Samstag, 16. November 2013

Europäischer Runder Tisch zum Personenstandsrecht von Trans* und Inter-Personen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2013


Bitte kopiert den Link und gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!


Guten Tag Ihr welche meinen Blog öfters Besucht.

Nun wir haben neue Gesetze was Kinder mit Intersexualität betrifft, ein großer Fortschritt, viele werden sich fragen warum?
Nun einer der Gründe liegt darin das zum ersten Mal, Intersexualität anerkannt wird, denn zuvor gab es uns jedoch wir wurden Totgeschwiegen besser noch Ignoriert und Zwangstherapiert!
Aber auch ganz stark Diskriminiert als Exoten betrachtet und fast als Schande der Menschlichkeit, vor allem in Deutschland welche auf Grund Ihrer Vergangenheit nie zugeben konnte, dass es Menschen mit Intersexualität gibt!
Wie auch es gibt noch heute einige welchen den Holocaust der NS Zeit verleugnen.
Niemand spricht gerne darüber wie viele Intersexuelle Wesen in dieser Zeit zu Forschungszwecken schändlich Missbraucht und Getötet wurden, aber dieses trifft auch auf Homosexuelle wie Zigeuner  und „Behinderte“  Menschen zu!
Morde und Grausamkeiten welche bis heute nicht aufgearbeitet wurden, weder gibt es eine einzige Stellungnahme einer einzelnen Regierung in der Bundesrepublik, im Gegenteil wir Schweigen denn das ist das einzige was wir wirklich tun können!
Selbst heute warten noch sehr viele auf eine Entschuldigung von diesen welchen unter dem § 175 StGB verurteilt wurden, somit für diese Gesellschaft ruiniert wurden, in meinem Blog berichte ich darüber!
Das dieses neue Gesetz einige Erleichterungen für Betroffene bringen ist ganz klar, jedoch was ist mit diesen, welche vor dem Gesetz zur Welt kamen?
Auch jetzt ist die Diskussion groß was passiert mit dem TSG von 1981 welches von vielen Gerichten als Verfassung unwürdig empfunden wird!
Wie immer es handelt sich um eine Minderheit solange man nichts hört tun wir nichts!

Deswegen dieser Blog tag täglich sind wir mit unseren Post präsent in den Medien, denn nur so können wir Aufmerksamkeit erwecken bzw. Erzielen! 

Heinrich-Böll-Stiftung aktiv gegen die Diskriminierung von Menschen mit non-konformer sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität


In etwa 79 Staaten ist Homosexualität derzeit strafrechtlich verboten, in sieben Staaten droht sogar die To-desstrafe. Trans*-und Inter*-Menschen sind weltweit Hassverbrechen und Gewalt ausgesetzt, nicht selten mit Todesfolge. Das TransMurderMonitoring Projekt hat im Zeitraum von 2008 bis 2011 die Ermordung von 816 Trans*-Menschen in 55 Ländern der Welt erfasst. Die Verweigerung von Grundrechten und Alltagsdiskriminierung ist selbst in europäischen Staaten an der Tagesordnung. Russland sorgte erst kürzlich für große Empörung mit einer homophoben Gesetzesvorlage, die die vermeintliche „Propagierung“ von Homosexualität verbietet und somit in der Öffentlichkeit sichtbare Homosexualität unter Strafe stellt.
Neben diesen nach wie vor großen Herausforderungen gibt es auch gute Nachrichten: in Argentinien wurde Ende 2011 das weltweit erste Geschlechtsidentitätsgesetz verabschiedet. Danach darf künftig jede und jeder selbst das eigene Geschlecht bestimmen – ganz ohne Hormonbehandlung oder Chirurgie. In der internationalen Geberlandschaft hat das Engagement zur Verbesserung der Menschenrechtssituation von LSBTI zugenommen und das Fördervolumen von Projekten vor allem zugunsten von Lesben und Schwulen ist gestiegen. Trans*- und Inter*-Anliegen rücken zumindest stärker ins Bewusstsein und erleben einen teilweisen Förderzuwachs.

Diesen positiven Trend möchte die Heinrich-Böll-Stiftung weiterhin mit ihrer intensiven Unterstützung der menschenrechtlichen Anliegen von LSBTI unterstützen. Im Jahr 2012 haben wir etwa 25 Projekte mit einem Fördervolumen von ungefähr 200.000 Euro unterstützt. 2010 förderte die Stiftung mit 34 Projekten die meisten Einzelvorhaben unter deutschen Geber_innen und stellte mit 170.382 Euro die zweitgrößte Summe für internationale LSBTI-Zwecke bereit. Unterstützt wird unter anderem Forschung, Aufklärung und Sensibilisierung, die Vernetzung von Akteur_innen, das Schaffen sicherer Räume sowie Advocacy Maßnahmen.

Die Projekte sind vielfältig: Im letzten Jahr hat die Stiftung zum Beispiel einen israelisch-polnischen Jugendaustausch im Rahmen des Projekts „Antiphobia - Tackling Homophobia and Anti-Semitism“ organisiert. LSBTI - Aktivist/innen aus afrikanischen Ländern wurde im Rahmen eines Besuchsprogramms die Möglichkeit gegeben, die Situation für LSB in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen Deutschlands kennenzulernen, wie Homosexualität in der Kirche, Errungenschaften in der Gleichstellung zu heterosexuellen Paaren, etc. In Bosnien wurde ein LGBT Wörterbuch herausgebracht, in Serbien das schwul-lesbische Merlinka Film Festival unterstützt. Im Inland hat sich die Heinrich-Böll-Stiftung 2012 unter anderem an der Konferenz Transgender und Intersex in Kunst, Wissenschaft und Gesellschaft mit der TU Dresden, dem British Council, Dreilinden und dem Hygienemuseum Dresden beteiligt.

Antidiskriminierungsarbeit und aktive Unterstützung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans*- und Inter*-Menschen (LSBTI) gehört zum Selbstverständnis der Heinrich-Böll-Stiftung und prägt die nationale wie internationale Arbeit der Stiftung. Die Förderung der Menschenrechte von Menschen mit nonkonformer sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität ist daher fest in der demokratie- und menschenrechtspolitischen Arbeit verankert. Dieses Selbstverständnis spiegelt sich zudem im Leitbild „Geschlechterdemokratie“ der Heinrich-Böll-Stiftung wieder und ist gleichermaßen Organisationsprinzip und gesellschaftspolitische Vision. Das Leitbild „Geschlechterdemokratie“ der Heinrich-Böll-Stiftung hat zum Ziel, dass eine Vielzahl von Leitbildern und Lebensentwürfen anerkannt und als gleichwertig betrachtet werden;
die Zuweisung von sozialen Positionen, Arbeit, Einkommen und Macht nicht über das Geschlecht vermittelt erfolgt; patriarchalische Strukturen und Machtverhältnisse im privaten wie im öffentlichen Raum überwunden sind; die Vielfalt von Geschlechteridentitäten, geschlechtlichen Ausdrucksformen und sexueller Orientierung rechtlich und gesellschaftlich anerkannt werden.


Europäischer Runder Tisch zum Personenstandsrecht von Trans* und Inter-Personen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Am 4. und 5. November 2013 luden Transgender Europe (TGEU) und die ILGAEurope* zum „Legal Gender Recognition Roundtable“ in die Räume der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein. 30 Expert_innen aus ganz Europa diskutierten die personenstandsrechtliche Situation von Trans* und Inter-Personen. Christine Lüders betonte in ihrem Grußwort die Notwendigkeit, Gesetze und Regelungen, die Trans* und Inter-Personen betreffen, zu überprüfen.

