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Nikita Noemi Rothenbächer 2015
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Forced Sex
If children
are not unique boy or girl at birth, they are often operated on the genitals.
That was not always so. Criticism but little heard, the consequences are often
devastating.
Those born
with a ambiguous gender, the assigned one. Children must for serious operations
survive. Upon doing so the Ethics Board before an opinion, but takes so short.
Wenn ich ehrlich bin, muss ich sagen empfinde es
Erschreckend wie wenig sich insbesondere in Deutschland für Mitbürger
interessieren welche mit Intersexualität zur Welt kommen.
Meist wenn man von Intersexualität schreibt bzw. spricht
steht das Gegenüber meist verdutzt da und fragt sich von was wird hier
Überhaupt berichtet!
Der Begriff jedoch vom Zwitter ist Volkstümlich bekannt,
obwohl Er aus der Beschreibung
meist in der Tierwelt angesiedelt ist, hört oder liest sich
wirklich Unverschämt ist aber die Realität!
In unserem Blog sind
wir Vermehrt auf diese Thematik eingegangen, nicht das wir die Überzeugung
führen wir könnten an den Umständen etwas ändern, jedoch Versuchen wir auf die
Thematik etwas mehr Aufmerksamkeit zu lenken.
Leider Spielen in vielen Ländern noch die Mediziner den
All-Heiligen-Gott, denn ansonsten würde ja diese Zweigeschlechtlichkeit
wirklich und mit Nachdruck ins Wanken geraten.
Wie Verurteilen sehr vieles, aber ganz besonders das was
Säuglingen hier angetan wird, es ist die Natur und hat nichts mit Fetisch oder
Gender-Theorien zu tun!
Intersexualität bei Neugeborenen
Erzwungenes Geschlecht
Wenn Kinder bei Geburt nicht eindeutig Junge oder Mädchen
sind, werden sie oft an den Genitalien operiert. Das war nicht immer so. Kritik
wird jedoch wenig gehört, die Folgen sind oft verheerend.
Medizinisch unnötige Behandlungen, die irreversibel in die
geschlechtliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen eingreifen, sind aus
menschenrechtlicher Sicht unzulässig. Tatsächlich werden solche Operationen an
den Genitalien ebenso wie Sexualhormonbehandlungen an Kindern und Jugendlichen
aber weiterhin in einigen deutschen Kliniken durchgeführt, aller Kritik von
Organisationen intergeschlechtlicher Menschen zum Trotz. Ein
Überprüfungsprozess kommt in der Medizin nur schleppend in Gang.
Stattdessen waren es feministische Forscherinnen, die Anfang
der 1990er Jahre begannen, die Geschlechter- und Sexualitätsnormen zu
kritisieren, die der Diagnose Intersexualität eingeschrieben sind. Vier
Kritikpunkte arbeiteten sie heraus: 1. Die Medizin gleicht das genitale
Erscheinungsbild intergeschlechtlicher Personen idealen beziehungsweise
ästhetischen Vorstellungen an und ignoriert die gewöhnliche Variabilität. 2.
Die Behandlungsziele stellen auf stereotypes Geschlechtsrollenverhalten,
heterosexuellen Geschlechtsverkehr und heterosexuelle Orientierung ab. 3.
Grundlage dafür ist die Auffassung, dass nur eine eindeutig als Mann respektive
Frau verortete Existenz lebenswert sei. 4. Die Medizin beharrt auf einem
binären Geschlechterverständnis und wertet intergeschlechtliche Körper als
krankhafte Entwicklungsstörung ab.
Erst seit Anfang des Jahrtausends regiert die Medizin
Ab Anfang der neunziger Jahre ergriffen intergeschlechtliche
Menschen – zunächst in den USA, ab 1996 auch in Deutschland – selbst das Wort
und wehrten sich gegen eine medizinische Praxis, die sie als Bevormundung und
gewalttätige, traumatisierende Verstümmelung erlebten und forderten
Selbstbestimmung über den eigenen Körper und über die geschlechtliche
Verortung.
Erst Anfang des neuen Jahrtausends haben Medizin und
Psychologie in Deutschland auf die Kritik reagiert. In Evaluationsstudien
fragen sie intergeschlechtliche Menschen nach ihrer Behandlungszufriedenheit
und Lebensqualität. Aber die pathologisierenden Begrifflichkeiten, die
normativen Behandlungsstandards, das binäre Geschlechterverständnis und die
primäre Zuständigkeit der Medizin für intergeschlechtliche Menschen überdenken
sie bis heute nicht. Die Folgen sind gravierend.
