Wenn wir über
Transsexualität sprechen, sprechen wir erst einmal nicht von Geschlechtsrollen.
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Geschrieben und Bearbeitet von
Nikita Noemi Rothenbächer 2013
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Wenn wir von
Transsexualität sprechen, sprechen wir nicht von Geschlechtsumwandlungen. Wenn wir von Transsexualität sprechen,
sprechen wir von Menschen, die zu den Menschen gehören, die mit einer
geschlechtlichen Besonderheit geboren werden – nämlich von Mädchen, die mit
Penis und Hoden und mit xy-Chromosomensatz geboren werden und von Jungs, die
mit Vagina und mit xx-Chromosomensatz auf die Welt kommen.
Unser Wissen über
geschlechtliche Variationen sagt uns, dass transsexuelle Menschen in der Natur
existieren.
Daraus schließen wir, dass die Selbstaussage
transsexueller Menschen über ihr Geschlecht wahr ist. Wir schließen außerdem
daraus, dass kein Mensch auf dieser Welt das Recht dazu hat diese Wahrheit an
zu zweifeln, oder transsexuelle Menschen per Gesetz oder medizinischer
Definition als biologisch nicht-existent oder widernatürlich zu definieren.
Trotzdem
sieht die Realität bei transsexuellen Menschen heute noch anders aus - ihr
Wissen über ihr Geschlecht, das sich durch Aussagen wie "Ich bin ein Mädchen"
oder "Ich bin ein Junge" ausdrückt, wird immer noch als psychische
Störung betrachtet und als ebensolche der Öffentlichkeit verkauft.
Es wird von
so genannten „Geschlechtsumwandlungen“ erzählt und behauptet, dass z.B. ein
transsexuelles Mädchen vom „geschlechtsidentitätsgestörten Jungen“ per
Operation (und Änderung von Rollenstereotypen) zum „Mädchen wird“, anstatt ihr eigentliches
ursprüngliches Geschlecht anzuerkennen.
Transsexuelle
Menschen sind Menschen, die im falschen Körper geboren wurden. Dies wurde bereits
durch mehrere wissenschaftliche Untersuchungen bestätigt.
Dennoch
gelten transsexuelle Menschen rechtlich und medizinisch nach wie vor als
psychisch gestört und sind Opfer von Vorurteilen und religiös-extremistischen
Vorstellungen.
1995
konnten Forscher zum ersten Mal nachweisen, dass transsexuelle Frauen
tatsächlich Frauen sind, weil sie ein anatomisch weibliches Gehirn haben.
Weitere
Hirnforschungen konnten zeigen, dass die Gehirne transsexueller Frauen nicht
nur anatomisch weiblich waren, sondern auch wie weibliche Gehirne
funktionierten.
Die wissenschaftliche
Geschlechterforschung ist sich inzwischen sicher, dass das Wissen um das eigene
Geschlecht vor der Geburt festgelegt wird und nach der Geburt nicht mehr
veränderbar ist, weshalb Transsexualität nicht therapierbar ist.
Wir fordern die WHO auf,
Transsexualismus aus dem F-Teil des ICD
zu entfernen um klar zu stellen, dass transsexuelle Menschen nicht länger
zwangspathologisiert und für psychisch gestört erklärt werden dürfen.
Die WHO
sollte die internationalen Psychologen- und Psychiaterverbände darauf
hinweisen, dass eine Zwangspathologisierung transsexueller Menschen gegen
Menschenrechte verstößt.
Die WHO
sollte insbesondere die APA, die American Psychiatrists Association, auffordern,
den Begriff „„Geschlechtsidentitätsstörung“ oder „Genderdysphorie“ aus dem DSM
ersatzlos zu streichen und die Menschenrechtsverletzungen an transsexuellen
Menschen nicht länger zu betreiben.
Zudem sollte die WHO
darauf hinweisen, dass Transsexualität primär nichts mit Geschlechtsrollen zu
tun hat, sondern per se existent ist.
Transsexualität
– eine Form der Intersexualität?
Milton
Diamond ist der Ansicht, dass es sich bei Transsexualität um eine Form von
Intersexualität handeln muss:
„Ich
behaupte, dass Transsexualität eine Form der Intersexualität ist.
Ich komme zu
diesem Schluss aufgrund meiner eigenen klinischen Erfahrungen, meiner eigenen experimentellen
Forschung und dem Wissen über die Forschungsergebnisse von
anderen.“
„Und warum sollten wir
nicht den verbalen Erklärungen transsexueller [Menschen] in Bezug auf ihre
Identität weniger Glaubwürdigkeit schenken, als den Aussagen über die sexuelle
Orientierung?
Ich sage voraus, wir
werden auch weiterhin zusätzliche Beweise finden, dass Transsexuelle [Menschen]
im Gehirn biologisch Intersexuelle [Menschen] sind und sich damit von typischen
Männchen und Weibchen unterscheiden.“
Einem
Menschen sein Wissen über sein Geschlecht ab zu sprechen oder es in Frage zu
stellen, bedeutet, einem Menschen seine Würde zu nehmen und seine
Persönlichkeit in Frage zu stellen.
Dazu hat
kein Psychologe, Psychiater oder Mediziner das Recht.
