkriminalisiert.
In zahlreichen Debatten, Kampagnen und Datenerhebungen
werden jedoch die unterschiedlichen Ausgrenzungs- und
Diskriminierungserfahrungen von Schwulen und Lesben wie allgemein Transgender,
ins besondere Transsexuelle auf körperliche Gewalt durch eine spezifische
Tätergruppe reduziert: Homophobie erscheint als das vermeintliche Problem von
Menschen ‚mit Migrationshintergrund‘ bzw. von ‚Muslimen‘.
Homophobie
(von griech. ὁμός homós: gleich; φόβος phóbos: Angst, Phobie) bezeichnet
hauptsächlich eine soziale, gegen Lesben und Schwule gerichtete Aversion
beziehungsweise Feindseligkeit oder "die irrationale, weil sachlich durch
nichts zu begründende Angst vor homosexuellen Menschen und ihren
Lebensweisen".
Quelle: Wikipedia
Am 17. Mai 1990 beschloss die Generalversammlung der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) längst Überfälliges: Homosexualität von der
Liste psychischer Krankheiten zu streichen. Der 17. Mai wurde daraufhin zum
Internationalen Tag gegen Homophobie ausgerufen. Das Europäische Parlament
betonte im Januar 2006, dass Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung
auf das Schärfste verurteilt wird – eine Kampfansage gegen Homophobie und
Hassgewalt, der alle Mitgliedstaaten verpflichtet sind.
„Schwule Sau!"
ist Schimpfwort Nr.1
Auch wenn sich das politische Engagement der letzten
Jahrzehnte in Deutschland bisher gelohnt hat und queeres Leben zunehmend
akzeptierter geworden ist, so gehören Gewalt und Anfeindungen nach wie vor zur
Erfahrung vieler Schwulen und Lesben. Ihre stärkere Sichtbarkeit in der
Öffentlichkeit empfinden viele Menschen als Provokation. Es reicht, wenn sie
Hand in Hand die Straße entlang gehen oder einander einen Kuss geben. Immer
wieder wird hierauf mit Anfeindungen, Aggressionen und manchmal unmittelbarer
körperlicher Gewalt reagiert. Das geschieht täglich – nicht nur hier in Berlin,
sondern auch im Rest des Landes.
Seit 2005 wird der Internationale Tag gegen Homophobie
jährlich am 17. Mai begangen. Ziel der weltweit durchgeführten Aktion ist es,
Respekt gegenüber Lesben und Schwulen einzufordern. Das Datum wurde als
Erinnerung an den 17. Mai 1990 gewählt, den Tag, an welchem die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschloss, Homosexualität aus ihrem
Diagnoseschlüssel zu streichen.
Zugleich ergeben sich in der Schreibweise zufällige
Parallelen zwischen dem Datum 17.5. und dem ehemaligen Paragraphen 175 des
deutschen Strafgesetzbuches, welcher Homosexualität in der Bundesrepublik
Deutschland noch bis 1969 unter Strafe stellte.
Haben in der letzten Zeit einiges darüber Berichtet siehe:
Zur Geschichte von § 175 StGB Späte Wiedergutmachung für Schwule
Wiedergutmachung für die Opfer des Strafgesetzbuch-Paragrafen 175
Heißt bevor diese Demo heute in vielen Städten von
Deutschland gemacht wird, waren wir schon da, das Recht ein zu fordern für
diese welche die Gesellschaft diskriminiert!
Zugleich ergeben sich in der Schreibweise zufällige Parallelen zwischen
dem Datum 17.5. und dem früheren Paragraphen 175 des deutschen
Strafgesetzbuches, wonach sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen
Geschlechts seit dem 15. Mai 1871 unter Strafe standen. Nach einer
gescheiterten Gesetzesinitiative der Grünen in den 80er Jahren wurde der
Paragraph 175 im Zuge der Rechtsangleichung mit der ehemaligen DDR erst 1994
aufgehoben.
Symbolisch auf den 17. Mai gelegt, beschloss
der Bundestag im Jahr 2002 gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP eine Ergänzung
des NS-Aufhebungsgesetzes.
Danach wurden die Urteile gegen Homosexuelle und
Wehrmachts-Deserteure in der Zeit des Nationalsozialismus für nichtig erklärt.
Der rechtskonservative CSU-Politiker Norbert Geis
bezeichnete die generelle Aufhebung als “Schande”. Kritik wurde jedoch auch von
der Lesben- und Schwulenbewegung laut, da der Bundestag die Urteile gegen
Schwule nach 1945 unangetastet ließ, obgleich die Rechtsgrundlage bis 1969 die
gleiche war.
Erst im Jahr 1994 wurde der Paragraph 175 StGB im Zuge der
Angleichung von ost- und westdeutschem Strafrecht endgültig zugunsten einer
allgemeinen Jugendschutzvorschrift aufgehoben.
Homosexualität war im Mai 2009 noch in rund 70 Ländern
strafbar; in sieben Ländern (Iran, Sudan, Jemen, Mauretanien, Saudi-Arabien,
sowie in den Scharia dominierten Gebieten in Somalia und Nigeria) werden
homosexuelle Handlungen nach wie vor mit der Todesstrafe belegt.
Mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi
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