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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
Bitte kopiert den Link und Gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Kern aller Rechtsstaatlichkeit ist,
dass, die Stärke des Rechts gilt nicht das Recht des Stärkeren.
Recht dürfe nicht als Werkzeug der
Macht benutzt werden, sondern müsse unabhängig von der Politik für alle gleich
sein bzw. gelten!
Der
Stille Aufschrei und diese „Solidarität“ in den Medien, viele Bildchen, jedoch
damit ist die Problematik nicht behoben, sondern man denkt man hat seinen
Beitrag geleistet!
Eine Minderheit (auch Minorität oder Minderzahl) ist ein
numerisch geringerer Teil einer Gesamtheit, der sich durch personale oder
kulturelle Merkmale von der Mehrheit unterscheidet.
Die unterscheidenden Merkmale von Minderheiten sind meistens
Sprache, Ethnie oder Religion, doch auch Moral-Vorstellungen, sexuelle
Identität oder soziale Funktion können den Status von Minderheiten ausmachen.
Die Sozialpsychologie unterscheidet zwei Arten von
Minoritäten: Eine numerisch-statistische und eine soziale. Letztere beschreibt
eine Minderheit, die sich durch kulturelle und/oder psychische Merkmale vom
Rest der Gesellschaft unterscheidet und so von der sozial dominierenden Gruppe
als minderwertig angesehen und auch so behandelt wird.
Sexuelle Selbstbestimmung schließt neben der Freiheit vor
Übergriffen verbaler, nonverbaler und körperlicher Art sowohl die sexuelle
Orientierung als auch die freie Wahl der (erwachsenen) Sexualpartner ein. Auf
die Geschlechtsidentität bezogen, kann sie sich als (Transgender,
Intersexualität, Cisgender) realisieren und in der Form der (sexuellen)
Beziehungsgestaltung variieren.
Kern aller Rechtsstaatlichkeit ist, dass, die Stärke des
Rechts gilt nicht das Recht des Stärkeren.
Recht dürfe nicht als Werkzeug der Macht benutzt werden,
sondern müsse unabhängig von der Politik für alle gleich sein bzw. gelten!
Menschenrechte gelten für alle Personen - nicht nur
ungeachtet ihrer Herkunft, Religion oder ethnischen Zugehörigkeit, sondern auch
ungeachtet ihrer Geschlechtsidentität und sexuellen Orientierung.
Menschen, die offen oder versteckt eine sexuelle
Orientierung oder Geschlechtsidentität leben, die nicht den Mehrheitsnormen
entspricht, werden oft mit dem Kürzel LSBTI benannt, hinter dem die Kategorien
Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle stehen.
Eine andere Bezeichnung ist "sexuelle
Minderheiten".
Der staatlichen wie auch der nicht-staatlichen
Entwicklungszusammenarbeit fällt es vor diesem Hintergrund oft schwer,
Organisationen sexueller Minderheiten zu unterstützen und gesellschaftlichen,
rechtlichen und politischen Wandel zu fördern.
Trotz allem sagt unsere Bundeskanzlerin: „Kern aller
Rechtsstaatlichkeit ist, dass, die Stärke des Rechts gilt nicht das Recht des
Stärkeren.
Es klingt nach einer enormen Hyprogresie sorry das man es so ausdrückt!
Der Umgang mit Minderheiten zeigt viel über das
Demokratieverständnis eines Staates!
Was die Haltung gegenüber der Bevölkerungsgruppe der
LGBT-Personen (Lesbian, Gay, Bisexuellen
Transgender) „ich drücke es als Hauptgruppe von Transgendern
aus“, über das Demokratieverständnis in
Deutschland aussagt.
Nun haben wir es also schwarz auf weiß: Die ILGA
(Europäische Region der International Lesbian, Gay, Bisexuell, Trans@Intersex
Association) hat in ihrem Report 2013 festgestellt, dass Deutschland sich mit Platz
12 des Rankings im Mittelfeld der Europäischen Staaten bewegt.
Was ist los in Deutschland, das sich nach
außen doch so weltoffen und emanzipiert geben will?
Alles also nur Fassade?
Setzt Deutschland die wirtschaftliche Entwicklung vor die Weiterentwicklung
eines Demokratieverständnisses?
Die Bundeszentrale
für politische Bildung stellt fest: „Die gesellschaftliche Stigmatisierung
Homosexueller oder der Hauptgruppe von Transgendern zeigt sich in der
strukturellen Verankerung von Heterosexismus in der Gesellschaft,
beispielsweise im Recht.
