Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle
Rechte vorbehalten!
Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
Bitte kopiert den Link und Gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
/„175er war immer verfassungswidrig”
Quelltext: http://www.blu.fm/aktuell/175-die-rehabilitierung-kommt-heiko-maas/
Der
Justizminister hat heute Mittag einen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung und
Entschädigung angekündigt
am 11. Mai 2016 um 13:59 Uhr
Heute Morgen hatte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine Studie vorgestellt, deren
Verfasser die die deutsche Politik in die Pflicht riefen: Die Opfer des
Paragrafen 175 nach 1945 in der BRD und DDR müssten endlich
rehabilitiert und entschädigt werden. Genau das hat das Justizministerium nun
angekündigt. Justizminister Heiko Maas teilte
am Mittag mit:
Der § 175 StGB war von Anfang an
verfassungswidrig. Die alten Urteile sind Unrecht.
„Der Staat hat Schuld auf sich geladen, weil er so vielen
Menschen das Leben erschwert hat. Der § 175StGB war von Anfang
an verfassungswidrig. Die alten Urteile sind Unrecht. Sie verletzen jeden
Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde.´Diese Schandtaten des
Rechtsstaats werden wir niemals wieder ganz beseitigen können, aber wir wollen
die Opfer rehabilitieren. Die verurteilten homosexuellen Männer sollen nicht
länger mit dem Makel der Verurteilung leben müssen. Deswegen: Wir werden einen
Gesetzentwurf zur Aufhebung von Verurteilungen wegen § 175 StGB sowie
einen daraus entstehenden Entschädigungsanspruch erarbeiten. Das von der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) in Auftrag gegebene Gutachten
werden wir dabei selbstverständlich berücksichtigen.
Unsere gemeinsame Verantwortung gegenüber den Betroffenen
sollte im Vordergrund stehen.
Wir können nur an alle politischen Stimmen appellieren, die
sich bislang mit diesem Thema schwer getan haben, es jetzt nicht zum
politischen Grabenkampf zu missbrauchen. Unsere gemeinsame Verantwortung
gegenüber den Betroffenen sollte im Vordergrund stehen. Und: Wir unterstützen
die Magnus-Hirschfeld-Stiftung dabei, die einzelnen Schicksale aufzuarbeiten
und zu dokumentieren. Es ist nicht allein damit getan, dass man 50.000 Urteile
aufhebt, und in der Öffentlichkeit ist kaum bekannt, worum es überhaupt geht.“
Na, geht doch. Und warum hat das so lange gedauert?
Quelltext: http://m-maenner.de/2016/05/heiko-maas/
Homosexuelle
wurden behandelt wie Staatsfeinde
50 000 Männer wurden in der Anfangszeit der Bundesrepublik
nach Paragraf 175 verfolgt. Die Urteile gelten noch immer. Nun könnten die
Betroffenen rehabilitiert werden.
Es gibt Strafvorschriften, von denen man nicht mehr glauben
mag, dass es sie so elend lang gegeben hat. Die elendeste dieser Strafvorschriften
ist der Paragraf 175 Strafgesetzbuch; er existierte vom 1. Januar 1872 bis zum
11. Juni 1994. Mit diesem Paragrafen haben das deutsche Kaiserreich und die
Weimarer Republik die Homosexuellen verfolgt. Mit diesem Paragrafen haben die
Nationalsozialisten die Schwulen ins KZ geprügelt und ihnen den "Rosa
Winkel" angenäht. Mit diesem Paragrafen hat die Bundesrepublik Deutschland
mehr als fünfzigtausend Männer verurteilt.
Es gehört zu den Schandtaten der jungen Bundesrepublik, dass
sie die NS-Verfolgung mit rasendem Eifer fortgesetzt hat. Die von den Nazis
verschärften Strafvorschriften blieben fast 25 Jahre lang so scharf, wie die
Nazis sie gemacht hatten; und die Homosexuellen, die die Konzentrationslager
überlebt hatten und von den Alliierten befreit worden waren, wurden von den
Gerichten der jungen Bundesrepublik zur Fortsetzung der Strafverbüßung wieder
eingesperrt. "Ein Mann, der mit einem anderen Mann ..." - dieser Mann
wurde behandelt wie ein gefährlicher Staatsfeind. Keine andere Gruppe wurde in
der Bundesrepublik vom Staat so systematisch und ausdauernd verfolgt wie die
Homosexuellen.
Im Jahr 2000 entschuldigte sich der Bundestag
Der Paragraf ist abgeschafft, Bundesjustizminister Gustav
Heinemann (SPD), der spätere Bundespräsident, hatte bei der großen
Strafrechtsreform von 1969 damit begonnen, den "175" zu schleifen; es
dauerte dann noch lange 25 Jahre, bis der Paragraf ganz weggeräumt war.
