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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013
Bitte kopiert den Link und gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Guten Tag Ihr welche meinen Blog öfters Besucht.
Nun wir haben neue Gesetze was Kinder mit Intersexualität
betrifft, ein großer Fortschritt, viele werden sich fragen warum?
Nun einer der Gründe liegt darin das zum ersten Mal,
Intersexualität anerkannt wird, denn zuvor gab es uns jedoch wir wurden Totgeschwiegen
besser noch Ignoriert und Zwangstherapiert!
Aber auch ganz stark Diskriminiert als Exoten betrachtet und
fast als Schande der Menschlichkeit, vor allem in Deutschland welche auf Grund
Ihrer Vergangenheit nie zugeben konnte, dass es Menschen mit Intersexualität
gibt!
Wie auch es gibt noch heute einige welchen den Holocaust der
NS Zeit verleugnen.
Niemand spricht gerne darüber wie viele Intersexuelle Wesen
in dieser Zeit zu Forschungszwecken schändlich Missbraucht und Getötet wurden,
aber dieses trifft auch auf Homosexuelle wie Zigeuner und „Behinderte“ Menschen zu!
Morde und Grausamkeiten welche bis heute nicht aufgearbeitet
wurden, weder gibt es eine einzige Stellungnahme einer einzelnen Regierung in
der Bundesrepublik, im Gegenteil wir Schweigen denn das ist das einzige was wir
wirklich tun können!
Selbst heute warten noch sehr viele auf eine Entschuldigung
von diesen welchen unter dem § 175 StGB verurteilt wurden, somit für diese
Gesellschaft ruiniert wurden, in meinem Blog berichte ich darüber!
Das dieses neue Gesetz einige Erleichterungen für Betroffene
bringen ist ganz klar, jedoch was ist mit diesen, welche vor dem Gesetz zur
Welt kamen?
Auch jetzt ist die Diskussion groß was passiert mit dem TSG
von 1981 welches von vielen Gerichten als Verfassung unwürdig empfunden wird!
Wie immer es handelt sich um eine Minderheit solange man
nichts hört tun wir nichts!
Deswegen dieser Blog tag täglich sind wir mit unseren Post
präsent in den Medien, denn nur so können wir Aufmerksamkeit erwecken bzw. Erzielen!
Heinrich-Böll-Stiftung aktiv gegen die Diskriminierung von Menschen mit non-konformer sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität
In etwa 79 Staaten ist Homosexualität derzeit strafrechtlich
verboten, in sieben Staaten droht sogar die To-desstrafe. Trans*-und
Inter*-Menschen sind weltweit Hassverbrechen und Gewalt ausgesetzt, nicht
selten mit Todesfolge. Das TransMurderMonitoring Projekt hat im Zeitraum von
2008 bis 2011 die Ermordung von 816 Trans*-Menschen in 55 Ländern der Welt
erfasst. Die Verweigerung von Grundrechten und Alltagsdiskriminierung ist
selbst in europäischen Staaten an der Tagesordnung. Russland sorgte erst
kürzlich für große Empörung mit einer homophoben Gesetzesvorlage, die die
vermeintliche „Propagierung“ von Homosexualität verbietet und somit in der
Öffentlichkeit sichtbare Homosexualität unter Strafe stellt.
Neben diesen nach wie vor großen Herausforderungen gibt es
auch gute Nachrichten: in Argentinien wurde Ende 2011 das weltweit erste
Geschlechtsidentitätsgesetz verabschiedet. Danach darf künftig jede und jeder
selbst das eigene Geschlecht bestimmen – ganz ohne Hormonbehandlung oder
Chirurgie. In der internationalen Geberlandschaft hat das Engagement zur
Verbesserung der Menschenrechtssituation von LSBTI zugenommen und das
Fördervolumen von Projekten vor allem zugunsten von Lesben und Schwulen ist
gestiegen. Trans*- und Inter*-Anliegen rücken zumindest stärker ins Bewusstsein
und erleben einen teilweisen Förderzuwachs.