Während sich die
gesellschaftliche Situation Homosexueller ohne jeden Zweifel m Verlauf des
vergangenen Jahrhunderts in den westlichen Ländern enorm verbessert hat,
bleiben wichtige Ungleichbehandlungen bestehen.
Andere Minderheiten
dieser Hauptgruppe von Transgendern wird mit der schlicht einfachen und sehr Umstrittenen
Behauptung es steht nicht im Koalition-Vertrag total und diskriminierend abgeschmettert!
Jetzt mal ehrlich, es
Erweckt den Eindruck dass diese Minderheit keinerlei Rechte besitzt, somit die Fakt
der Staat zweierlei Maßstäbe hat und Bewerte, oder nicht?
Wie schwer sich aber Deutschland mit dem Recht auf
Gleichstellung und Gleichbehandlung tut, zeigen jüngste Gerichtsurteile.
Nicht das deutsche Parlament verabschiedete von sich aus
notwendige Gesetze zur Gleichstellung. Vielmehr musste das
Bundesverfassungsgericht die Rechte Homosexueller stärken. Bislang war es
Homosexuellen in eigener Lebenspartnerschaft nicht erlaubt, das Adoptivkind ihres
Partners ebenfalls zu adoptieren (sukzessive Adoption).
Mit Urteil vom 19. Februar 2013 hat das BVG nunmehr geurteilt, dass die
Nichtzulassung der sukzessiven Adoption sowohl die betroffenen Kinder als auch
die betroffenen Lebenspartner in ihrem Recht auf Gleichbehandlung (Art. 3 Abs.
1 GG) verletzt.
Etwas später, am 6. Juni 2013 urteilt das
Bundesverfassungsgericht, dass der Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften
vom Ehegattensplitting verfassungswidrig ist.
In seiner Begründung weist das Bundesverfassungsgericht
darauf hin, dass die Ungleichbehandlung
wegen sexueller Orientierung gegen den Gleichheitsgrundsatz
des Grundgesetztes verstößt.
Erneut musste das
Bundesverfassungsgericht per Beschluss die Politik auffordern die Umsetzung
verfassungsrechtlicher Grundrechte umzusetzen, am 27. Juni 2013 beschloss der
Bundestag die notwendigen Gesetzesänderungen.
Auch weitere höchste deutsche Gerichte mussten den Rechten von
eingetragenen Lebenspartnerschaften Geltung verschaffen.
Am 8. August 2013 beschloss der Bundesfinanzhof
(BFH)(VI R 76/12) das Kindergeld auch für Kinder in einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft zu zahlen ist.
Bei einer Berechnung des Kindergeldes müssen die im Haushalt
lebenden Kinder beider Partner zusammengezählt werden.
Meine sehr geehrten Leser und Leserinnen jetzt mal ehrlich,
es sind nur Beispiele welche diese welche dieser Minderheiten angehören kennen,
frage ist kann man dann noch Glauben wenn diese Zeilen über den Ticker bzw.
Medien gehen: Kern aller Rechtsstaatlichkeit ist, dass, die Stärke des Rechts
gilt nicht das Recht des Stärkeren.
Recht dürfe nicht als Werkzeug der Macht benutzt werden,
sondern müsse unabhängig von der Politik für alle gleich sein bzw. gelten!
Ich weiß da ich über Jahre mit meinem Blog „ http://trans-weib.blogspot.de/
„ für auch meine „ Intersexuelle Minderheit „ kämpfe, das der Staat jegliche Glaubwürdigkeit
verloren hat, dieses Begründet mit Zahlreichen Fakten welche in jeglicher Form
nachweisbar erscheinen, jedoch von der großen Gesamtheit unserer Gesellschaft
in keiner Weise wahrgenommen wird, da es Sie nicht betrifft!
Es kommt in der Realität dann noch viel schlimmer, Die Rolle der
Religionsgemeinschaften muss kritisch hinterfragt werden!
Denn diese Mafia von Kirchlicher Institution betreibt Politik obwohl
keiner Sie legitimiert hat!
So führt das deutsche Grundgesetz im Artikel
140 Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen
Verfassung vom 11.August 1919 weiter. Zwar stellt der Artikel 137 WRV fest,
dass keine Staatskirche besteht.
Gleichsam wird den Religionsgemeinschaften im Artikel 137
WRV der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes zugebilligt.
