Freitag, 17. Juni 2016

Core of all the rule of law is that the strength of the law is not the law of the jungle. /// Kern aller Rechtsstaatlichkeit ist, dass, die Stärke des Rechts gilt nicht das Recht des Stärkeren. Recht dürfe nicht als Werkzeug der Macht benutzt werden, sondern müsse unabhängig von der Politik für alle gleich sein bzw. gelten!

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
Bitte kopiert den Link und Gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Hey Du hast es und brauchst es, deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch? Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache Ihn Dir den Organspende Ausweis!

Hey you have it and need it, so donating blood, because it is missing in the world!
I had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self  doing Him Get donor card!
Kern aller Rechtsstaatlichkeit ist, dass, die Stärke des Rechts gilt nicht das Recht des Stärkeren.

Recht dürfe nicht als Werkzeug der Macht benutzt werden, sondern müsse unabhängig von der Politik für alle gleich sein bzw. gelten!

Der Stille Aufschrei und diese „Solidarität“ in den Medien, viele Bildchen, jedoch damit ist die Problematik nicht behoben, sondern man denkt man hat seinen Beitrag geleistet!

Eine Minderheit (auch Minorität oder Minderzahl) ist ein numerisch geringerer Teil einer Gesamtheit, der sich durch personale oder kulturelle Merkmale von der Mehrheit unterscheidet.

Die unterscheidenden Merkmale von Minderheiten sind meistens Sprache, Ethnie oder Religion, doch auch Moral-Vorstellungen, sexuelle Identität oder soziale Funktion können den Status von Minderheiten ausmachen.

Die Sozialpsychologie unterscheidet zwei Arten von Minoritäten: Eine numerisch-statistische und eine soziale. Letztere beschreibt eine Minderheit, die sich durch kulturelle und/oder psychische Merkmale vom Rest der Gesellschaft unterscheidet und so von der sozial dominierenden Gruppe als minderwertig angesehen und auch so behandelt wird.

Sexuelle Selbstbestimmung schließt neben der Freiheit vor Übergriffen verbaler, nonverbaler und körperlicher Art sowohl die sexuelle Orientierung als auch die freie Wahl der (erwachsenen) Sexualpartner ein. Auf die Geschlechtsidentität bezogen, kann sie sich als (Transgender, Intersexualität, Cisgender) realisieren und in der Form der (sexuellen) Beziehungsgestaltung variieren.

Kern aller Rechtsstaatlichkeit ist, dass, die Stärke des Rechts gilt nicht das Recht des Stärkeren.
Recht dürfe nicht als Werkzeug der Macht benutzt werden, sondern müsse unabhängig von der Politik für alle gleich sein bzw. gelten!

Menschenrechte gelten für alle Personen - nicht nur ungeachtet ihrer Herkunft, Religion oder ethnischen Zugehörigkeit, sondern auch ungeachtet ihrer Geschlechtsidentität und sexuellen Orientierung.

Menschen, die offen oder versteckt eine sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität leben, die nicht den Mehrheitsnormen entspricht, werden oft mit dem Kürzel LSBTI benannt, hinter dem die Kategorien Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle stehen.

Eine andere Bezeichnung ist "sexuelle Minderheiten".
Der staatlichen wie auch der nicht-staatlichen Entwicklungszusammenarbeit fällt es vor diesem Hintergrund oft schwer, Organisationen sexueller Minderheiten zu unterstützen und gesellschaftlichen, rechtlichen und politischen Wandel zu fördern.

Trotz allem sagt unsere Bundeskanzlerin: „Kern aller Rechtsstaatlichkeit ist, dass, die Stärke des Rechts gilt nicht das Recht des Stärkeren.

Es klingt nach einer enormen Hyprogresie sorry das man es so ausdrückt!


Der Umgang mit Minderheiten zeigt viel über das Demokratieverständnis eines Staates!
Was die Haltung gegenüber der Bevölkerungsgruppe der LGBT-Personen (Lesbian, Gay, Bisexuellen
Transgender) „ich drücke es als Hauptgruppe von Transgendern  aus“, über das Demokratieverständnis in Deutschland aussagt.

Nun haben wir es also schwarz auf weiß: Die ILGA (Europäische Region der International Lesbian, Gay, Bisexuell, Trans@Intersex Association) hat in ihrem Report 2013 festgestellt, dass Deutschland sich mit Platz 12 des Rankings im Mittelfeld der Europäischen Staaten bewegt.

