Mittwoch, 19. August 2015

Our almost unknown anti-discrimination body what happiness! Unsere fast Unbekannte Antidiskriminierungsstelle welch ein Glück!

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2015
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Our almost unknown anti-discrimination body what happiness!
Unsere fast Unbekannte Antidiskriminierungsstelle welch ein Glück!

Sexuelle Identität

Die rechtliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren ist in den letzten Jahren fast vollständig erreicht worden. Schwule und Lesben sind jedoch immer noch vielen Vorurteilen und Ressentiments ausgesetzt, die bis weit in die Mitte der Gesellschaft reichen. Ausgrenzung von lesbischen, schwulen und Trans*Jugendlichen ist auf deutschen Schulhöfen immer noch Realität. Viele Lesben und Schwule können sich auch heute noch nicht offen im Beruf zeigen. Im Spitzensport ist das Thema nach wie vor weitgehend tabuisiert. Die Diskriminierung von Homosexuellen gehört somit immer noch zum Alltag, das zeigen auch die Anfragen an die Antidiskriminierungsstelle. Der Staat muss mit gutem Beispiel vorangehen, wenn ein Bewusstseinswandel gelingen soll. Dazu gehört die vollständige Gleichstellung bei der Ehe, die Aufnahme des Merkmals sexuelle Identität in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes und die Entschädigung aller Opfer des früheren § 175 des Strafgesetzbuches.

Fakten zur Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften

Anlässlich der Debatte über die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes die wichtigsten Fakten zum Thema zusammengestellt. Worüber diskutieren Politik und Gesellschaft eigentlich?

In Deutschland haben alle Menschen die gleichen Rechte –so steht es im Grundgesetz. Immer öfter hört man, Gleichberechtigung in Deutschland sei längst verwirklicht.

Es haben aber nicht alle Menschen die gleichen Chancen.

Benachteiligung aufgrund des Geschlechts kommt in Deutschland noch häufig vor und kann alle Menschen in Alltag und Berufsleben betreffen. Rund ein Viertel der  Anfragen, die bei den Beraterinnen und Beratern der Antidiskriminierungsstelle eingehen, beziehen sich darauf.

Ziel von Diskriminierungen sind häufig Frauen. Aber auch intergeschlechtliche und trans* Personen und Männer sind von Diskriminierung betroffen.

Oft sind stereotype Rollenbilder oder Vorurteile die Ursache für Ungleichbehandlung.
Diese Rollenbilder und die damit verbundenen Erwartungen schränken Menschen in ihren individuellen Entfaltungsmöglichkeiten und ihrer Freiheit ein.

http://trans-weib.blogspot.de/ setzt sich für Menschen ein, die aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert werden. Eine Diskriminierung liegt zum Beispiel vor, wenn  einer schwangeren Frau die Verlängerung ihrer befristeten Arbeitsstelle von ihrem Arbeitgeber nicht angeboten wird, obwohl die gemeinsam mit ihr eingestellten Kolleginnen Verlängerungen erhalten, ein Vorgesetzter gegenüber seinen Mitarbeiterinnen immer wieder anzügliche oder sexistische Bemerkungen macht, ein Arbeitgeber mit einer Stellenausschreibung eine „weibliche Bürokraft“ sucht, obwohl keine besonderen beruflichen Anforderungen zugrunde liegen, die eine ausschließliche Besetzung der Stelle mit einer weiblichen Bewerberin notwendig machen,  einer trans* Frau die Benutzung der Umkleidekabinen für Frauen und damit insgesamt der Zugang zu einem Fitnessstudio verweigert wird.

In diesen Fällen solltet Ihr Kontakt mit Frau Dr. Petra Wutzo aufnehmen, Hausanschrift  erreichbar in Glinkastr.24 10117 Berlin  Postanschrift 11018 Berlin Tel. 49 (0)3018555-1825 oder über E-Mail Petra.Wutzo@ads.bund.de Internet: www.Antidiskriminierungsstelle.de

Trans* ist ein Oberbegriff, der ein breites Spektrum von geschlechtlichen Identitäten bezeichnet, die sich nicht beziehungsweise nicht nur mit dem ihnen bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren. Inter* Personen sind Menschen, die medizinisch nicht eindeutig als „männlich“ oder „weiblich“ zugeordnet werden können.

Das Sternchen in der Bezeichnung soll Raum für viele Identitäten lassen, wie beispielsweise transsexuell, trans* Mann, trans* Frau, transident, Transgender, Intergeschlechtlich, Intersexuell.

Sexuelle Belästigung

60 Prozent der Frauen in Europa sind seit ihrem 15. Lebensjahr sexuell belästigt worden, so eine Studie der EU-Grundrechteagentur FRA. Ein Drittel der Betroffenen hat angegeben, die Belästigung im Arbeitsumfeld erfahren zu haben. Auch intergeschlechtliche und trans* Personen sowie Männer können Opfer von Belästigung sein.