Diesen positiven Trend möchte die Heinrich-Böll-Stiftung
weiterhin mit ihrer intensiven Unterstützung der menschenrechtlichen Anliegen
von LSBTI unterstützen. Im Jahr 2012 haben wir etwa 25 Projekte mit einem
Fördervolumen von ungefähr 200.000 Euro unterstützt. 2010 förderte die Stiftung
mit 34 Projekten die meisten Einzelvorhaben unter deutschen Geber_innen und
stellte mit 170.382 Euro die zweitgrößte Summe für internationale LSBTI-Zwecke
bereit. Unterstützt wird unter anderem Forschung, Aufklärung und
Sensibilisierung, die Vernetzung von Akteur_innen, das Schaffen sicherer Räume
sowie Advocacy Maßnahmen.
Die Projekte sind vielfältig: Im letzten Jahr hat die
Stiftung zum Beispiel einen israelisch-polnischen Jugendaustausch im Rahmen des
Projekts „Antiphobia - Tackling Homophobia and Anti-Semitism“ organisiert.
LSBTI - Aktivist/innen aus afrikanischen Ländern wurde im Rahmen eines
Besuchsprogramms die Möglichkeit gegeben, die Situation für LSB in verschiedenen
gesellschaftlichen Bereichen Deutschlands kennenzulernen, wie Homosexualität in
der Kirche, Errungenschaften in der Gleichstellung zu heterosexuellen Paaren,
etc. In Bosnien wurde ein LGBT Wörterbuch herausgebracht, in Serbien das
schwul-lesbische Merlinka Film Festival unterstützt. Im Inland hat sich die
Heinrich-Böll-Stiftung 2012 unter anderem an der Konferenz Transgender und
Intersex in Kunst, Wissenschaft und Gesellschaft mit der TU Dresden, dem
British Council, Dreilinden und dem Hygienemuseum Dresden beteiligt.
Antidiskriminierungsarbeit und aktive Unterstützung von
Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans*- und Inter*-Menschen (LSBTI) gehört zum
Selbstverständnis der Heinrich-Böll-Stiftung und prägt die nationale wie
internationale Arbeit der Stiftung. Die Förderung der Menschenrechte von
Menschen mit nonkonformer sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität ist
daher fest in der demokratie- und menschenrechtspolitischen Arbeit verankert.
Dieses Selbstverständnis spiegelt sich zudem im Leitbild
„Geschlechterdemokratie“ der Heinrich-Böll-Stiftung wieder und ist
gleichermaßen Organisationsprinzip und gesellschaftspolitische Vision. Das
Leitbild „Geschlechterdemokratie“ der Heinrich-Böll-Stiftung hat zum Ziel, dass eine Vielzahl von Leitbildern und Lebensentwürfen anerkannt
und als gleichwertig betrachtet werden;
die Zuweisung von sozialen Positionen, Arbeit, Einkommen und
Macht nicht über das Geschlecht vermittelt erfolgt; patriarchalische Strukturen und Machtverhältnisse im
privaten wie im öffentlichen Raum überwunden sind; die Vielfalt von Geschlechteridentitäten, geschlechtlichen
Ausdrucksformen und sexueller Orientierung rechtlich und gesellschaftlich
anerkannt werden.
Europäischer Runder Tisch zum Personenstandsrecht von
Trans* und Inter-Personen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Am 4. und 5. November 2013 luden Transgender
Europe (TGEU) und die ILGAEurope* zum „Legal Gender Recognition
Roundtable“ in die Räume der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein. 30
Expert_innen aus ganz Europa diskutierten die personenstandsrechtliche
Situation von Trans* und Inter-Personen. Christine Lüders betonte in ihrem
Grußwort die Notwendigkeit, Gesetze und Regelungen, die Trans* und
Inter-Personen betreffen, zu überprüfen.
Im Rahmen des Runden Tisches wurden die verschiedenen
Regelungen innerhalb Europas und ihre Auswirkungen auf die rechtliche und
soziale Situation von Trans* und Inter-Personen miteinander verglichen.
