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Nikita Noemi Rothenbächer 2015
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diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Tunten” oder “Dicke” erhalten auf
Datingplattformen eine Abfuhr. Für Schwule sind Lesben “Traktoren”.
Für Lesben sind Schwule oberflächlich und
“schwanzgesteuert”. Transpersonen werden auf ihre Sexualorgane reduziert.
Bisexuelle sind verkappte Schwule oder Lesben. Und Behinderte sind gleich
doppelt diskriminiert … Die Liste kann beliebig erweitert werden.
Ausgrenzung in unserer kleinen Community, wo wir doch selber
ständig gegen Ausgrenzung und für Akzeptanz kämpfen müssen? Kann und darf das
sein?
Erstmals EU-Studie aus Sicht Homosexueller
Wien (APA) - Erstmals in der Geschichte der Europäischen
Union wurde eine Studie in den 27 EU-Mitgliedsstaaten inklusive Kroatien zur
Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen (LGBT)
durchgeführt, bei der die Betroffenen selbst zu Wort kamen. Von teils
"schockierenden Ergebnissen" sprach dabei der Niederländer Friso
Roscam Abbing von der EU-Grundrechteagentur (FRA).
Schwerpunktthemen der Studie bilden
Diskriminierungserfahrungen im Alltags- und Arbeitsleben sowie im
Bildungsbereich. So wurde etwa die Hälfte der LGBT (47 Prozent) während der dem
Befragungszeitpunkt vorangegangenen zwölf Monate Opfer von Diskriminierung.
Österreich liegt hierbei mit 48 Prozent knapp über dem Durchschnittswert.
Demgegenüber scheint das Klima für LGBT in den Niederlanden mit rund einem
Drittel Betroffenen insgesamt etwas freundlicher zu sein. Ungarn schnitt am
schlechtesten ab: Rund zwei Drittel wurden Opfer von Diskriminierung.
Die FRA kam insgesamt zur Erkenntnis, dass sich zahlreiche
LGBT EU-weit inklusive Kroatien aus Angst nicht zu ihrer sexuellen Orientierung
bekennen. Zudem zögen sich Diskriminierungserfahrungen durch viele Aspekte des
Alltagslebens. Zwei Drittel (66 Prozent) der insgesamt 93.097 Befragten geben
an auf ein öffentliches Händchen-Halten zu verzichten. Bei Schwulen und
bisexuellen Männern trifft dies auf grob drei Viertel der Befragten zu. In
Österreich unterlässt über die Hälfte der LGBT (54 Prozent) diese zuneigende
Geste in der Öffentlichkeit. Grund dafür sei Angst vor Belästigung,
Beschimpfung oder Bedrohung.
Gewalttätigen Übergriffen und Drohungen sehen sich in
erhöhtem Maße Transgender-Personen ausgesetzt: Über ein Drittel wurde einmal
attackiert, knapp ein weiteres Drittel machte diese Erfahrung bereits dreimal -
und öfter.
Die Gefahr, Opfer von Verfolgung und Gewalt zu werden, ist
für Homosexuelle je nach Erdteil sehr verschieden. In Europa, Nordamerika und
Lateinamerika betrachten die meisten Staaten Homosexualität nicht mehr als
kriminelles Delikt, auch wenn manche die Menschenrechte sexueller Minderheiten
nicht ausreichend schützen. In großen Teilen Afrikas, in der arabischen Welt
und in einigen, insbesondere islamisch geprägten Staaten Asiens stehen auf
Homosexualität dagegen schwere Strafen.
Noch immer kriminalisieren 80 Staaten einvernehmliche
homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen. In fünf Ländern (Iran, Jemen,
Mauretanien, Saudi-Arabien, Sudan) sowie in Teilen Nigerias und Somalias werden
sie sogar mit dem Tode bestraft. Aber auch in Ländern ohne solch homophobe
Strafgesetze wird Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender – zusammen
bezeichnet als sexuelle Minderheiten oder mit dem Kürzel LSBT – ein
menschenwürdiges Leben vorenthalten. Sie sind oft dem Hass paramilitärischer
Gruppen oder Übergriffen der Staatsorgane ausgesetzt. Die Formen der Gewalt
reichen von willkürlichen Verhaftungen, Schikanierung und Erpressung über
Prügel und sexuelle Demütigungen bis hin zu Vergewaltigungen und brutalen
Morden. Oft werden die Täter nicht strafrechtlich verfolgt.
Bei der Lage sexueller Minderheiten zeigen sich aber
auffällige Unterschiede zwischen Regionen und Ländergruppen. So bilden die
muslimischen Länder des Nahen und Mittleren Ostens und Nordafrikas einen
aggressiv homophoben Block. In Lateinamerika gibt es fast keine Strafgesetze
gegen homosexuelle Handlungen mehr, während sie in 36 der 52 Staaten Afrikas
weiterhin verfolgt werden. Und in Asien ist die Situation von Land zu Land sehr
unterschiedlich. Die Staaten, die früher zum britischen Kolonialreich gehörten,
halten mehrheitlich am Strafrecht gegen homosexuelle Handlungen fest; von den
früheren Kolonien und Mandatsgebieten Frankreichs haben einige wie Gabun,
Madagaskar und Indochina solche Gesetze abgeschafft, andere wie der Libanon,
Senegal oder Togo nicht.
