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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
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vor, einer Minderheit anzugehören!
„Der Staat hat Schuld auf sich geladen“
Nun ein erneuter Vorstoß in Tatsachen was den § 175 StGB
betrifft, wir von http://trans-weib.blogspot.de/
haben mehr Mals darüber Berichtet in den Jahren 2012 bis heute in diesem Blog!
Wenn nun ehrlich als Aktivistin bin ich sehr Skeptisch das
Herr Heiko Maas sein Vorhaben zu Ende bringen wird, es wäre längst überflüssig!
Diese Skepsis ist berechtigt, da selbst Opfer dieser
Verurteilungen wurde im Jahre 1973, eine Verurteilung welche sich bemerkbar
machte für den Rest des Lebens!
1975 nach Vollendung der 18 Jahre, erinnere 1975 wurde die
Volljährigkeit von 21 Jahren auf 18 Jahren herunter gesetzt, verließ ich
Fluchtartig Deutschland da der Mobb unglaublich war, obwohl nicht Homosexuell
war sondern Intersexuell geboren wurde, diese Tatsache prägte das ganze Leben,
denn bis zum 18 Lebensjahr hatte ich keine Kenntnis davon!
Erste Frage welche das Vorhaben von Heiko Maas aufwirft, wie
soll es jetzt möglich sein all diese Urteile auf zu heben, wenn doch eine viel
Zahl der Unterlagen vernichtet wurden?
Dasselbe gilt über Unterlagen von Intersexuellen Kindern,
welche zu 90% alle Vernichtet wurden?
Wie kann man einen Menschen entschädigen für diese
qualvollen Vergangen Jahre von Diskriminierung und Ausgrenzung?
Wenn ehrlich beziehe ich diese Frage mit dem persönlichen
Beispiel meiner Person, verließ Deutschland am 07.06.1975 und betrat
Deutschland nicht mehr bis 15.01.1998, zum einen weil die Deutsche Behörde mir
den Pass verweigerte, so das man als Illegaler gezwungen war sein Leben zu
meistern!
Der deutsche Staat hat somit verursacht das man selbst im
Ausland nur über kriminelle Machenschaften überleben konnte, auch gab es andere
welche eine falsche Identität annahmen umso Arbeiten oder Ausbildung machen
konnten!
Der deutsche Staat hat sich diese 23 der Illegalität in
keiner Weise um persönliche Belange gekümmert, noch Beistand geleistet, man war
ja gebrandmarkt vom § 175 StGB, falsche 50iger oder 175iger wollte man in
Deutschland nicht!
Aus meiner Sicht ist es ein erneutes Versprechen was nicht
eingehalten wird, ein erneutes Spiel mit der Würde der Ehre und dem Stolz von
Menschen ja denn jeder Mensch hat Ehre Würde wie auch Stolz selbst diese
verfolgten des § 175 StGB.
Mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi Rothenbächer
„Der Staat hat Schuld auf sich geladen“
Homosexuelle sollen nachträgliche Begnadigt werden
Schauspieler Benedict Cumberbatch hat gemeinsam mit
zehntausenden weiteren Briten eine nachträgliche Begnadigung der rund 49.000
britischen Schwulen gefordert.
Bis zur Entkriminalisierung der Homosexualität wurden
zehntausende Männer wegen Unzucht verurteilt.
Cumberbatch unterzeichnete einem im "Guardian"
veröffentlichten offenen Brief, in dem die Regierung aufgefordert wird,
"alle Männer, ob lebend oder verstorben" zu begnadigen, die bis zur
Legalisierung der Homosexualität 1967 verurteilt wurden.
Cumberbatch spielt in dem für die Oscars nominierten Film
"The Imitation Game" den britischen Mathematiker Alan Turing, der
während des Zweiten Weltkriegs eine Codiermaschine der Deutschen knackte. Der
homosexuelle Turing wurde 1952 wegen "unsittlicher" Handlungen
verurteilt und unterzog sich einer chemischen Kastration. Zwei Jahre später
nahm er sich das Leben. 2013 wurde Turing posthum begnadigt.
