Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle
Rechte vorbehalten!
Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
Bitte kopiert den Link und Gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Es gäbe so viel zu sagen, es wird viel
Geschrieben, dann aber nichts getan, fragt man hier in Deutschland nach, heißt
es „es steht nicht im Kualitionsvertrag“!
Einige nehmen es als normal hin, wir von
http://trans-weib.blogspot.de/
können und wollen es nicht hinnehmen, denn es werden Verbrechen begangen, es
wird Diskriminiert die Homophobie steigt ständig, die Rechte von Minderheiten
werden unter den Tisch fallen gelassen, das ist nicht richtig, es ist ein verstecktes
Verbrechen!
Man redet über Minderheiten wenn Wahlen
anstehen, angeblich wird alles getan oder Veranlasst, es sind Lügen über Lügen,
wir Schweigen nicht, nein wir Verurteilen es und kämpfen für Gerechtigkeit!
Nikita Noemi Rothenbächer
Human rights are universal and indivisible. /// Menschenrechte sind universell und unteilbar.
In vielen Ländern werden die
Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgendern
oder Intersexuellen (LGBTTI) eingeschränkt und missachtet.
In über 75 Staaten ist Homosexualität
strafbar.
In einigen Staaten, wie z. B. Iran,
Jemen, Mauretanien, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate und Sudan,
droht sogar die Todesstrafe.
Die Androhung von Strafverfolgung
bedeutet für alle LGBTTI unabhängig von der Anzahl der Verurteilungen einen
Zwang zur Selbstverleugnung und damit eine eklatante Einschränkung des Rechts
auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.
Es ist ein Leben in steter Unsicherheit,
denn Phasen relativer Ruhe bei der Strafverfolgung können jederzeit in eine
Phase massiver Repression umschlagen.
In Erinnerung an die frühere
Strafverfolgung in Deutschland hat der Deutsche Bundestag im Jahr 2000 in einer
einstimmig von allen Fraktionen getragenen Entschließung über die
Rehabilitierung der im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen zur
Bewertung des § 175 des Strafgesetzbuchs (StGB) ausdrücklich festgestellt,
„dass durch die nach 1945 weiter bestehende Strafdrohung homosexuelle Bürger in
ihrer Menschenwürde verletzt worden sind“ (Bundestagsdrucksache 14/4894, S. 4,
Plenarprotokoll 14/140 vom 7. Dezember 2000, S. 13745 A).
Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) hat mehrmals festgestellt, dass eine strafrechtliche
Verfolgung homosexueller Handlungen menschenrechtswidrig ist (EGMR, NJW 1984,
541 [Fall Dudgeon gegen Vereinigtes Königreich]; EuGRZ 1992, 477 [Fall Norris
gegen Irland]; ÖJZ 1993, 821 [Fall Modinos gegen Zypern]).
Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten
Nationen erkannte ebenfalls schon vor langem, dass ein Totalverbot
homosexueller Handlungen gegen den Schutz der sexuellen Orientierung durch den
Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verstößt
(Toonen/Australien, Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen, U.N. Doc CCPR/C/50/D/488/1992
vom 31. März 1994). Eine gesetzlich verankerte und staatlich organisierte oder
tolerierte Unterdrückung von Homosexualität ist mit der staatsbürgerlichen
Gleichheit, den Rechten auf Meinungs-, Gewissens-, und Drucksache 18/6970Informationsfreiheit
sowie den Rechten auf Privatsphäre und körperliche Unversehrtheit unvereinbar.
Aber auch mit den Gesetzen gegen so genannte
Homo-Propaganda, wie beispielswiese in Russland, werden Menschenrechte von
LGBTTI missachtet.
Sie befeuern homophobe Ressentiments und
öffnen Tür und Tor für behördliche Willkür. Somit kann – angeblich zum Schutz
der Kinder – praktisch jedes öffentliches Bekenntnis zu Homosexualität oder
Transsexualität bestraft werden.
Solche diskriminierenden Gesetze
beschränken die Rechte von LGBTTI und tragen zu einem Klima der Ausgrenzung und
des Hasses ihnen gegenüber bei.
