Sonntag, 3. Juli 2016

I was born Gender Queer, this I can not, but I have to live with it! /// Ich bin Intersexuell geboren, dazu kann ich nichts, aber ich muss damit leben!

 Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
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Hey Du hast es und brauchst es, deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!

Ich habe Ihn, Du auch? Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache Ihn Dir den Organspende Ausweis!

Hey you have it and need it, so donating blood, because it is missing in the world!

I had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self  doing Him Get donor card!

Ich bin Intersexuell geboren, dazu kann ich nichts, aber ich muss damit leben!

Aber das Wissen darum, es anderen zu vermitteln ist etwas was sehr viele sehr schwer fällt!
www.aerzteblatt.de/12472

INTERSEXUALITÄT

Nach Schätzungen leben 8 000 bis 10 000 intersexuelle Menschen in Deutschland. Betroffenenverbände gehen von 120 000 Personen aus. Unter 5 000 Neugeborenen ist eines, das sich aufgrund körperlicher Besonderheiten nicht eindeutig als „männlich“ oder „weiblich“ einordnen lässt.

Der Deutsche Ethikrat verwendet als medizinischen Oberbegriff für die unterschiedlichen Besonderheiten DSD (differences of sex development), der Einfachheit halber jedoch weiter den Begriff Intersexualität. Dieser löst ältere Bezeichnungen wie „Zwitter“ oder „Hermaphrodit“ ab, die als diskriminierend empfunden werden können. Zum Teil wird auch von Intergeschlechtlichkeit oder Zwischengeschlechtlichkeit gesprochen.

Seit der Antike werden intersexuelle Menschen und vor allem Kinder, die aufgrund ihrer körperlichen Merkmale nicht eindeutig als Frau oder Mann einzuordnen sind, operativen Eingriffen verschiedenster Art mit der Absicht, diese Kategorisierbarkeit herzustellen.

Es gibt ja angeblich nur Mann oder Frau, das dieses eine Lüge da stellt ist den wenigsten Bewusst!

Bis heute wird Eltern, deren Kinder mit einem „uneindeutigen“ Geschlecht geboren werden, von Mediziner_innen zu einer operativen oder hormonellen Geschlechtsangleichung geraten, welche in den meisten Fällen dann auch durchgeführt wird.

Der Säugling hat kein Mitsprache-Recht, in der heutigen Zeit gibt es das Internet, jedoch in den 50iger oder 60iger Jahren waren Informationen etwas sehr schwieriges, man verließ sich auf die Meinung von einigen wenigen Ärzten.

Die Unwissenheit die Mentalität und Kultur ist nicht Vergleichbar zur heutigen Zeit, und trotz allem haben die meisten noch immer Angst vor diesem Phänomen der Natur!

Daran wird deutlich, dass westliche Gesellschaften durch ein Ordnungsmuster der Zweigeschlechtlichkeit geprägt sind, welches verschiedene Praktiken hervorbringt, die fortwährend die Normalität konstruieren, eindeutig Mann oder Frau zu sein.

Abweichende körperliche Entwicklungen oder Irritationen der Eindeutigkeit werden als Anomalitäten charakterisiert, die unter Umständen medizinisch behandelt werden müssen.

Das galt für den „Menschen“ in der Tierwelt wenn ein Kalb oder Schwein mit dieser angeblichen Anomalität geboren wurde, wurde es getötet, verbrannt und man sagte unter Bauern, das ist die Strafe von Gott gesandt!

Was die wenigsten Wissen ist der Fakt, „Intersexualität ist keine Krankheit“!?

Wie ein Weckruf erscheint die Überschrift einer Pressemitteilung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (kurz: Familienausschuss), die im Juli 2012 veröffentlicht wurde: „Intersexualität ist keine Krankheit“ (Deutscher Bundestag am 25.06.2012) hieß es nachdem auf Grundlage der Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zum Thema Intersexualität mit Vertreter_innen ebenjenen Rates sowie von Intersex-Selbsthilfevereinen im Familienausschuss debattiert wurde.

Vor dem historischen Hintergrund erscheint diese Verlautbarung als eine eindeutige Negation der bisherigen geschlechtsangleichenden Praktiken.

Dies wird bereits in den ersten Ausführungen der Pressemitteilung erkennbar: „Operationen zur Geschlechtsfestlegung bei intersexuellen Kindern stellen einen Verstoß gegen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit dar und sollen zukünftig unterbunden werden“.

 Bricht an dieser Stelle die zweigeschlechtliche Ordnung zugunsten einer prinzipiellen Offenheit der individuellen geschlechtlichen Entwicklung auf? Oder anders gefragt: Wenn Intersexualität keine Krankheit ist und demnach keiner medizinischen Eingriffe bedarf, ist Intersexualität dann „normal“?

