Donnerstag, 23. April 2015

Für Lesben sind Schwule oberflächlich und schwanzgesteuert Transpersonen werden auf ihre Sexualorgane reduziert.

Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2015

Bitte kopiert den Link und Gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Tunten” oder “Dicke” erhalten auf Datingplattformen eine Abfuhr. Für Schwule sind Lesben “Traktoren”.

Für Lesben sind Schwule oberflächlich und “schwanzgesteuert”. Transpersonen werden auf ihre Sexualorgane reduziert. Bisexuelle sind verkappte Schwule oder Lesben. Und Behinderte sind gleich doppelt diskriminiert … Die Liste kann beliebig erweitert werden.

Ausgrenzung in unserer kleinen Community, wo wir doch selber ständig gegen Ausgrenzung und für Akzeptanz kämpfen müssen? Kann und darf das sein?

Erstmals EU-Studie aus Sicht Homosexueller

Wien (APA) - Erstmals in der Geschichte der Europäischen Union wurde eine Studie in den 27 EU-Mitgliedsstaaten inklusive Kroatien zur Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen (LGBT) durchgeführt, bei der die Betroffenen selbst zu Wort kamen. Von teils "schockierenden Ergebnissen" sprach dabei der Niederländer Friso Roscam Abbing von der EU-Grundrechteagentur (FRA).

Schwerpunktthemen der Studie bilden Diskriminierungserfahrungen im Alltags- und Arbeitsleben sowie im Bildungsbereich. So wurde etwa die Hälfte der LGBT (47 Prozent) während der dem Befragungszeitpunkt vorangegangenen zwölf Monate Opfer von Diskriminierung. Österreich liegt hierbei mit 48 Prozent knapp über dem Durchschnittswert. Demgegenüber scheint das Klima für LGBT in den Niederlanden mit rund einem Drittel Betroffenen insgesamt etwas freundlicher zu sein. Ungarn schnitt am schlechtesten ab: Rund zwei Drittel wurden Opfer von Diskriminierung.

Die FRA kam insgesamt zur Erkenntnis, dass sich zahlreiche LGBT EU-weit inklusive Kroatien aus Angst nicht zu ihrer sexuellen Orientierung bekennen. Zudem zögen sich Diskriminierungserfahrungen durch viele Aspekte des Alltagslebens. Zwei Drittel (66 Prozent) der insgesamt 93.097 Befragten geben an auf ein öffentliches Händchen-Halten zu verzichten. Bei Schwulen und bisexuellen Männern trifft dies auf grob drei Viertel der Befragten zu. In Österreich unterlässt über die Hälfte der LGBT (54 Prozent) diese zuneigende Geste in der Öffentlichkeit. Grund dafür sei Angst vor Belästigung, Beschimpfung oder Bedrohung.

Gewalttätigen Übergriffen und Drohungen sehen sich in erhöhtem Maße Transgender-Personen ausgesetzt: Über ein Drittel wurde einmal attackiert, knapp ein weiteres Drittel machte diese Erfahrung bereits dreimal - und öfter.
Die Gefahr, Opfer von Verfolgung und Gewalt zu werden, ist für Homosexuelle je nach Erdteil sehr verschieden. In Europa, Nordamerika und Lateinamerika betrachten die meisten Staaten Homosexualität nicht mehr als kriminelles Delikt, auch wenn manche die Menschenrechte sexueller Minderheiten nicht ausreichend schützen. In großen Teilen Afrikas, in der arabischen Welt und in einigen, insbesondere islamisch geprägten Staaten Asiens stehen auf Homosexualität dagegen schwere Strafen.
Noch immer kriminalisieren 80 Staaten einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen. In fünf Ländern (Iran, Jemen, Mauretanien, Saudi-Arabien, Sudan) sowie in Teilen Nigerias und Somalias werden sie sogar mit dem Tode bestraft. Aber auch in Ländern ohne solch homophobe Strafgesetze wird Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender – zusammen bezeichnet als sexuelle Minderheiten oder mit dem Kürzel LSBT – ein menschenwürdiges Leben vorenthalten. Sie sind oft dem Hass paramilitärischer Gruppen oder Übergriffen der Staatsorgane ausgesetzt. Die Formen der Gewalt reichen von willkürlichen Verhaftungen, Schikanierung und Erpressung über Prügel und sexuelle Demütigungen bis hin zu Vergewaltigungen und brutalen Morden. Oft werden die Täter nicht strafrechtlich verfolgt.

Bei der Lage sexueller Minderheiten zeigen sich aber auffällige Unterschiede zwischen Regionen und Ländergruppen. So bilden die muslimischen Länder des Nahen und Mittleren Ostens und Nordafrikas einen aggressiv homophoben Block. In Lateinamerika gibt es fast keine Strafgesetze gegen homosexuelle Handlungen mehr, während sie in 36 der 52 Staaten Afrikas weiterhin verfolgt werden. Und in Asien ist die Situation von Land zu Land sehr unterschiedlich. Die Staaten, die früher zum britischen Kolonialreich gehörten, halten mehrheitlich am Strafrecht gegen homosexuelle Handlungen fest; von den früheren Kolonien und Mandatsgebieten Frankreichs haben einige wie Gabun, Madagaskar und Indochina solche Gesetze abgeschafft, andere wie der Libanon, Senegal oder Togo nicht.
Auffällig ist, dass auch im zentralamerikanisch-karibischen Raum Homosexualität in den Staaten, die britische Kolonien waren, weiterhin strafrechtlich verfolgt wird – etwa auf Jamaika, Trinidad und Tobago, in Belize und Guyana. Besonders problematisch ist die Situation auf Jamaika, wo nicht nur die viktorianischen Strafgesetze aus der Kolonialzeit noch bestehen, sondern minderheitenfeindliche Hasstexte mehrerer Dancehall- oder Reggae-Interpreten eine von religiösem Fanatismus und hysterischer Schwulenhatz geprägte Atmosphäre zusätzlich anheizen. Immer wieder kommt es auf der Karibikinsel zu brutalen Übergriffen gegen (vermeintlich) schwule Männer und zu Morden an LSBT-Menschenrechtsverteidigern.

In Afrika ist Südafrika seit Jahren die Vorhut der Toleranz. Dort ist die sexuelle Orientierung sogar qua Verfassung geschützt und lesbische und schwule Paare haben die Möglichkeit der Eheschließung (was beides in Deutschland noch nicht der Fall ist). In den meisten Staaten Afrikas sind dagegen einvernehmliche homosexuelle Handlungen strafbar; nur in wenigen, etwa Madagaskar, der Zentralafrikanischen Republik und Gabun, ist das nicht der Fall. In den arabisch geprägten Ländern Nord- und Ostafrikas werden homosexuelle Handlungen mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet, in einigen ostafrikanischen Staaten wie Kenia, Uganda oder Tansania gar mit lebenslänglicher Haft.

Im südlichen Afrika kriminalisieren und verfolgen alle Staaten außer Südafrika die Homosexualität. Einige Staatspräsidenten haben sich dort in der Vergangenheit immer wieder mit homophoben Äußerungen hervorgetan, etwa Robert Mugabe in Simbabwe oder der frühere namibische Präsident Sam Nujoma. Ende März 2009 rief der sambische Vizepräsident George Kunda seine Landsleute auf, Schwule zu denunzieren und damit ins Gefängnis zu bringen. Sambia sei eine christliche Nation und Homosexualität nicht Teil der christlichen Norm. 2005 hat dort das Parlament ein Strafgesetz gegen Homosexualität verabschiedet, das LSBT mit Haftstrafen nicht unter 15 Jahren bedroht.

In Westafrika ist die Situation uneinheitlich: Die Elfenbeinküste kennt kein Strafgesetz gegen Homosexualität. In einigen anderen Staaten, die früher zum französischen Kolonialreich gehörten – wie Senegal, Guinea oder Togo –, und in den ehemaligen britischen Kolonien Ghana, Sierra Leone, Gambia und Nigeria sind dagegen Haftstrafen bis zu zehn Jahren möglich. Anfang 2009 wurden in der senegalesischen Hauptstadt Dakar neun Männer wegen Homosexualität zu jeweils achtjährigen Haftstrafen verurteilt. Dies sind die höchsten Strafen, die im Senegal jemals gegen Schwule verhängt worden sind. Der Richter begründete das Strafmaß mit dem „erschwerenden Umstand der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation“; hierbei handelte es sich um eine Hilfsorganisation für aidskranke und HIV-infizierte schwule Männer. Das oberste Berufungsgericht hat die Männer im April 2009 freigesprochen.

Ein Sonderfall ist in mancher Hinsicht Nigeria, das seit 2007 aufgrund neuer Gesetzesinitiativen gegen Homosexualität für Schlagzeilen sorgt. Gleichgeschlechtlicher Geschlechtsverkehr oder die Schließung einer Homo-Ehe im Ausland werden hier mit langjährigen Haftstrafen geahndet; im islamischen Norden des Landes, wo seit dem Jahr 2000 die Scharia gilt, können Homosexuelle gar mit dem Tode durch Steinigung bestraft werden. Die Regierung und der Gesetzgeber haben in den vergangenen Jahren immer wieder Schritte unternommen, um die Strafgesetze weiter zu verschärfen. Im März 2009 stand im Parlament ein Gesetzentwurf zur Abstimmung, der eine drastische Verschärfung der Verbote von Homosexualität und Homosexuellenorganisationen vorsieht. Danach soll auch eine Unterstützung von homosexuellen Aktivitäten mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Selbst die Forderung nach Entkriminalisierung und die Arbeit und das Engagement in entsprechenden Organisationen sollen künftig verfolgt werden.