Besonders menschenverachtend ist die
Psychopathologisierung von transsexuellen Menschen. Nach der Internationalen
statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme
ICD-10-GM Version 2014 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zählt
Transsexualismus als Störung der Geschlechtsidentität zu den Persönlichkeits-
und Verhaltensstörungen (F64.0). In den meisten Ländern, wo eine
Geschlechtsanpassung rechtlich möglich ist, führt es zu einer absurden
Situation. So muss sich beispielsweise eine transsexuelle Frau als psychisch
kranker Mann begutachten lassen, um ihren Personenstand der Wahrheit entsprechend
zu ändern.
Im Neuentwurf der Klassifizierung ICD-11,
der in diesem Jahr vorgestellt werden soll, ist Transsexualität nur noch als
ein medizinischer Zustand, der als „gender incongruence“, d. h. geschlechtliche
Nichtübereinstimmung, benannt ist, enthalten und damit aus Sicht der WHO keine
Persönlichkeits- oder Verhaltensstörung bzw. psychische Störung mehr.
Die Klassifizierung ICD-11 kann
allerdings frühestens im Jahr 2018 verabschiedet werden und bedarf einer
Umsetzung in die nationalen Leitlinien, was weitere Jahre dauern kann.
Bei der Verfolgung, Diskriminierung und
Ausgrenzung von LGBTT spielen bedauerlicherweise verschiedene
Religionsgemeinschaften eine immer größere Rolle. Nicht nur verdammen einige
deren Vertreterinnen und Vertreter Homound Transsexualität als unmoralisch,
sondern rufen vor allem in den afrikanischen Ländern auch zur Verschärfung der
Strafbarkeit auf bzw. versuchen den Abbau von Diskriminierung und Ausgrenzung
von LGBTT zu verhindern.
Trotzdem sind Fortschritte zu
verzeichnen. So wurden am 23. März 2007 in Yogyakarta in Indonesien von
international anerkannten Menschenrechtsexperten die „Yogyakarta-Prinzipien“
vorgestellt. Die „Yogyakarta-Prinzipien zur Anwendung internationaler
Menschenrechtsnormen und -standards in Bezug auf sexuelle Orientierung und
Geschlechtsidentität“ (Yogyakarta Principles on the application of
international human rights law in relation to sexual orientation and gender
identity, Hirschfeld-Eddy-Stiftung: Die Yogyakarta-Prinzipien.
Prinzipien zur Anwendung der
Menschenrechte in Bezug auf die sexuelle Orientierung und geschlechtliche
Identität, Schriftenreihe der Hirschfeld-Eddy Stiftung, Bd. 1, ISSN 1865-6056,
Berlin 2008) sind das Ergebnis eines von mehreren im Bereich der Menschenrechte tätigen nichtstaatlichen
Organisationen getragenen Projekts mit dem Ziel, die Anwendbarkeit bestehenden
Völkerrechts auf Menschenrechtsverletzungen aufgrund sexueller Orientierung und
Geschlechtsidentität darzulegen.
Im Dezember 2008 wurde eine Erklärung
über die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität in Bezug auf
spezifische Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen,
Transgendern und Intersexuellen vor der Generalsversammlung der Vereinten
Nationen angenommen und von mittlerweile 68 Staaten unterzeichnet.
Die Erklärung fasst Bestandteile
bestehender internationaler Vereinbarungen über Menschenrechte zusammen und
formuliert das Ziel des Schutzes vor jeder Diskriminierung, Verfolgung und
Gewalt durch Staaten aufgrund von sexueller Orientierung und geschlechtlicher
Identität.
Im März 2011 wurde bei der 16. Sitzung
des Menschenrechtsrats eine gemeinsame Erklärung zur Beendigung von Gewaltakten
und damit zusammenhängenden Menschenrechtsverstößen aufgrund von sexueller
Orientierung und Geschlechteridentität beschlossen. Diese Erklärung wurde
bereits von 85 Staaten unterzeichnet.
Am 17. Juni 2011 beschloss der
Menschenrechtsrat die erste Resolution zu Menschenrechten, sexueller
Orientierung und sexueller Identität. Diese wurde von Südafrika zur Abstimmung
eingebracht, das vor dem Hintergrund, dass Homosexualität insbesondere auf dem
afrikanischen Kontinent noch verbreitet unter Strafe steht, von besonderer
Bedeutung ist. Die Abstimmung fiel mit 23 Ja Stimmen gegenüber 19 Nein-Stimmen
knapp aus.