Wenn wir jetzt ehrlich sind, heißt es nichts anderes als Normalismus und die Konstituierung von Normalität!

Was ist aber mit diesen wie meine Wenigkeit?

Welche ja von den 50iger oder 60iger Jahren geboren wurden?

Der Ansatz stellt eine systematische Auseinandersetzung mit der gesellschaftlichen Definition, Herstellung und Bedeutung von Normalität dar!

Man geht davon aus, dass „Normalität“ nicht von vornherein mit „Normativität“ gleichzusetzen ist. Vielmehr ist Normalität in modernen Gesellschaften als das Ergebnis von Diskursen und Dispositiven zu betrachten.
In semantischer und symbolischer Weise wird ein Normbereich konstituiert, in dem Erscheinungen als normal gelten.

Diese Konstituierung vollzieht sich innerhalb von Normalfeldern:

Durch die Homogenisierung und Kontinuierung sowie der gradualistischen Anordnung von Erscheinungen oder Merkmalen werden diese miteinander vergleichbar. Gleichzeitig müssen aber Grenzen zwischen Normalität und Anormalität gesetzt werden, um das Normalfeld im Gleichgewicht zu halten.
Die Grenzziehung ist dabei historisch und kulturell höchst variabel.

Darüber hinaus werden die Erscheinungen eines Normalfeldes meist verdatet, statistisch erhoben und grafisch dargestellt.

Den gesamten Komplex aus Diskursen, Dispositiven, der Konstitution von Normalfeldern sowie deren statistische Unterlegung bezeichnet man als Normalismus.

Es können zwei idealtypische Strategien des Normalismus unterschieden werden.

Auf der einen Seite zeichnet sich der Protonormalismus durch harte und starre Grenzziehungen zwischen Normalität und Anormalität aus.

Der Bereich der Normalität ist sehr klein und erinnert an Normativität.

Wird bei einem Subjekt Anormalität festgestellt, erfolgen Eingriffe durch Institutionen.
Heißt durch diese Feststellung springt der Staat oder die Wissenschaft wie Medizin als Institution in den Vordergrund, was nicht passt wird passend gemacht!

Fast alles ist normal.

Dennoch operiert auch diese Strategie des Normalismus mit Grenzen zwischen Normalität und Anormalität. Allerdings sind diese verschwommen bis nahezu unsichtbar, weich und variabel. Daraus ergibt sich gleichzeitig die Möglichkeit, die Grenzen der Normalität verhandelbar zu machen.

Was ist „Normal“ der Deutsche Duden gibt folgendes:

der Norm entsprechend; vorschriftsmäßig so [beschaffen, geartet], wie es sich die allgemeine Meinung als das Übliche, Richtige vorstellt (umgangssprachlich) normalerweise (veraltend) in [geistiger] Entwicklung und Wachstum keine ins Auge fallenden Abweichungen aufweisend!

Aber um es euch einfach zu machen, hier einige Beispiele von Wörtern welche wir im täglichen Leben gebrauchen, jedoch wenn wir nach der Definition Fragen stellen wir fest, dass jede Antwort subjektiv ist, wie was bedeutet Seele, oder Liebe, Mode, Schmerz, usw. es gibt dafür keine objektive Erklärung, jeder Mensch ist Einzigartig somit gibt es so viele unterschiedlich subjektive Erklärungen auf Wörter wie Normalität oder andere wie es Menschen gibt!

Auf der anderen Seite fallen die Empfehlungen des Ethikrates an die Bundesregierung in den Blick, welche ebenfalls als Grundlage für die Feststellung „Intersexualität ist keine Krankheit“ des Familienausschusses anzusehen sind.

Neben der Forderung, die personenstandsrechtliche Kategorie „anderes“ einzuführen, wird auf die medizinische Behandlung von Personen mit DSD eingegangen.

Dahingehend werden sofortige operative Eingriffe nach der Geburt von intersexuellen Kindern zugunsten des Wartens auf deren eigene Entscheidungsfähigkeit abgelehnt.

Einschränkungen dieses Prinzips gelten jedoch für Fälle, in denen eine „konkrete schwerwiegende Gefahr für die physische Gesundheit oder das Leben der Betroffenen besteht und damit ein umgehender Eingriff ohne deren eigene Entscheidung vorzunehmen ist.

Es sind die Widersprüche in sich selbst, sehr viele SHG auch meine Wenigkeit stellen dieses so klar und deutlich fest, wir kämpfen wie“ Miguel de Cervantes Saavedra“ in seinem „Don Quijote“ gegen die Macht von Politik, Wissenschaft und Medizin!