Auffällig ist, dass auch im zentralamerikanisch-karibischen
Raum Homosexualität in den Staaten, die britische Kolonien waren, weiterhin
strafrechtlich verfolgt wird – etwa auf Jamaika, Trinidad und Tobago, in Belize
und Guyana. Besonders problematisch ist die Situation auf Jamaika, wo nicht nur
die viktorianischen Strafgesetze aus der Kolonialzeit noch bestehen, sondern
minderheitenfeindliche Hasstexte mehrerer Dancehall- oder Reggae-Interpreten
eine von religiösem Fanatismus und hysterischer Schwulenhatz geprägte
Atmosphäre zusätzlich anheizen. Immer wieder kommt es auf der Karibikinsel zu
brutalen Übergriffen gegen (vermeintlich) schwule Männer und zu Morden an
LSBT-Menschenrechtsverteidigern.
In Afrika ist Südafrika seit Jahren die Vorhut der Toleranz.
Dort ist die sexuelle Orientierung sogar qua Verfassung geschützt und lesbische
und schwule Paare haben die Möglichkeit der Eheschließung (was beides in
Deutschland noch nicht der Fall ist). In den meisten Staaten Afrikas sind dagegen
einvernehmliche homosexuelle Handlungen strafbar; nur in wenigen, etwa
Madagaskar, der Zentralafrikanischen Republik und Gabun, ist das nicht der
Fall. In den arabisch geprägten Ländern Nord- und Ostafrikas werden
homosexuelle Handlungen mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet, in einigen
ostafrikanischen Staaten wie Kenia, Uganda oder Tansania gar mit
lebenslänglicher Haft.
Im südlichen Afrika kriminalisieren und verfolgen alle
Staaten außer Südafrika die Homosexualität. Einige Staatspräsidenten haben sich
dort in der Vergangenheit immer wieder mit homophoben Äußerungen hervorgetan,
etwa Robert Mugabe in Simbabwe oder der frühere namibische Präsident Sam
Nujoma. Ende März 2009 rief der sambische Vizepräsident George Kunda seine
Landsleute auf, Schwule zu denunzieren und damit ins Gefängnis zu bringen.
Sambia sei eine christliche Nation und Homosexualität nicht Teil der
christlichen Norm. 2005 hat dort das Parlament ein Strafgesetz gegen
Homosexualität verabschiedet, das LSBT mit Haftstrafen nicht unter 15 Jahren
bedroht.
In Westafrika ist die Situation uneinheitlich: Die
Elfenbeinküste kennt kein Strafgesetz gegen Homosexualität. In einigen anderen
Staaten, die früher zum französischen Kolonialreich gehörten – wie Senegal,
Guinea oder Togo –, und in den ehemaligen britischen Kolonien Ghana, Sierra
Leone, Gambia und Nigeria sind dagegen Haftstrafen bis zu zehn Jahren möglich.
Anfang 2009 wurden in der senegalesischen Hauptstadt Dakar neun Männer wegen
Homosexualität zu jeweils achtjährigen Haftstrafen verurteilt. Dies sind die
höchsten Strafen, die im Senegal jemals gegen Schwule verhängt worden sind. Der
Richter begründete das Strafmaß mit dem „erschwerenden Umstand der
Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation“; hierbei handelte es sich um
eine Hilfsorganisation für aidskranke und HIV-infizierte schwule Männer. Das
oberste Berufungsgericht hat die Männer im April 2009 freigesprochen.
Ein Sonderfall ist in mancher Hinsicht Nigeria, das seit
2007 aufgrund neuer Gesetzesinitiativen gegen Homosexualität für Schlagzeilen
sorgt. Gleichgeschlechtlicher Geschlechtsverkehr oder die Schließung einer
Homo-Ehe im Ausland werden hier mit langjährigen Haftstrafen geahndet; im
islamischen Norden des Landes, wo seit dem Jahr 2000 die Scharia gilt, können
Homosexuelle gar mit dem Tode durch Steinigung bestraft werden. Die Regierung
und der Gesetzgeber haben in den vergangenen Jahren immer wieder Schritte
unternommen, um die Strafgesetze weiter zu verschärfen. Im März 2009 stand im
Parlament ein Gesetzentwurf zur Abstimmung, der eine drastische Verschärfung
der Verbote von Homosexualität und Homosexuellenorganisationen vorsieht. Danach
soll auch eine Unterstützung von homosexuellen Aktivitäten mit bis zu fünf
Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Selbst die Forderung nach
Entkriminalisierung und die Arbeit und das Engagement in entsprechenden
Organisationen sollen künftig verfolgt werden.
