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und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
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Grundrechte von Intersexuellen werden oft verletzt
In vielen EU-Ländern werden die Grundrechte von
Intersexuellen verletzt. Überall werden schon intersexuelle Säuglinge und
Kleinkinder geschlechtszuweisenden Operationen unterzogen. Nur Malta stellt das
seit neuestem unter Strafe.
In
den meisten EU-Ländern ist die rechtliche und medizinische Situation für
Intersexuelle noch immer unbefriedigend. Das geht aus dem Paper „The
Fundamental Rights Situation of Intersex People“ hervor, das die European Union
Agency for Fundamental Rights soeben veröffentlicht hat. Intersexuelle würden
vielfach in ihren Grundrechten verletzt.
Zu Recht wehren sich Intersexuelle gegen
Pathologisierung
Intersexuelle sind
Personen mit körperlichen Merkmalen, die gemäß den geltenden medizinischen
Definitionen nicht eindeutig als „männlich“ oder als „weiblich“ einzustufen
sind. Diese Abweichungen können im Chromosomensatz, bei den Hormonen und oder
in der Anatomie auftreten. Oft werden sie bei der Geburt bemerkt oder auch
schon vorher, oft aber auch erst während der Pubertät. Die meisten dieser
Menschen sind aber gesund, nur ein sehr kleiner Prozentsatz zeigt Merkmale, die
sofort behandelt werden müssen, heißt es in dem EU-Papier. Der Begriff
Intersexualität bezeichne also viele Variationen körperlicher Merkmale und
gerade kein Krankheitsbild. Zu Recht wehrten sich Intersexuelle darum gegen
ihre Pathologisierung.
Viele Grundrechte werden verletzt
In vielen EU-Ländern werden
Intersexuelle Praktiken unterzogen, die ihre Grundrechte verletzen, stellt der
Bericht fest. So garantiere Artikel 1 der Grundrechte-Charta der EU, die Würde
des Menschen zu schützen. Artikel 3 gewähre die Unversehrtheit der Person,
Artikel 7 Respekt vor der Privatsphäre und dem Familienleben, Artikel 9 das
Recht, eine Familie zu gründen. Artikel 24 garantiere Kindern das Recht, ihre
Meinungen frei ausdrücken zu dürfen und damit gemäß ihres Alters berücksichtigt
zu werden.
Eine folgenreiche Entscheidung schon bei
der Geburt
Tatsächlich aber verlangten die meisten
Mitgliedsstaaten, dass Säuglinge bei der Geburt als entweder weiblich oder als
männlich registriert werden müssen, obwohl dies bei neugeborenen Intersexuellen
nicht immer möglich ist. Ärzte und Eltern würden so gezwungen, zu einem zu
frühen Zeitpunkt ohne Berücksichtigung des Kindeswunsches und oft auch ohne
psychologische Unterstützung eine folgenreiche Entscheidung zu treffen. So
werde das Recht des Kindes auf physische und geistige Unversehrtheit verletzt.
18 der Mitgliedsstaaten würden im Falle
von Intersexualität zwar einen Aufschub bei der Registrierung der Säuglinge als
männlich oder weiblich gewähren. Doch in sechs Staaten, nämlich in Österreich,
Belgien, Bulgarien, Frankreich, Luxemburg und der Slowakei beträgt er nur eine
Woche. Manchmal erlaube der Aufschub es zumindest, medizinisch eine Tendenz
zu einem der beiden Geschlechter festzustellen. Doch häufig würden schon an
kleinen Kindern medizinische Eingriffe vorgenommen, auch Operationen.
"Unklar" als Geschlecht - das
geht nur in wenigen EU-Ländern
Erst in wenigen EU-Ländern kann das
Geschlecht als „unklar“ in die Geburtsurkunde eingetragen werden, so dass von
dieser Seite her kein Zwang zu frühen Eingriffen mehr besteht: im Vereinigten
Königreich, in Lettland, in Portugal, in Malta und in Deutschland. In
Deutschland gibt es es seit dem 1. November 2013 keine Frist mehr, binnen der
das Geschlecht in die Geburtsurkunde eingetragen werden muss.
