Freitag, 11. Juli 2014

Das Transsexuellengesetz, welches 1980 in Deutschland eingeführt wurde basiert auf der Annahme, dass es sich bei Transsexualität um eine psychische Störung handelt

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                               In Zusammenarbeit mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Zum wissenschaftlichen Forschungsstand. „Nirgends findet man so viel ›Angst vor der eigenen Courage‹ wie dort, wo sich Menschen zu der inneren Überzeugung durch gerungen haben, dass die herrschende Sexual-Einstellung einer objektiven Nachprüfung bedarf.“


Das Transsexuellengesetz, welches 1980 in Deutschland eingeführt wurde basiert auf der Annahme, dass es sich bei Transsexualität um eine psychische Störung handelt (F64.0 nach ICD10, WHO).


Dies ist falsch - und damit ist das Gesetz eigentlich Unsinn.

Das Transsexuellengesetz von 1980 ist in seiner bisherigen Form unlogisch und in vielen Fällen überarbeitungsbedürftig - dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits verkündet. Nun gibt es Pläne im Jahr 2007 zu einer Neuregelung des TSG, die u.a. dazu führen soll, den Zwang einer genitalverändernden Operation als Voraussetzung für eine Personenstandsänderung abzuschaffen. Unsicher ist allerdings noch, in wie weit ein transsexueller Mensch bei der Personenstandsänderung von einem Gutachten abhängig ist, einer menschenrechtlich bedenklichen Regelung. Denn: Sollte an dem so genannten Gutachterverfahren (ein selbst ernannter „Experte“ entscheidet über das rechtliche Geschlecht eines Menschen) festgehalten werden, würden sich weiterhin Menschenrechtsverletzungen ergeben, wie es jetzt schon der Fall ist. Damit würden diese so genannten „Experten“ zu Richtern erklärt werden weil sie dann immer noch über die rechtliche Anerkennung eines Menschen entscheiden würden.

Wir fordern nun folgendes:

eine Anerkennung von Transsexualität als körperliche Störung, das heißt: Anerkennung wissenschaftlicher Tatsachen
die Abschaffung des Transsexuellengesetzes in seiner heutigen Form (da es in sich unlogisch ist und lediglich auf der falschen Annahme einer psychischen Störung basiert)
eine Gleichstellung transsexueller Frauen vor dem Gesetz (und der Möglichkeit sich gegen Diskriminierungen zu wehren)
die Aufnahme der Transsexualität in den offiziellen Behandlungskatalog der Krankenkassen
Transsexualität ist keine psychische Störung ist, sondern eine körperliche Abweichung zur eigenen Geschlechtsidentität. Wäre sie eine psychische, dann wäre ja die Identität irgendwie "falsch" - nur ist die doch eigentlich die richtige und die ändert sich ja auch nicht durch 'ne OP - das einzige was sich ändert ist "der Geschlechtskörper", der ja der Identität angeglichen wird. Darum kämpfen wir um die Anerkennung dieser Störung als körperliche Störung.

Wenn man die Sache tatsächlich nur auf die Behandlung beschränkt, ja dann spielt es erstmal keine Rolle, wo man eingeordnet wird. Nur geht es hier um mehr: Um die gesellschaftlich-rechtliche Anerkennung. Das TSG wurde damals eingeführt um Männern, die glauben (!) sie wären Frauen zu ermöglichen als Frauen zu leben (bzw. umgekehrt). Dem ist ein Verfassungsgerichtsurteil vorausgegangen, welches als Kernaussage die Selbstbestimmung des Menschen zum Thema hatte. Dem TSG standen einige Mediziner beratend bei, die auch federführend waren bei der Sichtweise über Transsexualität, wie sie heute noch herrscht: Transsexuelle Frauen sind offiziell lediglich Männer, die glauben(!) sie wären Frauen. Dies zwingt die betroffenen Frauen (bzw. Männer) dazu vor Gericht per Gesetz eine Falschaussage zu begehen - werden sie doch genötigt zu behaupten, sie wären Männer (bzw. Frauen), die nur „glauben“ als Frauen glücklicher zu leben. Daher ist das TSG gesetzwidrig und widerspricht in seinem Geiste und Wortlaut zahlreichen Menschenrechtsabkommen.

So, und nun kommt der Punkt, an dem wir schlicht und einfach sagen müssen: Stopp! So stimmt das nicht!

Darum: Die Einordnung in den Katalog der psychischen Störungen unter F 64.0, und die Annahme im TSG dies wäre korrekt, ist nicht nur falsch (und basiert auf keiner Grundlage! sondern nur auf Vermutungen von Außenstehenden) sondern führt zur massiven Diskriminierung von Betroffenen. Auch wenn man den Zusammenhang so direkt gar nicht wahrnimmt - die ganzen Probleme, die daraus entstehen sind konkret. Sie treiben einige Betroffene in den Suizid, sie führen zu Ausgrenzung und Herabstufungen. Diese zwangsweise Einordnung als psychisch gestörte Menschen, macht aus uns Menschen zweiter Klasse, mit weniger Menschenrechten, obwohl jeder Mensch ja vor dem Gesetz gleich sein sollte (wie schon oben erwähnt zwingt das TSG Betroffene zur Falschaussage). Die Einstufung in die Liste der psychischen Störungen macht uns zu Menschen, die ihrer Existenz beraubt werden - sie macht uns zu Lügnern, armen Wesen, die nicht wissen, wer sie sind.

Wir brauchen eine neue Grundlage, die transsexuellen Menschen wirklich hilft (und ihnen das nicht nur glauben macht) um eine sinnvolle Basis zu schaffen für Aufklärung, Forschung, und gesellschaftliche Wahrnehmung. Aber damit das gelingt, muss das Transsexuellengesetz gekippt werden - da es kein Gesetz geben sollte, welches Menschen vor Gericht dazu zwingt zu lügen.



Quelltext:http://atme-ev.de/index.php?option=com_content&view=article&id=32:der-entwurf-des-bundesministeriums-des-innern-fuer-ein-gesetz-zur-reform-des-transsexuellenrechts-transsexuellenrechtsreformgesetz-tsrrg-vom-742009&catid=12:transsexuellengesetz&Itemid=7

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