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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
Bitte kopiert den Link und Gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Allzu oft bekomme ich Berichte oder Artikel über Missstände
welche nicht vom Volk aus gehen, sondern von unserer Regierung und dessen Repräsentanten
egal welcher Partei diese angehören möchten.
Nach dem Bericht von unserem Minister Herr Heiko Maas und
diesem von Ihm in Auftrag gegeben Gutachten über diesen so gut bekannten § 175
StGB kurz gefasst über Homosexualität, war ich erfreut, jedoch kurze Zeit
später betrübte mich das Wissen hier geht es um eine Minderheit welche über
Jahrzehnte grausam und diskriminierend Behandelt worden sind!
Als Aktivistin für die Transgender-Minderheit beschäftige
ich mich arbeite durch Berichterstattung für jegliche Minderheit welche zur
großen Gruppe der Transgender gehört!
Nach all diesem was man bislang lesen konnte dreht es sich
hier ausschließlich um diese Betroffenen des § 175 StGB, natürlich empfand ich
dieses als Intersexuelle schlicht weg ungerecht, da auch und in den meisten Fällen
wir Intersexuelle vergessen werden, der Staat nahm locker in Kauf uns in diese
Zweigeschlechtliche Allgemeinheit mit jedem Mittel einzugliedern, wir als
Säuglinge wurden nie gefragt, Hauptsache der Geburtseintrag stimmt!
Hier wird Diskutiert über uns Intersexuelle von Medizinern,
Wissenschaftlern, Politikern aber die selbigen Betroffen werden nie dazu geholt,
man spricht über ein Objekt nicht über Menschen welche die gleichen Rechte haben
wie jeder anderen Menschen welche in Deutschland reden!
So schrieb ich an poststelle@bmjv.bund.de
direkt Herrn Heiko Maas an mit der Bitte um eine Stellungnahme in Bezug auf
Intersexuelle in Deutschland, ob auch diese eine Entschädigung zu erwarten
könnten oder haben!
Die Gründe liegen nahe:
Schäden hervorgerufen durch die rechts-und sittenwidrige
Kastration:
1. Abrupter und lebenslänglicher Totalausfall meiner
körpereigenen Hormonproduktion
2. Vorzeitiges Eintreten und lebenslänglich anhaltende
klimakterische Störungen, eine sich daraus ergebene Labilität des vegetativen
Nervensystems in Form von z. B. Hitzewallungen, Stimmungslabilität,
Depressionen, Schlafstörungen, Tachykardien, vorzeitiger Osteoporose
3. lebenslängliche Medikamentenabhängigkeit
4. schweres Kastrationstrauma mit nicht absehbaren, nicht
einschätzbaren psychischen Langzeitfolgeschäden
5. Verlust meiner Fortpflanzungsfähigkeit und daraus
resultierende psychische Schäden in Form von z. B. Depressionen,
Schlafstörungen, Minderwertigkeitskomplexen
6. Verlust meiner Sexualität und somit ein Leben in
Einsamkeit.
