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Nikita Noemi Rothenbächer 2014
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Die Kostenfrage bei Geschlechtsumwandlung!
Soweit bekannt ist, ist die Transsexualität so alt wie die
Menschheit, wenngleich Transsexuelle in verschiedenen Kulturen und historischen
Zeitabschnitten sehr unterschiedlich behandelt wurden.
In der Antike galt
eine Umwandlung des Geschlechts als ein Mysterium, dem man Respekt und
Hochachtung zollte.
In der griechischen Mythologie wird zum Beispiel vom blinden
Seher Teiresias erzählt, der sich als junger Mann wie durch ein Wunder in eine
Frau verwandelte und später wieder in einen Mann. So machte er die sexuellen
Erfahrungen des Mannes und der Frau, was ihm zu hohem Ansehen verhalf.
Wir wissen auch, dass
es bestimmten Männern in verschiedenen Gesellschaften der Vergangenheit
(einschließlich einiger Indianerstämme Amerikas) erlaubt war, (oder man sie
sogar darin unterstützte), eine feminine Geschlechtsrolle zu übernehmen und als
„Schamanen" zu leben.
Sie trugen Frauenkleider und heirateten große Krieger oder
berühmte Männer ihrer Stämme und versorgten den Haushalt.
Sie selbst waren oft sehr angesehen, weil man glaubte, sie
hätten magische Kräfte. Eine solche, gesellschaftlich anerkannte Lösung war
natürlich nicht nur für Transsexuelle außerordentlich günstig, sondern auch für
andere sexuelle Minderheiten, wie Hermaphroditen, Transvestiten und
„weiblich" empfindende Homosexuelle.
Anderen homosexuellen Männern dagegen war es möglich, die
sexuelle Erfüllung ihrer maskulinen Rolle durch die Heirat mit einem Schamanen
zu finden.
Sexuell weniger tolerante Gesellschaften der westlichen Welt
haben eine vergleichbare Lösung nie geboten. Im Gegenteil, unsere christliche
Kultur zeichnete sich immer durch fanatische Unterdrückung und Verfolgung
sexueller Abweichungen aus, und so war ihre Einstellung Transsexuellen
gegenüber meist durch Sanktionen bestimmt.
Langsam ist es jedoch klar geworden, dass verbale Drohungen
und Strafverfolgungen, Gewaltanwendung, Elektroschocks und Aversionstherapien
die Situation nicht ändern oder bessern können.
Viele Fachleute sind heute der Auffassung, dass man
Transsexuellen helfen sollte, ihr Ziel zu erreichen oder ihm zumindest näher zu
kommen.
Ein berühmter Arzt hat das Ziel so
ausgedrückt: „Wenn man den Geist nicht so verändern kann, dass er zum Körper
passt, dann sollten wir uns vielleicht dazu entschließen, den Körper so zu
verändern, dass er dem Geist entspricht."
Der Wunsch seinen Körper umzugestalten und diesen seiner
eigenen Wahrnehmung des Ichs anzupassen ist legitim und solange er aus eigenem
Geldbeutel bezahlt wird, mag jeder machen, was er will.
Es spielt insofern keine Rolle, ob er dies aufgrund
tatsächlicher biologischer Unterschiede, etwa der Testosteronrezeptoren will
oder einfach weil er meint, dass er seinen Privilegien als Mann dadurch besser
entfliehen kann und nicht länger an der Unterdrückung der Frauen arbeiten will
/ deren Schmerzen auf sich nehmen und mit ihnen leiden will.
Menschen haben das Recht mit ihrem Körper anzustellen, was sie
wollen, solange sie damit nicht andere Personen belasten.
Selbstmord oder Verstümmelungen sind zulässige
Entscheidungen, wobei solche Taten allerdings immer die Gefahr mit sich
bringen, dass der eigene Willensentschluss nicht frei ist, sondern auf anderen
Umständen beruht, die man nicht mehr in der Hand zu haben meint oder schlicht
auf Depressionen etc., die natürlich einen biologischen Ursprung haben können.
Natürlich sollte hierunter auch das Recht fallen, seinen
Körper anzupassen, wenn gleich ich ebenso der Auffassung bin, dass man sich
eine solche Entscheidung gut und reiflich überlegen sollte.
Und auch die Ärzte , die eine solche Behandlung tun gut daran. die
Entscheidung ihres potentiellen Kunden auf Ernsthaftigkeit und Freiheit in der
Willensbildung zu hinterfragen, da die Folgen sicherlich gravierend sind und
die Operation sehr umgreifend.
Einer Frau mit extremen Rückenschmerzen eine
Brustverkleinerung zu finanzieren ist etwas anderes als einer Frau mit kleinen
Brüsten eine Brustvergrößerung zu finanzieren.
Ähnliches muss
meiner Meinung nach auch bei einer Geschlechtsumwandlung gelten.
Wenn die Person “biologisch-medizinisch” Transsexuell ist,
dann stammt ihr Wunsch, eine Geschlechtsumwandlung durchzuführen aus einer
Diskrepanz zwischen ihrem Phänotyp und dem Gehirngeschlecht sowie evtl. dem
gesamten Körperempfinden über einen Body plan. Das Unwohlsein, das aus dieser
Mischung entsteht, hat hier eine Ursache in der Biologie, was eine Umlage der
Kosten rechtfertigen kann.
Natürlich könnte man dem entgegen halten, dass der
eigentliche Leidensdruck nicht durch die Biologie entsteht, sondern dadurch,
dass die Gesellschaft ein Verhalten, das als Abweichung des für den Phänotyp
typischen Verhaltens wahrgenommen wird, nicht akzeptiert.
Insofern wäre hier ein starkes Kulturanteil gegeben. Wenn man
allerdings davon ausgeht, dass diese kulturellen Wahrnehmungen der Abweichung
darauf beruhen, dass Männer und Frauen im Schnitt tatsächlich anders sind und
daher das Verhalten so auffällig ist, gerade weil unsere Biologie darauf
ausgerichtet ist, solche Unterschiede festzustellen, dann halte ich eine
Kostenübernahme in diesem Bereich für vertretbar.
Fehlen hingegen die Grundlagen und die Person mit dem Wunsch
nach einer Geschlechtsumwandlung rechtfertigt dies rein philosophisch oder politisch,
dann wäre diese Person meiner Meinung nach darauf zu verweisen, dass ihm diese
Entscheidung natürlich freisteht, aber sie dann die Kosten hierfür selbst
übernehmen muss. Das Politische ist in dieser Hinsicht eben privat.
Natürlich kann man darüber streiten, ob die Tests, die
gegenwärtig verlangt werden, dieser Abgrenzung gerecht werden oder zu hart
angesetzt sind.
Allerdings ist es eben medizinisch ein besonderer Fall, mit
besonderen Kosten, der nur schwer mit Fakten zu belegen ist. Wir können eben
leider bzw. glücklicherweise noch nicht in die Köpfe der Menschen gucken.
Verständlich finde ich es daher, dass diese Entscheidung
nicht einem Hausarzt überlassen wird, der üblicherweise nicht die hinreichende
Fähigkeit und Neutralität hat um ein auch aus Sicht der Solidargemeinschaft
Krankenkasse neutrales Fachgutachten zu erstellen.
Wenn dies dazu führt, dass man sich auf Tests vorbereiten
kann und dabei auch bestimmte Fragen einstudieren kann, dann ist dies nicht ein
Fehler des Systems, sondern eine schlichte Täuschungshandlung und
Versicherungsbetrug (wenn man durch falsche Angaben einen nicht bestehenden
Zustand vortäuscht um Versicherungsleistungen zu erhalten, auf die man sonst
keinen Anspruch hat).
Dass man in Tests betrügen kann rechtfertigt nicht den
Verzicht auf Tests. Das viele diese Diskrepanz nicht wahrnimmt folgt eben aus
dem Problem, dass Versicherungsleistungen abstrakt ahrgenommen werden und daher
keine Schädigung vermutet wird.
Im Übrigen werden damit auch die Transsexuellen geschädigt,
die eine Leistung erhalten würden, da das vorbereiten auf die Tests
zwangsläufig deren Schwierigkeit erhöht, weil die Testenden davon ausgehen
müssen, dass eine solche Vorbereitung erfolgt ist und daher Antworten kritischer
hinterfragen müssen.
Aber auch hier ist sich natürlich jeder selbst der Nächste.
Hinzukommt, dass bei einer rein politischen oder auf
Wünschen basierenden Geschlechtsumwandlung das Risiko einer wiederholten
Geschlechtsumwandlung mit den darauf folgenden Kosten nicht auszuschließen ist.
Insgesamt erscheint es mir daher gerechtfertigt, dass
Geschlechtsumwandlungen dann finanziert werden, wenn gutachterlich bestätigt
wird, dass eine “tatsächliche Transsexualität” vorliegt. So kann sowohl den
Interessen der Transsexuellen als auch den Interessen der Transsexuellen
Rechnung getragen werden.
Die Ausgestaltung im Einzelnen und die Anforderungen an die
Transsexualität mögen dabei diskutabel sein.
Ich weiß nicht viele Transidenten werden mit dieser
Ausführung so richtig Glücklich sein!
Jedoch in dieser Zeit wo die Gerichte das TSG mehr als 6-mal
gerügt haben, vieles ist und war Verfassungswidrig sollte man sich die Frage der Kosten so
stellen, wie Sie sein sollte!
Das hier in Deutschland ein Regelrechtes treiben bestand,
was die Gutachten betraf ist sehr vielen Bekannt, auch ist sehr vielen Bekannt
das sehr viele Ihre Geschlechtsangleichung im Ausland ohne Gutachten machen,
dann sollte man sich auch die Frage stellen, was passiert wenn der/die jenige
sich getäuscht hat?
Ein Weg zurück, nein den gibt es nicht und das sollte allen
klar sein!
Mit freundlichen Grüßen Nikita Noemi Rothenbächer
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