Preußen ließ Hermaphroditen die Wahl
Die Meinung in der Ärzteschaft, intergeschlechtliche
Neugeborene sollten möglichst schnell auf das männliche oder weibliche
Geschlecht festgelegt und ihre Genitalien entsprechend operiert werden, hat
sich in der Mitte des 20. Jahrhunderts durchgesetzt. Vereinzelt hatte es schon
früher ähnliche Forderungen gegeben, doch das war nicht Lehrmeinung und auch
rechtlich gab es mehr Spielraum.
So war es nach dem Allgemeinen Landrecht für die Preußischen
Staaten (ALR) von 1794 möglich, dass Hermaphroditen im Erwachsenenalter selbst
ihren Status als Mann oder Frau wählen dürfen. Nur im rechtlichen Streitfalle
sollten Sachverständige das überwiegende Geschlecht feststellen. Das Gesetz,
das erst mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch am 1. Januar 1900 außer Kraft trat,
machte keine genaueren Angaben zu den Sachverständigen. Nicht nur Mediziner
kamen daher infrage, sondern auch Hebammen.
Erst ab 1900 mussten Ärzte entscheiden, ob ein Mann oder
eine Frau geboren worden war
Erst im Zuge rechtlicher Neuregelungen des
Personenstandswesens um 1900 erklärten juristische Kommentare explizit Ärzte zu
den Experten, die bei „uneindeutigen“ Genitalien das „wahre“ – männliche oder
weibliche – Geschlecht zu bestimmen hätten. Das Geschlechtswahlrecht sollte
entfallen. Namhafte Mediziner wie Rudolf Virchow widersprachen. Es sei nicht
möglich, in jedem Fall klar auf männliches oder weibliches Geschlecht zu
erkennen. Um den neuen Regeln dennoch zu genügen, empfahlen manche Ärzte, eine
Geschlechtsumstellung sowie Genitaloperationen vom Geschlechtszugehörigkeitsempfinden
und dem Wunsch der jugendlichen oder erwachsenen Hermaphroditen abhängig zu
machen. Nur so könne seelisches Leid der Betroffenen und ihrer Angehörigen
mitsamt den sozialen Folgen verhindert werden.
Ärzte befürchteten eine Gefahr für den "gesunden
Volkskörper"
Als sich zu Beginn des 20. Jahrhunderts rassenhygienisches
und eugenisches Denken breitmachte, identifizierten Ärzte Hermaphroditen
zunehmend als biologische „Gefahr“ für den „Volkskörper“. Sie ordneten
Hermaphroditen als „minderwertig“ entwickelt ein und stützten sich dabei auf
ein Kontinuum-Modell des Geschlechts, das sich schon um 1800 herausgeschält
hatte. Dieses nahm einen nahtlosen Übergang der Geschlechter an, was sich auch
im gemeinsamen Ausgangspunkt der embryologischen Entwicklung der Genitalien
zeige.
Allerdings postulierte die Medizin zugleich die polar
verstandene Geschlechterdifferenz als höchste Entfaltungsstufe des Lebens.
Hermaphroditen repräsentierten in diesem Modell die geschlechtlich
„indifferente“ embryologische Anlage und die „primitivsten“ Entwicklungsstadien,
die auf dem Weg zu den „vollkommen“ ausdifferenzierten männlichen und
weiblichen Geschlechtscharakteren überwunden werden mussten. Sie galten daher
nach medizinischer Anschauung als Phänomene einer „gehemmten“
Geschlechtsentwicklung.
"Kein sicheres Kritierium für das ,wahre'
Geschlecht"
Die eugenische Problematisierung der „minderwertigen“
Geschlechtsentwicklung intensivierte sich in der NS-Zeit, doch wurden
Hermaphroditen nicht generell als „schwer erbkrank“ im Sinne des NS-Erbgesundheitsgesetzes
eingestuft und einer Zwangssterilisierung zugeführt. Allerdings waren
intergeschlechtliche Menschen aufgrund der gesellschaftlichen und medizinischen
Stigmatisierung besonders gefährdet, Opfer der NS-Gewaltherrschaft zu werden.
In der Mitte des 20. Jahrhunderts förderten neue
Testverfahren zutage, dass verschiedenste Geschlechtschromosomensätze (etwa XXY
beim „Klinefelter-Syndrom“, X0 beim „Turner-Syndrom“ oder auch Mosaike wie
X0/XXY bei „gemischter Gonadendysgenesie“) beim Menschen vorkommen. Es wurde
klar, dass die phänotypischen Geschlechtsmerkmale ebenso wie das
Rollenverhalten und das Geschlechtsempfinden nicht unbedingt dem Genotyp
entsprechen müssen. Im Jahr 1967 konstatierten die Gynäkologen Jürgen
Hammerstein und Josef Nevinny-Stickel in einem juristischen Fachblatt, „daß es
in Anbetracht der Vielschichtigkeit der menschlichen Geschlechtlichkeit kein
sicheres Kriterium für das ‚wahre’ Geschlecht gibt“.
Diese Aussage, die die Komplexität und Unsicherheiten der
Geschlechtsdiagnostik offenbart, charakterisiert bis in die Gegenwart die
praktischen Probleme der medizinischen Einordnung intergeschlechtlicher
Menschen.
Intersexuelle werden bis heute pathologisiert, selbst wenn
sie völlig gesund sind
Dessen ungeachtet erlangten Mediziner ab der zweiten Hälfte
des 20. Jahrhunderts tatsächlich die Expertenstellung, die sie seit Langem
gefordert hatten. Dazu trug nicht zuletzt der steile Anstieg der
Krankenhausgeburten bei (1930er Jahre 50 Prozent, 1970 fast 100 Prozent). Ärzte
konnten dadurch häufiger Intergeschlechtlichkeit gleich bei der Geburt
feststellen und die Geschlechtszuweisung vornehmen. Von den 1950/60er Jahren an
wurden in den USA, in der BRD und in der DDR sowie in vielen anderen Ländern
systematisch Genitaloperationen an Kindern durchgeführt, die das Erscheinungsbild
an das männliche respektive weibliche Ideal anpassen sollen, mit dem erklärten
Ziel, eine eindeutige Geschlechtsidentitätsentwicklung zu befördern.
In diesem Zusammenhang etablierte sich im deutschen
Sprachraum der Ausdruck „Störung der Geschlechtsentwicklung/sexuellen
Differenzierung“. Nach der internationalen Nomenklatur ist inzwischen der
englische Begriff „Disorders of Sexual Development“ (DSD) gebräuchlich. Beide
Begriffe beinhalten, dass intergeschlechtliche Menschen, gemessen an der Norm
des männlichen und weiblichen Körpers, nicht in Ordnung seien und legen eine
Behandlungsbedürftigkeit nahe.
Der Deutsche Ethikrat spricht weiter von der
"Uneindeutigkeit" des Geschlechts
Ein weiteres Problem der internationalen Nomenklatur ist die
Absonderung von intergeschlechtlichen Menschen mit „46, XX-DSD“, worunter vor
allem Personen mit XX-Chromosomen und Eierstöcken fallen, bei denen ein
erheblicher Cortisolmangel zu einer verstärkten Ausschüttung von Androgenen
führt („Adrenogenitales Syndrom“, AGS). Bei diesen Personen sei trotz zum Teil
ausgeprägter äußerlicher Vermännlichung das Geschlecht eindeutig weiblich. Die
Betroffenen würden sich weit überwiegend als weiblich identifizieren und
könnten schwanger werden, weshalb feminisierende Genitaloperationen im
Kindesalter empfehlenswert seien.
Der Deutsche Ethikrat, der in seiner Stellungnahme von 2012
diese Sichtweise trotz ihm vorliegender kritischer Expertisen unterstützte,
definierte solche Operationen bei – aus medizinischer Sicht – „eindeutiger geschlechtlicher
Zuordnung“ als „geschlechtsvereindeutigend“. Diese unterschied der Ethikrat von
„geschlechtszuordnenden“ Eingriffen, die bei gegebener „Uneindeutigkeit“ des
Geschlechts das körperliche Erscheinungsbild als männlich oder weiblich
festlegen. Die Selbstverständlichkeit, mit der der Deutsche Ethikrat von
„Eindeutigkeit“ und „Uneindeutigkeit“ des Geschlechts spricht, offenbart, dass
er von der Basisannahme ausgeht, dass biologisch zwei klar unterschiedene
Geschlechter existieren würden; eine Annahme, für die, wie oben gezeigt, die
Medizin keine belastbare Grundlage liefert.
Die jüngsten Entwicklungen zeigen erneut, wie stark die
medizinischen Definitionen von Geschlecht von gesellschaftlichen Normen
durchdrungen sind. Die Geschichte gibt wenig Grund darauf zu vertrauen, dass
die Medizin einsichtig wird und ihre Behandlungsleitlinien radikal ändert.
Stattdessen fordern Intersex-Organisationen, dass der Gesetzgeber aktiv wird
und ihre Menschenrechte sicherstellt, indem er nicht selbst eingewilligte
kosmetische Eingriffe untersagt und eine geschlechtliche Selbstbestimmung
ermöglicht.
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