Freitag, 18. Dezember 2015

"All this has cost so much pain. I would be happy if the whole thing would now soon be completed. " Das alles hat so viel Schmerzen gekostet. Ich wäre froh, wenn das Ganze jetzt bald abgeschlossen wäre!



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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2015

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Intersexuelle klagt gegen eine Klinik

Eine Fränkin unterzieht sich einer OP und Hormontherapie. Sie leidet lange – denn wegen ihrer Chromosomen ist sie ein Mann. 
Lange dachte Michaela Raab, dass sie eine Frau ist – wenn auch eine „komische“. Sie habe sich nie als Mädchen gefühlt und nicht wie andere Mädchen verhalten. Erst als sie mit knapp 20 noch immer keine Periode und keine Brüste hatte, ging sie zum Arzt. Was folgte, waren eine Hormontherapie und ein operativer Eingriff – beides unnötig, wie die 40-Jährige heute sagt. Denn krank sei sie nie gewesen. Sie sei einfach weder Mann noch Frau. Michaela Raab ist intersexuell, trägt also Merkmale beider Geschlechter in sich.

Der zweite Prozess in Deutschland

Ärzte des Uni-Klinikums Erlangen hätten sie vor den Eingriffen nicht ausreichend aufgeklärt, sagt Raab. Daher hat sie die Klinik und einen Arzt auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt. An diesem Donnerstag wird der Fall vor dem Nürnberger Landgericht verhandelt. Es ist der zweite solche Prozess in Deutschland. Die Klinik will sich vor Prozessbeginn nicht dazu äußern.

Sich selbst bezeichnet Raab als Zwitter. „Ich habe männliche Anlagen, die sich aber nicht ausreichend entwickelt haben. Und ich hatte eine Scheide“, sagt die 40-Jährige aus dem mittelfränkischen Landkreis Roth. Aus Mangel an Alternativen – „im Biologieunterricht hat man sowas ja nicht gelernt“ – sei sie davon ausgegangen, „dass ich eine komische Frau bin“. Dass sie die männlichen Chromosomen X und Y in sich trägt und nicht zweimal X wie eine Frau wusste Raab lange nicht. Sie erfuhr es erst Jahre später, als sie Einsicht in ihre Krankenakte nahm. Eine Frauenärztin habe zwar einen Gentest gemacht, ihr das Ergebnis aber nicht mitgeteilt, sagt Raab.

„Auch in Erlangen sagte man mir, dass was mit meinen Eierstöcken nicht stimmt und dass ich keine Kinder kriegen kann. Man hat mich in dem Glauben gelassen, dass die Entwicklung da nicht so richtig gelaufen ist.“ Ihr vergrößertes weibliches Geschlechtsorgan wurde operativ verkleinert und sie bekam Östrogene. Doch dadurch habe sie recht schnell zahlreiche gesundheitliche Probleme bekommen, die schnell immer schlimmer wurden – bis sie sogar ihren Job aufgeben musste. Raab litt unter Knochenschmerzen, Migräne, Sehstörungen und Depressionen. Heute ist sie voll erwerbsunfähig.

Hilfe in einem Verein

Im Alter von 34 Jahren stieß sie auf den Verein Intersexuelle Menschen, in dem sie inzwischen aktiv ist. „Da habe ich entdeckt, dass dort fast jeder ähnliche Probleme hat wie ich. Und dort hat man mich aufgeklärt, dass ich nie eine Frau war.“ Danach habe sie umgestellt von Östrogen auf das Hormon Testosteron. „Und seitdem kann ich zumindest wieder existieren“, sagt Raab.

Die „Zwangstranssexualisierung“, der man auch sie unterzogen habe, finde meist schon in der Kindheit statt, sagt Raab. Sie und der Verein Zwischengeschlecht fordern daher ein Verbot von kosmetischen Genitaloperationen an Kindern. Betroffene sollten später selber entscheiden können, ob sie eine Operation wollen oder nicht – und wenn ja, welche. Doch man kann sich leicht vorzustellen, dass Eltern betroffener Kinder in so einer Situation vor keiner leichten Entscheidung stehen. Seit Ende 2013 muss das Geschlecht neugeborener Kinder in Deutschland auf Empfehlung des Deutschen Ethikrats zumindest nicht mehr schon kurz nach der Geburt festgelegt werden.

Die Rechtslage ist ungeklärt

Intersexuelle fordern auch für Erwachsene eine dritte Kategorie neben Frau und Mann. „Aber die Rechtslage ist noch völlig ungeklärt“, kritisiert Lucie Veith vom Bundesverband Intersexuelle Menschen. Wie viele Intersexuelle es in Deutschland gibt, ist unklar. Der Ethikrat geht von etwa 80 000 aus. Mit Transsexualität - dem Gefühl, im Körper des falschen Geschlechts zu leben - hat Intersexualität medizinisch nichts zu tun.

Vor Gericht will Raab 250 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld erstreiten, außerdem eine monatliche Rente von 1600 Euro. „Das war das, was ich zuletzt verdient habe. Ein durchschnittlicher Bürokaufmenschenlohn muss schon drin sein“, sagt Raab.

