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Nikita Noemi Rothenbächer 2015
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Intersexuelle klagt gegen eine Klinik
Eine Fränkin unterzieht sich einer OP und Hormontherapie.
Sie leidet lange – denn wegen ihrer Chromosomen ist sie ein Mann.
Lange dachte Michaela Raab, dass sie eine Frau ist – wenn
auch eine „komische“. Sie habe sich nie als Mädchen gefühlt und nicht wie
andere Mädchen verhalten. Erst als sie mit knapp 20 noch immer keine Periode
und keine Brüste hatte, ging sie zum Arzt. Was folgte, waren eine
Hormontherapie und ein operativer Eingriff – beides unnötig, wie die 40-Jährige
heute sagt. Denn krank sei sie nie gewesen. Sie sei einfach weder Mann noch
Frau. Michaela Raab ist intersexuell, trägt also Merkmale beider Geschlechter
in sich.
Der zweite Prozess in Deutschland
Ärzte des Uni-Klinikums Erlangen hätten sie vor den
Eingriffen nicht ausreichend aufgeklärt, sagt Raab. Daher hat sie die Klinik
und einen Arzt auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt. An diesem
Donnerstag wird der Fall vor dem Nürnberger Landgericht verhandelt. Es ist der
zweite solche Prozess in Deutschland. Die Klinik will sich vor Prozessbeginn
nicht dazu äußern.
Sich selbst bezeichnet Raab als Zwitter. „Ich habe männliche
Anlagen, die sich aber nicht ausreichend entwickelt haben. Und ich hatte eine
Scheide“, sagt die 40-Jährige aus dem mittelfränkischen Landkreis Roth. Aus
Mangel an Alternativen – „im Biologieunterricht hat man sowas ja nicht gelernt“
– sei sie davon ausgegangen, „dass ich eine komische Frau bin“. Dass sie die
männlichen Chromosomen X und Y in sich trägt und nicht zweimal X wie eine Frau
wusste Raab lange nicht. Sie erfuhr es erst Jahre später, als sie Einsicht in
ihre Krankenakte nahm. Eine Frauenärztin habe zwar einen Gentest gemacht, ihr
das Ergebnis aber nicht mitgeteilt, sagt Raab.
„Auch in Erlangen sagte man mir, dass was mit meinen
Eierstöcken nicht stimmt und dass ich keine Kinder kriegen kann. Man hat mich
in dem Glauben gelassen, dass die Entwicklung da nicht so richtig gelaufen
ist.“ Ihr vergrößertes weibliches Geschlechtsorgan wurde operativ verkleinert
und sie bekam Östrogene. Doch dadurch habe sie recht schnell zahlreiche
gesundheitliche Probleme bekommen, die schnell immer schlimmer wurden – bis sie
sogar ihren Job aufgeben musste. Raab litt unter Knochenschmerzen, Migräne,
Sehstörungen und Depressionen. Heute ist sie voll erwerbsunfähig.
Hilfe in einem Verein
Im Alter von 34 Jahren stieß sie auf den Verein
Intersexuelle Menschen, in dem sie inzwischen aktiv ist. „Da habe ich entdeckt,
dass dort fast jeder ähnliche Probleme hat wie ich. Und dort hat man mich
aufgeklärt, dass ich nie eine Frau war.“ Danach habe sie umgestellt von
Östrogen auf das Hormon Testosteron. „Und seitdem kann ich zumindest wieder
existieren“, sagt Raab.
Die „Zwangstranssexualisierung“, der man auch sie unterzogen
habe, finde meist schon in der Kindheit statt, sagt Raab. Sie und der Verein
Zwischengeschlecht fordern daher ein Verbot von kosmetischen Genitaloperationen
an Kindern. Betroffene sollten später selber entscheiden können, ob sie eine
Operation wollen oder nicht – und wenn ja, welche. Doch man kann sich leicht
vorzustellen, dass Eltern betroffener Kinder in so einer Situation vor keiner
leichten Entscheidung stehen. Seit Ende 2013 muss das Geschlecht neugeborener
Kinder in Deutschland auf Empfehlung des Deutschen Ethikrats zumindest nicht
mehr schon kurz nach der Geburt festgelegt werden.
