Mittwoch, 10. Juli 2013

Straftatbestand: Transsexualität verschwiegen

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013


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Hallo und auf ein Neues, in diesem was die Welt der Transgender betrifft!
Heute Morgen laß ich einen Artikel und fragte mich selbst, ist das nicht alles Menschenverachtend?
In dem Bericht welcher Ursprünglich von einem Transidentischen Wesen in England redet wird enorm viel Blödsinn geschrieben dann aber auch Veröffentlicht!
Um was es geht ist das Vertrauen, auch in England gelten die Europäischen Menschenrechte, die klar besagen, dass ein Zwangsouting von Transsexualität nicht zulässig ist. Man möchte explizit verhindern, dass Transsexuelle sich outen müssen, abgesehen davon wäre es auch ein Verstoß was die Privatsphäre betrifft.
Jedoch kann man das Deutsche TSG nicht mit anderen Vergleichen, mehr noch da dieses Deutsche TSG in vielen Dingen vom Verfassungs-Gericht als Menschenverachtend beschrieben wurde.
Jedoch lest bitte selbst den Bericht!

Straftatbestand: Transsexualität verschwiegen

Justine McNally wurde in England zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er einem Mädchen gegenüber beim Sex verschwiegen hatte, dass er als Frau geboren wurde. Wir haben beim Lesben- und Schwulenverband nachgefragt, wie das in Deutschland geregelt ist.
Es beginnt mit Justine McNally. Am Ende steht die Frage, ob Transsexuelle sich zwangsouten müssen – ob Frauen einem Sexualpartner also erzählen müssen, wenn sie früher einmal Männer waren und umgekehrt. Ja, hat ein britisches Gericht jüngst befunden, zumindest wenn man Medienberichten in der Huffington Post oder dem deutschen Ableger des Vice-Magazin glaubt.

McNally, damals 13, hatte online Kontakt zu einem  zwölfjährigen Mädchen, dem sie erzählte, ein Junge namens Scott zu sein. Nach Jahren des Chattens entschieden sich beide, sich zu treffen. Ab hier werden die Berichte schwammig: Der Sex zwischen den bis dahin 16- und 17-jährigen Teenagern war offenbar einvernehmlich und rangiert, je nach Quelle, zwischen einseitigem Oralverkehr und der Penetration mit einem Dildo. In beiden Fällen erfuhr die Mutter durch Zufall von der Beziehung und zeigte McNally an. Der Court of Appeal verurteilte McNally zu drei Jahren Haft in einer Jugendvollzugsanstalt. Später wurde die Strafe auf neun Monate verkürzt.

Wäre das in Deutschland auch möglich? Wir haben mit Deborah Campbell, Vorstand im Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Köln, der sich auch um Transgenderfragen kümmert, gesprochen.  



jetzt.de: Frau Campbell, Sie kennen den Fall aus Großbritannien. Wäre Vergleichbares in Deutschland auch möglich?
Deborah Campbell: Vorab vielleicht eine Anmerkung: Ich kenne das englische Recht zwar nicht gut genug, um Details beurteilen zu können, kann mir aber nicht vorstellen, dass das, was durch die Presse geht, so stimmt. Auch in England gelten die Europäischen Menschenrechte, die klar besagen, dass ein Zwangsouting von Transsexualität nicht zulässig ist. Man möchte explizit verhindern, dass Transsexuelle sich outen müssen. Die Menschen sollen ein ganz normales Leben führen und die Transsexualität hinter sich lassen können. Deshalb wird eher das geringe Alter eine Rolle gespielt haben. In Deutschland jedenfalls darf es beim Sex keinen Unterschied machen, ob man trans ist oder nicht.

Wo ist das geregelt?
Im TSG, dem Transsexuellengesetz. Paragraf 5 besagt klar, dass die einstigen Vornamen „ohne Zustimmung des Antragstellers nicht offenbart oder ausgeforscht werden“ dürfen. Transsexuelle sind also nicht verpflichtet, sich zu offenbaren. Das gilt im Arbeitsrecht ebenso wie im privaten Bereich.

Wieso ist der Vorname explizit aufgeführt?
Das TSG regelt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit man Geschlecht und Vornamen ändern kann. Im deutschen Recht ist es so, dass der Vorname Auskunft über das Geschlecht geben muss. Einen Geschlechtsnachweis gibt es nur in den internationalen Reisepässen. Deswegen kann man nicht einfach seinen Vornamen ändern, wenn das Geschlecht nicht geändert ist. Das Transsexuellengesetz bildet hier die rechtliche Grundlage für Ausnahmen.  

Macht es bei der Rechtsprechung einen Unterschied, ob der Körper bereits operiert wurde, das erst geplant ist oder auch nie passieren soll?
Meiner Meinung nach nicht. Man muss unterscheiden zwischen Strafrecht und Zivilrecht. Strafrecht ist im StGB abschließend geregelt. Es muss immer eine entsprechende gesetzliche Regelung geben, weil man beim Strafrecht massiv in die Freiheitsrechte der Menschen eingreift. Das kann nur auf der Grundlage eines Gesetzes passieren. Und so, wie es bei uns kein Gesetz mehr gibt, das homosexuelle Handlungen verbietet, gibt es auch kein Gesetz, das vorschreibt, dass vorm Sex geklärt werden muss, welchem Geschlecht man angehört. Das ist etwas hoch Privates, in das der Staat sich tunlichst nicht einmischen sollte und auch nicht darf.

Und die private Seite? Können Sie persönlich nachvollziehen, dass man sich getäuscht fühlt?
Eigentlich nicht. In diesem Moment wollte man genau mit dieser Person Sex haben. Mir ist nicht klar, was sich an dem Gefühl geändert haben soll, nur weil sie noch irgendein Geschlechtsteil hat.

Nun ist eine Liebesbeziehung, ebenso wie eine sexuelle, nichts, was sich rein rational abspielt. Es mag Menschen geben, für die das ein Problem ist.
Und die fühlen sich dann schlecht. Und auch das ist völlig zulässig.

Sie haben also dafür auch Verständnis?
Ja. Schließlich geht es bei Beziehungen um Vertrauen. Aber es gibt so viele Beispiele, bei denen dieser Vertrauensbruch auch nicht bestraft wird: Wenn ein Verheirateter sich als Single ausgibt oder eine Frau einem strenggläubigen Katholiken gegenüber behauptet, noch Jungfrau zu sein. Deshalb geht der Schutz gegen das Zwangsouting hier vor. Menschen sollen in ihrem Geschlecht vollständig ankommen können. Und das geht nicht, wenn sie immer von vornherein sagen müssen: „Hör zu, ich war vorher ein Mann oder eine Frau.“ Das Bundesverfassungsgericht sieht das übrigens genauso, deshalb hat es das TSG auch ausgehöhlt wie einen Schweizer Käse. Dass man seinem Partner vielleicht trotzdem von der Transsexualität erzählen sollte, steht natürlich noch mal auf einem ganz anderen Blatt. Für viele Menschen gehört das sicher zu einer ehrlichen Beziehung dazu. Aber noch mal: Ob jemand es erzählen möchte oder nicht, muss eine ganz und gar private Entscheidung bleiben.

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