In einem ersten solchen Prozess in Köln hatte eine Krankenpflegerin 2008 einen juristischen Sieg gegen einen Chirurgen erzielt. Nach langem Leidensweg und unfreiwilligem Leben als Mann hatte sie den Arzt wegen einer 30 Jahre zurückliegenden Operation verklagt. Das Kölner Landgericht entschied, die folgenreiche OP sei ein rechtswidriger Eingriff gewesen. Der Mediziner habe seiner damals 18 Jahre alten Patientin die weiblichen inneren Geschlechtsorgane entfernt, ohne sie vorher umfassend aufgeklärt zu haben.


Etappensieg für Intersexuelle

Die 40-Jährige klagt gegen das Uniklinikum Erlangen. Das Gericht hat entschieden, die Beweisaufnahme fortzusetzen.
Im Prozess um die Schadenersatzforderung einer Intersexuellen gegen die Uniklinik Erlangen wird die Beweisaufnahme fortgesetzt – allerdings erst im Herbst. Das Landgericht Nürnberg-Fürth legte am Donnerstag als nächsten Verhandlungstag den 22. Oktober fest. Das Gericht wolle dann zwei weitere Zeugen anhören, sagte eine Gerichtssprecherin.

Die 40 Jahre alte Michaela R. wirft dem Universitätsklinikum und einem behandelnden Arzt vor, sie vor einer Hormontherapie und einer Operation nicht über die Tragweite und Folgen der Behandlung aufgeklärt zu haben. Durch die Hormonbehandlung vor rund 20 Jahren sei sie so schwer erkrankt, dass sie heute voll erwerbsunfähig sei. Außerdem hätten die Mediziner ihr verschwiegen, dass sie zwar äußerlich weibliche Geschlechtsorgane hatte, laut Chromosomensatz jedoch ein Mann ist.

Beim Prozessbeginn Ende Februar hatte ein Gutachter erläutert, heutzutage gehöre die Besprechung der Chromosomenanalyse dazu. Damals sei es jedoch üblich gewesen, die Patienten nicht über ihren Chromosomensatz aufzuklären. Vor 20 Jahren seien die Mediziner noch der Meinung gewesen, dass diese Information einen zu großen Schock für die Patienten bedeuten würde.

Die Klägerin verlangt 250 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld sowie eine monatliche Rente von 1600 Euro.


Intersexuelle kämpft jetzt um ihr Geld

Michaela Raab wirft dem Uniklinikum Erlangen vor, ihr verschwiegen zu haben, dass sie den XY-Chromosomensatz eines Mannes hat.
Eine Intersexuelle aus Mittelfranken streitet vor dem Landgericht in Nürnberg mit der Uni-Klinik Erlangen um Schadenersatz und Schmerzensgeld. Die 40 Jahre alte Michaela Raab wirft dem Klinikum und einem behandelnden Arzt vor, sie vor einer rund 20 Jahre zurückliegenden Therapie mit weiblichen Hormonen und einer Operation nicht über die Folgen der Behandlung aufgeklärt zu haben. Außerdem hätten die Mediziner ihr verschwiegen, dass sie zwar äußerlich weibliche Geschlechtsorgane hatte, ihr XY-Chromosomensatz jedoch der eines Mannes ist.

Man wollte Patienten nicht schocken

Professor Olaf Hiort, ärztlicher Gutachter von der Uni-Klinik Lübeck, betonte beim Prozessbeginn am Donnerstag: „Heutzutage gehört die Besprechung der Chromosomenanalyse dazu – zur Erklärung, warum wir so entstehen, wie wir entstehen.“ Damals sei es jedoch üblich gewesen, die Patienten nicht über ihren Chromosomensatz aufzuklären. Vor 20 Jahren seien die Mediziner noch der Meinung gewesen, dass diese Information einen zu großen Schock für die Patienten bedeuten würde. Man habe gerade Erwachsene nicht verunsichern wollen, die schon lang mit einer bestimmten Geschlechtsidentität gelebt hatten. Die erste ärztliche Leitlinie zur Intersexualität gab es nach Angaben der Vorsitzenden Richterin erst im Jahr 2007.

In der Ärzteschaft umstritten

Hiort sagte, er habe jedoch nie verstanden, warum die Ärzte dies früher meist verschwiegen hatten. „Wir Ärzte müssen vielfach negative Dinge erzählen, das gehört zum Berufsstand.“ Ein Vertreter des Uni-Klinikums Erlangen sagte: Man habe damals wegen der psychosozialen Folgen für den Patienten nicht darüber gesprochen. „Das sollte man im Nachhinein nicht verurteilen.“ Der Gutachter betonte, nicht der Chromosomensatz sei das Bestimmende für das Geschlecht, sondern das Erscheinungsbild. Es gebe Menschen mit männlichem Chromosomensatz, deren Anatomie komplett weiblich sei, die also sogar eine Gebärmutter und Eileitern haben.