Am 26. September 2014 folgte eine zweite
Resolution des Menschenrechtsrates zu sexueller Orientierung und sexueller
Identität, wonach u. a. das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen
für Menschenrechte eine Liste von effektivsten Maßnahmen zur Bekämpfung der
Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und sexueller Identität
vorlegen soll.
Diese Resolution wurde mit 25 Ja-Stimmen
gegenüber 14 Nein-Stimmen angenommen.
Es gibt auch positive Entwicklungen in den
einzelnen Ländern vor allem Europas,
Nord- und Lateinamerikas. Während in
Deutschland seit Amtseintritt von Dr. Angela Merkel als Bundeskanzlerin ein
Gleichstellungsstillstand herrscht und sich die Regierungskoalitionen, seien
sie von CDU, CSU und FDP oder von CDU, CSU und SPD getragen, von den Gerichten
treiben lassen, haben mehrere Staaten das Verbot der Eheschließung für Lesben
und Schwule abgeschafft.
Vor allem die Situation von in den
Regenbogenfamilien lebenden Kindern hat sich deutlich verbessert, da sie mehr
Rechtssicherheit und Unterstützung seitens der staatlichen Stellen bekommen
haben, statt dass ihnen wegen des homophoben Bauchgefühls der Regierenden
gleicher Rechte vorenthalten werden.
Menschenrechte sind universell und
unteilbar.
Menschenrechtspolitik bezieht selbstverständlich
die Rechte von LGBTTI ein. Staatliche Verfolgung aufgrund sexueller
Orientierung oder Geschlechtsidentität und homophobe Übergriffe verletzen
elementare Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
und im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verbrieft
sind.
Verfolgerstaaten rüsten auf. Uganda verschärft strafrechtliche Verfolgung
von Homosexuellen
Verfolgerstaaten rüsten auf
Uganda verschärft strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen
Uganda verschärft strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen
Trotz internationaler Proteste hat der
ugandische Präsident Museveni das Anti-Homosexualitätsgesetz unterzeichnet. Es
ist nun nach jahrelangem Hin und Her in Kraft getreten. Dazu erklärt Manfred
Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Mit großer Bestürzung lesen wir die
Berichte über die Verschärfung der staatlichen Verfolgung von Homosexuellen und
Transgender in Uganda. Das Gesetz verletzt elementare Menschenrechte, die
Verabschiedung ist ein Angriff auf die Würde aller Menschen. Nach Nigeria hat
sich nun ein weiterer Staat zur massiven strafrechtlichen Aufrüstung und für
systematische Menschenrechtsverletzungen entschieden.
Jahrelang hat eine Koalition aus über 20
zivilgesellschaftlichen Organisationen in Uganda gegen den Gesetzentwurf
gekämpft. Die Aktivistinnen und Aktivisten sind in höchster Lebensgefahr. Schon
beginnen die ersten Medien mit Aufrufen zu Hass und Gewalt.
Wir fordern die Bundesregierung auf,
alle diplomatischen Mittel zu nutzen, um die Regierung in Uganda zu Milde zu
bewegen. In der Verantwortung stehen auch alle anderen Organisationen,
Unternehmen und Stiftungen, die in Uganda arbeiten. Insbesondere die
kirchlichen Gruppen und Träger der Entwicklungszusammenarbeit sind gefordert,
ihre Angebote für die Zivilgesellschaft so zu gestalten, dass sie Lesben,
Schwulen und Transgender Schutz gewähren. Deutschland muss Hilfeleistungen auf
allen Ebenen bieten.
Das neue Anti-Homosexualitätsgesetz
erweitert die schon bestehende Kriminalisierung von Homosexuellen und
Transgender. Menschen, die ein zweites Mal ergriffen werden, drohen lebenslange
Haftstrafen. Zudem werden Angehörige, Freunde, Ärzte und Lehrer gezwungen, sich
an der Verfolgung zu beteiligen.
Das Gesetz hat dramatische Auswirkungen
auf die Zivilgesellschaft, die Gesundheitsarbeit und das Leben von Lesben,
Schwulen, Bisexuellen und Transgender sowie deren Angehörigen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen