Mittwoch, 11. Mai 2016

„175er war immer verfassungswidrig”

Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016

Bitte kopiert den Link und Gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!


/„175er war immer verfassungswidrig”
Der Justizminister hat heute Mittag einen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung angekündigt
 am 11. Mai 2016 um 13:59 Uhr

Heute Morgen hatte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine Studie vorgestellt, deren Verfasser die die deutsche Politik in die Pflicht riefen: Die Opfer des Paragrafen 175 nach 1945 in der BRD und DDR müssten endlich rehabilitiert und entschädigt werden. Genau das hat das Justizministerium nun angekündigt. Justizminister Heiko Maas teilte am Mittag mit:
Der § 175 StGB war von Anfang an verfassungswidrig. Die alten Urteile sind Unrecht.
„Der Staat hat Schuld auf sich geladen, weil er so vielen Menschen das Leben erschwert hat. Der § 175StGB war von Anfang an verfassungswidrig. Die alten Urteile sind Unrecht. Sie verletzen jeden Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde.´Diese Schandtaten des Rechtsstaats werden wir niemals wieder ganz beseitigen können, aber wir wollen die Opfer rehabilitieren. Die verurteilten homosexuellen Männer sollen nicht länger mit dem Makel der Verurteilung leben müssen. Deswegen: Wir werden einen Gesetzentwurf zur Aufhebung von Verurteilungen wegen § 175 StGB sowie einen daraus entstehenden Entschädigungsanspruch erarbeiten. Das von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) in Auftrag gegebene Gutachten werden wir dabei selbstverständlich berücksichtigen.
Unsere gemeinsame Verantwortung gegenüber den Betroffenen sollte im Vordergrund stehen.
Wir können nur an alle politischen Stimmen appellieren, die sich bislang mit diesem Thema schwer getan haben, es jetzt nicht zum politischen Grabenkampf zu missbrauchen. Unsere gemeinsame Verantwortung gegenüber den Betroffenen sollte im Vordergrund stehen. Und: Wir unterstützen die Magnus-Hirschfeld-Stiftung dabei, die einzelnen Schicksale aufzuarbeiten und zu dokumentieren. Es ist nicht allein damit getan, dass man 50.000 Urteile aufhebt, und in der Öffentlichkeit ist kaum bekannt, worum es überhaupt geht.“ Na, geht doch. Und warum hat das so lange gedauert?


Homosexuelle wurden behandelt wie Staatsfeinde
50 000 Männer wurden in der Anfangszeit der Bundesrepublik nach Paragraf 175 verfolgt. Die Urteile gelten noch immer. Nun könnten die Betroffenen rehabilitiert werden.
Es gibt Strafvorschriften, von denen man nicht mehr glauben mag, dass es sie so elend lang gegeben hat. Die elendeste dieser Strafvorschriften ist der Paragraf 175 Strafgesetzbuch; er existierte vom 1. Januar 1872 bis zum 11. Juni 1994. Mit diesem Paragrafen haben das deutsche Kaiserreich und die Weimarer Republik die Homosexuellen verfolgt. Mit diesem Paragrafen haben die Nationalsozialisten die Schwulen ins KZ geprügelt und ihnen den "Rosa Winkel" angenäht. Mit diesem Paragrafen hat die Bundesrepublik Deutschland mehr als fünfzigtausend Männer verurteilt.

Es gehört zu den Schandtaten der jungen Bundesrepublik, dass sie die NS-Verfolgung mit rasendem Eifer fortgesetzt hat. Die von den Nazis verschärften Strafvorschriften blieben fast 25 Jahre lang so scharf, wie die Nazis sie gemacht hatten; und die Homosexuellen, die die Konzentrationslager überlebt hatten und von den Alliierten befreit worden waren, wurden von den Gerichten der jungen Bundesrepublik zur Fortsetzung der Strafverbüßung wieder eingesperrt. "Ein Mann, der mit einem anderen Mann ..." - dieser Mann wurde behandelt wie ein gefährlicher Staatsfeind. Keine andere Gruppe wurde in der Bundesrepublik vom Staat so systematisch und ausdauernd verfolgt wie die Homosexuellen.
Im Jahr 2000 entschuldigte sich der Bundestag
Der Paragraf ist abgeschafft, Bundesjustizminister Gustav Heinemann (SPD), der spätere Bundespräsident, hatte bei der großen Strafrechtsreform von 1969 damit begonnen, den "175" zu schleifen; es dauerte dann noch lange 25 Jahre, bis der Paragraf ganz weggeräumt war.

Alles nur noch Rechtsgeschichte also? Ist die rigide Straferei der damals sogenannten männlichen Unzucht versunken im Plusquamperfekt? Mitnichten. All diese Strafurteile gelten noch. Sie sind nicht aufgehoben. Keiner der in der Bundesrepublik verurteilten Männer ist rehabilitiert. Nur die NS-Urteile gegen Homosexuelle wurden annulliert, die nicht weniger menschenunwürdigen BRD-Urteile blieben in Kraft. Zwar hat sich der Bundestag im Jahr 2000 in einer einstimmig verabschiedeten Resolution für die Verfolgung der Homosexuellen entschuldigt. Aber dem guten Wort folgte nicht die gute Tat.