Was ist los in Deutschland, das sich nach außen doch so weltoffen und emanzipiert geben will?

Alles also nur Fassade?

Setzt Deutschland die wirtschaftliche Entwicklung vor die Weiterentwicklung eines Demokratieverständnisses?

Die Bundeszentrale für politische Bildung stellt fest: „Die gesellschaftliche Stigmatisierung Homosexueller oder der Hauptgruppe von Transgendern zeigt sich in der strukturellen Verankerung von Heterosexismus in der Gesellschaft, beispielsweise im Recht.

Während sich die gesellschaftliche Situation Homosexueller ohne jeden Zweifel m Verlauf des vergangenen Jahrhunderts in den westlichen Ländern enorm verbessert hat, bleiben wichtige Ungleichbehandlungen bestehen.

Andere Minderheiten dieser Hauptgruppe von Transgendern wird mit der schlicht einfachen und sehr Umstrittenen Behauptung es steht nicht im Koalition-Vertrag total und diskriminierend  abgeschmettert!

Jetzt mal ehrlich, es Erweckt den Eindruck dass diese Minderheit keinerlei Rechte besitzt, somit die Fakt der Staat zweierlei Maßstäbe hat und Bewerte, oder nicht?

Wie schwer sich aber Deutschland mit dem Recht auf Gleichstellung und Gleichbehandlung tut, zeigen jüngste Gerichtsurteile.

Nicht das deutsche Parlament verabschiedete von sich aus notwendige Gesetze zur Gleichstellung. Vielmehr musste das Bundesverfassungsgericht die Rechte Homosexueller stärken. Bislang war es Homosexuellen in eigener Lebenspartnerschaft nicht erlaubt, das Adoptivkind ihres Partners ebenfalls zu adoptieren (sukzessive Adoption).

Mit Urteil vom 19. Februar 2013  hat das BVG nunmehr geurteilt, dass die Nichtzulassung der sukzessiven Adoption sowohl die betroffenen Kinder als auch die betroffenen Lebenspartner in ihrem Recht auf Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) verletzt.

Etwas später, am 6. Juni 2013 urteilt das Bundesverfassungsgericht, dass der Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting verfassungswidrig ist.
In seiner Begründung weist das Bundesverfassungsgericht darauf hin, dass die Ungleichbehandlung
wegen sexueller Orientierung gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetztes verstößt.
 Erneut musste das Bundesverfassungsgericht per Beschluss die Politik auffordern die Umsetzung verfassungsrechtlicher Grundrechte umzusetzen, am 27. Juni 2013 beschloss der Bundestag die notwendigen Gesetzesänderungen.

Auch weitere höchste deutsche Gerichte mussten den Rechten von eingetragenen Lebenspartnerschaften Geltung verschaffen.
Am 8. August 2013 beschloss der Bundesfinanzhof
(BFH)(VI R 76/12) das Kindergeld auch für Kinder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zu zahlen ist.
Bei einer Berechnung des Kindergeldes müssen die im Haushalt lebenden Kinder beider Partner zusammengezählt werden.

Meine sehr geehrten Leser und Leserinnen jetzt mal ehrlich, es sind nur Beispiele welche diese welche dieser Minderheiten angehören kennen, frage ist kann man dann noch Glauben wenn diese Zeilen über den Ticker bzw. Medien gehen: Kern aller Rechtsstaatlichkeit ist, dass, die Stärke des Rechts gilt nicht das Recht des Stärkeren.

Recht dürfe nicht als Werkzeug der Macht benutzt werden, sondern müsse unabhängig von der Politik für alle gleich sein bzw. gelten!

Ich weiß da ich über Jahre mit meinem Blog „ http://trans-weib.blogspot.de/ „ für auch meine „ Intersexuelle Minderheit „  kämpfe, das der Staat jegliche Glaubwürdigkeit verloren hat, dieses Begründet mit Zahlreichen Fakten welche in jeglicher Form nachweisbar erscheinen, jedoch von der großen Gesamtheit unserer Gesellschaft in keiner Weise wahrgenommen wird, da es Sie nicht betrifft!

Es kommt in der Realität dann noch viel schlimmer, Die Rolle der Religionsgemeinschaften muss kritisch hinterfragt werden!
Denn diese Mafia von Kirchlicher Institution betreibt Politik obwohl keiner Sie legitimiert hat!

So führt das deutsche Grundgesetz im Artikel 140 Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11.August 1919 weiter. Zwar stellt der Artikel 137 WRV fest, dass keine Staatskirche besteht.

