Donnerstag, 12. Mai 2016

The state has more guilty! // Der Staat hat Schuld auf sich geladen!

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
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„Der Staat hat Schuld auf sich geladen“

Nun ein erneuter Vorstoß in Tatsachen was den § 175 StGB betrifft, wir von http://trans-weib.blogspot.de/ haben mehr Mals darüber Berichtet in den Jahren 2012 bis heute in diesem Blog!

Wenn nun ehrlich als Aktivistin bin ich sehr Skeptisch das Herr Heiko Maas sein Vorhaben zu Ende bringen wird, es wäre längst überflüssig!

Diese Skepsis ist berechtigt, da selbst Opfer dieser Verurteilungen wurde im Jahre 1973, eine Verurteilung welche sich bemerkbar machte für den Rest des Lebens!

1975 nach Vollendung der 18 Jahre, erinnere 1975 wurde die Volljährigkeit von 21 Jahren auf 18 Jahren herunter gesetzt, verließ ich Fluchtartig Deutschland da der Mobb unglaublich war, obwohl nicht Homosexuell war sondern Intersexuell geboren wurde, diese Tatsache prägte das ganze Leben, denn bis zum 18 Lebensjahr hatte ich keine Kenntnis davon!

Erste Frage welche das Vorhaben von Heiko Maas aufwirft, wie soll es jetzt möglich sein all diese Urteile auf zu heben, wenn doch eine viel Zahl der Unterlagen vernichtet wurden?

Dasselbe gilt über Unterlagen von Intersexuellen Kindern, welche zu 90% alle Vernichtet wurden?
Wie kann man einen Menschen entschädigen für diese qualvollen Vergangen Jahre von Diskriminierung und Ausgrenzung?

Wenn ehrlich beziehe ich diese Frage mit dem persönlichen Beispiel meiner Person, verließ Deutschland am 07.06.1975 und betrat Deutschland nicht mehr bis 15.01.1998, zum einen weil die Deutsche Behörde mir den Pass verweigerte, so das man als Illegaler gezwungen war sein Leben zu meistern!

Der deutsche Staat hat somit verursacht das man selbst im Ausland nur über kriminelle Machenschaften überleben konnte, auch gab es andere welche eine falsche Identität annahmen umso Arbeiten oder Ausbildung machen konnten!

Der deutsche Staat hat sich diese 23 der Illegalität in keiner Weise um persönliche Belange gekümmert, noch Beistand geleistet, man war ja gebrandmarkt vom § 175 StGB, falsche 50iger oder 175iger wollte man in Deutschland nicht!

Aus meiner Sicht ist es ein erneutes Versprechen was nicht eingehalten wird, ein erneutes Spiel mit der Würde der Ehre und dem Stolz von Menschen ja denn jeder Mensch hat Ehre Würde wie auch Stolz selbst diese verfolgten des § 175 StGB.

Mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi Rothenbächer
„Der Staat hat Schuld auf sich geladen“

Homosexuelle sollen nachträgliche Begnadigt werden

Schauspieler Benedict Cumberbatch hat gemeinsam mit zehntausenden weiteren Briten eine nachträgliche Begnadigung der rund 49.000 britischen Schwulen gefordert.
Bis zur Entkriminalisierung der Homosexualität wurden zehntausende Männer wegen Unzucht verurteilt.
Cumberbatch unterzeichnete einem im "Guardian" veröffentlichten offenen Brief, in dem die Regierung aufgefordert wird, "alle Männer, ob lebend oder verstorben" zu begnadigen, die bis zur Legalisierung der Homosexualität 1967 verurteilt wurden.
Cumberbatch spielt in dem für die Oscars nominierten Film "The Imitation Game" den britischen Mathematiker Alan Turing, der während des Zweiten Weltkriegs eine Codiermaschine der Deutschen knackte. Der homosexuelle Turing wurde 1952 wegen "unsittlicher" Handlungen verurteilt und unterzog sich einer chemischen Kastration. Zwei Jahre später nahm er sich das Leben. 2013 wurde Turing posthum begnadigt.


Homosexuelle werden rehabilitiert
In der Bundesrepublik wurden noch bis 1994 homosexuelle Männer nach Paragraph 175 des Strafgesetzbuches verurteilt. Justizminister Heiko Maas will die Verurteilungen nun aufheben - und die Opfer kollektiv entschädigen.

Die Bundesregierung will alle Verurteilungen nach dem früheren Homosexuellenparagraphen 175 des Strafgesetzbuches aufheben und eine kollektive Entschädigung für die Opfer dieser Verurteilungen leisten. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) kündigte am Mittwoch an, sein Haus werde einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

Der Straftatbestand homosexueller Handlungen nach Paragraph 175, der in der Zeit des Nationalsozialismus noch verschärft wurde, bestand in der Bundesrepublik unverändert bis 1969 fort. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hatte zuletzt darauf hingewiesen, dass zwar die Urteile aus der Zeit des Nationalsozialismus aufgehoben und die Verurteilten rehabilitiert worden seien, die Urteile aus der Zeit der Bundesrepublik jedoch unverändert gültig seien. Der Bundestag habe in einer Entschließung vor 16 Jahren lediglich sein Bedauern gegenüber den Opfern dieser Verurteilungen zum Ausdruck gebracht.

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Christine Lüders, sprach von einem „beschämenden Sonderfall der bundesdeutschen Rechtsgeschichte“. Bis zur Milderung des Paragraphen 175 im Jahre 1969 seien nach Schätzungen rund 50.000 Männer zu Strafen und teilweise mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden, anschließend habe es bis zur Aufhebung des Paragraphen im Jahr 1994 weitere rund 3500 Urteile gegeben. Bloßes Bedauern gegenüber den Opfern genüge bei weitem nicht; es sei Zeit, die Urteile aufzuheben. Lüders gab bei dem Münchener Staatsrechtler Martin Burgi ein Gutachten in Auftrag, welches mögliche rechtliche Hindernisse gegen eine Aufhebung der Paragraph-175-Urteile prüfen sollte. Burgi untersucht die Bedenken, die bislang gegen eine kollektive Aufhebung jener Urteile vorgebracht wurden, die in der Bundesrepublik verhängt worden waren.

Die entsprechende Argumentation lautet, die Rechtssicherheit sei gefährdet, wenn die Urteile von einst rechtsstaatlich geltenden Strafrechtsnormen im Nachhinein für nichtig erklärt würden; es gebe ja auch andere Strafrechtsparagraphen, etwa zur Kuppelei, die heute keine Geltung mehr hätten. Burgi hält in dem Gutachten das Argument dagegen, die Opfer der Paragraph-175-Verurteilungen seien außerordentlich massiv in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt worden, es handele sich überdies um einen genau bestimmbaren Personenkreis, auf den die Rehabilitierungen zielen würden.

Der Bundesrat hatte schon im vergangenen Jahr in einer Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, die verurteilten Homosexuellen zu rehabilitieren, und hatte die Aufhebung der Urteile als vorrangige Maßnahme verlangt. Maas sagte am Mittwoch zu, das Justizministerium werde bei der Formulierung des Gesetzentwurfes das von Burgi vorgelegte Gutachten berücksichtigen. Die Magnus-Hirschfeld-Stiftung solle überdies dabei unterstützt werden, einzelne Schicksale verurteilter Homosexueller zu dokumentieren und zu erforschen. Maas sagte, er appelliere an „alle politischen Stimmen“, die sich mit einer Rehabilitierung schwer getan hätten, das Thema nicht zum „politischen Grabenkampf zu missbrauchen“.



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