Viele wissen nicht, wie sie sich wehren können. Die Antidiskriminierungsstelle informiert umfassend über das Recht auf Schutz vor sexueller Belästigung und bietet Betroffenen Beratung und Unterstützung.
Ihr könnt euch jeder Zeit auf unseren Blog berufen http://trans-weib.blogspot.de/ denn der Blog soll ja Informieren und wir Versuchen euch durch diese Daten weitere Schritte vor zu schlagen, denn es ist die  Antidiskriminierungsstelle welche diese Aufgabe hat den Bürgern und Bürgerinnen zu helfen!

Trans* und Intergeschlechtlichkeit

Die rechtliche Situation von intergeschlechtlichen und trans* Personen muss dringend verbessert werden.

Noch immer wird Transsexualität in Deutschland als psychische Krankheit gewertet („Geschlechtsidentitätsstörung“).

Eine Änderung des Namens, Personenstands oder des Geschlechts setzt außerdem nach den bestehenden rechtlichen Regelungen des Transsexuellengesetzes (TSG) eine Begutachtung durch Sachverständige voraus.
Dazu muss jedoch gesagt werden dass dieses (TSG) Zeit langer Zeit Reformiert werden soll, da es in vielen Punkten nicht Verfassungsgemäß ist, darüber gibt es einige Urteile, das sollte man immer Bedenken!

Diese Verfahren werden den Bedürfnissen der Menschen häufig nicht gerecht und werden von vielen als demütigend empfunden.

Unsere Politiker geben keine Antwort auf viele Fragen welche von Aktivisten und SHG gestellt werden, wie wann kommt denn diese Änderung des (TSG) Transsexuellengesetzes?

Unsere Politiker geben meist dieselbe Antwort, dieses steht nicht in unserem Koalition Vertrag so werden nun mal diese Transsexuellen weiter Gedemütigt ist ja nur eine Minderheit, um nur ein Beispiel zu benennen!

Wird ein Kind mit körperlichen Merkmalen geboren, die medizinisch als „geschlechtlich uneindeutig“ gelten, erfahren die Eltern häufig wenig professionelle Beratung und Unterstützung.

Oft werden sie auch zu medizinisch nicht notwendigen, geschlechtsvereindeutigenden Operationen gedrängt.

Dadurch wird das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder verletzt. Diese frühen Eingriffe können gravierende seelische und körperliche Folgen für die Betroffenen haben.

Die Antidiskriminierungsstelle setzt sich dafür ein, dass die Rechte intergeschlechtlicher und trans* Menschen gestärkt werden und Diskriminierung abgebaut wird.

Deswegen meine lieben Leser meines Blog http://trans-weib.blogspot.de/ habt Mut und schreibt diese Stelle an, die Antidiskriminierungsstelle wird mit Politikern und der Kanzlerin all eure Probleme lösen auch wenn diese nicht im Koalition Vertrag steht, denn wir Aktivisten uns Blogger wie SHG dürfen nur darauf hinweisen!

So sollte und muss auch gesagt bzw. geschrieben werden!

Frauen haben im Durchschnitt geringere Rentenansprüche.

Altersarmut ist in Deutschland vor allem weiblich (Pension Pay Gap).

Nach Angaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom Dezember 2011 waren die Einkommen aus der eigenen persönlichen Alterssicherung von Frauen (ab 65 Jahren) rund 60 Prozent geringer als die von Männern.

Alleinerziehend zu sein ist in Deutschland eines der größten Armutsrisiken. 90 Prozent der Alleinerziehende sind Frauen.

In Deutschland haben, nach einer Erhebung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte aus dem Jahr 2014, insgesamt 60 Prozent der Frauen seit ihrem 15. Lebensjahr sexuelle Belästigung erfahren, ein Drittel von ihnen im Arbeitsumfeld.

Laut der Bundesagentur für Arbeit arbeiteten 2010 in Deutschland nur jeder zehnte Mann, aber jede dritte Frau im Niedriglohnsektor.

Transsexualität wird in Deutschland als psychische Krankheit gewertet „Geschlechtsidentitätsstörung“).
Eine Änderung des Namens, Personenstands oder des Geschlechts setzt nach den geltenden gesetzlichen Regelungen Verfahren voraus, die den Bedürfnissen der Menschen häufig nicht gerecht werden und von vielen als demütigend empfunden werden.

Eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus dem Jahr 2011 zeigt, dass Frauen mit Behinderungen im Vergleich zu Frauen ohne Behinderung zwei- bis dreimal häufiger von sexueller Belästigung und sexueller Gewalt betroffen sind.

Sie können sich gegen Diskriminierungen wehren – die Antidiskriminierungsstelle des Bundes steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Das Beratungsteam bietet Ihnen eine juristische Erstberatung und vermittelt bei Bedarf auch an andere Fachstellen in Ihrer Nähe.

Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.

Rufen Sie an: 030 18555-1865

(Montag bis Freitag, 9-12 Uhr und 13-15 Uhr)

oder schreiben Sie eine E-Mail: beratung@ads.bund.de

Anlaufstellen vor Ort finden Sie außerdem unter: www.antidiskriminierungsstelle.de/beratungsstellen
Wir von http://trans-weib.blogspot.de/ sind so was von Begeistert von dieser Iniziative das wir diese mit jeglichen Mitteln allzu gerne Unterstützen!

Wie immer mit freundlichen Grüßen

Nikita Noemi


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