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Nikita Noemi Rothenbächer 2014
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diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
In Zusammenarbeit mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Zum wissenschaftlichen Forschungsstand. „Nirgends findet man so viel ›Angst
vor der eigenen Courage‹ wie dort, wo sich Menschen zu der inneren Überzeugung
durch gerungen haben, dass die herrschende Sexual-Einstellung einer objektiven
Nachprüfung bedarf.“
Das Transsexuellengesetz, welches 1980 in Deutschland eingeführt wurde basiert auf der Annahme, dass es sich bei Transsexualität um eine psychische Störung handelt (F64.0 nach ICD10, WHO).
Dies ist falsch - und
damit ist das Gesetz eigentlich Unsinn.
Das Transsexuellengesetz von 1980 ist in seiner bisherigen
Form unlogisch und in vielen Fällen überarbeitungsbedürftig - dies hat das
Bundesverfassungsgericht bereits verkündet. Nun gibt es Pläne im Jahr 2007 zu
einer Neuregelung des TSG, die u.a. dazu führen soll, den Zwang einer
genitalverändernden Operation als Voraussetzung für eine Personenstandsänderung
abzuschaffen. Unsicher ist allerdings noch, in wie weit ein transsexueller
Mensch bei der Personenstandsänderung von einem Gutachten abhängig ist, einer
menschenrechtlich bedenklichen Regelung. Denn: Sollte an dem so genannten
Gutachterverfahren (ein selbst ernannter „Experte“ entscheidet über das
rechtliche Geschlecht eines Menschen) festgehalten werden, würden sich
weiterhin Menschenrechtsverletzungen ergeben, wie es jetzt schon der Fall ist.
Damit würden diese so genannten „Experten“ zu Richtern erklärt werden weil sie
dann immer noch über die rechtliche Anerkennung eines Menschen entscheiden
würden.
Wir fordern nun folgendes:
eine Anerkennung von Transsexualität als körperliche
Störung, das heißt: Anerkennung wissenschaftlicher Tatsachen
die Abschaffung des Transsexuellengesetzes in seiner
heutigen Form (da es in sich unlogisch ist und lediglich auf der falschen
Annahme einer psychischen Störung basiert)
eine Gleichstellung transsexueller Frauen vor dem Gesetz
(und der Möglichkeit sich gegen Diskriminierungen zu wehren)
die Aufnahme der Transsexualität in den offiziellen
Behandlungskatalog der Krankenkassen
Transsexualität ist keine psychische Störung ist, sondern
eine körperliche Abweichung zur eigenen Geschlechtsidentität. Wäre sie eine
psychische, dann wäre ja die Identität irgendwie "falsch" - nur ist
die doch eigentlich die richtige und die ändert sich ja auch nicht durch 'ne OP
- das einzige was sich ändert ist "der Geschlechtskörper", der ja der
Identität angeglichen wird. Darum kämpfen wir um die Anerkennung dieser Störung
als körperliche Störung.
Wenn man die Sache tatsächlich nur auf die Behandlung beschränkt,
ja dann spielt es erstmal keine Rolle, wo man eingeordnet wird. Nur geht es
hier um mehr: Um die gesellschaftlich-rechtliche Anerkennung. Das TSG wurde
damals eingeführt um Männern, die glauben (!) sie wären Frauen zu ermöglichen
als Frauen zu leben (bzw. umgekehrt). Dem ist ein Verfassungsgerichtsurteil
vorausgegangen, welches als Kernaussage die Selbstbestimmung des Menschen zum
Thema hatte. Dem TSG standen einige Mediziner beratend bei, die auch
federführend waren bei der Sichtweise über Transsexualität, wie sie heute noch
herrscht: Transsexuelle Frauen sind offiziell lediglich Männer, die glauben(!)
sie wären Frauen. Dies zwingt die betroffenen Frauen (bzw. Männer) dazu vor
Gericht per Gesetz eine Falschaussage zu begehen - werden sie doch genötigt zu
behaupten, sie wären Männer (bzw. Frauen), die nur „glauben“ als Frauen
glücklicher zu leben. Daher ist das TSG gesetzwidrig und widerspricht in seinem
Geiste und Wortlaut zahlreichen Menschenrechtsabkommen.
So, und nun kommt der Punkt, an dem wir schlicht und einfach
sagen müssen: Stopp! So stimmt das nicht!
Darum: Die Einordnung in den Katalog der psychischen
Störungen unter F 64.0, und die Annahme im TSG dies wäre korrekt, ist nicht nur
falsch (und basiert auf keiner Grundlage! sondern nur auf Vermutungen von
Außenstehenden) sondern führt zur massiven Diskriminierung von Betroffenen.
Auch wenn man den Zusammenhang so direkt gar nicht wahrnimmt - die ganzen
Probleme, die daraus entstehen sind konkret. Sie treiben einige Betroffene in
den Suizid, sie führen zu Ausgrenzung und Herabstufungen. Diese zwangsweise
Einordnung als psychisch gestörte Menschen, macht aus uns Menschen zweiter
Klasse, mit weniger Menschenrechten, obwohl jeder Mensch ja vor dem Gesetz
gleich sein sollte (wie schon oben erwähnt zwingt das TSG Betroffene zur
Falschaussage). Die Einstufung in die Liste der psychischen Störungen macht uns
zu Menschen, die ihrer Existenz beraubt werden - sie macht uns zu Lügnern,
armen Wesen, die nicht wissen, wer sie sind.
Wir brauchen eine neue Grundlage, die transsexuellen
Menschen wirklich hilft (und ihnen das nicht nur glauben macht) um eine
sinnvolle Basis zu schaffen für Aufklärung, Forschung, und gesellschaftliche
Wahrnehmung. Aber damit das gelingt, muss das Transsexuellengesetz gekippt werden
- da es kein Gesetz geben sollte, welches Menschen vor Gericht dazu zwingt zu
lügen.
Quelltext:http://atme-ev.de/index.php?option=com_content&view=article&id=32:der-entwurf-des-bundesministeriums-des-innern-fuer-ein-gesetz-zur-reform-des-transsexuellenrechts-transsexuellenrechtsreformgesetz-tsrrg-vom-742009&catid=12:transsexuellengesetz&Itemid=7
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