Die Entschuldigung lautete so: "Der Deutsche Bundestag bedauert, dass die in der NS-Zeit verschärfte Fassung des Paragrafen 175 in der Bundesrepublik Deutschland bis 1969 unverändert in Kraft blieb. In beiden Teilen Deutschlands wurde eine Auseinandersetzung mit dem Verfolgungsschicksal der Homosexuellen verweigert. Das gilt auch für die DDR, auch wenn dort die in der NS-Zeit vorgenommene Verschärfung des § 175 bereits 1950 zurückgenommen wurde. Unter Hinweis auf die historischen Bewertungen zum § 175 Strafgesetzbuch, die in der Plenardebatte anlässlich seiner endgültigen Streichung aus dem Strafgesetzbuch im Jahre 1994 abgegeben wurden, bekennt der Deutsche Bundestag, dass durch die nach 1945 weiter bestehende Strafdrohung homosexuelle Bürger in ihrer Menschenwürde verletzt worden sind."


§ 175 • DIE REHABILITIERUNG KOMMT

Schlag auf Schlag. Kurz nach der Veröffentlichung des Gutachtens der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) zu den 175ern, kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas einen Gesetzesentwurf an.

„Der Staat hat Schuld auf sich geladen, weil er so vielen Menschen das Leben erschwert hat.

Der  §  175  StGB  war von Anfang an verfassungswidrig. Die alten Urteile sind Unrecht. Sie verletzen jeden Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde.
Diese Schandtaten des Rechtsstaats werden wir niemals wieder ganz beseitigen können, aber wir wollen die Opfer rehabilitieren. Die verurteilten homosexuellen Männer sollen nicht länger mit dem Makel der Verurteilung leben müssen.
Deswegen: Wir werden einen Gesetzentwurf zur Aufhebung von Verurteilungen wegen  §  175  StGB  sowie einen daraus entstehenden Entschädigungsanspruch erarbeiten. Das von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) in Auftrag gegebene Gutachten werden wir dabei selbstverständlich berücksichtigen.
Wir können nur an alle politischen Stimmen appellieren, die sich bislang mit diesem Thema schwer getan haben, es jetzt nicht zum politischen Grabenkampf zu missbrauchen. Unsere gemeinsame Verantwortung gegenüber den Betroffenen sollte im Vordergrund stehen.
Und: Wir unterstützen die Magnus-Hirschfeld-Stiftung dabei, die einzelnen Schicksale aufzuarbeiten und zu dokumentieren. Es ist nicht allein damit getan, dass man 50.000 Urteile aufhebt, und in der Öffentlichkeit ist kaum bekannt, worum es überhaupt geht.“

PLÖTZLICH – GROSSE KOALITION DER WILLIGEN

Der Beauftragte der SPD-Bundestagsfraktion für die Belange von LGBT*I, Johannes Kahrs reagierte hoch erfreut auf die Ankündigung seines Parteikollegen:

DR. JAN-MARCO LUCZAKFoto: Deutscher Bundestag / Hermann J. Müller
Weiß gar nicht, was die SPD hat. Dr. Jan-Marco Luczak (CDU) schiebt den Verzögerungspeter an Heiko Maas.
„Eine Rehabilitierung ist mit dem Grundgesetz nicht nur vereinbar, sondern sogar die verdammte Pflicht des Staates. Der § 175 StGB war ein Unrechtsparagraph, er war menschenunwürdig. Eine Entschuldigung reicht nicht! ... Selbstverständlich unterstütze ich ihn in seiner Ankündigung, einen Gesetzesentwurf zur Rehabilitierung im Zweifel auch gegen den Widerstand in der Union, in den Bundestag einbringen zu wollen."

Die Union selber sieht sich offenbar selbst gar nicht als Bremse und lässt durch ihren  stellvertretenden Vorsitzenden des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag, Dr. Jan-Marco Luczak (CDU) ausrichten:

„Ich verstehe nicht, warum das Ministerium diese Frage jahrelang geprüft hat. Es handelt sich schließlich um Urteile, die klar die Menschenwürde verletzt haben. Es gab bereits 2012 eine entsprechende Bundesratsinitiative des CDU-mitregierten Landes Berlin. ... Wir brauchen einen Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause, damit wir die Rehabilitierung noch in dieser Wahlperiode schaffen"

Quelltext:  http://www.blu.fm/aktuell/175-die-rehabilitierung-kommt-heiko-maas/

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Das Menschliche

Und Sie wissen nicht, mit was Sie es zutun haben! Doch diese bekommen euch, ein Fakt!

Heute in den TV- Medien, die Massen - Vergewaltigung einer 15 jährigen Schülerin, angeblich "Gastarbeiter bzw. FLÜCHTLINGE auch Poliz...