Gleichsam wird den Religionsgemeinschaften im Artikel 137 WRV der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes zugebilligt.
„Begründet wurde dieser Sonderstatus im sogenannten Weimarer Kirchenkompromiss, den das Grundgesetz als Verfassungsrecht übernommen hat.
Das Parlament verzichtete in der Verfassung von 1919 auf eine Trennung von Staat und Kirche nach französischem Vorbild (Laizismus).

Stattdessen wurde religiösen Gemeinschaften unter gewissen Voraussetzungen der Körperschaftsstatus zugebilligt.

Dieser Status war und ist für alle Religion und Weltanschauungsgemeinschaften
geöffnet. In Artikel 137 Absatz 5 der Weimarer Verfassung heißt es: „Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher waren. Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten.“ Zu den besonderen Rechten, die den Gemeinschaften verliehen werden, zählen beispielsweise das Recht zum Steuereinzug bei ihren Mitgliedern (Art. 137 Abs. 6 WRV), die Dienstherrenfähigkeit, die Befugnis, eigenes (Binnen-)Recht zu setzen (z. B. Regelungen zur innerkirchlichen Organisation und zum Mitgliedschaftsverhältnis) und kirchliche öffentliche Sachen durch Widmung zu schaffen.
Damit liegt eine wirkliche Trennung von Kirche und Staat analog des französischen Vorbildes „Laizismus“ (laïcité) nicht vor.

Viele Fragestellungen und derzeitige Konfliktlinien zu Gleichberechtigung und Gleichbehandlung haben in diesem historischen Erbe ihre Wurzeln liegen.
Die Bundeszentrale für politische Aufklärung stellt fest: „Gesellschaftliche Strukturen, in denen ablehnende Haltungen gegenüber Homosexualität tradiert werden, sind allgegenwärtig.

Als Beispiel sei hier nur die katholische Kirche genannt, die unvermindert von, abwegigem Verhalten‘ und, Sünden, die schwer gegen die Keuschheit verstoßen‘ spricht und damit homosexuelle Angehörige ihrer Glaubensgemeinschaft in schwere innere Konflikte stürzt.

Auch die evangelische Kirche ist nicht, frei von Schuld‘: So haben … 35 Pfarrer einen offenen Brief an den Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen verfasst, in dem sie dessen akzeptierende Haltung gegen über homosexuellen Partnerschaften kritisierten… Eine solche Diskussion und die Folgediskussion innerhalb der Staatengemeinschaft, wie mit dieser Initiative umzugehen sei, führen Homosexuellen deutlich vor Augen, dass Akzeptanz und die Inklusion in die Gruppe derjenigen, auf die grundlegende Menschenrechte anzuwenden sind, keine Selbstverständlichkeiten sind.“
Diskriminierung wegen ihrer Homosexualität oder Transidentität erleben 80 Prozent am Arbeitsplatz!
Meine Damen und Herren das sind nur einige der Beispiele welche Ich hier aufführen möchte, um Ihnen klar zu machen, das aller Rechtsstaatlichkeit ist, dass, die Stärke des Rechts gilt nicht das Recht des Stärkeren.
Jedoch der Staat und Ihre Politiker sich nicht daran halten, sondern allzu gerne dem Bürger Dreck in die Augenschmiert verpackt als Augentropfen.

Wir von http://trans-weib.blogspot.de/ haben Unzählige Berichte veröffentlicht, durch welche die Augen geöffnet werden sollten, wenn man es Will, es geschieden nur Teilweise, da man schnell hinter her gesagt bekommt, man wäre einem  Anarchismus verfallen!

„Anarchismus“


(abgeleitet von altgriechisch ἀναρχία anarchia ‚Herrschaftslosigkeit‘; Derivation aus α privativum und ἀρχή arche ‚Herrschaft‘) ist eine politische Ideenlehre und Philosophie, die Herrschaft von Menschen über Menschen und jede Art von Hierarchie als Form der Unterdrückung von Freiheit ablehnt.
Dieser wird eine Gesellschaft entgegengestellt, in der sich Individuen auf freiwilliger Basis selbstbestimmt und föderal in Kollektiven verschiedener Art wie Kommunen als kleinster Einheit des Zusammenlebens.

Denkt mal darüber nach, vieles könnte besser sein, jetzt der Furchtbare Massen-Mord in der USA wo möglich morgen in Europa?


Bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit
Nikita Noemi Rothenbächer







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