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Nikita Noemi Rothenbächer 2014
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vor, einer Minderheit anzugehören!
In Zusammenarbeit mit der Antidiskriminierungsstelle des
Bundes
Waldschlösschen Erklärung
Göttingen, 24.08.2014
Wir, die Unterzeichnenden, fordern anlässlich des
bundesweiten Netzwerktreffens
„Trans*Aktiv" in der Akademie Waldschlösschen vom
22.-24.08.2014 Folgendes:
1. Die breite Beteiligung von Menschen, die geschlechtliche
Vielfalt leben, an der
interministeriellen Arbeitsgruppe unter der Federführung des
Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur „Situation
von Inter- und
Transsexuellen" und bei allen anderen politischen
(einschließlich gesundheitspolitischen) und
gesetzgebenden Gremien und Maßnahmen, die unsere
Lebenssituationen betreffen.
2. Eine zeitnahe Reform des Transsexuellengesetzes bis hin
zur Abschaffung, die mindestens
folgende Anforderungen erfüllt:
• Vornamens- und Personenstandsänderung ohne Gutachten und
gerichtliche Entscheidung
basierend auf dem Selbstbestimmungsrecht der betreffenden
Personen.
• Ausbau des Diskriminierungsschutzes und des Schutzes der
Privatsphäre der betreffenden
Personen.
3. Volle Durchsetzung der Menschenrechte auch für Personen,
die geschlechtliche Vielfalt
leben, durch die Annahme der Yogyakarta Prinzipien als
Leitlinien jedes rechtlichen,
politischen, gesundheitlichen und gesellschaftlichen
Handelns.
4. Die Anerkennung und Wahrung der Menschenrechte von
Asylsuchenden, die aufgrund
ihrer Geschlechtsidentität und/oder sexuellen Orientierung
in ihren Herkunftsländern
Verfolgung oder Bedrohung erleben. Dies umfasst den vollen
Zugang zu medizinischen
Maßnahmen, auch während das Asylverfahren läuft.
5. Den Ausbau des Antidiskriminierungsrechts und dessen
Ausweitung auf alle
Lebensbereiche.
6. Die Sicherstellung und Verbesserung einer zugänglichen,
umfassenden,
bedürfnisorientierten und präventiven Gesundheitsversorgung
für alle, die sie für ihr
geschlechtliches Gesundheitsempfinden benötigen, auf Basis
der informierten Einwilligung
(„informed consent"). Alle benötigten Leistungen müssen
im Leistungskatalog der
Kostenträger ohne zusätzliche Prüfung durch den
medizinischen Dienst der
Krankenversicherungen (MDK) enthalten sein.
7. Das Hinwirken auf die Entpsychopathologisierung und
Entstigmatisierung, z. B. durch eine
daraufhin ausgerichtete Arbeit in der Kommission der
Arbeitsgemeinschaft der
Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)
zur Überarbeitung der
medizinischen Leitlinien. Wir vertrauen den dort
repräsentierten Vertreter_innen von
Organisationen, die sich für geschlechtliche Vielfalt
einsetzen, und unterstützen ihre Arbeit.
8. Die Stärkung von Verbänden, Vereinen, Netzwerken,
Selbsthilfegruppen und allen anderen
Organisationen, die sich für die Menschen einsetzen, die
geschlechtliche Vielfalt leben, durch
finanzielle und strukturelle Unterstützung. Sie brauchen
verlässliche und nachhaltige
Förderstrukturen für ihre Arbeit.
9. Den Einbezug von geschlechtlicher Vielfalt in die Satzung
und proportionale Repräsentanz
ihrer Vertreter_innen in allen Gremien der Bundesstiftung
Magnus Hirschfeld.
Hier der Punkt, den
wir für bedenklich halten, oder der geeignet sein kann, transsexuelle Menschen
aus politischen Prozessen auszuschliessen oder unsichtbar zu halten:
"7. Das Hinwirken auf die Entpsychopathologisierung und
Entstigmatisierung, z. B. durch eine daraufhin ausgerichtete Arbeit in der
Kommission der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen
Fachgesellschaften (AWMF) zur Überarbeitung der medizinischen Leitlinien. Wir
vertrauen den dort repräsentierten Vertreter_innen von Organisationen, die sich
für geschlechtliche Vielfalt einsetzen, und unterstützen ihre Arbeit."
Wir vertrauen den Vertretern der Trans*-Organisationen, die
an der AWMF-Leitlinienerstellung mitarbeiten, nicht. Sie sprechen nicht in
unserem Namen. Konzepte der medizinischen Behandlung, die von einer
"Gender Dysphorie" oder "Gender Inkongruenz" ausgehen und
als einzige Ansichten gelten sollen, entsprechen nicht unseren Vorstellungen
einer medizinischen Behandlung, die ohne geschlechtliche Deutung auskommt. Eine
Fortführung der Vermischung von Gender-Deutungen und medizinischer Behandlung,
wie sie 2013 erneut in den DSM V Einzug gehalten hat und auch für den ICD 11
diskutiert wird, entspricht nicht unseren Vorstellungen menschenrechtskonformer
Behandlung trans- und intersexueller Menschen.
ATME weist darauf hin, dass die Vertreter der
Trans*-Organisationen, die bisher an der AWMF-Leitlinien-Entwicklung
mitarbeiten, keinen allgemeinen Vertretungsanspruch besitzen. Die Aktion
Transsexualität und Menschenrecht e.V. fordert die medizinischen Vertreter dazu
auf, davon Kenntnis zu nehmen, dass die Leitlinienentwicklung in Sachen
"Gender Incongruence" bzw. "Gender Dysphorie" nicht etwa im
Einverständnis mit allen Betroffenen in Deutschland steht.
Wir fordern dazu auf, einen öffentlichen und für alle
offenen Diskurs über die Zukunft der Behandlung trans- und intersexueller
Menschen zu beginnen. Der Diskurs muss transparent und offen gestaltet werden.
Die Kritik an Konzepten wie "Gender Dysphorie" oder "Gender
Incongruence" muss von der Politik in Deutschland ernst genommen werden.
Die medizinische Behandlung geht uns alle an.
Herzlichen Dank für's Beachten.
http://atme-ev.de/texte/wald14.pdf
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