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und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
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Echte
Geschlechtsfreiheit gibt es noch nicht
Ab dem 1. November muss das Geburtenregister keine
Aussage mehr über das Geschlecht eines Neugeborenen treffen.
Die Rechte
intersexueller Kinder werden damit gestärkt. Sie können später selbst
entscheiden, ob sie sich eher als Mann oder Frau fühlen. Auch wenn der
Gesetzgeber damit fast ein neues Grundrecht geschaffen hat, gibt es immer noch
keine echte Geschlechtsfreiheit!
Das Geschlecht eines
Menschen wurde bisher im Geburtenregister erfasst und in seiner Geburtsurkunde
eingetragen. Was im Einzelfall einzutragen war, gab das Gesetz allerdings nicht
vor. Auch über die Art der Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit traf es
keine Aussage. Das deutsche Recht ging vielmehr stillschweigend davon aus, dass
es nur zwei Geschlechter gibt, Männer und Frauen.
Und es setzte
ebenfalls voraus, dass sich das Geschlecht aufgrund äußerer, körperlicher
Merkmale ergibt. Diese Selbstverständlichkeit hat der Gesetzgeber nun mit dem
Personenstandsrechtsänderungsgesetz aufgegeben. § 22 PStG, in dem es bisher nur
um den fehlenden Vornamen eines Kindes ging, wird ein dritter Absatz
hinzugefügt, der folgenden Wortlaut hat: "Kann das Kind weder dem
weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der
Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister
einzutragen."
Nahezu ein neues Grundrecht
Die neue Vorschrift
könnte für Intersexuelle, das heißt für Menschen, die nicht eindeutig in die
Geschlechtskategorien Mann und Frau eingeordnet werden können, nahezu zu einem
Grundrecht werden. Jedenfalls ist sie revolutionär. Weicht damit das deutsche
Recht doch von dem binären System der Zweigeschlechtlichkeit und vor allem
davon ab, einem Kind bei seiner Geburt zwingend ein Geschlecht zuzuweisen.
Grund für die Neuregelung ist eine Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zur Transsexualität.
Die Verfassungsrichter hielten es für nicht mit dem
Persönlichkeitsrecht vereinbar, dass sich Transsexuelle einer
geschlechtsändernden Operation aussetzen mussten, um personenstandsrechtlich im
empfundenen Geschlecht anerkannt zu werden (Beschl. v. 11.01.2011, Az. 1 BvR
3295/07).
Transsexualität betrifft zwar – anders als die
Intersexualität – nicht die äußeren Geschlechtsmerkmale, sondern die Abweichung
zwischen dem körperlichen und dem psychischen Geschlecht, das heißt dem
sexuellen Fühlen einer Person.
Das höchste deutsche Gericht hat damit aber das
Geschlecht von körperlichen Merkmalen unabhängig gemacht. Relevant ist nicht
mehr der "kleine Unterschied", sondern im Wesentlichen das Finden und
Erkennen der eigenen geschlechtlichen Identität sowie der eigenen sexuellen
Orientierung.
Auch der Deutsche Ethikrat fordert in seiner
Stellungnahme zur Intersexualität neben den Einträgen "männlich" und
"weiblich" als dritten Geschlechtseintrag "anderes"
(BT-Drs. 17/9088, S. 59).
Echte Geschlechtsfreiheit gibt es noch nicht
Verlässliche Zahlen
über die Häufigkeit von Intersexualität existieren nicht. Schätzungen gehen
davon aus, dass fast jedes 200. Neugeborene intersexuell ist. Neu ist das
Phänomen nicht. Bereits das Preußische Allgemeine Landrecht von 1794 enthielt
fünf Paragrafen, die sich mit den Rechten von (im damaligen Sprachgebrauch)
Zwittern befassten. Nach der Geburt sollten "die Aeltern" bestimmen,
"zu welchem Geschlechte sie erzogen werden sollen".
Das damalige Recht
war erstaunlich modern. "Einem solchen Menschen" wurde "nach
zurückgelegtem 18 Jahre" die Wahl frei gelassen, "zu welchem
Geschlecht er sich halten wolle." Die ab November geltende Regelung
entspricht dem im Ergebnis mit dem einzigen Unterschied, dass nach der Geburt kein Geschlecht eingetragen
werden muss, die Eltern werden also zu keiner Entscheidung verpflichtet.