Irreversible Folgen der unaufgeklärten, paradoxen
jahrzehntelangen hoch dosierten Testosterongabe, ermöglicht durch die zuvor
durchgeführte Zwangskastration und vorsätzlichen Falschaufklärung:
1. Schädigung der Schilddrüse (Autoimmun-Thyreoiditis)
2. Schädigung der Hypophysen- und Hirntätigkeit, chronische
Hirnstoffwechselveränderungen
3. Schädigung der Knochen, Knochenveränderungen
4. Störung des körperlichen Empfindens (insbes. Temperatur)
5. Entwicklung einer typisch männlichen Körperbehaarung,
männlicher Bartwuchs
6. androgen bedingter Verlust meines kompletten Kopfhaares
7. Vermännlichung meiner ehemals weiblichen Stimme
8. Heranzüchtung von männlichen Gesichtszügen und eines
männlich aussehenden Körperbaus bei weiblichen Anlagen, dadurch totale
Zerstörung meiner verbliebenen weiblichen Ressourcen
9. Verstärkung der bereits durch die Kastration
eingetretenen, irreversiblen Störungen der Stoffwechselfunktionen mit
entsprechenden Organveränderungen, Störungen des Immunsystems mit erhöhter
Infektanfälligkeit, Anämie
10. chirurgische vermännlichende Genitalkonstruktion zum
Aufbau eines künstlichen Penoids, daraus resultierende weitere irreversible
Schädigungen in Form von chronischen, fast antibiotikaresistenten
Harnwegsinfekten, Blasenentleerungsstörungen, Stenosen- und Narbenbildungen
11. Verlust meines angeborenen Geschlechtsempfindens und
–Verhaltes
Die Folgen aus dem obig Gesagten sind eine stark reduzierte
Lebensqualität mit erheblichem Mangel an sozialen Kontakten, eine
Verunmöglichung von Beziehungen oder Partnerschaften sowie eine Einschränkung
meiner beruflichen Leistungsfähigkeit und einem sich daraus ergebenden Mangel
an beruflichen Aufstiegs- und Verdienstmöglichkeiten und somit finanzielle
Verluste.
Für dieses nicht gelebte Leben, verursacht durch die
operative Zwangszuweisung, betrachte ich eine Entschädigung in Höhe von
mindestens einer Millionen Euro als angemessen.
Eine staatliche große Lösung hätte Vor- und Nachteile, doch
die Vorteile überwiegen für alle Seiten. Und die Chancen auf eine baldige
Lösung, auf den Sieg der Wahrheit und eines Friedens birgt sie auch. Der Verein
Intersexuelle Menschen e.V. hat im Zusammenhang mit den Parallelberichten zu
den Staatenberichten
Möglichkeiten aufgezeigt:
Der Staat behält seine Glaubwürdigkeit in seiner Eigenschaft
als oberste Macht, ordnende Institution in unserem Staatsgefüge. Er schützt
alle und sorgt für einen Ausgleich und Gerechtigkeit. Der soziale Frieden wird
in einem Teil wieder hergestellt.
Der medizinische Betrieb (Ärzte, Kliniken, Krankenkassen,
Standesverbände) könnte sich in einem vorgegebenen Zeitfenster entlasten, indem
er einmalig den Kehraus macht, indem er seinerseits seine Akten sichtet und die
Akten intersexueller Menschen in ein Archiv gibt, von wo aus die betroffenen
Menschen ermittelt und verständigt werden, dass sie dort ihre Patientenakten
einfordern können, aber nicht müssen.
Die Wahrheit käme ans Licht, eine Aufarbeitung wäre möglich.
Hier wären auch die Haftungsfragen zu klären.
Eine Rehabilitation der Opfer, die gesellschaftliche
Integration der Opfer, eine Einmalzahlung und eine Rentenregelung sind eine
Minimalforderung. Die Schaffung einer
Stelle, an die sich Opfer wenden können, besetzt mit einem intersexuellen
Menschen, gestützt durch die Bundesministerien, ist anzustreben.
Jetzt bin ich gespannt ob eine Stellungnahme dazu erfolgen
wird, oder ob man uns erneut mit Fadenscheinlichen Argumenten abspeisen wird?
Mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi Rothenbächer
Grundrechte von Intersexuellen werden oft verletzt
In vielen EU-Ländern werden die Grundrechte von
Intersexuellen verletzt. Überall werden schon intersexuelle Säuglinge und
Kleinkinder geschlechtszuweisenden Operationen unterzogen. Nur Malta stellt das
seit neuestem unter Strafe.
In
den meisten EU-Ländern ist die rechtliche und medizinische Situation für
Intersexuelle noch immer unbefriedigend. Das geht aus dem Paper „The
Fundamental Rights Situation of Intersex People“ hervor, das die European Union
Agency for Fundamental Rights soeben veröffentlicht hat. Intersexuelle würden
vielfach in ihren Grundrechten verletzt.
