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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
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Was ist
Intersexualität?
Die Natur bringt neben Männern und Frauen auch Menschen
hervor, deren körperlichgeschlechtliche Anlagen nicht in dieses kulturell
gewachsene, binäre Schema einzuordnen sind.
Bei zwischengeschlechtlichen
Menschen deuten die wesentlichsten körperlichen Geschlechtsmerkmale, d. h., die
Chromosomen (und die auf diesen befindlichen Gene), die Gonaden (Hoden,
Eierstöcke und Mischformen) und das Genital (Größe, Funktionsweise und Verlauf
der Harnröhre) nicht alle eindeutig auf das gleiche körperliche Geschlecht als
Mann oder Frau hin. Offiziellen Schätzungen zufolge leben etwa 80.000 bis
120.000, medizinisch mit dem Begriff „intersexuell“ („DSD“, “Disorders of sex
development“) klassifizierte, Menschen in der Bundesrepublik Deutschland.
Der
Begriff der „Intersexualität“ beschreibt Menschen mit angeborenen, von der
kulturell motivierten, geschlechtlichen Erwartungshaltung abweichenden,
somatischen Varianten der Geschlechtsanlagen. Der weitaus überwiegende Teil,
etwa 95%, dieser Personengruppe, wurde und wird nach ihrer Geburt
genital-chirurgischen und verschiedensten medikamentösen Eingriffen zur
Veränderung ihrer grundlegenden angeborenen Geschlechtsmerkmale unterzogen. Die
Eingriffe erfolgten und Erfolgen bei diesen Personen orientiert an dem
medizinisch-technisch Realisierbaren mit dem Zweck, willkürlich (da unter
Außerachtlassung geltender Menschenrechte und noch nicht einmal mit gültigem
medizinischen Standard) eine geschlechtliche Eindeutigkeit herzustellen, und
zwar ungeachtet ihrer Persönlichkeitsrechte, ihrer physiologisch-biologisch
determinierten Anlagen und unter Abwesenheit evidenter wissenschaftlicher
Erkenntnisse hierzu.
Die intersexuellen Menschen sehen diese Eingriffe, die
ohne ihre Zustimmung und ohne eine umfassende Aufklärung erfolgen, als
unerträglichen Eingriff in ihre Autonomie und als einen würdelosen Gewaltakt
an. Die irreversiblen und umfassenden, psychosomatischen und seelischen
Einbußen sowie die nur durch lebenslange Medikation aufrecht zu erhaltenden
sekundären Geschlechtsmerkmale entfalten für die gesamte Lebensspanne der
Betroffenen und für alle Lebensbereiche umfassende unterdrückende Wirkung.
In
besonderem Maße führt eine dem biologischen chromosomalen Geschlecht
entgegengesetzte Hormontherapie zur Verringerung der körperlichen und seelischen
Leistungsfähigkeit und langfristig zu erheblichen gesundheitlichen
Nebenwirkungen. Intersexuelle Menschen lassen sich hinsichtlich ihrer
Biographien in zwei wesentliche Gruppen unterteilen.
Da sind einerseits die vor
1945 geborenen, die im wesentlichen Opfer der Rassenhygiene des
Nationalsozialismus wurden. Jene, die diese Zeit überlebten, wurden von ihren
Familien versteckt.
Hermaphrodismus wurde zum lebenserhaltenden Tabu erklärt.
Die zweite Gruppe sind diejenigen, die nach 1946 geboren wurden, insbesondere
jene - heute mehrheitlich - die nach 1950 geboren wurden.
Der vorliegende
Bericht konzentriert sich auf diese Gruppe, obwohl es auch noch intersexuelle
Menschen aus der Zeit vor 1945 gibt, die überlebten und noch heute leben. Die
Zuordnung zu einem Geschlecht erfolgt in Deutschland bisher nach einer
standesamtlichen Verordnung aus dem Jahre 1937.
Diese Verordnung hat trotz des
nationalsozialistischen Hintergrundes immer noch Bestand, mit gravierenden
Folgen für intersexuelle Menschen. Ab 2009 wurde das Personenstandsrecht
insoweit verbessert, als es jetzt möglich ist, die Geschlechtseintragung bei
Geburt erst einmal auf unbestimmte Zeit offen zu lassen.