Auch in Sierra Leone wird die gleichgeschlechtliche Liebe kriminalisiert. Von hier stammte die Menschenrechtsaktivistin Fannyann Eddy, eine der bedeutendsten Stimmen der Lesben und Schwulen aus dem globalen Süden. In ihrer von einem langjährigen Bürgerkrieg zerrütteten Heimat gründete sie 2002 die Sierra Leone Lesbian and Gay Association (SLLGA). Mit ihrem Mut und ihrem Einsatz wurde sie bald in ganz Afrika und weit darüber hinaus bekannt. Im April 2004 hielt Fannyann Eddy eine bewegende Rede vor der UN-Menschenrechtskommission in Genf, in der sie Diskriminierung, Einschüchterung und Gewalt anprangerte. Im September 2004 wurde sie im Büro der SLLGA ermordet aufgefunden.

Schlecht ist die Lage sexueller Minderheiten in den sehr religiös geprägten Gesellschaften des Nahen und Mittleren Ostens. Diese Staaten werden mit der Ausnahme Israels weder demokratisch noch rechtsstaatlich regiert, man muss aber zwischen eher säkularen und eher religiösen Regimes unterscheiden. Verfolgung findet hier wie dort statt, doch zu den schlimmsten Verfolgerstaaten gehören der Iran oder Saudi-Arabien, wo die strengen Strafgesetze auf dem islamischen Recht der Scharia beruhen. Zudem gibt es in der Region Länder, wo die staatliche Ordnung in Auflösung begriffen ist, etwa im Irak oder Palästina (Gaza); dort werden sexuelle Minderheiten von nichtstaatlichen Gruppen und Todesschwadronen verfolgt und ermordet.

In Asien hat sich die Lage sexueller Minderheiten in Indonesien, dem größten muslimischen Land der Welt, verschlimmert; dort verbreitet sich die Anwendung der Scharia auf lokaler Ebene. Weiter zählen Pakistan und Usbekistan zu schlimmen Verfolgerstaaten. Auch in Malaysia und Bangladesch stehen auf homosexuelle Handlungen lange Haftstrafen, und in Myanmar und Sri Lanka drohen dafür bis zu zehn Jahren Gefängnis. Dagegen hat Nepal Ende 2007 die Strafgesetze gegen Homosexualität abgeschafft, und die Philippinen, Süd- und Nordkorea, die Staaten Indochinas und Japan kennen keine solchen Strafgesetze. Gute Nachrichten gab es kürzlich aus Indien: Im Juli 2009 wurde das homophobe Strafrecht aus der Kolonialzeit aufgehoben. Die größte Demokratie der Welt mit über einer Milliarde Einwohnern wird künftig Homosexuelle wohl nicht mehr von Staats wegen verfolgen.

Homosexuellenrechte sind unveräußerliche Menschenrechte. Sie gehen uns alle an, denn die eine Person darf nicht mehr Menschenrechte oder größeren Schutz genießen als die andere. Die Frage, wie mit sexuellen Minderheiten umgegangen wird, ist immer ein Lackmustest für den Freiheits- und Reifegrad eines Gemeinwesens.
Trans* und Recht

Die meisten EU-Mitgliedstaaten haben gesetzliche Regelungen für die Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags (bis auf Irland, Luxemburg, Slowenien und Ungarn). Diese setzen jedoch psychiatrische Begutachtung voraus, bei der sich Trans*Personen „eindeutig“ männlich bzw. weiblich präsentieren müssen. Trans*Organisationen fordern Neuregelungen nach dem Vorbild des 2012 erlassenen argentinischen Gesetzes, nach dem jede Person das Recht auf Anerkennung ihrer geschlechtlichen Identität hat.

Alle europäischen Staaten bis auf Deutschland, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien und das Vereinigte Königreich verlangen geschlechtsangleichende Operationen und die Sterilisation als Voraussetzung für die Änderung des Geschlechtseintrags, manche schon für die Vornamensänderung (Dänemark, Italien). Das bundesdeutsche Transsexuellengesetz (TSG) regelt seit 1981 die Änderung des Vornamens und Personenstands von Trans*Personen, die sich dazu medizinisch-psychologischer Begutachtung unterziehen müssen. Für die Personenstandsänderung zwang das Gesetz ursprünglich ebenfalls zu Operationen und Sterilisation. Dies erklärte das Bundesverfassungsgericht 2011 als unvereinbar mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit. Mit derselben Begründung wurde in Österreich 2009 und in Schweden 2013 der Sterilisationszwang außer Kraft gesetzt. Viele EU-Staaten erzwingen außerdem die Scheidung einer bestehenden Ehe vor der Änderung des Geschlechtseintrags, um das Zustandekommen homosexueller Ehen zu verhindern. Ausnahmen sind Belgien, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien und seit 2008 Deutschland, wiederum nach einer Verfassungsklage gegen die entsprechende Vorschrift.

Euch herzlich Grüßt Nikita Noemi

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Das Menschliche

Und Sie wissen nicht, mit was Sie es zutun haben! Doch diese bekommen euch, ein Fakt!

Heute in den TV- Medien, die Massen - Vergewaltigung einer 15 jährigen Schülerin, angeblich "Gastarbeiter bzw. FLÜCHTLINGE auch Poliz...