Mittwoch, 1. Juni 2016

Human rights are universal and indivisible. /// Menschenrechte sind universell und unteilbar.


Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
Bitte kopiert den Link und Gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es, deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch? Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache Ihn Dir den Organspende Ausweis!

Hey you have it and need it, so donating blood, because it is missing in the world!


I had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self  doing Him Get donor card!

Es gäbe so viel zu sagen, es wird viel Geschrieben, dann aber nichts getan, fragt man hier in Deutschland nach, heißt es „es steht nicht im Kualitionsvertrag“!
Einige nehmen es als normal hin, wir von http://trans-weib.blogspot.de/ können und wollen es nicht hinnehmen, denn es werden Verbrechen begangen, es wird Diskriminiert die Homophobie steigt ständig, die Rechte von Minderheiten werden unter den Tisch fallen gelassen, das ist nicht richtig, es ist ein verstecktes Verbrechen!
Man redet über Minderheiten wenn Wahlen anstehen, angeblich wird alles getan oder Veranlasst, es sind Lügen über Lügen, wir Schweigen nicht, nein wir Verurteilen es und kämpfen für Gerechtigkeit!
Nikita Noemi Rothenbächer 

 Human rights are universal and indivisible.   ///    Menschenrechte sind universell und unteilbar.

In vielen Ländern werden die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgendern oder Intersexuellen (LGBTTI) eingeschränkt und missachtet.
In über 75 Staaten ist Homosexualität strafbar.
In einigen Staaten, wie z. B. Iran, Jemen, Mauretanien, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate und Sudan, droht sogar die Todesstrafe.
Die Androhung von Strafverfolgung bedeutet für alle LGBTTI unabhängig von der Anzahl der Verurteilungen einen Zwang zur Selbstverleugnung und damit eine eklatante Einschränkung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.
Es ist ein Leben in steter Unsicherheit, denn Phasen relativer Ruhe bei der Strafverfolgung können jederzeit in eine Phase massiver Repression umschlagen.
In Erinnerung an die frühere Strafverfolgung in Deutschland hat der Deutsche Bundestag im Jahr 2000 in einer einstimmig von allen Fraktionen getragenen Entschließung über die Rehabilitierung der im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen zur Bewertung des § 175 des Strafgesetzbuchs (StGB) ausdrücklich festgestellt, „dass durch die nach 1945 weiter bestehende Strafdrohung homosexuelle Bürger in ihrer Menschenwürde verletzt worden sind“ (Bundestagsdrucksache 14/4894, S. 4, Plenarprotokoll 14/140 vom 7. Dezember 2000, S. 13745 A).
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mehrmals festgestellt, dass eine strafrechtliche Verfolgung homosexueller Handlungen menschenrechtswidrig ist (EGMR, NJW 1984, 541 [Fall Dudgeon gegen Vereinigtes Königreich]; EuGRZ 1992, 477 [Fall Norris gegen Irland]; ÖJZ 1993, 821 [Fall Modinos gegen Zypern]).
Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen erkannte ebenfalls schon vor langem, dass ein Totalverbot homosexueller Handlungen gegen den Schutz der sexuellen Orientierung durch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verstößt (Toonen/Australien, Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen, U.N. Doc CCPR/C/50/D/488/1992 vom 31. März 1994). Eine gesetzlich verankerte und staatlich organisierte oder tolerierte Unterdrückung von Homosexualität ist mit der staatsbürgerlichen Gleichheit, den Rechten auf Meinungs-, Gewissens-, und Drucksache 18/6970Informationsfreiheit sowie den Rechten auf Privatsphäre und körperliche Unversehrtheit unvereinbar.
Aber auch mit den Gesetzen gegen so genannte Homo-Propaganda, wie beispielswiese in Russland, werden Menschenrechte von LGBTTI missachtet.
Sie befeuern homophobe Ressentiments und öffnen Tür und Tor für behördliche Willkür. Somit kann – angeblich zum Schutz der Kinder – praktisch jedes öffentliches Bekenntnis zu Homosexualität oder Transsexualität bestraft werden.
Solche diskriminierenden Gesetze beschränken die Rechte von LGBTTI und tragen zu einem Klima der Ausgrenzung und des Hasses ihnen gegenüber bei.
Besonders menschenverachtend ist die Psychopathologisierung von transsexuellen Menschen. Nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme ICD-10-GM Version 2014 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zählt Transsexualismus als Störung der Geschlechtsidentität zu den Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (F64.0). In den meisten Ländern, wo eine Geschlechtsanpassung rechtlich möglich ist, führt es zu einer absurden Situation. So muss sich beispielsweise eine transsexuelle Frau als psychisch kranker Mann begutachten lassen, um ihren Personenstand der Wahrheit entsprechend zu ändern.