Thema war auch die Änderung des deutschen
Personenstandsgesetzes, die am 1. November 2013 in Kraft getreten ist: Danach
muss der Geschlechtseintrag im Geburtenregister offengelassen werden, wenn sich
das Geschlecht eines Kindes nicht eindeutig feststellen lässt. Vertreter_innen
von Verbänden intersexueller Menschen kritisieren jedoch auch die neue
Regelung:„Ein fehlender Geschlechtseintrag kann zu verstärkter
Stigmatisierung und einer Art „Zwangsouting“ führen. Es besteht keine
Wahlfreiheit über den Geschlechtseintrag. So könnten Eltern von intersexuellen
Kindern sogar unter größeren Druck geraten, sich für ein Geschlecht zu
entscheiden“, so Silvan Agius von ILGA Europe.
Auch Christine Lüders betonte, dass Handlungsbedarf
besteht: „Ich hoffe, dass die deutsche Regierung die kommende
Legislaturperiode nutzen wird, um sich die entsprechenden Gesetze genauer
anzusehen und notwendige Schlussfolgerungen zu ziehen. Ziel muss dabei eine
Gesetzgebung sein, die jegliche Diskriminierung und Gewalt gegen Trans* und
Inter-Personen verhindert. Insbesondere müssen nicht zwingend notwendige
geschlechtsanpassende Operationen an nicht einwilligungsfähigen Kindern endlich
unterbunden werden.“
*Europäische Sektion der Internationalen Vereinigung von
Schwulen, Lesben, Transgender und Intersex Menschen (ILGA Europe)
Links zum Thema:
Themenseite des
Deutschen Ethikrates
Pressemitteilung der Internationalen Vereinigung
Intergeschlechtlicher Menschen (IVIM) / Organisation Intersex International –
Deutschland (OII Germany)
Mogelpackung für Inter*: Offener Geschlechtseintrag keine
Option
Auf der Website des Deutschen Bundestags wird
verkündet: “Bei Kindern, die ohne eindeutige Geschlechtszugehörigkeit
zur Welt kommen, ist es künftig möglich, im Register auf eine Geschlechtsangabe
zu verzichten.”
Diese Aussage legt nahe, dass der Bundestag die
Wahlmöglichkeit für Eltern intergeschlechtlicher Kinder geschaffen habe, die
Geschlechtsregistrierung offen zu lassen. Tatsächlich lautet jedoch der
Beschluss:
„(3) Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem
männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne
eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen.“
- Das
bedeutet im Klartext, dass es sich nicht um eine Wahlmöglichkeit, sondern
um eine Vorschrift handelt.
- Wer
legt fest, dass ein Kind “weder dem weiblichen noch dem männlichen
Geschlecht zugeordnet werden” kann? Nach bisheriger Praxis: Ausschließlich
die Medizin. Deren Definitionsmacht darüber, was Geschlecht ist und wer
welchem Geschlecht zugewiesen wird, bleibt mit der Neuregelung
unangetastet.
- Gleichzeitig
ist es extrem unwahrscheinlich, dass Ärzt_innen sich zu einem solchen
Attest entscheiden, sofern nicht die Eltern stark darauf dringen. Die
Gefahr der Stigmatisierung wäre in der Tat sehr groß. Daher könnte im
Gegenteil, die neue Vorschrift (potentielle) Eltern und Ärzt_innen zusätzlich
darin bestärken, ein “uneindeutiges” Kind um jeden Preis zu vermeiden
(durch Abtreibung, pränatale “Behandlung” oder sogenannte vereindeutigende
chirurgische und/oder hormonelle Eingriffe). Sofern das Motiv der
Neureglung gewesen ist, chirurgisch-hormonelle “Vereindeutigungen” von
Kindern zu verringern, so ist abzusehen, dass dieses Ziel nicht erreicht
werden wird.
- Statt
die Geschlechtseintragung für alle, nicht nur intergeschlechtliche, Kinder
einfach offen zu lassen, werden erneut Sondervorschriften geschaffen, die
Ausschlüsse produzieren. Die Lebenssituation der allermeisten
intergeschlechtlichen Menschen wird sich dadurch nicht verbessern.
Was wir brauchen, ist ein Ende der fremdbestimmten
Geschlechtszuweisung, der Praxis geschlechtlicher Normierung und Verstümmelung
sowie der medizinischen Definitionshoheit über Geschlecht.
Quellen:
“Die Beschlüsse des Bundestages am 31. Januar und 1.Februar”
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4.
Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 17/10489 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften
(Personenstandsrechts-Änderungsgesetz – PStRÄndG), 30.01.2013,
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