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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
Bitte kopiert den Link und Gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Urteil
des Europäischen Gerichtshofs
Transsexuelle und zeugungsfähig
Wer das Geschlecht anpassen will, muss
sich vorher nicht sterilisieren lassen. Das entschied der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte.
Es ist ein Grundsatzurteil für die
Menschenrechte von Trans*menschen: Wer das Geschlecht anpassen will, muss sich
vorher nicht sterilisieren lassen. Mit seinem am Dienstag verkündeten Urteil
hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg der Klage eines
Trans*mannes aus der Türkei stattgegeben: Der Mann, der nur mit der Abkürzung
Y. Y. bezeichnet wird, wollte sich 2005 einer geschlechtsangleichenden
Operation unterziehen. Das zuständige Gericht verbot ihm jedoch die OP: Erst
müsse er sich sterilisieren lassen. Dagegen klagte er.
Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte urteilte nun einstimmig: Sterilität darf keine Voraussetzung für
eine Geschlechtsangleichung sein. Vorschriften dieser Art widersprächen dem
Artikel 8 der Menschenrechtskonvention, die das allgemeine Recht jeder Person
auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens festschreibt. Zudem sei die
Freiheit, das eigene Geschlecht auszuleben, ein essentieller Teil des Rechts
auf Selbstbestimmung.
„Wir sind sehr zufrieden, dass das
Gericht diese absurde Regelung für ungültig erklärt hat“, kommentiert Richard
Köhler von der Menschenrechtsorganisation Transgender Europe (TGEU). „So können
Trans*leute in der Türkei Zugang zu medizinischer Behandlung bekommen, die ihre
Lebensqualität signifikant verbessern kann.“ Es sei nun an der Türkei, das
Urteil des Europäischen Gerichts auch im türkischen Recht umzusetzen.
Transgender Europe hatte bereits vor
knapp zwei Wochen mit einem berührenden Youtube-Video auf die demütigende
Behandlung von Trans*menschen durch Staat, Medizin und Gesellschaft
hingewiesen. Der Clip ist aus der Sicht einer Trans*frau gedreht, die versucht,
ihren Personenstand zu ändern, um auch offiziell als Frau leben zu können.
Wegweisender Charakter für
Trans*aktivisten
Für Y.Y. hat das Gerichtsurteil vor
allem symbolische Wirkung, ihm wurde 2013 eine geschlechtsangleichende
Operation dann doch erlaubt. Doch für Trans*aktivist_innen und
Menschenrechtler_innen hat das Grundsatzurteil wegweisenden Charakter: 47
Staaten sind derzeit Mitglied des Europarates, sie alle sind an die Urteile des
Menschenrechtsgerichtshofes gebunden. Doch nach Angaben von Transgender Europe
gilt noch in 20 dieser Länder Sterilität als Voraussetzung für
geschlechtsangleichende Operationen.
Auch Deutschland arbeitet noch an der
angemessenen Behandlung von Trans*menschen. Das 1981 eingeführte
Transsexuellengesetz erlaubte eine Personenstandsänderung (also die formale
Angleichung des Geschlechts) nur, wenn die beantragende Person „dauernd fortpflanzungsunfähig“
sei und sich auch körperlich voll dem gefühlten Geschlecht angeglichen habe.
2011 kassierte das Bundesverfassungsgericht diese Regelung: Eine vom Staat
verordnete Operation sei unvereinbar mit der im Grundgesetz garantierten
Menschenwürde und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Vier der sieben Richter hätten diese
Regelung, die so ähnlich immer noch in vielen Ländern gilt, am liebsten auch
gleich mitbehandelt. „Auch dies ist ein wichtiges Zeichen für die
Trans-Community", sagte Alecs Recher, Anwalt und Co-Vorsitzender von
Transgender Europe. Der Weg zur Anerkennung der Rechte von Trans*menschen ist
noch weit. Doch das vorliegende Urteil macht Mut.
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