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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
Bitte kopiert den Link und Gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hallo es freut
mich Sie auf meinem Blog zu haben, warum?
Nun wir
Berichten von einer sehr großen Minderheit, nicht nur in Deutschland sondern
Welt weit, versuchen mit Berichten und Erkenntnissen geschrieben von
unterschiedlichen Profis, der Medien etwas zu zeigen!
Es geht um
Ungerechtigkeit, Diskriminierung, Fehlverhalten, Erziehung und Prägung und und
und………!
Wir Wissen wäre
die Berichterstattung basiert auf nur unsere subjektive Wahrnehmung, könnte es
einige viele nicht interessieren, jedoch wir nehmen diese Berichte aus der
freien Medien Welt, da durch verhindern wir, das gesagt oder gedacht werden
könnte, alles Selbstmitleid, im Gegenteil!
Aufmerksamkeit
zu wecken ist kein leichtes Unterfangen, wir Zählen auf Sie den gesunden
Menschenverstand aber auch auf Solidarität, nichts leichter als das!
Teilen Sie
unseren Blog den Bericht oder ein Bild, jeder sollte sich aussuchen unter über
700 Berichte was Ihn / Sie interessiert, warum?
Wissen ist
Macht, aber hat den Vorteil um mit zu Reden hat man Hintergrundkenntnisse
angenehmen Tag.
Mit freundlichen
Grüßen
Nikita Noemi
Intersex – zur
Stellungnahme des Deutschen Ethikrates „Intersexualität“
– von Heinz-Jürgen Voß –
Mit der Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zu
Intersexualität wird einmal mehr die Parteilichkeit im Diskurs deutlich. In der
Stellungnahme wird nahtlos an die umstrittene medizinische Terminologie
angeschlossen, in der Intersexualität oft im Sinne einer Krankheit beschrieben
wird. Von Intersexen wird hingegen seit längerem gefordert unparteiisch und
nicht-wertend von Varianzen beziehungsweise Besonderheiten der
Geschlechtsentwicklung zu sprechen. Um einer Überparteilichkeit nahe zu kommen
und einen ethisch geprägten Beitrag zur Diskussion zu leisten, wäre es nötig
gewesen, schon auf der Ebene der Begrifflichkeiten den Positionen der
streitenden Parteien gleichberechtigt Rechnung zu tragen.
Damit nicht genug: Sind die biologischen
Beschreibungen in der Stellungnahme des Deutschen Ethikrates für diesen fast
schon peinlich, da sie kaum über die Glaubenssätze zur Geschlechtsentwicklung
in populären Zeitschriftenartikeln hinausgehen und in jedem Fall von einer
wissenschaftlichen Bestandsaufnahme weit entfernt bleiben, so entwickelt sich
diese „Laxheit“ im Umgang mit dem medizinischen Forschungsstand zum Problem.
Hier werden die
aktuellen Ergebnisse internationaler Fachveröffentlichungen, in denen die Behandlungen
nach dem bisherigen medizinischen Behandlungsprogramm auf ihr anatomisches und
funktionales Ergebnis geprüft und die Zufriedenheit der Behandelten erhoben
wurden (so genannte „Outcome-Studien“), überhaupt nicht zur Kenntnis genommen.
Seit 2010 sind hier zahlreiche
Veröffentlichungen erschienen, auch bereits Review-Artikel, die einen Überblick
bieten. Aber in der Stellungnahme des Ethikrates werden lediglich die zwei
älteren deutschsprachigen Studien aufgegriffen und wurde eine kleinere eigene Online-Befragung
durchgeführt. Dabei wendet sich schon eine der deutschsprachigen Studien gar
nicht der „Kernfrage“ zu, die den Ethikrat interessiert. Die Studie um
Richter-Appelt erhob nicht das Outcome der Behandlungen.
Stattdessen prüfte sie, ob sich bei den
Behandelten eine stabile und eindeutige Geschlechtsidentität (Anm. 1)
ausgeprägt hatte.
