Freitag, 31. Juli 2015

Gender. Even. Definitely .// Geschlecht. Selbst. Bestimmt.

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2015
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Hallo Ihr lieben Leser dieses Blog, als erstes wie immer herzlich Willkommen und angenehme Zeit!
Der hier aufgeführte Bericht könnte wie eine Schlagzeile erscheinen, jedoch ist es keine Schlagzeile sondern in Ehrlichkeit nur eine weitere Bestätigung von dieser Erklärung welche in diesem Blog schon vor Wochen mitgeteilt wurde.

Zur damaligen Zeit gab es noch ein Händeringen wer Unterschreibt wer nicht, warum sollte man diese Erklärung denn Unterschreiben?

Wenn nun der  Humanistischer Verband unterstützt „Stuttgarter Erklärung“ zur menschenrechtskonformen Behandlung von Trans- und Intersexualität mit Unterschreibt ist dieses Lobenswert, das diese doch so Einfühlsam erscheinen, warum taten Sie es nicht früher?

Mir erscheint es so, als möchte sich dieser Verband nun mit etwas Schmücken, wo bei Er kaum was dazu beigetragen hat!

Denn in Wirklichkeit ist diese Erklärung entstanden, Sie heißt die „Stuttgarter Erklärung“ zum Jahresbeginn auf Initiative der Aktion Transsexualität und Menschenrecht (ATME) in Kooperation mit der Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation.

Persönlich erschient mir die Erklärung auf den Punkt gebracht, denn und ins besondere haben daran Betroffene mitgewirkt, welche jegliche Situationen im praktischen Leben erleben.
Heißt auch es ist eine Lektion für unsere Politiker in unserem Bundestag, welche sich doch tag täglich darüber streiten was mit der Homosexuellen Ehe geschehen soll, meiner Herren wachen Sie bitte einmal auf aus Ihrem lethargischen und Veralteten Gedankengängen, gebunden an Religiöse und Glaubensmerkmalen welche bei weitem Überholt sind!

Ja meine Herren der Politik auch Sie müssten wir schnellstens Überholen!

Verbleibe wie immer mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi  


Geschlecht. Selbst. Bestimmt.



Humanistischer Verband unterstützt „Stuttgarter Erklärung“ zur menschenrechtskonformen Behandlung von Trans- und Intersexualität.
Die am 28. Mai 2015 verabschiedete „Stuttgarter Erklärung“ umfasst Behandlungsempfehlungen, um eine menschenrechtskonforme Behandlung von Menschen mit geschlechtlichen Normabweichungen möglich zu machen, die ohne geschlechtliche Deutung auskommt. Sie ist eine Übereinkunft, Menschen das Wissen über ihr Geschlecht zuzugestehen, und dieses Wissen als wahrhaftig anzuerkennen.

Der Humanistische Verband Deutschlands unterstützt den Aufruf, die Erklärung zu unterzeichnen.
Die „Stuttgarter Erklärung“ verlangt unter anderem, dass Behandlungen und Therapien für trans-/intersexuelle Menschen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der zu behandelnden Menschen erfolgen dürfen.

 „Kein Mensch sollte gezwungen oder in irgendeiner Weise gedrängt oder genötigt werden auf Grund seiner Selbstbestimmung seines Geschlechts sich medizinischer, psychotherapeutischer oder vergleichbarer Behandlungen oder Therapien zu unterziehen“, so die Erklärung.

Die Selbstaussage eines Menschen über sein Geschlecht sollte nie als behandlungsbedürftig betrachtet werden. 

Im Mittelpunkt jeder Unterstützung und medizinischen oder psychotherapeutischen Behandlung sollte „die Heilung oder die Minderung von Leiden, nicht die Anpassung an Geschlechts-Stereotypen oder gesellschaftlichen Normen“ stehen. Ziel sollte es sein, das erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit zu ermöglichen, welches es als grundlegendes Recht eines jeden Menschen von der Weltgesundheitsorganisation anerkannt wird. 

Daher fordert die Erklärung, dass alle Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieses Menschenrechts notwendig sind, von den zuständigen Kostenträgern ohne Verzögerung übernommen werden sollten. Gefordert wird außerdem die Einrichtung von Beratungsstellen, „die auf Menschen jeden Alters spezialisiert sind, welche auf Grund ihres Geschlechts, bzw. auf Grund ihres amtlich bestimmten Geschlechts, Fragestellungen und/oder Probleme haben und Hilfe suchen.“

Entstanden ist die „Stuttgarter Erklärung“ zum Jahresbeginn auf Initiative der Aktion Transsexualität und Menschenrecht (ATME) in Kooperation mit der Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation. Zu den institutionellen Unterstützern gehören außerdem das Schwul lesbische Zentrum Weißenburg in Stuttgart sowie im Rahmen des „Aktionsplans für Akzeptanz und gleiche Rechte“ das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren des Landes Baden-Württemberg.

Zu den mittlerweile rund 500 Einzelunterzeichnern der „Stuttgarter Erklärung“ zählen neben renommierten Medizinern und Ethikern unter anderem zahlreiche Abgeordnete der Parlamente auf EU-, Bundes- und Länderebene sowie der UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit Heiner Bielefeldt, die Bundesjustizministerin a.D. Herta Däubler-Gmelin sowie der Erziehungswissenschaftler Micha Brumlik. Frieder Otto Wolf, Präsident desHumanistischen Verbandes Deutschlands, und ebenfalls einer der Unterzeichnenden sagte zum Aufruf am Donnerstagnachmittag in Berlin: „Selbstbestimmung zählt zu den fundamentalen Prinzipien unserer humanistischen Lebensauffassung. Diese muss auch umfassend den Menschen zukommen, die nicht den heterosexuellen Identitäten der Mehrheitsgesellschaft entsprechen.

Bevormundung, Benachteiligung oder Zwang – ob medizinischer oder juristischer Art – sind in Bezug auf alle geschlechtlichen Identitäten und Selbstwahrnehmungen abzulehnen.

Darum unterstützen wir gemeinsam mit vielen anderen Kräften der Zivilgesellschaft und der Politik das Ziel einer menschenrechtskonformen Behandlung von Trans- und Intersexualität.“

Website:

Hintergrund
Weltweit zeichnet sich ein menschenrechtlicher Trend ab, Menschen mit sogenannten „geschlechtlichen Normabweichungen”, wie transsexuelle und intersexuelle Menschen, in ihrem eigentlichen Geschlecht, das vom standesamtlich eingetragenen abweichen kann, auch rechtlich anzuerkennen. Dänemark folgte als erstes Land in Europa dem Vorbild Argentiniens, die rechtliche Anerkennung nicht mehr von medizinischen Bedingungen abhängig zu machen. Auch das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hatte 2011 Teile des „Transsexuellengesetzes“ als nicht verfassungskonform erachtet, in denen körperliche Voraussetzungen für die Änderung des Personenstandes vorgeschrieben wurden. Die „Stuttgarter Erklärung“ will dazu beitragen, dass Menschen künftig eine Änderung der juristischen Geschlechtszugehörigkeit ohne medizinische Vorbedingung ermöglicht wird und dass Menschen, die es wünschen, eine medizinische Versorgung und Diagnostik erhalten können, die ohne Gender-Deutung auskommt und sich auf das konzentriert, worum eigentlich gehen sollte: Menschen zu helfen und ihnen die Behandlung zukommen zu lassen, die sie benötigen.



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