Homosexuelle werden rehabilitiert
In der Bundesrepublik wurden noch bis 1994
homosexuelle Männer nach Paragraph 175 des Strafgesetzbuches verurteilt.
Justizminister Heiko Maas will die Verurteilungen nun aufheben - und die Opfer
kollektiv entschädigen.
Die Bundesregierung will alle Verurteilungen nach dem
früheren Homosexuellenparagraphen 175 des Strafgesetzbuches aufheben und eine
kollektive Entschädigung für die Opfer dieser Verurteilungen leisten.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) kündigte am Mittwoch an, sein Haus werde
einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Der Straftatbestand homosexueller Handlungen nach Paragraph
175, der in der Zeit des Nationalsozialismus noch verschärft wurde, bestand in
der Bundesrepublik unverändert bis 1969 fort. Die Antidiskriminierungsstelle
des Bundes hatte zuletzt darauf hingewiesen, dass zwar die Urteile aus der Zeit
des Nationalsozialismus aufgehoben und die Verurteilten rehabilitiert worden
seien, die Urteile aus der Zeit der Bundesrepublik jedoch unverändert gültig
seien. Der Bundestag habe in einer Entschließung vor 16 Jahren lediglich sein
Bedauern gegenüber den Opfern dieser Verurteilungen zum Ausdruck gebracht.
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Christine
Lüders, sprach von einem „beschämenden Sonderfall der bundesdeutschen
Rechtsgeschichte“. Bis zur Milderung des Paragraphen 175 im Jahre 1969 seien
nach Schätzungen rund 50.000 Männer zu Strafen und teilweise mehrjährigen
Haftstrafen verurteilt worden, anschließend habe es bis zur Aufhebung des
Paragraphen im Jahr 1994 weitere rund 3500 Urteile gegeben. Bloßes Bedauern
gegenüber den Opfern genüge bei weitem nicht; es sei Zeit, die Urteile
aufzuheben. Lüders gab bei dem Münchener Staatsrechtler Martin Burgi ein
Gutachten in Auftrag, welches mögliche rechtliche Hindernisse gegen eine
Aufhebung der Paragraph-175-Urteile prüfen sollte. Burgi untersucht die
Bedenken, die bislang gegen eine kollektive Aufhebung jener Urteile vorgebracht
wurden, die in der Bundesrepublik verhängt worden waren.
Die entsprechende Argumentation lautet, die Rechtssicherheit
sei gefährdet, wenn die Urteile von einst rechtsstaatlich geltenden
Strafrechtsnormen im Nachhinein für nichtig erklärt würden; es gebe ja auch
andere Strafrechtsparagraphen, etwa zur Kuppelei, die heute keine Geltung mehr
hätten. Burgi hält in dem Gutachten das Argument dagegen, die Opfer der
Paragraph-175-Verurteilungen seien außerordentlich massiv in ihren
Persönlichkeitsrechten verletzt worden, es handele sich überdies um einen genau
bestimmbaren Personenkreis, auf den die Rehabilitierungen zielen würden.
Der Bundesrat hatte schon im vergangenen Jahr in einer
Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, die verurteilten Homosexuellen
zu rehabilitieren, und hatte die Aufhebung der Urteile als vorrangige Maßnahme
verlangt. Maas sagte am Mittwoch zu, das Justizministerium werde bei der
Formulierung des Gesetzentwurfes das von Burgi vorgelegte Gutachten
berücksichtigen. Die Magnus-Hirschfeld-Stiftung solle überdies dabei
unterstützt werden, einzelne Schicksale verurteilter Homosexueller zu
dokumentieren und zu erforschen. Maas sagte, er appelliere an „alle politischen
Stimmen“, die sich mit einer Rehabilitierung schwer getan hätten, das Thema
nicht zum „politischen Grabenkampf zu missbrauchen“.
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