Die Rechtslage ist ungeklärt
Intersexuelle fordern auch für Erwachsene eine dritte
Kategorie neben Frau und Mann. „Aber die Rechtslage ist noch völlig ungeklärt“,
kritisiert Lucie Veith vom Bundesverband Intersexuelle Menschen. Wie viele
Intersexuelle es in Deutschland gibt, ist unklar. Der Ethikrat geht von etwa 80
000 aus. Mit Transsexualität - dem Gefühl, im Körper des falschen Geschlechts
zu leben - hat Intersexualität medizinisch nichts zu tun.
Vor Gericht will Raab 250 000 Euro Schadenersatz und
Schmerzensgeld erstreiten, außerdem eine monatliche Rente von 1600 Euro. „Das
war das, was ich zuletzt verdient habe. Ein durchschnittlicher
Bürokaufmenschenlohn muss schon drin sein“, sagt Raab.
In einem ersten solchen Prozess in Köln hatte eine
Krankenpflegerin 2008 einen juristischen Sieg gegen einen Chirurgen erzielt.
Nach langem Leidensweg und unfreiwilligem Leben als Mann hatte sie den Arzt
wegen einer 30 Jahre zurückliegenden Operation verklagt. Das Kölner Landgericht
entschied, die folgenreiche OP sei ein rechtswidriger Eingriff gewesen. Der
Mediziner habe seiner damals 18 Jahre alten Patientin die weiblichen inneren
Geschlechtsorgane entfernt, ohne sie vorher umfassend aufgeklärt zu haben.
Etappensieg für
Intersexuelle
Die 40-Jährige klagt gegen das Uniklinikum Erlangen. Das
Gericht hat entschieden, die Beweisaufnahme fortzusetzen.
Im Prozess um die Schadenersatzforderung einer
Intersexuellen gegen die Uniklinik Erlangen wird die Beweisaufnahme fortgesetzt
– allerdings erst im Herbst. Das Landgericht Nürnberg-Fürth legte am Donnerstag
als nächsten Verhandlungstag den 22. Oktober fest. Das Gericht wolle dann zwei
weitere Zeugen anhören, sagte eine Gerichtssprecherin.
Die 40 Jahre alte Michaela R. wirft dem Universitätsklinikum
und einem behandelnden Arzt vor, sie vor einer Hormontherapie und einer
Operation nicht über die Tragweite und Folgen der Behandlung aufgeklärt zu
haben. Durch die Hormonbehandlung vor rund 20 Jahren sei sie so schwer
erkrankt, dass sie heute voll erwerbsunfähig sei. Außerdem hätten die Mediziner
ihr verschwiegen, dass sie zwar äußerlich weibliche Geschlechtsorgane hatte,
laut Chromosomensatz jedoch ein Mann ist.
Beim Prozessbeginn Ende Februar hatte ein Gutachter
erläutert, heutzutage gehöre die Besprechung der Chromosomenanalyse dazu.
Damals sei es jedoch üblich gewesen, die Patienten nicht über ihren
Chromosomensatz aufzuklären. Vor 20 Jahren seien die Mediziner noch der Meinung
gewesen, dass diese Information einen zu großen Schock für die Patienten
bedeuten würde.
Die Klägerin verlangt 250 000 Euro Schadenersatz und
Schmerzensgeld sowie eine monatliche Rente von 1600 Euro.
Intersexuelle kämpft
jetzt um ihr Geld
Michaela Raab wirft dem Uniklinikum Erlangen vor, ihr
verschwiegen zu haben, dass sie den XY-Chromosomensatz eines Mannes hat.
Eine Intersexuelle aus Mittelfranken streitet vor dem
Landgericht in Nürnberg mit der Uni-Klinik Erlangen um Schadenersatz und
Schmerzensgeld. Die 40 Jahre alte Michaela Raab wirft dem Klinikum und einem
behandelnden Arzt vor, sie vor einer rund 20 Jahre zurückliegenden Therapie mit
weiblichen Hormonen und einer Operation nicht über die Folgen der Behandlung
aufgeklärt zu haben. Außerdem hätten die Mediziner ihr verschwiegen, dass sie
zwar äußerlich weibliche Geschlechtsorgane hatte, ihr XY-Chromosomensatz jedoch
der eines Mannes ist.
Man wollte Patienten nicht schocken
Professor Olaf Hiort, ärztlicher Gutachter von der
Uni-Klinik Lübeck, betonte beim Prozessbeginn am Donnerstag: „Heutzutage gehört
die Besprechung der Chromosomenanalyse dazu – zur Erklärung, warum wir so
entstehen, wie wir entstehen.“ Damals sei es jedoch üblich gewesen, die
Patienten nicht über ihren Chromosomensatz aufzuklären. Vor 20 Jahren seien die
Mediziner noch der Meinung gewesen, dass diese Information einen zu großen
Schock für die Patienten bedeuten würde. Man habe gerade Erwachsene nicht
verunsichern wollen, die schon lang mit einer bestimmten Geschlechtsidentität
gelebt hatten. Die erste ärztliche Leitlinie zur Intersexualität gab es nach Angaben
der Vorsitzenden Richterin erst im Jahr 2007.
In der Ärzteschaft umstritten
Hiort sagte, er habe jedoch nie verstanden, warum die Ärzte
dies früher meist verschwiegen hatten. „Wir Ärzte müssen vielfach negative
Dinge erzählen, das gehört zum Berufsstand.“ Ein Vertreter des Uni-Klinikums
Erlangen sagte: Man habe damals wegen der psychosozialen Folgen für den
Patienten nicht darüber gesprochen. „Das sollte man im Nachhinein nicht
verurteilen.“ Der Gutachter betonte, nicht der Chromosomensatz sei das Bestimmende
für das Geschlecht, sondern das Erscheinungsbild. Es gebe Menschen mit
männlichem Chromosomensatz, deren Anatomie komplett weiblich sei, die also
sogar eine Gebärmutter und Eileitern haben.
Heute wie damals gebe es keine eindeutigen Vorgaben für die
Behandlung von intersexuellen Menschen, sagte Hiort. „Es muss immer ein
individueller Weg gefunden werden.“ Grundsätzlich sei jedoch eine
Hormonbehandlung angezeigt, um Begleiterkrankungen wie etwa Osteoporose zu
verhindern und die allgemeine und sexuelle Lebensqualität der Patienten zu
verbessern.
Die Klägerin will eine Rente
Raabs vergrößertes weibliches Geschlechtsorgan wurde später
operativ verkleinert. Damals sei es vorherrschende Meinung gewesen, dass die
Umwandlung zur Frau die einfachste und daher beste Alternative war, sagte
Hiort. Heute hänge die Richtung der Veränderung vom Wunsch des Patienten ab.
Durch medizinische Fortschritte sei heute auch die Transformation zum Mann eher
möglich.
Raab verlangt 250 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld
sowie eine monatliche Rente von 1600 Euro. Sie sei durch die Hormonbehandlung
so schwer erkrankt, dass sie heute voll erwerbsunfähig sei.
Intersexuelle
bekommt Schmerzensgeld
Nach langem Leidensweg hat Michaela R. nun vor Gericht einen
Sieg errungen. Ihr stehen Schadenersatz und Schmerzensgeld zu.
Weil sie vor einer ärztlichen Behandlung nicht ausreichend
aufgeklärt wurde, hat eine Intersexuelle Anspruch auf Schmerzensgeld und
Schadenersatz. Das hat am Donnerstag das Landgericht Nürnberg-Fürth
entschieden.
Die Kammer stellte zwar keinen Behandlungsfehler fest. Doch
nach Ansicht der Vorsitzenden Richterin war die Operation im Jahr 1995 an der
Intersexuellen Michaela R. rechtswidrig, weil sie ohne wirksame Einwilligung
vorgenommen worden sei. „Für die Einwilligung wäre eine umfassende Aufklärung
notwendig gewesen – und die gab es damals nicht“, sagte ein Gerichtssprecher.
Die Ärzte hätten ihrer Patientin „kein zutreffendes Bild von
ihrem gesundheitlichen Zustand“ vermittelt. Denn dazu hätten sie ihr sagen
müssen, dass sie Merkmale beider Geschlechter in sich trägt. Nur so hätte sie
die Tragweite der Behandlung erkennen und eine selbstbestimmte Entscheidung
treffen können.
Bei intersexuellen Menschen sind nicht alle
geschlechtsbestimmenden Merkmale wie Chromosomen, Hormone, Keimdrüsen oder
äußere Geschlechtsorgane eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen.
Der Vorwurf: Mangelnde Aufklärung vor einer Behandlung
Die 41 Jahre alte Michaela R. aus Mittelfranken hatte dem
Universitätsklinikum Erlangen und einem Operateur vorgeworfen, sie vor einer
Therapie mit weiblichen Hormonen und einer Operation nicht über die Tragweite
und Folgen der Behandlung aufgeklärt zu haben. Die Mediziner verschwiegen ihr
damals, dass sie zwar äußerlich weibliche Geschlechtsorgane hatte, ihr
XY-Chromosomensatz jedoch der eines Mannes ist. Michaela R. bezeichnet sich
selbst daher als Zwitter.
Durch die Therapie vor rund 20 Jahren sei sie so schwer
erkrankt, dass sie heute voll erwerbsunfähig sei. Die Klägerin hatte 250 000
Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld sowie eine monatliche Rente von 1600 Euro
gefordert. Um die tatsächliche Höhe ihres Anspruchs zu bestimmen, muss der
Prozess vor dem Landgericht fortgesetzt werden. Die Kammer wollte mit diesem
Teil-Urteil jedoch vorab klären, ob der Anspruch von Michaela R. grundsätzlich
besteht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten können
Berufung einlegen.
Gericht weist Klage gegen Operateur ab
Die Klage gegen den Operateur wies das Gericht ab. Er sei
nicht dafür verantwortlich gewesen, dass die anderen Ärzte Michaela R. nicht
ausreichend aufgeklärt hätten.
Die Klinik hatte sich in dem Prozess damit verteidigt, dass
bis Mitte der 1990er-Jahre eine frühzeitige Zuweisung zu einem Geschlecht
empfohlen worden sei. Von einer „radikalen“ Aufklärung sei abgeraten worden,
damit die Patienten keinen Schock bekommen. Heute gehört die Besprechung der
Chromosomenanalyse laut einem Gutachter dazu.
„Das alles hat so
viel Schmerzen gekostet. Ich wäre froh, wenn das Ganze jetzt bald abgeschlossen
wäre.“
Die 41-Jährige zeigte sich nach der Entscheidung
erleichtert. „Das ist schon mal ein großer Schritt in die richtige Richtung.
Ich bin positiv überrascht und kann es noch nicht so richtig fassen“, sagte
sie. „Das alles hat so viel Schmerzen gekostet. Ich wäre froh, wenn das Ganze
jetzt bald abgeschlossen wäre.“
Es war das zweite derartige Verfahren in Deutschland. In
einem ersten ähnlichen Prozess in Köln hatte eine Krankenpflegerin 2008
ebenfalls einen juristischen Sieg gegen einen Chirurgen erzielt.
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