Im Rahmen des Runden Tisches wurden die verschiedenen Regelungen innerhalb Europas und ihre Auswirkungen auf die rechtliche und soziale Situation von Trans* und Inter-Personen miteinander verglichen.
Thema war auch die Änderung des deutschen Personenstandsgesetzes, die am 1. November 2013 in Kraft getreten ist: Danach muss der Geschlechtseintrag im Geburtenregister offengelassen werden, wenn sich das Geschlecht eines Kindes nicht eindeutig feststellen lässt. Vertreter_innen von Verbänden intersexueller Menschen kritisieren jedoch auch die neue Regelung:„Ein fehlender Geschlechtseintrag kann zu verstärkter Stigmatisierung und einer Art „Zwangsouting“ führen. Es besteht keine Wahlfreiheit über den Geschlechtseintrag. So könnten Eltern von intersexuellen Kindern sogar unter größeren Druck geraten, sich für ein Geschlecht zu entscheiden“, so Silvan Agius von ILGA Europe.

Auch Christine Lüders betonte, dass Handlungsbedarf besteht: „Ich hoffe, dass die deutsche Regierung die kommende Legislaturperiode nutzen wird, um sich die entsprechenden Gesetze genauer anzusehen und notwendige Schlussfolgerungen zu ziehen. Ziel muss dabei eine Gesetzgebung sein, die jegliche Diskriminierung und Gewalt gegen Trans* und Inter-Personen verhindert. Insbesondere müssen nicht zwingend notwendige geschlechtsanpassende Operationen an nicht einwilligungsfähigen Kindern endlich unterbunden werden.“

*Europäische Sektion der Internationalen Vereinigung von Schwulen, Lesben, Transgender und Intersex Menschen (ILGA Europe)

Links zum Thema:

Themenseite des Deutschen Ethikrates

Pressemitteilung der Internationalen Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen (IVIM) / Organisation Intersex International – Deutschland (OII Germany)

Mogelpackung für Inter*: Offener Geschlechtseintrag keine Option

Auf der Website des Deutschen Bundestags wird verkündet: “Bei Kindern, die ohne eindeutige Geschlechtszugehörigkeit zur Welt kommen, ist es künftig möglich, im Register auf eine Geschlechtsangabe zu verzichten.”
Diese Aussage legt nahe, dass der Bundestag die Wahlmöglichkeit für Eltern intergeschlechtlicher Kinder geschaffen habe, die Geschlechtsregistrierung offen zu lassen. Tatsächlich lautet jedoch der Beschluss:
„(3) Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen.“
  • Das bedeutet im Klartext, dass es sich nicht um eine Wahlmöglichkeit, sondern um eine Vorschrift handelt.
  • Wer legt fest, dass ein Kind “weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden” kann? Nach bisheriger Praxis: Ausschließlich die Medizin. Deren Definitionsmacht darüber, was Geschlecht ist und wer welchem Geschlecht zugewiesen wird, bleibt mit der Neuregelung unangetastet.
  • Gleichzeitig ist es extrem unwahrscheinlich, dass Ärzt_innen sich zu einem solchen Attest entscheiden, sofern nicht die Eltern stark darauf dringen. Die Gefahr der Stigmatisierung wäre in der Tat sehr groß. Daher könnte im Gegenteil, die neue Vorschrift (potentielle) Eltern und Ärzt_innen zusätzlich darin bestärken, ein “uneindeutiges” Kind um jeden Preis zu vermeiden (durch Abtreibung, pränatale “Behandlung” oder sogenannte vereindeutigende chirurgische und/oder hormonelle Eingriffe). Sofern das Motiv der Neureglung gewesen ist, chirurgisch-hormonelle “Vereindeutigungen” von Kindern zu verringern, so ist abzusehen, dass dieses Ziel nicht erreicht werden wird.
  • Statt die Geschlechtseintragung für alle, nicht nur intergeschlechtliche, Kinder einfach offen zu lassen, werden erneut Sondervorschriften geschaffen, die Ausschlüsse produzieren. Die Lebenssituation der allermeisten intergeschlechtlichen Menschen wird sich dadurch nicht verbessern.
Was wir brauchen, ist ein Ende der fremdbestimmten Geschlechtszuweisung, der Praxis geschlechtlicher Normierung und Verstümmelung sowie der medizinischen Definitionshoheit über Geschlecht.

Quellen:
“Die Beschlüsse des Bundestages am 31. Januar und 1.Februar”


Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 17/10489 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz – PStRÄndG), 30.01.2013, 


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