Im Neuentwurf der Klassifizierung ICD-11, der in diesem Jahr vorgestellt werden soll, ist Transsexualität nur noch als ein medizinischer Zustand, der als „gender incongruence“, d. h. geschlechtliche Nichtübereinstimmung, benannt ist, enthalten und damit aus Sicht der WHO keine Persönlichkeits- oder Verhaltensstörung bzw. psychische Störung mehr.
Die Klassifizierung ICD-11 kann allerdings frühestens im Jahr 2018 verabschiedet werden und bedarf einer Umsetzung in die nationalen Leitlinien, was weitere Jahre dauern kann.
Bei der Verfolgung, Diskriminierung und Ausgrenzung von LGBTT spielen bedauerlicherweise verschiedene Religionsgemeinschaften eine immer größere Rolle. Nicht nur verdammen einige deren Vertreterinnen und Vertreter Homound Transsexualität als unmoralisch, sondern rufen vor allem in den afrikanischen Ländern auch zur Verschärfung der Strafbarkeit auf bzw. versuchen den Abbau von Diskriminierung und Ausgrenzung von LGBTT zu verhindern.
Trotzdem sind Fortschritte zu verzeichnen. So wurden am 23. März 2007 in Yogyakarta in Indonesien von international anerkannten Menschenrechtsexperten die „Yogyakarta-Prinzipien“ vorgestellt. Die „Yogyakarta-Prinzipien zur Anwendung internationaler Menschenrechtsnormen und -standards in Bezug auf sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität“ (Yogyakarta Principles on the application of international human rights law in relation to sexual orientation and gender identity, Hirschfeld-Eddy-Stiftung: Die Yogyakarta-Prinzipien.
Prinzipien zur Anwendung der Menschenrechte in Bezug auf die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität, Schriftenreihe der Hirschfeld-Eddy Stiftung, Bd. 1, ISSN 1865-6056, Berlin 2008) sind das Ergebnis eines von mehreren  im Bereich der Menschenrechte tätigen nichtstaatlichen Organisationen getragenen Projekts mit dem Ziel, die Anwendbarkeit bestehenden Völkerrechts auf Menschenrechtsverletzungen aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität darzulegen.
Im Dezember 2008 wurde eine Erklärung über die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität in Bezug auf spezifische Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen vor der Generalsversammlung der Vereinten Nationen angenommen und von mittlerweile 68 Staaten unterzeichnet.
Die Erklärung fasst Bestandteile bestehender internationaler Vereinbarungen über Menschenrechte zusammen und formuliert das Ziel des Schutzes vor jeder Diskriminierung, Verfolgung und Gewalt durch Staaten aufgrund von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.
Im März 2011 wurde bei der 16. Sitzung des Menschenrechtsrats eine gemeinsame Erklärung zur Beendigung von Gewaltakten und damit zusammenhängenden Menschenrechtsverstößen aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechteridentität beschlossen. Diese Erklärung wurde bereits von 85 Staaten unterzeichnet.
Am 17. Juni 2011 beschloss der Menschenrechtsrat die erste Resolution zu Menschenrechten, sexueller Orientierung und sexueller Identität. Diese wurde von Südafrika zur Abstimmung eingebracht, das vor dem Hintergrund, dass Homosexualität insbesondere auf dem afrikanischen Kontinent noch verbreitet unter Strafe steht, von besonderer Bedeutung ist. Die Abstimmung fiel mit 23 Ja Stimmen gegenüber 19 Nein-Stimmen knapp aus.
Am 26. September 2014 folgte eine zweite Resolution des Menschenrechtsrates zu sexueller Orientierung und sexueller Identität, wonach u. a. das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte eine Liste von effektivsten Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und sexueller Identität vorlegen soll.
Diese Resolution wurde mit 25 Ja-Stimmen gegenüber 14 Nein-Stimmen angenommen.
Es gibt auch positive Entwicklungen in den einzelnen Ländern vor allem Europas,
Nord- und Lateinamerikas. Während in Deutschland seit Amtseintritt von Dr. Angela Merkel als Bundeskanzlerin ein Gleichstellungsstillstand herrscht und sich die Regierungskoalitionen, seien sie von CDU, CSU und FDP oder von CDU, CSU und SPD getragen, von den Gerichten treiben lassen, haben mehrere Staaten das Verbot der Eheschließung für Lesben und Schwule abgeschafft.
Vor allem die Situation von in den Regenbogenfamilien lebenden Kindern hat sich deutlich verbessert, da sie mehr Rechtssicherheit und Unterstützung seitens der staatlichen Stellen bekommen haben, statt dass ihnen wegen des homophoben Bauchgefühls der Regierenden gleicher Rechte vorenthalten werden.
Menschenrechte sind universell und unteilbar.
 Menschenrechtspolitik bezieht selbstverständlich die Rechte von LGBTTI ein. Staatliche Verfolgung aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität und homophobe Übergriffe verletzen elementare Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verbrieft sind.

Verfolgerstaaten rüsten auf. Uganda verschärft strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen
Verfolgerstaaten rüsten auf
Uganda verschärft strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen
Trotz internationaler Proteste hat der ugandische Präsident Museveni das Anti-Homosexualitätsgesetz unterzeichnet. Es ist nun nach jahrelangem Hin und Her in Kraft getreten. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Mit großer Bestürzung lesen wir die Berichte über die Verschärfung der staatlichen Verfolgung von Homosexuellen und Transgender in Uganda. Das Gesetz verletzt elementare Menschenrechte, die Verabschiedung ist ein Angriff auf die Würde aller Menschen. Nach Nigeria hat sich nun ein weiterer Staat zur massiven strafrechtlichen Aufrüstung und für systematische Menschenrechtsverletzungen entschieden.
Jahrelang hat eine Koalition aus über 20 zivilgesellschaftlichen Organisationen in Uganda gegen den Gesetzentwurf gekämpft. Die Aktivistinnen und Aktivisten sind in höchster Lebensgefahr. Schon beginnen die ersten Medien mit Aufrufen zu Hass und Gewalt.
Wir fordern die Bundesregierung auf, alle diplomatischen Mittel zu nutzen, um die Regierung in Uganda zu Milde zu bewegen. In der Verantwortung stehen auch alle anderen Organisationen, Unternehmen und Stiftungen, die in Uganda arbeiten. Insbesondere die kirchlichen Gruppen und Träger der Entwicklungszusammenarbeit sind gefordert, ihre Angebote für die Zivilgesellschaft so zu gestalten, dass sie Lesben, Schwulen und Transgender Schutz gewähren. Deutschland muss Hilfeleistungen auf allen Ebenen bieten.
Das neue Anti-Homosexualitätsgesetz erweitert die schon bestehende Kriminalisierung von Homosexuellen und Transgender. Menschen, die ein zweites Mal ergriffen werden, drohen lebenslange Haftstrafen. Zudem werden Angehörige, Freunde, Ärzte und Lehrer gezwungen, sich an der Verfolgung zu beteiligen.
Das Gesetz hat dramatische Auswirkungen auf die Zivilgesellschaft, die Gesundheitsarbeit und das Leben von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender sowie deren Angehörigen.

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