Allerdings bekommt man
dann nur eine Anmeldebestätigung. Eine offizielle Geburtsurkunde erhält man in
Deutschland erst, wenn die Geschlechtseintragung als männlich oder weiblich nachgeholt
wurde. Viele Rechte können in Deutschland nur ausgeübt werden gegen Vorlage
einer Geburtsurkunde. So benötigt man diese zur erstmaligen Beantragung eines
Personalausweises. Einen Personalausweis benötigt man, um ins Ausland zu reisen
oder ein Bankkonto zu eröffnen. Der Teil der zwischengeschlechtlichen Menschen,
der sich auf Grund seiner Geschlechtsidentität nicht auf die Eintragung als
männlich oder weiblich festlegen lassen will, erhält entweder keine
Geburtsurkunde oder bekommt immer noch per amtlichem Bescheid auf Grund der
Einschätzung des Amtsarztes eine Eintragung als männlich oder weiblich
vorgeschrieben – eine Diskriminierung im Sinne von Art. 10 lit. b des Allgem.
Kommentars Nr. 20 zum Sozialpakt.
Die Diskriminierung im Personenstandsrecht wurde nicht beseitigt, es wurde nur der Zeitdruck nach der Geburt gelindert.
Zu den
Diskriminierungen auf Grund einer falschen Geschlechtseintragung oder des
Vorenthaltens einer Geburtsurkunde wird auf die Abschnitte dieses
Parallelberichts zu den Menschenrechten auf Gesundheit (Art. 12 CESCR), auf
soziale Sicherheit (Art. 9 CESCR) und auf den Schutz der Familie (Art. 10
CESCR) verwiesen.
Diese Menschen, die völlig normal, jedoch mit variantem
individuellem Geschlecht ausgestattet sind, werden als Intersexuelle
bezeichnet, und ihre körperlich-geschlechtliche Abweichung unter den
DSD-Syndromen zusammengefasst.
Grundsätzlich haben „intersexuelle Menschen“
unbehandelt, bis auf einige wenige Ausnahmen [z.B. hinsichtlich des bei AGS1
möglichen Salzverlustes], auch im Verlaufe ihres weiteren Lebens keine
schwerwiegenden oder gar lebensbedrohlichen physiologischen Erkrankungen
bezüglich ihrer geburtsgeschlechtlichen Besonderheiten zu befürchten.
Die
Berichterstatter(innen), so auch die Mehrzahl der organisierten intersexuellen
Menschen, sind, entgegen dem vorgenannten medizinischen Mainstream, der von der
Natur gerechtfertigten Auffassung, dass sie eine eigene Geschlechtsentwicklung,
ein individuelles körperliches Geburtsgeschlecht und, wie alle anderen Menschen
auch, ein Recht auf den Erhalt ihres Geburtsgeschlechts und auf den Schutz
ihrer psychischen Geschlechtsidentität haben.
Die körperlichen Varianzen
intersexueller Menschen dürfen nicht Anlass sein, dass ihr Geburtsgeschlecht
der beliebigen Interpretation und jedweder medizinischer Intervention durch
andere Menschen, insbesondere Mediziner, ausgeliefert wird. Nicht als
intersexuell klassifizierte Menschen dürfen sich hinsichtlich aller Aspekte
ihres Geschlechtes sehr unterschiedlich entwickeln, und dies auch, ohne
deswegen medizinische Interventionen fürchten zu müssen.
Erst wenn ein Mensch
im weiteren Verlauf seiner individuellen körperlichen und seelischen
Geschlechtsentwicklung und ohne medizinische Interventionen selbstbestimmt zu
der Überzeugung kommt, dass seine körperliche Varianz für seine
Geschlechtsidentität nicht zutreffend ist und/oder von ihm als beeinträchtigend
empfunden wird, -nur dann- kann seiner Varianz eine Behandlungsbedürftige
pathologische Bedeutung zukommen. Hierbei kann die Inanspruchnahme medizinischer
Hilfe jedoch ausschließlich, unter voller Aufklärung über die gesundheitlichen
Konsequenzen2 von Eingriffen, im selbstbestimmten Ermessen dieses Menschen
liegen.
1
AGS =
AndrenoGenitales Syndrom Krankheitsbild infolge Überproduktion androgener
Steroide durch die
Nebennierenrinde, mit und ohne Salzverlustsyndrom. Führt
infolge in der weiteren Folge bei XXchromosomalen
Menschen zu Virilisierungserscheinungen.
2
„Informed Consent“
Euch allen schönen Sonntag
Mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi Rothenbächer
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