Echte
"Geschlechtsfreiheit" gibt es aber auch heute noch nicht. Sowohl die
Ehe als auch die eingetragene Lebenspartnerschaft knüpfen an die
Geschlechtszugehörigkeit an, wenn auch unabhängig von äußeren
Geschlechtsmerkmalen. Ein "Neutrum" kann weder heiraten noch eine
Lebenspartnerschaft eingehen. Die Neuregelung ist deshalb lediglich ein erster
Schritt dahin, intersexuelle Menschen zumindest gesetzlich nicht mehr zu
diskriminieren.
Kinderrechte: Eltern dürfen nicht über alles entscheiden
Wesentlich an der
Neuregelung des Gesetzes ist, dass die betroffenen Kinder nicht mehr von ihren
Eltern in die Schablonen "männlich" oder "weiblich"
gepresst werden müssen. Sie können vielmehr später selbst entscheiden, zu
welchem Geschlecht sie sich zugehörig fühlen.
Damit werden auch
ganz wesentlich die Rechte der Kinder anerkannt. Kinder dürfen im Kern ihrer
Menschenwürde nicht Gegenstand von Entscheidungen ihrer Eltern sein. Das
bedeutet auch, dass operative Eingriffe zur Herstellung der
"Eingeschlechtlichkeit" unterbleiben müssen, bis das Kind selbst
darüber befinden kann.
Erkennt man
derartige Kinderrechte an, müssen sie freilich auch im Hinblick auf andere
Eingriffe gelten. Nicht nur der Gesetzgeber, auch die Religionsgemeinschaften
sollten darüber nachdenken, ob Kinder nicht selbst darüber entscheiden können
sollten, ob sie ihre Zugehörigkeit zu einer bestimmten Konfession mit einem
operativen Eingriff dokumentieren wollen.
Verdoppeltes Gen verursacht Intersexualität
Wissenschaftler der University
of California machen die Kopie eines Gens für das Schicksal eines
Kindes verantwortlich, als Zwitter zur Welt zu kommen. Ein Duplikat des
Geschlechts-bestimmenden Gens WNT-4 auf dem selben Chromosom
bewirkt demnach, dass ein männlicher Embryo die Merkmale beider Geschlechter
ausbildet, also sowohl Hoden als auch Eierstöcke. Einmal der Ursache auf die
Spur gekommen, hoffen die Forscher, nun Tests zur Früherkennung von
Hermaphrodismus und vielleicht sogar pränatale Behandlungsmethoden entwickeln
zu können.
Was definiert das Geschlecht?
Dass sich Mann und Frau rein physisch unterscheiden, ist
klar. Aber am Anfang ihres Lebens ist das noch ganz anders. In den ersten fünf
Wochen kann sich der Embryo in Richtung männlicher oder weiblicher Anatomie
entwickeln.
So entstehen seitlich der Nieren zwei Genitalleisten und zwei Paar
Gänge, von denen einer die weibliche Gebärmutter und Eileiter bilden kann und
der andere die Anhangsgebilde der männlichen Genitalien, nämlich Nebenhoden,
Vas deferens und Samenblasen. Nach sechs Wochen fällt dann die Entscheidung für
den weiteren Entwicklungsweg: Eierstöcke oder Hoden. Kommt es zur Entwicklung
von Hoden, setzen diese Testosteron frei, das die Ausbildung männlicher
Samengänge unterstützt. Dazu werden weitere Hormone gebildet, welche die
potenzielle Gebärmutter und die Eileiter schrumpfen lassen. Wenn die Gonaden
sich aber in Richtung Eierstock entwickeln, sezernieren diese Östrogene, und
der Mangel an Testosteron lässt die männlichen Anlagen schwinden.
Die Sexualhormone steuern auch die Entwicklung der äußeren Genitalien und
spielen insbesondere in der Pubertät bei der Entstehung der sekundären
Geschlechtsmerkmale wie Brustdrüsen und Barthaare eine wichtige Rolle.
Jegliche Änderung in diesem Entwicklungsprozess kann einen
dramatischen Einfluss auf das Geschlecht des Menschen haben. Genmutationen im
Rahmen der Gonadenentwicklung können dazu führen, dass sich trotz
XY-Chromosomen weibliche Merkmale entwickeln, und Veränderungen im Hormonsystem
können die männliche Entwicklungslinie einleiten, obwohl XX-Chromosomen
vorliegen.
Kampf der Geschlechter
Laut einigen Wissenschaftlern kann sich das Geschlecht lange
Zeit nach Abschluss der eigentlichen Entwicklung auch wieder ändern. Nach
Untersuchungen an Mäusen taumeln die Gonaden sogar ihr ganzes Leben lang
zwischen männlich und weiblich hin und her. In einer Veröffentlichung aus dem
Jahr 2009 berichteten Wissenschaftler über die Inaktivierung des Gens Foxl2 in
erwachsenen weiblichen Mäusen und wie sich hierdurch die
Granulosazellen, die eigentlich die Entwicklung von Eiern unterstützen, in
Sertolizellen umwandelten und die Spermienentwicklung einleiteten.
Zwei Jahre
später zeigte ein anderes Forschungsteam die umgekehrte Reaktion, indem sie das
Gen Dmrt1 inaktivierten und damit die Transformation von
testikulären Zellen in ovariale Zellen erreichten.
"Die
Weiterentwicklung nach der Geburt war für uns ein großer Schock", erinnert
sich Vincent Harley, der als Genetiker am MIMR-PHI Institute for Medical
Research in Melbourne die Entwicklung der Gonaden untersucht.
Aber es gibt auch noch andere Ursachen für die Variationen in der Geschlechtsausbildung.
Eine ganze Reihe von DSDs wird durch
Veränderungen von Hormonsignalen der Gonaden und anderer Drüsen ausgelöst. Bei kompletter
Androgenresistenz (CAIS) reagieren die Zellen nicht auf männliche
Sexualhormone, meist weil die Funktion der Hormonrezeptoren gestört ist. Betroffene
mit CAIS haben zwar ein Y-Chromosom und innen liegende Hoden, ihre äußeren
Geschlechtsorgane sind aber weiblich, und sie entwickeln sich in der Pubertät
zur Frau.
Die medizinische Definition von DSD (disorders of sexual
development), beschreibt Besonderheiten und Störungen der
Geschlechtsentwicklung, bei denen das anatomische Geschlecht einer Person nicht
mit dem Geschlecht seiner Chromosomen und seiner Gonaden übereinzustimmen
scheint – diese Bedingungen sind selten, und nur etwa einer von 4500 Menschen
ist betroffen.
Manche Wissenschaftler plädieren aber inzwischen auch
dafür, die Definition zu erweitern und subtile anatomische Variationen
einzuschließen, wie zum Beispiel eine leichte Hypospadie, bei der die Mündung
der Harnröhre auf der Unterseite des Penis liegt und nicht an seiner Spitze.
Wenn man alle diese möglichen Variationen betrachtet, zeigt jeder Hundertste
eine Form der DSD, hat Vilain errechnet.
Aber das muss lange noch nicht alles sein. Seit den
1990er Jahren haben Forscher mehr als 25 DSD-Gene identifiziert, und
Next-Generation-Sequencing hat in den vergangenen Jahren eine ganze Reihe von
Varianten aufgedeckt, die zu individuellen Unterschieden führen und nicht
unbedingt als DSD anzusehen sind. "Aus biologischer Sicht ist das ein Spektrum",
sagt Vilain.
Beim angeborenen
androgenitalen Syndrom (CAH, congenital adrenal hyperplasia)
beispielsweise produziert der Körper übermäßig viel männliche Geschlechtshormone.
Betroffene mit XX-Chromosomen werden mit uneindeutigen Geschlechtsorganen
geboren, wie einer vergrößerten Klitoris und mit Schamlippen, die ähnlich wie
ein Skrotum verwachsen sind. Die Ursache ist in der Regel ein schwerer Defekt
des Enzyms 21-Hydroxylase. Mutationen, die zu einer abgeschwächten,
nichtklassischen Form des CAH führen, finden sich bei einer von
1000 Personen. Dabei kann es bei Frauen zu einer eher männlich anmutenden
Gesichts- und Körperbehaarung kommen oder zu unregelmäßigen Monatsblutungen
sowie Fertilitätsproblemen – es können aber auch keine Symptome auftreten.
Derzeit sind viele Forscher vom Gen NR5A1 fasziniert, dessen
Variationen unterschiedlichste Effekte verursachen, von
unterentwickelten Gonaden bis hin zur leichten Hypospadie (angeborene
Entwicklungsstörung der Harnröhre) bei Männern und zu vorzeitigen Wechseljahren
bei Frauen.
Viele der Varianten werden nie erkannt oder nur, weil sich
die Leute wegen Infertilität oder anderer Probleme in Behandlung begeben. 2014
wurde beispielsweise berichtet, dass Chirurgen im Rahmen einer
Hernien-Operation bei einem Mann eine Gebärmutter entdeckten.
Der
Mann war immerhin schon 70 Jahre alt und hatte vier Kinder gezeugt.
Hoffe dieser Bericht gibt euch viele Erkenntnisse, verbleibe wie immer mit freundlichen Grüßen
Nikita Noemi
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