2007 – zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der
Studienergebnisse – sahen die Autorinnen um Richter-Appelt diese Ausprägung
eindeutiger Geschlechtsidentität schon dann als beeinträchtigt an, wenn sich
Homosexualität zeigte. Mittlerweile hat sich diese Position in der
Arbeitsgruppe gewandelt. Aber selbst die interessanten neueren Ergebnisse aus
dieser Arbeitsgruppe werden vom Ethikrat nicht herangezogen. Schönbucher et al.
(2010) hatten eine Stichprobe von Intersexen, die operativ behandelt worden
waren, mit einer anderen Stichprobe verglichen, bei der keine operative
Behandlung stattgefunden hatte. Sie stellten fest, dass diejenigen, die
operativ behandelt wurden, häufiger über sexuelle Probleme klagten und
Unzufriedenheit mit dem Sexualleben angaben, als die, die chirurgisch
unverändert geblieben waren.
Weisen aber selbst die älteren vom Ethikrat hinzugezogenen
Studienergebnisse darauf hin, dass über 60 Prozent der Behandelten mit der
medizinischen Behandlung unzufrieden sind, so führt das dennoch nicht zur
Forderung, zunächst eine gründliche Analyse durchzuführen und zumindest bis
dahin die derzeitige Behandlungspraxis auszusetzen.
In einer solchen Atempause könnten auch die Anregungen von
Groneberg, Werlen und Zehnder aus dem Jahr 2008 weiterentwickelt werden, die
darauf gerichtet waren, statt der operativen Angleichung von Menschen an das
erwartete Erscheinungsbild einer zweigeschlechtlich organisierten Gesellschaft,
lieber sozialpädagogische und psychologische Unterstützungsangebote zu
entwickeln, die den „Betroffenen“ (besser: den betroffen gemachten Menschen)
ein Leben mit ihren individuellen Besonderheiten in einer (noch)
diskriminierenden Gesellschaft ermöglichen und auch das Umfeld mit der
Anerkennung von Pluralität vertraut machen.
Wie diese Stellungnahme bei der zur Schau gestellten
Parteilichkeit und bei den Auslassungen internationaler wissenschaftlicher
Ergebnisse die Grundlage für eine kompetente Entscheidung im Bundestag sein
könnte, ist fraglich. Die Abgeordneten im Bundestag, als die demokratisch
Legitimierten, sollten ihrer Verantwortung auch hier wieder selbst gerecht
werden, in dem sie sich selbst über die aktuelle Debatte kundig machen und die
Beschäftigung mit gesellschaftlich bedeutsamen Fragen wie dieser nicht mehr auf
vermeintlich unparteiische und kompetente Expertengremien übertragen.
Anmerkung 1:
zu „Geschlechtsidentität“ vgl. gut und kritisch: Dannecker,
M (2012): Geschlechtsidentität und Geschlechtsidentitätsstörung. In: Eibl DG,
Jarosch M, Schneider UA, Steinsiek A (Hrsg.): Innsbrucker Gender Lectures I.
Innsbruck: University press.
Zitierte Literatur:
Groneberg, M, Werlen, M, Zehnder, K (2008b): Empfehlungen.
Groneberg, M, Zehnder, K (Hrsg., 2008): „Intersex“ – Geschlechtsanpassung zum
Wohl des Kindes? Erfahrungen und Analysen. Freiburg: Academic Press Fribourg /
Paulusverlag, S.215-223.
Schönbucher
V, Schweizer K, Rustige L, Schützmann K, Brunner F, Richter-Appelt H (2010):
Sexual Quality of Life of Individuals with 46,XY Disorders of Sex Development. J
Sex Med. 2010 (Epub).
Quelltext: https://verqueert.de/intersex-zur-stellungnahme-des-deutschen-ethikrates-intersexualitat/
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