Zu Recht wehren sich Intersexuelle gegen
Pathologisierung
Intersexuelle sind
Personen mit körperlichen Merkmalen, die gemäß den geltenden medizinischen
Definitionen nicht eindeutig als „männlich“ oder als „weiblich“ einzustufen
sind. Diese Abweichungen können im Chromosomensatz, bei den Hormonen und oder
in der Anatomie auftreten. Oft werden sie bei der Geburt bemerkt oder auch
schon vorher, oft aber auch erst während der Pubertät. Die meisten dieser
Menschen sind aber gesund, nur ein sehr kleiner Prozentsatz zeigt Merkmale, die
sofort behandelt werden müssen, heißt es in dem EU-Papier. Der Begriff
Intersexualität bezeichne also viele Variationen körperlicher Merkmale und
gerade kein Krankheitsbild. Zu Recht wehrten sich Intersexuelle darum gegen
ihre Pathologisierung.
Viele Grundrechte werden verletzt
In vielen EU-Ländern werden
Intersexuelle Praktiken unterzogen, die ihre Grundrechte verletzen, stellt der
Bericht fest. So garantiere Artikel 1 der Grundrechte-Charta der EU, die Würde
des Menschen zu schützen. Artikel 3 gewähre die Unversehrtheit der Person,
Artikel 7 Respekt vor der Privatsphäre und dem Familienleben, Artikel 9 das
Recht, eine Familie zu gründen. Artikel 24 garantiere Kindern das Recht, ihre
Meinungen frei ausdrücken zu dürfen und damit gemäß ihres Alters berücksichtigt
zu werden.
Eine folgenreiche Entscheidung schon bei
der Geburt
Tatsächlich aber verlangten die meisten
Mitgliedsstaaten, dass Säuglinge bei der Geburt als entweder weiblich oder als
männlich registriert werden müssen, obwohl dies bei neugeborenen Intersexuellen
nicht immer möglich ist. Ärzte und Eltern würden so gezwungen, zu einem zu
frühen Zeitpunkt ohne Berücksichtigung des Kindeswunsches und oft auch ohne
psychologische Unterstützung eine folgenreiche Entscheidung zu treffen. So
werde das Recht des Kindes auf physische und geistige Unversehrtheit verletzt.
18 der Mitgliedsstaaten würden im Falle
von Intersexualität zwar einen Aufschub bei der Registrierung der Säuglinge als
männlich oder weiblich gewähren. Doch in sechs Staaten, nämlich in Österreich,
Belgien, Bulgarien, Frankreich, Luxemburg und der Slowakei beträgt er nur eine
Woche. Manchmal erlaube der Aufschub es zumindest, medizinisch eine
Tendenz zu einem der beiden Geschlechter festzustellen. Doch häufig würden
schon an kleinen Kindern medizinische Eingriffe vorgenommen, auch Operationen.
"Unklar" als Geschlecht - das
geht nur in wenigen EU-Ländern
Erst in wenigen EU-Ländern kann das
Geschlecht als „unklar“ in die Geburtsurkunde eingetragen werden, so dass von
dieser Seite her kein Zwang zu frühen Eingriffen mehr besteht: im Vereinigten
Königreich, in Lettland, in Portugal, in Malta und in Deutschland. In
Deutschland gibt es es seit dem 1. November 2013 keine Frist mehr, binnen der
das Geschlecht in die Geburtsurkunde eingetragen werden muss.
In Frankreich kann das Geschlecht in der
Geburtsurkunde zwar offen bleiben, aber nach höchstens drei Jahren
medizinischer Behandlung muss es geklärt sein. In Finnland bekommt ein Kind,
dessen Geburtsurkunde es nicht als männlich oder als weiblich ausweist, keine
persönliche Identitätsnummer. Diese Nummer ist in Finnland aber nötig für den
Umgang mit der Verwaltung, für die Lohnabrechnung oder um ein Bankkonto zu
eröffnen.