Alles nur noch Rechtsgeschichte also? Ist die rigide
Straferei der damals sogenannten männlichen Unzucht versunken im
Plusquamperfekt? Mitnichten. All diese Strafurteile gelten noch. Sie sind nicht
aufgehoben. Keiner der in der Bundesrepublik verurteilten Männer ist
rehabilitiert. Nur die NS-Urteile gegen Homosexuelle wurden annulliert, die
nicht weniger menschenunwürdigen BRD-Urteile blieben in Kraft. Zwar hat sich
der Bundestag im Jahr 2000 in einer einstimmig verabschiedeten Resolution für
die Verfolgung der Homosexuellen entschuldigt. Aber dem guten Wort folgte nicht
die gute Tat.
Die Entschuldigung lautete so: "Der Deutsche Bundestag
bedauert, dass die in der NS-Zeit verschärfte Fassung des Paragrafen 175 in der
Bundesrepublik Deutschland bis 1969 unverändert in Kraft blieb. In beiden
Teilen Deutschlands wurde eine Auseinandersetzung mit dem Verfolgungsschicksal
der Homosexuellen verweigert. Das gilt auch für die DDR, auch wenn dort die in
der NS-Zeit vorgenommene Verschärfung des § 175 bereits 1950 zurückgenommen
wurde. Unter Hinweis auf die historischen Bewertungen zum § 175
Strafgesetzbuch, die in der Plenardebatte anlässlich seiner endgültigen
Streichung aus dem Strafgesetzbuch im Jahre 1994 abgegeben wurden, bekennt der
Deutsche Bundestag, dass durch die nach 1945 weiter bestehende Strafdrohung
homosexuelle Bürger in ihrer Menschenwürde verletzt worden sind."
§ 175 • DIE REHABILITIERUNG KOMMT
Schlag auf Schlag. Kurz nach der Veröffentlichung des
Gutachtens der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) zu den 175ern,
kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas einen Gesetzesentwurf an.
„Der Staat hat Schuld auf sich geladen, weil er so vielen
Menschen das Leben erschwert hat.
Der § 175
StGB war von Anfang an
verfassungswidrig. Die alten Urteile sind Unrecht. Sie verletzen jeden
Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde.
Diese Schandtaten des Rechtsstaats werden wir niemals wieder
ganz beseitigen können, aber wir wollen die Opfer rehabilitieren. Die
verurteilten homosexuellen Männer sollen nicht länger mit dem Makel der
Verurteilung leben müssen.
Deswegen: Wir werden einen Gesetzentwurf zur Aufhebung von
Verurteilungen wegen § 175
StGB sowie einen daraus
entstehenden Entschädigungsanspruch erarbeiten. Das von der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) in Auftrag gegebene Gutachten
werden wir dabei selbstverständlich berücksichtigen.
Wir können nur an alle politischen Stimmen appellieren, die
sich bislang mit diesem Thema schwer getan haben, es jetzt nicht zum
politischen Grabenkampf zu missbrauchen. Unsere gemeinsame Verantwortung
gegenüber den Betroffenen sollte im Vordergrund stehen.
Und: Wir unterstützen die Magnus-Hirschfeld-Stiftung dabei, die
einzelnen Schicksale aufzuarbeiten und zu dokumentieren. Es ist nicht allein
damit getan, dass man 50.000 Urteile aufhebt, und in der Öffentlichkeit ist
kaum bekannt, worum es überhaupt geht.“
PLÖTZLICH – GROSSE KOALITION DER WILLIGEN
Der Beauftragte der SPD-Bundestagsfraktion für die Belange
von LGBT*I, Johannes Kahrs reagierte hoch erfreut auf die Ankündigung seines
Parteikollegen:
DR. JAN-MARCO LUCZAKFoto: Deutscher Bundestag / Hermann J.
Müller
Weiß gar nicht, was die SPD hat. Dr. Jan-Marco Luczak (CDU)
schiebt den Verzögerungspeter an Heiko Maas.
„Eine Rehabilitierung ist mit dem Grundgesetz nicht nur
vereinbar, sondern sogar die verdammte Pflicht des Staates. Der § 175 StGB war
ein Unrechtsparagraph, er war menschenunwürdig. Eine Entschuldigung reicht
nicht! ... Selbstverständlich unterstütze ich ihn in seiner Ankündigung, einen
Gesetzesentwurf zur Rehabilitierung im Zweifel auch gegen den Widerstand in der
Union, in den Bundestag einbringen zu wollen."
Die Union selber sieht sich offenbar selbst gar nicht als
Bremse und lässt durch ihren
stellvertretenden Vorsitzenden des Rechtsausschusses im Deutschen
Bundestag, Dr. Jan-Marco Luczak (CDU) ausrichten:
„Ich verstehe nicht, warum das Ministerium diese Frage
jahrelang geprüft hat. Es handelt sich schließlich um Urteile, die klar die
Menschenwürde verletzt haben. Es gab bereits 2012 eine entsprechende
Bundesratsinitiative des CDU-mitregierten Landes Berlin. ... Wir brauchen einen
Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause, damit wir die Rehabilitierung noch in
dieser Wahlperiode schaffen"
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen