Mittwoch, 25. Mai 2016

Grundrechte von Intersexuellen werden oft verletzt /// Fundamental rights of intersex people are often violated

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016

Bitte kopiert den Link und Gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Allzu oft bekomme ich Berichte oder Artikel über Missstände welche nicht vom Volk aus gehen, sondern von unserer Regierung und dessen Repräsentanten egal welcher Partei diese angehören möchten.

Nach dem Bericht von unserem Minister Herr Heiko Maas und diesem von Ihm in Auftrag gegeben Gutachten über diesen so gut bekannten § 175 StGB kurz gefasst über Homosexualität, war ich erfreut, jedoch kurze Zeit später betrübte mich das Wissen hier geht es um eine Minderheit welche über Jahrzehnte grausam und diskriminierend Behandelt worden sind!

Als Aktivistin für die Transgender-Minderheit beschäftige ich mich arbeite durch Berichterstattung für jegliche Minderheit welche zur großen Gruppe der Transgender gehört!

Nach all diesem was man bislang lesen konnte dreht es sich hier ausschließlich um diese Betroffenen des § 175 StGB, natürlich empfand ich dieses als Intersexuelle schlicht weg ungerecht, da auch und in den meisten Fällen wir Intersexuelle vergessen werden, der Staat nahm locker in Kauf uns in diese Zweigeschlechtliche Allgemeinheit mit jedem Mittel einzugliedern, wir als Säuglinge wurden nie gefragt, Hauptsache der Geburtseintrag stimmt!

Hier wird Diskutiert über uns Intersexuelle von Medizinern, Wissenschaftlern, Politikern aber die selbigen Betroffen werden nie dazu geholt, man spricht über ein Objekt nicht über Menschen welche die gleichen Rechte haben wie jeder anderen Menschen welche in Deutschland reden!

So schrieb ich an  poststelle@bmjv.bund.de direkt Herrn Heiko Maas an mit der Bitte um eine Stellungnahme in Bezug auf Intersexuelle in Deutschland, ob auch diese eine Entschädigung zu erwarten könnten oder haben!

Die Gründe liegen nahe:
Schäden hervorgerufen durch die rechts-und sittenwidrige Kastration:
1. Abrupter und lebenslänglicher Totalausfall meiner körpereigenen Hormonproduktion

2. Vorzeitiges Eintreten und lebenslänglich anhaltende klimakterische Störungen, eine sich daraus ergebene Labilität des vegetativen Nervensystems in Form von z. B. Hitzewallungen, Stimmungslabilität, Depressionen, Schlafstörungen, Tachykardien, vorzeitiger Osteoporose

3. lebenslängliche Medikamentenabhängigkeit

4. schweres Kastrationstrauma mit nicht absehbaren, nicht einschätzbaren psychischen Langzeitfolgeschäden

5. Verlust meiner Fortpflanzungsfähigkeit und daraus resultierende psychische Schäden in Form von z. B. Depressionen, Schlafstörungen, Minderwertigkeitskomplexen

6. Verlust meiner Sexualität und somit ein Leben in Einsamkeit.

Irreversible Folgen der unaufgeklärten, paradoxen jahrzehntelangen hoch dosierten Testosterongabe, ermöglicht durch die zuvor durchgeführte Zwangskastration und vorsätzlichen Falschaufklärung:

1. Schädigung der Schilddrüse (Autoimmun-Thyreoiditis)

2. Schädigung der Hypophysen- und Hirntätigkeit, chronische Hirnstoffwechselveränderungen

3. Schädigung der Knochen, Knochenveränderungen

4. Störung des körperlichen Empfindens (insbes. Temperatur)

5. Entwicklung einer typisch männlichen Körperbehaarung, männlicher Bartwuchs

6. androgen bedingter Verlust meines kompletten Kopfhaares

7. Vermännlichung meiner ehemals weiblichen Stimme

8. Heranzüchtung von männlichen Gesichtszügen und eines männlich aussehenden Körperbaus bei weiblichen Anlagen, dadurch totale Zerstörung meiner verbliebenen weiblichen Ressourcen

9. Verstärkung der bereits durch die Kastration eingetretenen, irreversiblen Störungen der Stoffwechselfunktionen mit entsprechenden Organveränderungen, Störungen des Immunsystems mit erhöhter Infektanfälligkeit, Anämie

10. chirurgische vermännlichende Genitalkonstruktion zum Aufbau eines künstlichen Penoids, daraus resultierende weitere irreversible Schädigungen in Form von chronischen, fast antibiotikaresistenten Harnwegsinfekten, Blasenentleerungsstörungen, Stenosen- und Narbenbildungen

11. Verlust meines angeborenen Geschlechtsempfindens und –Verhaltes

Die Folgen aus dem obig Gesagten sind eine stark reduzierte Lebensqualität mit erheblichem Mangel an sozialen Kontakten, eine Verunmöglichung von Beziehungen oder Partnerschaften sowie eine Einschränkung meiner beruflichen Leistungsfähigkeit und einem sich daraus ergebenden Mangel an beruflichen Aufstiegs- und Verdienstmöglichkeiten und somit finanzielle Verluste.

Für dieses nicht gelebte Leben, verursacht durch die operative Zwangszuweisung, betrachte ich eine Entschädigung in Höhe von mindestens einer Millionen Euro als angemessen.
Eine staatliche große Lösung hätte Vor- und Nachteile, doch die Vorteile überwiegen für alle Seiten. Und die Chancen auf eine baldige Lösung, auf den Sieg der Wahrheit und eines Friedens birgt sie auch. Der Verein Intersexuelle Menschen e.V. hat im Zusammenhang mit den Parallelberichten zu den Staatenberichten 
Möglichkeiten aufgezeigt:

Der Staat behält seine Glaubwürdigkeit in seiner Eigenschaft als oberste Macht, ordnende Institution in unserem Staatsgefüge. Er schützt alle und sorgt für einen Ausgleich und Gerechtigkeit. Der soziale Frieden wird in einem Teil wieder hergestellt.

Der medizinische Betrieb (Ärzte, Kliniken, Krankenkassen, Standesverbände) könnte sich in einem vorgegebenen Zeitfenster entlasten, indem er einmalig den Kehraus macht, indem er seinerseits seine Akten sichtet und die Akten intersexueller Menschen in ein Archiv gibt, von wo aus die betroffenen Menschen ermittelt und verständigt werden, dass sie dort ihre Patientenakten einfordern können, aber nicht müssen.

Die Wahrheit käme ans Licht, eine Aufarbeitung wäre möglich. Hier wären auch die Haftungsfragen zu klären.
Eine Rehabilitation der Opfer, die gesellschaftliche Integration der Opfer, eine Einmalzahlung und eine Rentenregelung sind eine Minimalforderung.  Die Schaffung einer Stelle, an die sich Opfer wenden können, besetzt mit einem intersexuellen Menschen, gestützt durch die Bundesministerien, ist anzustreben.
Jetzt bin ich gespannt ob eine Stellungnahme dazu erfolgen wird, oder ob man uns erneut mit Fadenscheinlichen Argumenten abspeisen wird?