„Begründet wurde dieser Sonderstatus im sogenannten Weimarer
Kirchenkompromiss, den das Grundgesetz als Verfassungsrecht übernommen hat.
Das Parlament verzichtete in der Verfassung von 1919 auf
eine Trennung von Staat und Kirche nach französischem Vorbild (Laizismus).
Stattdessen wurde religiösen Gemeinschaften unter
gewissen Voraussetzungen der Körperschaftsstatus zugebilligt.
Dieser Status war
und ist für alle Religion und Weltanschauungsgemeinschaften
geöffnet. In
Artikel 137 Absatz 5 der Weimarer Verfassung heißt es: „Die
Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit
sie solche bisher waren. Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag
gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer
Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten.“ Zu den besonderen Rechten, die den
Gemeinschaften verliehen werden, zählen beispielsweise das Recht zum
Steuereinzug bei ihren Mitgliedern (Art. 137 Abs. 6 WRV), die
Dienstherrenfähigkeit, die Befugnis, eigenes (Binnen-)Recht zu setzen (z. B.
Regelungen zur innerkirchlichen Organisation und zum Mitgliedschaftsverhältnis)
und kirchliche öffentliche Sachen durch Widmung zu schaffen.
Damit liegt eine
wirkliche Trennung von Kirche und Staat analog des französischen Vorbildes
„Laizismus“ (laïcité) nicht vor.
Viele Fragestellungen und derzeitige Konfliktlinien zu
Gleichberechtigung und Gleichbehandlung haben in diesem historischen Erbe ihre
Wurzeln liegen.
Die Bundeszentrale für politische Aufklärung stellt fest:
„Gesellschaftliche Strukturen, in denen ablehnende Haltungen gegenüber Homosexualität
tradiert werden, sind allgegenwärtig.
Als Beispiel sei hier nur die katholische
Kirche genannt, die unvermindert von, abwegigem Verhalten‘ und, Sünden, die
schwer gegen die Keuschheit verstoßen‘ spricht und damit homosexuelle
Angehörige ihrer Glaubensgemeinschaft in schwere innere Konflikte stürzt.
Auch die evangelische Kirche ist nicht, frei von Schuld‘: So
haben … 35 Pfarrer einen offenen Brief an den Präses der Evangelischen Kirche
von Westfalen verfasst, in dem sie dessen akzeptierende Haltung gegen über
homosexuellen Partnerschaften kritisierten… Eine solche Diskussion und die
Folgediskussion innerhalb der Staatengemeinschaft, wie mit dieser Initiative
umzugehen sei, führen Homosexuellen deutlich vor Augen, dass Akzeptanz und die
Inklusion in die Gruppe derjenigen, auf die grundlegende Menschenrechte
anzuwenden sind, keine Selbstverständlichkeiten sind.“
Diskriminierung wegen ihrer Homosexualität oder
Transidentität erleben 80 Prozent am Arbeitsplatz!
Meine Damen und Herren das sind nur einige der Beispiele
welche Ich hier aufführen möchte, um Ihnen klar zu machen, das aller
Rechtsstaatlichkeit ist, dass, die Stärke des Rechts gilt nicht das Recht des
Stärkeren.
Jedoch der Staat und Ihre Politiker sich nicht daran halten,
sondern allzu gerne dem Bürger Dreck in die Augenschmiert verpackt als
Augentropfen.
Wir von http://trans-weib.blogspot.de/
haben Unzählige Berichte veröffentlicht, durch welche die Augen geöffnet werden
sollten, wenn man es Will, es geschieden nur Teilweise, da man schnell hinter
her gesagt bekommt, man wäre einem Anarchismus
verfallen!
„Anarchismus“
(abgeleitet von altgriechisch ἀναρχία anarchia
‚Herrschaftslosigkeit‘; Derivation aus α privativum und ἀρχή arche
‚Herrschaft‘) ist eine politische Ideenlehre und Philosophie, die Herrschaft
von Menschen über Menschen und jede Art von Hierarchie als Form der
Unterdrückung von Freiheit ablehnt.
Dieser wird eine Gesellschaft entgegengestellt, in der sich
Individuen auf freiwilliger Basis selbstbestimmt und föderal in Kollektiven
verschiedener Art wie Kommunen als kleinster Einheit des Zusammenlebens.
Denkt mal darüber nach, vieles könnte besser sein, jetzt der Furchtbare Massen-Mord in der USA wo möglich morgen in Europa?
Bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit
Nikita Noemi Rothenbächer
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