Auch in Sierra Leone wird die gleichgeschlechtliche Liebe
kriminalisiert. Von hier stammte die Menschenrechtsaktivistin Fannyann Eddy, eine
der bedeutendsten Stimmen der Lesben und Schwulen aus dem globalen Süden. In
ihrer von einem langjährigen Bürgerkrieg zerrütteten Heimat gründete sie 2002
die Sierra Leone Lesbian and Gay Association (SLLGA). Mit ihrem Mut und ihrem
Einsatz wurde sie bald in ganz Afrika und weit darüber hinaus bekannt. Im April
2004 hielt Fannyann Eddy eine bewegende Rede vor der
UN-Menschenrechtskommission in Genf, in der sie Diskriminierung,
Einschüchterung und Gewalt anprangerte. Im September 2004 wurde sie im Büro der
SLLGA ermordet aufgefunden.
Schlecht ist die Lage sexueller Minderheiten in den sehr
religiös geprägten Gesellschaften des Nahen und Mittleren Ostens. Diese Staaten
werden mit der Ausnahme Israels weder demokratisch noch rechtsstaatlich
regiert, man muss aber zwischen eher säkularen und eher religiösen Regimes
unterscheiden. Verfolgung findet hier wie dort statt, doch zu den schlimmsten
Verfolgerstaaten gehören der Iran oder Saudi-Arabien, wo die strengen
Strafgesetze auf dem islamischen Recht der Scharia beruhen. Zudem gibt es in
der Region Länder, wo die staatliche Ordnung in Auflösung begriffen ist, etwa
im Irak oder Palästina (Gaza); dort werden sexuelle Minderheiten von
nichtstaatlichen Gruppen und Todesschwadronen verfolgt und ermordet.
In Asien hat sich die Lage sexueller Minderheiten in
Indonesien, dem größten muslimischen Land der Welt, verschlimmert; dort
verbreitet sich die Anwendung der Scharia auf lokaler Ebene. Weiter zählen
Pakistan und Usbekistan zu schlimmen Verfolgerstaaten. Auch in Malaysia und
Bangladesch stehen auf homosexuelle Handlungen lange Haftstrafen, und in
Myanmar und Sri Lanka drohen dafür bis zu zehn Jahren Gefängnis. Dagegen hat
Nepal Ende 2007 die Strafgesetze gegen Homosexualität abgeschafft, und die
Philippinen, Süd- und Nordkorea, die Staaten Indochinas und Japan kennen keine
solchen Strafgesetze. Gute Nachrichten gab es kürzlich aus Indien: Im Juli 2009
wurde das homophobe Strafrecht aus der Kolonialzeit aufgehoben. Die größte
Demokratie der Welt mit über einer Milliarde Einwohnern wird künftig
Homosexuelle wohl nicht mehr von Staats wegen verfolgen.
Homosexuellenrechte sind unveräußerliche Menschenrechte. Sie
gehen uns alle an, denn die eine Person darf nicht mehr Menschenrechte oder
größeren Schutz genießen als die andere. Die Frage, wie mit sexuellen
Minderheiten umgegangen wird, ist immer ein Lackmustest für den Freiheits- und
Reifegrad eines Gemeinwesens.
Trans* und Recht
Die meisten EU-Mitgliedstaaten haben gesetzliche Regelungen
für die Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags (bis auf Irland,
Luxemburg, Slowenien und Ungarn). Diese setzen jedoch psychiatrische
Begutachtung voraus, bei der sich Trans*Personen „eindeutig“ männlich bzw.
weiblich präsentieren müssen. Trans*Organisationen fordern Neuregelungen nach
dem Vorbild des 2012 erlassenen argentinischen Gesetzes, nach dem jede Person das
Recht auf Anerkennung ihrer geschlechtlichen Identität hat.
Alle europäischen Staaten bis auf Deutschland, Österreich,
Portugal, Schweden, Spanien und das Vereinigte Königreich verlangen
geschlechtsangleichende Operationen und die Sterilisation als Voraussetzung für
die Änderung des Geschlechtseintrags, manche schon für die Vornamensänderung
(Dänemark, Italien). Das bundesdeutsche Transsexuellengesetz (TSG) regelt seit
1981 die Änderung des Vornamens und Personenstands von Trans*Personen, die sich
dazu medizinisch-psychologischer Begutachtung unterziehen müssen. Für die
Personenstandsänderung zwang das Gesetz ursprünglich ebenfalls zu Operationen
und Sterilisation. Dies erklärte das Bundesverfassungsgericht 2011 als
unvereinbar mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit. Mit derselben
Begründung wurde in Österreich 2009 und in Schweden 2013 der
Sterilisationszwang außer Kraft gesetzt. Viele EU-Staaten erzwingen außerdem
die Scheidung einer bestehenden Ehe vor der Änderung des Geschlechtseintrags,
um das Zustandekommen homosexueller Ehen zu verhindern. Ausnahmen sind Belgien,
die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien und seit 2008
Deutschland, wiederum nach einer Verfassungsklage gegen die entsprechende Vorschrift.
Euch herzlich Grüßt Nikita Noemi
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