In Frankreich kann das Geschlecht in der
Geburtsurkunde zwar offen bleiben, aber nach höchstens drei Jahren
medizinischer Behandlung muss es geklärt sein. In Finnland bekommt ein Kind,
dessen Geburtsurkunde es nicht als männlich oder als weiblich ausweist, keine
persönliche Identitätsnummer. Diese Nummer ist in Finnland aber nötig für den
Umgang mit der Verwaltung, für die Lohnabrechnung oder um ein Bankkonto zu
eröffnen.
In Dänemark, Frankreich und den
Niederlanden können Intersexuelle später im Leben das Geschlecht in ihrer
Geburtsurkunde ändern, ohne dafür die Voraussetzungen erfüllen zu müssen, die
für Transsexuelle gelten (in Frankreich: Diagnose einer Störung der
Geschlechtsidentität, Hormonbehandlung oder sonstige physische Anpassung,
Gerichtsbeschluss, medizinische Einschätzung sowie eine Operation der
Genitalien, die zu Sterilität führt).
Auch in Deutschland gibt es schon
Eingriffe bei Säuglingen
Intersexuelle und ihre Eltern sind in
Europa überwiegend von medizinischen Diagnosen abhängig, wenn es um die
Zertifizierung des Geschlechts geht, kritisiert das Papier. Über die Häufigkeit
medizinischer Eingriffe an intersexuellen Kindern gebe es für Europa keine
Statistik. Offenbar seien solche Eingriffe aber schon an Säuglingen und
Kleinkindern häufig, mindestens in 21 EU-Ländern würden sie praktiziert,
darunter auch Deutschland. Vielfach gehe es dabei um bloß kosmetische
Eingriffe, die medizinisch gar nicht nötig sein, aber zu einer irreversiblen
Geschlechtszuweisung und zu Sterilisation führen können. In 18 Staaten, auch in
Deutschland, sei dazu zwar die Zustimmung des Patienten nötig. Das Alter, in
dem Kinder als reif genug für Mitsprache gelten, werde dabei aber oft flexibel
bei etwa 12 oder 14 Jahren angesetzt. Das berge das Risiko, dass medizinische
Eingriffe dem Teenager auch gegen seinen Willen übergeholfen werden, heißt es
in dem Papier. In acht Ländern könnten die Eltern auch ohne Einwilligung des Kindes
über „normalisierende“ Operationen entscheiden.
"Grausam, unmenschlich,
entwürdigend"
Das Papier zitiert den
Sonderberichterstatter der UN für Folter, wonach Gesetze, die erzwungene
Operationen zur Geschlechtsanpassung oder unfreiwillige Sterilisierung
vorsehen, aufgehoben werden müssen. Gemäß der Menschenrechte würden
medizinische Eingriffe jenseits von Notfällen ohne Einwilligung des Patienten
als grausam, unmenschlich und entwürdigend gelten. Die Konferenz der
Gleichstellungs- und Frauenministerinnen der deutschen Länder habe
Genitaloperationen an Intersexuellen mit Geschlechtsverstümmelung
gleichgesetzt, berichtet der Report.
Die EU-Länder seien gehalten, auf frühe
Geschlechtszuweisungen in Geburtsurkunden zu verzichten und keine medizinischen
Eingriffe zum Zwecke der geschlechtlichen Vereindeutigung mehr an
intersexuellen Menschen ohne deren Zustimmung durchzuführen. Ärzte und Gerichte
müssten über die Grundrechte von Intersexuellen besser informiert werden.
Als fortschrittlich gilt einzig Malta
Als
sehr fortschrittlich gilt einzig Malta. Es ist das erste und einzige EU-Land,
das Menschen mit von der Norm abweichenden Geschlechtsmerkmalen mit einem
eigenen Gesetz vor Diskriminierung schützt. Mit dem „Gender Identity, Gender
Expression and Sex Characteristics Act“ werden medizinische Eingriffe an
Intersexuellen ohne deren Zustimmung unrechtmäßig. Das Gesetz, das Malta im
April erließ, wurde von der „Organisation Intersex International (OII) Europe“ stürmisch
begrüßt und anderen EU-Ländern zur Nachahmung empfohlen.