In einem
Text des SPD Uri (Schweiz)49 heißt es:
Die
tiefgreifende soziale Funktionseinschränkung ist eine Kerncharakteristik des psychischen
Gestört seins. [...] Jede Art von psychischer Störung [...] weist eine für das Syndrom
typische, spezifische soziale Funktionseinschränkung auf.
[...] Die
uns vorliegenden Kasuistiken erlauben eindeutige Schlüsse: Die Mehrheit transsexueller
Menschen weist keine sozialen Funktionseinschränkungen auf. [...] Die Erkenntnis
der psychischen Ungestörtheit transsexueller Menschen ist dabei keineswegs neu;
Schorsch notierte 1974(!):
'Von den
extrem seltenen Fällen abgesehen, bei denen die Transsexualität Symptom einer
Geistes- oder Gehirnkrankheit ist, findet sich eine Transsexualität bei meist
psychisch nicht gestörten, im Durchschnitt gut intelligenten Persönlichkeiten
... Wenn sich jedoch im Laufe der Entwicklung besonders bei männlichen
Transsexuellen in zunehmendem Maße psychische Beeinträchtigungen finden, dann
sind sie meist Folge des starken sozialen Drucks und der dadurch bedingten
Konflikte, denen eine Minorität ausgesetzt ist.
Selbst
Friedemann Pfäfflin, der transsexuelle Menschen immer wieder gerne als die Verrückten
darstellt, „Die Oszillierenden, Negierenden und Transzendierenden“, muss
zugeben, dass „Transsexuelle Patienten kein spezifisches psychopathologisches Merkmalsprofil
[besitzen]“.
.
Kurt Seikowski,
von der Gesellschaft für Sexualwissenschaft e.V., untersuchte transsexuelle Menschen
nach ihrer psychischen Gesundheit:
"In einer
Untersuchung an 95 Männern, … und 76 Frauen, ... gingen K. Seikowski und Kollegen
der Sache auf den Grund.
In umfangreichen
Befragungen wurden sie auf psychosomatische Beschwerden, Verhaltensprobleme,
Persönlichkeitsmerkmale und "neuroserelevante Einschränkungen im
zwischenmenschlichen Bereich" abgeklopft. ...
Daraus
lässt sich einfach folgern: Transsexuelle sind psychisch so normal wie du und
ich."
Und weiter
ist in der Stellungnahme des SPD Uri zu lesen:
„[Udo]
Rauchfleisch' hebt hervor [...]:
'Immer
wieder bin ich mit transsexuellen Frauen und Männern zusammengetroffen, die ...
keinerlei psychopathologische Zeichen erkennen ließen und – im Gegenteil – eine
große psychische Stabilität aufwiesen. Allfällig auftretende Depressionen,
Angstentwicklungen und andere Störungen erwiesen sich häufig als Folgen der
schwierigen Lebensumstände, in denen sich transsexuelle Menschen auch heute
noch oft befinden.
Etliche
von ihnen verfügen aber über eine große Belastungsfähgikeit, die es ihnen ermöglichte,
ihre zum Teil schwierigen Lebensumstände ... mit Bravour zu meistern, eine
Leistung, der ich meine ungeteilte Hochachtung zolle.'
Fazit: Wo es
keine psychische Störung gibt, findet sich auch keine soziale Funktionseinschränkung.“
Nur das hier
einige Leser Bescheid wissen, denn Wissen ist Macht und ein Mensch egal wie
oder wann mit welchen Umständen auch immer, bleibt Mensch und ist in seiner
Gestalt wirklich Einzigartig den ein Duplikat oder eine Kopie lässt die Natur
nicht zu!
Mit
freundlichen Grüßen
Nikita Noemi
Rothenbächer
Kleine Revolution für Intersexuelle
Pressemitteilung, 01.02.2013
Der Deutsche Bundestag hat gestern Nacht eine Änderung des
Personenstandrechtes beschlossen. Dabei wird es ermöglicht, bei intersexuellen
Kindern auf einen Geschlechtseintrag zu verzichten. Dazu erklären Monika Lazar,
frauenpolitische Sprecherin sowie Volker Beck, Erster Parlamentarischer
Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher:
Es ist eine kleine Revolution. Endlich wird offiziell im
Personenstandrecht die Existenz intersexueller Menschen anerkannt. Damit setzt
der Bundestag eine Forderung der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen
um. Mit der Änderung wird der Druck von Eltern und Ärzten genommen, unmittelbar
nach der Geburt eines Kindes dessen Geschlecht festzulegen. Das Recht wird nun erstmalig geschlechtliche
Unbestimmtheit zulassen.
Leider konnte sich die Koalition nicht durchringen, dringend
notwendige weitere Schritte anzugehen: das Verbot von prophylaktischen, geschlechtsangleichenden Operationen, eine
bessere Unterstützung von intersexuellen Kindern und ihren Eltern, eine Fristenverlängerung
bei der Aufbewahrungsfrist von Krankenakten. Diese Forderungen wurden auch vom
Deutschen Ethikrat erhoben. Die grüne Bundestagsfraktion wird weiterhin an der
Durchsetzung der Grundrechte intersexueller Menschen arbeiten.
Mit dem beschlossenen Gesetz wird im § 22
Personenstandsgesetz ein neuer Absatz 3 eingeführt, wonach bei Geburt eines
Kindes, das „weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet
werden“ kann, der „Personenstandsfall ohne Angabe zum Geschlecht in das
Geburtenregister einzutragen“ ist.
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