Donnerstag, 23. April 2015

DAS RECHT, ANDERS ZU SEIN

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2015

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Das Recht, anders zu sein

In allen Regionen der Welt werden Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität verfolgt. 


Weltweit werden Menschen wegen ihrer sexuellen Identität 
verfolgt, misshandelt, inhaftiert oder ermordet. Es sind 
Menschen, die ihre sexuelle Orientierung als lesbisch,   
schwul oder bisexuell bezeichnen, sich als transgender, als
transsexuell identifizieren (Lesbian, Gay, Bisexual,
Transgender – LGBT). Vielerorts missachten staatliche 
Institutionen die Menschenrechte dieser sexuellen 
Minderheiten. Eine Folge davon ist, dass sexuelle Übergriffe 
oft ungestraft bleiben.

amnesty international beschäftigt sich seit einer 

Mandatserweiterung 1991 mit Menschenrechtsverletzungen 
an sexuellen Minderheiten und veröffentlicht seitdem 
regelmäßig Berichte.

Die willkürliche Inhaftierung und Ermordung von 
Transsexuellen in Lateinamerika, die Verfolgung von 
Schwulen und Lesben in islamisch geprägten Staaten 
Asiens und Afrikas sowie die Diskriminierung von Menschen 
aufgrund ihrer sexuellen Identität in osteuropäischen 
Ländern standen in der Vergangenheit im Mittelpunkt der 
Arbeit von MERSI, der Sektionskoordinationsgruppe der 
deutschen Sektion von ai.


Lateinamerika



In vielen Ländern Lateinamerikas, hauptsächlich in 

Venezuela, Ecuador und Guatemala, werden Transsexuelle 
von der Polizei schikaniert, willkürlich verhaftet, gefoltert 
oder sie sterben unter mysteriösen Umständen in der Haft. 
Ihre bürgerlichen Rechte werden missachtet. 
Misshandlungen werden strafrechtlich nicht verfolgt oder 
sogar durch die Polizei selbst begangen. Selbst in einem 
Land wie Ecuador, in dem die Gleichheit aller Individuen 
unabhängig von der sexuellen Orientierung ausdrücklich in 
der Verfassung betont wird, werden ihre Rechte missachtet.


Asien



In Asien stellt sich die Situation je nach Region und 

historischer Entwicklung sehr unterschiedlich dar. In 
islamisch geprägten Ländern dominieren oft der Einfluss 
dert traditionellen islamischen Rechtsprechung, der Sharia, 
und patriarchalische Traditionen den Alltag von Lesben und 
Schwulen. Wie auch im Nahen Osten werden religiöse 
Gebote als Vorwand missbraucht, um 
Menschenrechtsverteidiger und Regimegegner mundtot zu 
machen.


In Usbekistan beispielsweise wurde der Journalist und 

Menschenrechtsaktivist Ruslan Sharipov im Mai 2003 wegen 
Homosexualität und sexueller Beziehungen zu 
Minderjährigen festgenommen. Im Gefängnis wurde er 
gefoltert und dazu gezwungen, in einem Geständnis seine 
regierungskritischen Artikel zu widerrufen und sich im Sinne 
der Anklage schuldig zu bekennen. Sharipov war einer der 
bekanntesten Regimegegner und hatte als Korrespondent 
für die russische Nachrichtenagentur PRIMA zahlreiche 
Artikel über Menschenrechtsverletzungen in Usbekistan 
verfasst. Nach weltweiten Protesten wurde seine Haftstrafe 
reduziert und nach seiner vorzeitigen Entlassung erhielt er 
Asyl in den USA.


In Indien ist das so genannte »Sodomie-Gesetz«, ein Relikt 

aus der britischen Kolonialzeit, noch immer gültig. Es wird 
hauptsächlich von der Polizei eingesetzt, um Razzien in 
Parks zu veranstalten und »Männer, die mit anderen 
Männern Sex haben«, einzuschüchtern und von ihnen Geld 
zu erpressen. Mehrere Nichtregierungsorganisationen und 
lokale Bürgerrechtsgruppen versuchen zwar, die 
Gesetzgebung zu verändern, sind aber mit dem 
wachsenden Einfluss fundamentalistischer Organisationen 
und Parteien konfrontiert.


Afrika


In vielen afrikanischen Ländern ist Homosexualität nicht nur 

gesellschaftlich geächtet, sondern auch illegal. Die Gesetze 
sanktionieren homosexuelle Handlungen willkürlich zumeist 
mit Geld- oder Haftstrafen. Nur sehr wenige homosexuelle 
Afrikaner stehen offen zu ihrer Sexualität. Zu groß ist die 
Angst, von der Familie und dem Clan nicht akzeptiert oder 
gar verstoßen zu werden. Die Situation in den einzelnen 
afrikanischen Ländern von Algerien bis Simbabwe ist dabei 
so vielfältig wie der Kontinent selbst. Auf der Internetseite 
»Behind the Mask« (www.mask.org.za), die von einer 
südafrikanischen NGO betrieben wird, sind detaillierte 
Hintergrundinformationen zu finden.