DAZWISCHEN
INTERSEXUELLE
KÖNNEN BIOLOGISCH KEINEM GESCHLECHT ZUGEORDNET WERDEN – UND WOLLEN ES AUCH
NICHT
„Vorab muss ich darauf aufmerksam machen, dass
alleine das Niederschreiben dieser Zeilen seelisch wie körperlich äußerst
belastend ist.“
Mit
diesen Worten beginnt der Mensch, der Margarethe Frances Maria getauft wurde
und sich später nur noch Frances nennt, seine Lebensgeschichte, die er für den
Verein „Intersexuelle Menschen“aufgeschrieben hat und die vom Deutschen Ethikrat
erneut erzählt wurde. Es ist die Geschichte einer Person, die nicht in
bestimmte medizinische Kategorien passte – und mit Operationen und Hormonen zu
etwas gemacht wurde, das sie gar nicht sein wollte.
Transsexuelle
Menschen sind biologisch eindeutig Mann oder Frau, fühlen sich aber dem anderen
Geschlecht zugehörig. Intersexuelle Menschen dagegen können gar nicht erst in
diese Kategorien eingeteilt werden. Und einige von ihnen wollen das auch gar
nicht.
Margarethe,
geboren 1957, wächst mit ihren zwei Schwestern nahe Stuttgart auf. Scheinbar
ist sie ein Mädchen wie viele andere. Sie hat eine Vagina, Brüste – und ihren
eigenen Kopf: In der Schule möchte sie lieber Hosen statt der verpflichtenden
Röcke tragen. Doch Margarethes Menstruation setzt einfach nicht ein. Sie wird
13, 14, 15. Dann gehen ihre Eltern mit ihr zum Arzt – und erfahren: Margarethe
hat einen männlichen XY-Chromosomensatz und innen liegende männliche
Geschlechtsorgane. Sie wird keine Kinder bekommen können – und müsse wegen
eines erhöhten Krebsrisikos operiert werden. „Mit einem Bikinischnitt wurden
beide Keimdrüsen komplett entfernt“, schreibt Frances. „Man erklärte mir, dass
ich nun Hormontabletten lebenslang einnehmen müsse.“
Ohne
die Eltern oder Frances sachgerecht aufzuklären, entfernt der Arzt 1973 die
versteckten Hoden, verschreibt weibliche Hormone und entscheidet somit, dass
Frances als Frau weiterzuleben hat. Dabei ist Frances’ Identität noch gar nicht
geklärt. Damit beginnt die gesundheitliche Abwärtsspirale. Frances wird
depressiv, bekommt Diabetes und nimmt drastisch zu. Die Blutzucker- und
Cholesterinwerte verschlechtern sich trotz mehrmaliger Wechsel der
Hormonpräparate. Frances schafft es noch Agraringenieur zu werden, doch so geschwächt,
verliert er erst eine Stelle auf einer Öko-Farm in Großbritannien und auch alle
darauffolgenden Jobs. „Arbeitslosigkeit – sowie mehrere Umzüge und Enden
von Beziehungen – sind einzig durch die Kastration und Östrogene sowie die
falschen gesellschaftlichen, rechtlichen, psychologischen und medizinischen
Vorstellungen von den beiden richtigen Geschlechtern verursacht“, kommentiert
Frances diesen Lebensabschnitt.
„MAN
ERKLÄRTE MIR, DASS ICH NUN HORMONTABLETTEN LEBENSLANG EINNEHMEN MÜSSE“
Bis
Frances offen mit dem Leben als Frau bricht, vergehen aber noch über 20 Jahre.
1996 entscheidet sich Margarethe, fortan als Frances zu leben. Im Jahr 2000
schätzt die Hausärztin, dass Frances wegen der Stoffwechselerkrankungen nur
noch wenige Jahre zu leben habe. Erst als Frances es mit dem männlichen
Sexualhormon Testosteron versucht, wird es besser. Heute lebt Frances zwar
selbstbewusst als Mann, trägt zeitweise Vollbart. Doch da Frances für den
Gesetzgeber und die Krankenkasse als Frau gilt, ist es schwer, an Testosteron
zu kommen, da dieses eigentlich nur Menschen verschrieben wird, die laut Pass
männlich sind.
Frances
ist intergeschlechtlich aufgrund des sogenannten Swyer-Syndroms. Mediziner
unterscheiden eine Vielzahl von Ursachen und Ausprägungen von Intergeschlechtlichkeit.
Manche sind schon bei der Geburt sichtbar, manche erst in der Pubertät oder
noch später. Frances konnte als Fötus, vereinfacht ausgedrückt, keine äußeren
Hoden und keinen voll entwickelten Penis herausbilden. Daraufhin wurde anschließend
das Entwicklungsprogramm für Frauen weitergefahren: Es bildeten sich sowohl
männliche als auch weibliche Geschlechtsmerkmale.
Sie
bezeichnen sich als „Hermaphroditen“ und versuchen, zwischen den
Geschlechternormen zu leben
Oft
wird intersexuell mit transsexuell verwechselt. Transsexuelle Menschen sind
biologisch eindeutig Mann oder Frau, fühlen sich aber dem anderen Geschlecht
zugehörig. Intersexuelle Menschen dagegen können gar nicht erst in diese
Kategorien eingeteilt werden. Und einige von ihnen wollen das auch gar nicht.
Sie bezeichnen sich etwa als „Zwitter“ oder „Hermaphroditen“ und versuchen,
zwischen den Geschlechternormen zu leben. So wie eine intergeschlechtliche
Person, die dem Magazin „Stern“ verriet, lieber mit „Hermaphrodit Müller“
statt mit "Frau Müller" angesprochen werden zu wollen.
Es
gibt Schätzungen, wonach eins von 4500 Babys in Deutschland intersexuell ist.
Hinzu kommt eine wahrscheinlich hohe Dunkelziffer – an verlässlichen
Statistiken mangelt es, denn auf Geburtsurkunden musste bis vor kurzem
zwangsweise entweder „männlich“ oder „weiblich“ stehen. Erst seit Ende 2013
kann in Deutschland das Geschlecht im Geburtenregister „offen“ bleiben –
welches von Inter-Organisationen im Übrigen kritisiert wird, da so jeder direkt
weiß, dass ein „offenes“ Kind intersexuell ist und womöglich diskriminiert
wird. Als Alternative fordern sie, dass man die Frage nach dem Geschlecht gar
nicht beantworten muss, um eine Geburtsurkunde zu bekommen – also weder „offen“
noch irgendetwas anderes eintragen muss.
Die
Ärzte entschieden, die Eltern entschieden, die Betroffenen selbst entschieden
nicht
Bis
vor wenigen Jahren war es bei Intergeschlechtlichkeit gängige Praxis, dass
viele Betroffene nicht über ihre Lage aufgeklärt, oder oft auch direkt
kastriert wurden. Die Ärzte entschieden, die Eltern entschieden, die
Betroffenen selbst entschieden nicht.
Mit
Frances’ Geschichte hat sich 2012 auch der Deutsche Ethikrat
auseinandergesetzt, um die Situation und die Probleme intersexueller Menschen
in Deutschland besser zu verstehen. Daraufhin warnte der Ethikrat:
Intersexuelle Menschen müssen vor medizinischen Fehlentwicklungen und
Diskriminierung in der Gesellschaft besser geschützt werden; er empfahl
Beratungen und Selbsthilfegruppen. Einerseits entstanden daraufhin
Beratungsstellen, und mehr und mehr betroffene Menschen suchten nach Austausch.
Der Bericht des Ethikrats brach mit Tabus und machte klar:
Intergeschlechtlichkeit ist keine Krankheit, und viele Eingriffe der
Vergangenheit verletzten Rechte. Andererseits war die Stellungnahme auch
schwammig und unverbindlich. Die Internationale Vereinigung
Intergeschlechtlicher Menschen forderte daher die Einwilligung von Betroffenen
als „verpflichtende Voraussetzung für alle medizinischen Verfahren und
Behandlungsrichtlinien“.
Diese
Praxis stellte sich für viele Intersexuelle als fatal heraus
Erst
vor wenigen Wochen hat die intergeschlechtliche Michaela R. aus Mittelfranken
vor Gericht erfolgreich Schadensersatz und Schmerzensgeld erstritten, weil sie
vor einer Hormontherapie und Operation nicht über die Tragweite und Folgen der
Behandlung aufgeklärt wurde. Hinter solchen folgenschweren Eingriffen steckt
auch eine medizinische Ethik, die Abweichungen vom klassischen „männlich“ und
„weiblich“ noch bis in die Nullerjahre hinein als Störung betrachtete.
Intergeschlechtliche Menschen litten demnach an einer Form von DSD, den
disorders of sex development (dt.: Störungen der Geschlechtsentwicklung). Im
Umgang mit diesen DSD gab ab Mitte des letzten Jahrhunderts der amerikanische
Psychologe John Money lange den Ton an. Er ging davon aus, dass die
Geschlechtsidentität eines Menschen hauptsächlich durch die Umwelt und
Erziehung geprägt wird, und empfahl, ein intergeschlechtlich geborenes Kind
durch Operation dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen, ein
Vorgehen, das als „optimale Geschlechtszuschreibung“ gang und gäbe wurde. Diese
Praxis stellte sich für viele Intersexuelle als fatal heraus: Sie bekamen
psychische Probleme und litten unter den Folgen der Hormonbehandlungen.
Manchmal
wurden die drastischen Genitaloperationen bei Intersexuellen aber auch anders
begründet. Einige Ärzte gingen etwa davon aus, dass innen liegende Hoden mit
einem erhöhten Krebsrisiko einhergehen. Heute ist der Zusammenhang in der
Fachwelt umstritten, und statt etwa innen liegende Hoden gleich zu entfernen,
versucht man eher, sie häufiger zu untersuchen. Genitaloperationen müssen
medizinisch genauer begründet werden als früher.
Die
Debatte, wer wann über eine Genitaloperation entscheiden kann, dauert an
Die
Debatte darum, was medizinisch wirklich notwendig ist und wer wannüber eine
Genitaloperation entscheiden können sollte, dauert an. Deshalb setzen sich
Gruppen wie die „Organization Intersex International“ oder die Berliner
Beratung „Queer Leben“ für mehr Selbstbestimmung, gegen die pathologisierende
Definition von Intersexualität als „Störung“ und gegen die Auffassung ein, dass
ein Mensch zwingend einem von zwei Geschlechtern angehören muss.
In
den letzten Jahren haben die Inter-Organisationen einiges erreicht. Etwa
politische Aufmerksamkeit: „Liebe Eltern, nicht alle Neugeborenen kommen mit
einem eindeutigen Geschlecht zur Welt. Dass sie deswegen nicht krank sind und
ein gutes Leben führen können, ist noch viel zu wenig bekannt. Sofortige
medizinische Eingriffe sind nur in seltenen Fällen notwendig.“ Mit diesen
Worten richtete sich Familienministerin Manuela Schwesig in einem
Queer-Leben-Flyer jüngst an frischgebackene Eltern. Der Deutsche Ethikrat
empfiehlt und verwendet die Abkürzung DSD in Übereinstimmung mit dem heute in
der Debatte in Deutschland vorherrschenden Verständnis übrigens als Kurzform
für das neutralere differences of sex development (dt.: Besonderheiten der
Geschlechtsentwicklung), statt wie zuvor von disorders zu sprechen.
Frances
ist heute übrigens verheiratet. Mit Claudia. Auch Claudia ist
intergeschlechtlich. Frances ist dabei laut Pass eine Frau, Claudia ein Mann.
Quelltext:
http://www.fluter.de/de/154/thema/14042/
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