Freitag, 17. Mai 2013

Ein sehr Bedeutender Tag obwohl wir schon lange hier Aufmerksam machten!



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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013

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Zum Internationalen Tag gegen Homophobie

Zum Internationalen Tag gegen Homophobie: Homophobie hat keinen Migrationshintergrund, sondern entspringt der Mitte unserer Gesellschaft

„Von einem Klima der Offenheit und Wertschätzung kann auch 2013 nicht gesprochen werden. Davon zeugen die im deutschen Sprachgebrauch gängigen Schimpfwörter oder die mangelnde rechtliche und finanzielle Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften. 1994 wurde mit der Abschaffung des § 175 die gleichgeschlechtliche Lebensweise in Deutschland entkriminalisiert.

In zahlreichen Debatten, Kampagnen und Datenerhebungen werden jedoch die unterschiedlichen Ausgrenzungs- und Diskriminierungserfahrungen von Schwulen und Lesben wie allgemein Transgender, ins besondere Transsexuelle auf körperliche Gewalt durch eine spezifische Tätergruppe reduziert: Homophobie erscheint als das vermeintliche Problem von Menschen ‚mit Migrationshintergrund‘ bzw. von ‚Muslimen‘.

Homophobie  (von griech. ὁμός homós: gleich; φόβος phóbos: Angst, Phobie) bezeichnet hauptsächlich eine soziale, gegen Lesben und Schwule gerichtete Aversion beziehungsweise Feindseligkeit oder "die irrationale, weil sachlich durch nichts zu begründende Angst vor homosexuellen Menschen und ihren Lebensweisen".

 Quelle: Wikipedia

Am 17. Mai 1990 beschloss die Generalversammlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) längst Überfälliges: Homosexualität von der Liste psychischer Krankheiten zu streichen. Der 17. Mai wurde daraufhin zum Internationalen Tag gegen Homophobie ausgerufen. Das Europäische Parlament betonte im Januar 2006, dass Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung auf das Schärfste verurteilt wird – eine Kampfansage gegen Homophobie und Hassgewalt, der alle Mitgliedstaaten verpflichtet sind.

„Schwule Sau!" ist Schimpfwort Nr.1

Auch wenn sich das politische Engagement der letzten Jahrzehnte in Deutschland bisher gelohnt hat und queeres Leben zunehmend akzeptierter geworden ist, so gehören Gewalt und Anfeindungen nach wie vor zur Erfahrung vieler Schwulen und Lesben. Ihre stärkere Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit empfinden viele Menschen als Provokation. Es reicht, wenn sie Hand in Hand die Straße entlang gehen oder einander einen Kuss geben. Immer wieder wird hierauf mit Anfeindungen, Aggressionen und manchmal unmittelbarer körperlicher Gewalt reagiert. Das geschieht täglich – nicht nur hier in Berlin, sondern auch im Rest des Landes.

Seit 2005 wird der Internationale Tag gegen Homophobie jährlich am 17. Mai begangen. Ziel der weltweit durchgeführten Aktion ist es, Respekt gegenüber Lesben und Schwulen einzufordern. Das Datum wurde als Erinnerung an den 17. Mai 1990 gewählt, den Tag, an welchem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschloss, Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel zu streichen.

Zugleich ergeben sich in der Schreibweise zufällige Parallelen zwischen dem Datum 17.5. und dem ehemaligen Paragraphen 175 des deutschen Strafgesetzbuches, welcher Homosexualität in der Bundesrepublik Deutschland noch bis 1969 unter Strafe stellte.

Haben in der letzten Zeit einiges darüber Berichtet siehe:

Zur Geschichte von § 175 StGB Späte Wiedergutmachung für Schwule

Wiedergutmachung für die Opfer des Strafgesetzbuch-Paragrafen 175

Heißt bevor diese Demo heute in vielen Städten von Deutschland gemacht wird, waren wir schon da, das Recht ein zu fordern für diese welche die Gesellschaft diskriminiert!

Zugleich ergeben sich in der Schreibweise zufällige Parallelen zwischen dem Datum 17.5. und dem früheren Paragraphen 175 des deutschen Strafgesetzbuches, wonach sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts seit dem 15. Mai 1871 unter Strafe standen. Nach einer gescheiterten Gesetzesinitiative der Grünen in den 80er Jahren wurde der Paragraph 175 im Zuge der Rechtsangleichung mit der ehemaligen DDR erst 1994 aufgehoben.

Symbolisch auf den 17. Mai gelegt, beschloss der Bundestag im Jahr 2002 gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP eine Ergänzung des NS-Aufhebungsgesetzes.

Danach wurden die Urteile gegen Homosexuelle und Wehrmachts-Deserteure in der Zeit des Nationalsozialismus für nichtig erklärt.

Der rechtskonservative CSU-Politiker Norbert Geis bezeichnete die generelle Aufhebung als “Schande”. Kritik wurde jedoch auch von der Lesben- und Schwulenbewegung laut, da der Bundestag die Urteile gegen Schwule nach 1945 unangetastet ließ, obgleich die Rechtsgrundlage bis 1969 die gleiche war.
Erst im Jahr 1994 wurde der Paragraph 175 StGB im Zuge der Angleichung von ost- und westdeutschem Strafrecht endgültig zugunsten einer allgemeinen Jugendschutzvorschrift aufgehoben.

Homosexualität war im Mai 2009 noch in rund 70 Ländern strafbar; in sieben Ländern (Iran, Sudan, Jemen, Mauretanien, Saudi-Arabien, sowie in den Scharia dominierten Gebieten in Somalia und Nigeria) werden homosexuelle Handlungen nach wie vor mit der Todesstrafe belegt.

Mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi

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