Naher und Mittlerer Osten


Ausgesprochen heterogen ist die Situation auch in den 

Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sowie des 
Maghrebs. Gemein ist diesen Ländern die gesellschaftliche 
Ablehnung, die sexuellen Minderheiten entgegenschlägt. 
Nicht in allen Ländern ist z.B. Homosexualität ausdrücklich 
verboten, wirklich legal ist sie jedoch in keinem Land. Am 
»liberalsten« sind dabei die Verhältnisse im Libanon. Im 
Zedernstaat steht auf »unnatürlichen Geschlechtsverkehr« 
nur ein Jahr Haft. Seit vier Jahren kämpft dort die im 
arabischen Raum erste schwul-lesbische Organisation für 
die Abschaffung des Paragrafen. (http.//www.helem.net)


Schlagzeilen machte 2001 eine Großrazzia in Ägypten, in 

deren Folge dutzende Männer in unfairen Prozessen zu 
mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden. Ihr Vergehen: 
»gewohnheitsmäßige Unzucht«. Proteste von 
Menschenrechtlern, Künstlern und Politikern und das 
negative Presseecho bewogen die ägyptischen Behörden 
schließlich dazu, die Strafen teilweise zu kürzen. Seither 
wurden keine neuen Fälle mehr bekannt. Das Leben der 
Betroffenen jedoch ist nachhaltig zerstört. Eine deutsche ai-
Gruppe betreut bis heute einen jungen Ägypter, dessen 
Familie sich wegen der Anwaltskosten nahezu ruiniert hat. 
Er selbst wird wegen des Eintrags im polizeilichen 
Führungszeugnis in seiner Heimat nie wieder einen Job 
erhalten.


Im Iran und in Saudi-Arabien werden homosexuelle 

Handlungen auf Grundlage der Sharia mit Körperstrafen 
geahndet, auch Todesurteile sind möglich. Wegen der 
eingeschränkten Möglichkeiten, die Anwendung dieser 
Gesetze vor Ort zu recherchieren, ist eine Aussage über die 
Praxis nur schwer zu treffen.


Lesbische Frauen sind im Nahen und Mittleren Ostens in 

zweierlei Hinsicht diskriminiert: durch die Verfolgung von 
Homosexualität und durch die Diskriminierung von Frauen. 
In vielen Ländern darf eine Frau z.B. nicht ohne 
Einverständnis des männlichen Familienoberhaupts alleine 
eine Reise antreten, einen Beruf ausüben oder eine eigene 
Wohnung beziehen (z.B. in Ägypten, Saudi-Arabien, 
Algerien).



Eine lesbische Frau,die kaum eine Ehe mit einem Mann 

anstreben wird, trifft diese gesetzlich verordnete 
Unmündigkeit besonders hart. In vielen Ländern können sie 
sich nur mit dem Einverständnis des Ehemanns scheiden 
lassen und müssen selbst in diesem Falle in das Haus der 
Eltern oder eines männlichen Verwandten zurückkehren.


USA



Auch in den USA finden Übergriffe auf sexuelle 

Minderheiten statt. Im September 2005 stellte die US-
Sektion von ai in einem Bericht dar, dass Polizeiübergriffe 
gegen Menschen, die sich als lesbisch, schwul, bisexuell 
oder transgender identifizieren, weit verbreitet sind. Zudem 
wurde betont, dass solche Übergriffe häufig durch andere 
Formen von Diskriminierung, z.B. aufgrund von Hautfarbe, 
sozioökonomischer Situation und stereotypem 
Rollenverständnis motiviert sind.


Auch wenn in einigen Regionen Rückschritte zu 

verzeichnen sind, hat sich global gesehen die Situation für 
sexuelle Minderheiten in der letzten Dekade verbessert. In 
vielen westlichen Ländern gehören gleichgeschlechtliche 
Partnerschaften mittlerweile zum Alltag. Auch in anderen 
Regionen gibt es positive Entwicklungen: In Südafrika 
herrscht eine der liberalsten Gesetzgebungen weltweit. Und 
selbst im Iran wurde die seit langer Zeit praktizierte 
Operation für Transsexuelle nun offiziell legitimiert. Diese 
Entwicklung ist auch dem stetigen Einsatz von ai und 
anderen Menschenrechtsorganisationen zu verdanken. Die 
Erfolge sind der beste Beweis dafür, dass sich der Einsatz 
für die Verfolgten lohnt und die Anstrengungen der 
Menschenrechtsarbeit nicht umsonst sind.


Der Autor ist Sprecher der MERSI-Sektionsgruppe von ai.

 Mitarbeit von Christiane Bunge, Sonja Dudek, Richard 
Harnisch, Thomas Kolb.

Mersi - Menschenrechte und sexuelle Identität



MERSI setzt sich für die Abschaffung homophober

Gesetzgebung und für die Einhaltung internationaler

Rechtsstandards ein. Lobbyarbeit und die Sensibilisierung 

der Öffentlichkeit für Menschenrechte sind wesentliche 

Aufgaben von MERSI. In einem Rundbrief informiert die 

Gruppe über aktuelle Menschenrechtsverletzungen an 

sexuellen Minderheiten. MERSI ist weltweit vernetzt und 

unterhält enge Kooperationen mit anderen ai-Gruppen und 

weiteren Menschenrechtsorganisationen im In- und Ausland.

In den letzten Jahren hat MERSI zahlreiche 

Veranstaltungen organisiert, auf denen 

Menschenrechtsverteidiger/innen und Verfolgte u.a. aus der 

Türkei, Rumänien und Serbien über ihre Heimatländer 

berichteten.



Im Juni 2004 erhielt MERSI den Anerkennungspreis des 

Humanistischen Verbands Deutschlands. Das von MERSI-

Mitgliedern 1999 erstmals herausgegebene Buch »Das 

Schweigen brechen.

Menschenrechtsverletzungen aufgrund sexueller Identität« 

gibt einen umfangreichen Überblick über die rechtliche 

Situation von sexuellen Minderheiten weltweit.
Quelltext:https://www.amnesty.de/umleitung/2006/deu05/070

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