In Dänemark, Frankreich und den
Niederlanden können Intersexuelle später im Leben das Geschlecht in ihrer
Geburtsurkunde ändern, ohne dafür die Voraussetzungen erfüllen zu müssen, die
für Transsexuelle gelten (in Frankreich: Diagnose einer Störung der
Geschlechtsidentität, Hormonbehandlung oder sonstige physische Anpassung,
Gerichtsbeschluss, medizinische Einschätzung sowie eine Operation der
Genitalien, die zu Sterilität führt).
Auch in Deutschland gibt es schon
Eingriffe bei Säuglingen
Intersexuelle und ihre Eltern sind in
Europa überwiegend von medizinischen Diagnosen abhängig, wenn es um die
Zertifizierung des Geschlechts geht, kritisiert das Papier. Über die Häufigkeit
medizinischer Eingriffe an intersexuellen Kindern gebe es für Europa keine
Statistik. Offenbar seien solche Eingriffe aber schon an Säuglingen und
Kleinkindern häufig, mindestens in 21 EU-Ländern würden sie praktiziert,
darunter auch Deutschland. Vielfach gehe es dabei um bloß kosmetische
Eingriffe, die medizinisch gar nicht nötig sein, aber zu einer irreversiblen
Geschlechtszuweisung und zu Sterilisation führen können. In 18 Staaten, auch in
Deutschland, sei dazu zwar die Zustimmung des Patienten nötig. Das Alter, in
dem Kinder als reif genug für Mitsprache gelten, werde dabei aber oft flexibel
bei etwa 12 oder 14 Jahren angesetzt. Das berge das Risiko, dass medizinische
Eingriffe dem Teenager auch gegen seinen Willen übergeholfen werden, heißt es
in dem Papier. In acht Ländern könnten die Eltern auch ohne Einwilligung des
Kindes über „normalisierende“ Operationen entscheiden.
"Grausam, unmenschlich,
entwürdigend"
Das Papier zitiert den
Sonderberichterstatter der UN für Folter, wonach Gesetze, die erzwungene
Operationen zur Geschlechtsanpassung oder unfreiwillige Sterilisierung
vorsehen, aufgehoben werden müssen. Gemäß der Menschenrechte würden
medizinische Eingriffe jenseits von Notfällen ohne Einwilligung des Patienten als
grausam, unmenschlich und entwürdigend gelten. Die Konferenz der
Gleichstellungs- und Frauenministerinnen der deutschen Länder habe
Genitaloperationen an Intersexuellen mit Geschlechtsverstümmelung
gleichgesetzt, berichtet der Report.
Die EU-Länder seien gehalten, auf frühe
Geschlechtszuweisungen in Geburtsurkunden zu verzichten und keine medizinischen
Eingriffe zum Zwecke der geschlechtlichen Vereindeutigung mehr an
intersexuellen Menschen ohne deren Zustimmung durchzuführen. Ärzte und Gerichte
müssten über die Grundrechte von Intersexuellen besser informiert werden.
Als fortschrittlich gilt einzig Malta
Als
sehr fortschrittlich gilt einzig Malta. Es ist das erste und einzige EU-Land,
das Menschen mit von der Norm abweichenden Geschlechtsmerkmalen mit einem
eigenen Gesetz vor Diskriminierung schützt. Mit dem „Gender Identity, Gender
Expression and Sex Characteristics Act“ werden medizinische Eingriffe an
Intersexuellen ohne deren Zustimmung unrechtmäßig. Das Gesetz, das Malta im
April erließ, wurde von der „Organisation Intersex International (OII) Europe“
stürmisch begrüßt und anderen EU-Ländern zur Nachahmung empfohlen.
Sollte
man Lesen: http://fra.europa.eu/sites/default/files/fra-2015-focus-04-intersex.pdf
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