Mit freundlichen Grüßen

Nikita Noemi Rothenbächer


Grundrechte von Intersexuellen werden oft verletzt

In vielen EU-Ländern werden die Grundrechte von Intersexuellen verletzt. Überall werden schon intersexuelle Säuglinge und Kleinkinder geschlechtszuweisenden Operationen unterzogen. Nur Malta stellt das seit neuestem unter Strafe. 
In den meisten EU-Ländern ist die rechtliche und medizinische Situation für Intersexuelle noch immer unbefriedigend. Das geht aus dem Paper „The Fundamental Rights Situation of Intersex People“ hervor, das die European Union Agency for Fundamental Rights soeben veröffentlicht hat. Intersexuelle würden vielfach in ihren Grundrechten verletzt.
Zu Recht wehren sich Intersexuelle gegen Pathologisierung
Intersexuelle sind Personen mit körperlichen Merkmalen, die gemäß den geltenden medizinischen Definitionen nicht eindeutig als „männlich“ oder als „weiblich“ einzustufen sind. Diese Abweichungen können im Chromosomensatz, bei den Hormonen und oder in der Anatomie auftreten. Oft werden sie bei der Geburt bemerkt oder auch schon vorher, oft aber auch erst während der Pubertät. Die meisten dieser Menschen sind aber gesund, nur ein sehr kleiner Prozentsatz zeigt Merkmale, die sofort behandelt werden müssen, heißt es in dem EU-Papier. Der Begriff Intersexualität bezeichne also viele Variationen körperlicher Merkmale und gerade kein Krankheitsbild. Zu Recht wehrten sich Intersexuelle darum gegen ihre Pathologisierung.
Viele Grundrechte werden verletzt
In vielen EU-Ländern werden Intersexuelle Praktiken unterzogen, die ihre Grundrechte verletzen, stellt der Bericht fest. So garantiere Artikel 1 der Grundrechte-Charta der EU, die Würde des Menschen zu schützen. Artikel 3 gewähre die Unversehrtheit der Person, Artikel 7 Respekt vor der Privatsphäre und dem Familienleben, Artikel 9 das Recht, eine Familie zu gründen. Artikel 24 garantiere Kindern das Recht, ihre Meinungen frei ausdrücken zu dürfen und damit gemäß ihres Alters berücksichtigt zu werden.
Eine folgenreiche Entscheidung schon bei der Geburt
Tatsächlich aber verlangten die meisten Mitgliedsstaaten, dass Säuglinge bei der Geburt als entweder weiblich oder als männlich registriert werden müssen, obwohl dies bei neugeborenen Intersexuellen nicht immer möglich ist. Ärzte und Eltern würden so gezwungen, zu einem zu frühen Zeitpunkt ohne Berücksichtigung des Kindeswunsches und oft auch ohne psychologische Unterstützung eine folgenreiche Entscheidung zu treffen. So werde das Recht des Kindes auf physische und geistige Unversehrtheit verletzt.
18 der Mitgliedsstaaten würden im Falle von Intersexualität zwar einen Aufschub bei der Registrierung der Säuglinge als männlich oder weiblich gewähren. Doch in sechs Staaten, nämlich in Österreich, Belgien, Bulgarien, Frankreich, Luxemburg und der Slowakei beträgt er nur eine Woche.  Manchmal erlaube der Aufschub es zumindest, medizinisch eine Tendenz zu einem der beiden Geschlechter festzustellen. Doch häufig würden schon an kleinen Kindern medizinische Eingriffe vorgenommen, auch Operationen.
"Unklar" als Geschlecht - das geht nur in wenigen EU-Ländern
Erst in wenigen EU-Ländern kann das Geschlecht als „unklar“ in die Geburtsurkunde eingetragen werden, so dass von dieser Seite her kein Zwang zu frühen Eingriffen mehr besteht: im Vereinigten Königreich, in Lettland, in Portugal, in Malta und in Deutschland. In Deutschland gibt es es seit dem 1. November 2013 keine Frist mehr, binnen der das Geschlecht in die Geburtsurkunde eingetragen werden muss.
In Frankreich kann das Geschlecht in der Geburtsurkunde zwar offen bleiben, aber nach höchstens drei Jahren medizinischer Behandlung muss es geklärt sein. In Finnland bekommt ein Kind, dessen Geburtsurkunde es nicht als männlich oder als weiblich ausweist, keine persönliche Identitätsnummer. Diese Nummer ist in Finnland aber nötig für den Umgang mit der Verwaltung, für die Lohnabrechnung oder um ein Bankkonto zu eröffnen.
In Dänemark, Frankreich und den Niederlanden können Intersexuelle später im Leben das Geschlecht in ihrer Geburtsurkunde ändern, ohne dafür die Voraussetzungen erfüllen zu müssen, die für Transsexuelle gelten (in Frankreich: Diagnose einer Störung der Geschlechtsidentität, Hormonbehandlung oder sonstige physische Anpassung, Gerichtsbeschluss, medizinische Einschätzung sowie eine Operation der Genitalien, die zu Sterilität führt).
Auch in Deutschland gibt es schon Eingriffe bei Säuglingen
Intersexuelle und ihre Eltern sind in Europa überwiegend von medizinischen Diagnosen abhängig, wenn es um die Zertifizierung des Geschlechts geht, kritisiert das Papier. Über die Häufigkeit medizinischer Eingriffe an intersexuellen Kindern gebe es für Europa keine Statistik. Offenbar seien solche Eingriffe aber schon an Säuglingen und Kleinkindern häufig, mindestens in 21 EU-Ländern würden sie praktiziert, darunter auch Deutschland. Vielfach gehe es dabei um bloß kosmetische Eingriffe, die medizinisch gar nicht nötig sein, aber zu einer irreversiblen Geschlechtszuweisung und zu Sterilisation führen können. In 18 Staaten, auch in Deutschland, sei dazu zwar die Zustimmung des Patienten nötig. Das Alter, in dem Kinder als reif genug für Mitsprache gelten, werde dabei aber oft flexibel bei etwa 12 oder 14 Jahren angesetzt. Das berge das Risiko, dass medizinische Eingriffe dem Teenager auch gegen seinen Willen übergeholfen werden, heißt es in dem Papier. In acht Ländern könnten die Eltern auch ohne Einwilligung des Kindes über „normalisierende“ Operationen entscheiden.
"Grausam, unmenschlich, entwürdigend"
Das Papier zitiert den Sonderberichterstatter der UN für Folter, wonach Gesetze, die erzwungene Operationen zur Geschlechtsanpassung oder unfreiwillige Sterilisierung vorsehen, aufgehoben werden müssen. Gemäß der Menschenrechte würden medizinische Eingriffe jenseits von Notfällen ohne Einwilligung des Patienten als  grausam, unmenschlich und entwürdigend gelten. Die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen der deutschen Länder habe Genitaloperationen an Intersexuellen mit Geschlechtsverstümmelung gleichgesetzt, berichtet der Report.
Die EU-Länder seien gehalten, auf frühe Geschlechtszuweisungen in Geburtsurkunden zu verzichten und keine medizinischen Eingriffe zum Zwecke der geschlechtlichen Vereindeutigung mehr an intersexuellen Menschen ohne deren Zustimmung durchzuführen. Ärzte und Gerichte müssten über die Grundrechte von Intersexuellen besser informiert werden.
Als fortschrittlich gilt einzig Malta
Als sehr fortschrittlich gilt einzig Malta. Es ist das erste und einzige EU-Land, das Menschen mit von der Norm abweichenden Geschlechtsmerkmalen mit einem eigenen Gesetz vor Diskriminierung schützt. Mit dem „Gender Identity, Gender Expression and Sex Characteristics Act“ werden medizinische Eingriffe an Intersexuellen ohne deren Zustimmung unrechtmäßig. Das Gesetz, das Malta im April erließ, wurde von der „Organisation Intersex International (OII) Europe“ stürmisch begrüßt und anderen EU-Ländern zur Nachahmung empfohlen.


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