Heute wie damals gebe es keine eindeutigen Vorgaben für die Behandlung von intersexuellen Menschen, sagte Hiort. „Es muss immer ein individueller Weg gefunden werden.“ Grundsätzlich sei jedoch eine Hormonbehandlung angezeigt, um Begleiterkrankungen wie etwa Osteoporose zu verhindern und die allgemeine und sexuelle Lebensqualität der Patienten zu verbessern.

Die Klägerin will eine Rente

Raabs vergrößertes weibliches Geschlechtsorgan wurde später operativ verkleinert. Damals sei es vorherrschende Meinung gewesen, dass die Umwandlung zur Frau die einfachste und daher beste Alternative war, sagte Hiort. Heute hänge die Richtung der Veränderung vom Wunsch des Patienten ab. Durch medizinische Fortschritte sei heute auch die Transformation zum Mann eher möglich.

Raab verlangt 250 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld sowie eine monatliche Rente von 1600 Euro. Sie sei durch die Hormonbehandlung so schwer erkrankt, dass sie heute voll erwerbsunfähig sei.


Intersexuelle bekommt Schmerzensgeld

Nach langem Leidensweg hat Michaela R. nun vor Gericht einen Sieg errungen. Ihr stehen Schadenersatz und Schmerzensgeld zu.
Weil sie vor einer ärztlichen Behandlung nicht ausreichend aufgeklärt wurde, hat eine Intersexuelle Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Das hat am Donnerstag das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.

Die Kammer stellte zwar keinen Behandlungsfehler fest. Doch nach Ansicht der Vorsitzenden Richterin war die Operation im Jahr 1995 an der Intersexuellen Michaela R. rechtswidrig, weil sie ohne wirksame Einwilligung vorgenommen worden sei. „Für die Einwilligung wäre eine umfassende Aufklärung notwendig gewesen – und die gab es damals nicht“, sagte ein Gerichtssprecher.

Die Ärzte hätten ihrer Patientin „kein zutreffendes Bild von ihrem gesundheitlichen Zustand“ vermittelt. Denn dazu hätten sie ihr sagen müssen, dass sie Merkmale beider Geschlechter in sich trägt. Nur so hätte sie die Tragweite der Behandlung erkennen und eine selbstbestimmte Entscheidung treffen können.

Bei intersexuellen Menschen sind nicht alle geschlechtsbestimmenden Merkmale wie Chromosomen, Hormone, Keimdrüsen oder äußere Geschlechtsorgane eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen.

Der Vorwurf: Mangelnde Aufklärung vor einer Behandlung

Die 41 Jahre alte Michaela R. aus Mittelfranken hatte dem Universitätsklinikum Erlangen und einem Operateur vorgeworfen, sie vor einer Therapie mit weiblichen Hormonen und einer Operation nicht über die Tragweite und Folgen der Behandlung aufgeklärt zu haben. Die Mediziner verschwiegen ihr damals, dass sie zwar äußerlich weibliche Geschlechtsorgane hatte, ihr XY-Chromosomensatz jedoch der eines Mannes ist. Michaela R. bezeichnet sich selbst daher als Zwitter.
Durch die Therapie vor rund 20 Jahren sei sie so schwer erkrankt, dass sie heute voll erwerbsunfähig sei. Die Klägerin hatte 250 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld sowie eine monatliche Rente von 1600 Euro gefordert. Um die tatsächliche Höhe ihres Anspruchs zu bestimmen, muss der Prozess vor dem Landgericht fortgesetzt werden. Die Kammer wollte mit diesem Teil-Urteil jedoch vorab klären, ob der Anspruch von Michaela R. grundsätzlich besteht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten können Berufung einlegen.

Gericht weist Klage gegen Operateur ab

Die Klage gegen den Operateur wies das Gericht ab. Er sei nicht dafür verantwortlich gewesen, dass die anderen Ärzte Michaela R. nicht ausreichend aufgeklärt hätten.
Die Klinik hatte sich in dem Prozess damit verteidigt, dass bis Mitte der 1990er-Jahre eine frühzeitige Zuweisung zu einem Geschlecht empfohlen worden sei. Von einer „radikalen“ Aufklärung sei abgeraten worden, damit die Patienten keinen Schock bekommen. Heute gehört die Besprechung der Chromosomenanalyse laut einem Gutachter dazu.

„Das alles hat so viel Schmerzen gekostet. Ich wäre froh, wenn das Ganze jetzt bald abgeschlossen wäre.“

Die 41-Jährige zeigte sich nach der Entscheidung erleichtert. „Das ist schon mal ein großer Schritt in die richtige Richtung. Ich bin positiv überrascht und kann es noch nicht so richtig fassen“, sagte sie. „Das alles hat so viel Schmerzen gekostet. Ich wäre froh, wenn das Ganze jetzt bald abgeschlossen wäre.“

Es war das zweite derartige Verfahren in Deutschland. In einem ersten ähnlichen Prozess in Köln hatte eine Krankenpflegerin 2008 ebenfalls einen juristischen Sieg gegen einen Chirurgen erzielt.

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