 Mit diesen Forderungen wird die oben bereits angeführte Integration von Personen mit DSD in den Normalbereich der geschlechtlichen Entwicklung im Kontext eines Flexibilitätsnormalismus weiter vorangetrieben.

Der normative Impetus einer sofortigen Geschlechtsangleichung nach der Diagnose DSD geht dabei verloren.
 
Weiterhin zeigt sich in der Feststellung einer Gefahr für Gesundheit oder Leben eine weiche Grenze zwischen Normalität und Anormalität. Wo die Grenze gesetzt wird, liegt im Ermessen des behandelnden Arztes und wird damit variabel.

Zwischen dem Bereich der Normalität, innerhalb dessen sich die eindeutige Geschlechtszuweisung ansiedelt, und dem der von Syndromen und Symptomen charakterisierten Anormalität zieht die Diagnose eine harte und normative Grenze.

Das Überschreiten der Grenzlinien in Richtung Anormalität hat zur Folge, dass Eingriffe von (medizinischen) Institutionen für notwendig erachtet werden.

Man erkennt anhand dieser Ausführungen, dass die Präferenz auf Eingriffen zur Geschlechtsvereindeutigung bzw. -zuordnung liegt: Nur „im  Zweifel“ wird die Einschätzung der Betroffenen und ihrer Sorgeberechtigten der ärztlichen vorgezogen.

Noch einmal deutlich hervorgehoben wird dies auch durch die folgende Empfehlung: „Für die Entscheidung über die Unterlassung von Eingriffen sollten entsprechend hohe Anforderungen gelten.“

Indem er nicht in dem Maße begründungsbedürftig ist wie seine Nicht-Durchführung, wird der operative Eingriff scheinbar normalisiert.

Auch ist eine eventuelle eigene Entscheidung von Betreffenden prekär, denn sie muss von Kindern im Einklang mit ihren Sorgeberechtigten getroffen werden und die Entscheidungsfähigkeit muss abgewartet werden, wobei sich die Frage stellt, anhand welcher Kriterien diese Fähigkeit als geltend erachtet wird.
Entscheidend ist dabei aber, dass das „Problem“ – die Diagnose uneindeutiger körperlicher Merkmale hinsichtlich der Geschlechtszuordnung –, auf dessen Grundlage man eine Entscheidung treffen muss, weiter besteht.

DSD bleibt in diesem Sinne als Anormalität charakterisiert.


Ich möchte deshalb formulieren, dass Intersexualität bzw. DSD sowohl implizit als auch explizit in seiner vorrangigen Charakterisierung als Problem der körperlichen Erscheinung und Abweichung von einer „normalen“ geschlechtlichen Entwicklung im Bereich der Anormalität verhaftet bleibt.
Das gesellschaftliche Ordnungsmuster der Zweigeschlechtlichkeit mit seiner normativen Normalitätskonstruktion bleibt damit bestehen – man könnte überspitzt formulieren:

Es wird durch die Funktion als klarer Referenzrahmen sogar noch stärker verankert.

Die Stellungnahme des Ethikrates kann folglich nur als ein kleiner Schritt zur Annäherung von Intersexualität an die geschlechtliche Normalität angesehen werden, die die öffentlichkeitswirksame Verlautbarung „Intersexualität ist keine Krankheit!“ selbst nicht aufrechterhalten kann.
Bisher bleibt offen, ob bzw. welche politischen Maßnahmen auf deren Grundlage erfolgen.
Dennoch scheint ein Gewinn der Expertise zu sein, dem Thema Intersexualität verstärkt gesellschaftlich-politische Aufmerksamkeit verschafft zu haben.

Es bleiben sehr viel mehr Fragen offen, als an dieser Stelle beantwortet werden konnten. Um einige zu nennen: Welche Rolle bzw. welcher Status wird den Subjekten zuerkannt?

Welches Konzept von Geschlechtsidentität konstituiert dann der Ethikrat?

Wie wird in einer kindheitssoziologischen Perspektive die generationale Ordnung innerhalb der Behandlung intersexueller Kinder aufrechterhalten?

Dabei scheint es meiner Meinung nach sinnvoll zu sein, die Verhältniskonstitution zwischen Intersexualität und Normalität immer wieder in den Blick zu nehmen.

Recht auf Unversehrtheit: Verbände fordern Operationsverbot intersexueller Kinder!


Männlich oder weiblich? Nicht immer ist die Antwort eindeutig. Künftig muss das Geschlecht von intersexuellen Babys in der Geburtsurkunde nicht erfasst werden. Aktivisten fordern: Geschlechts-OPs dürfen frühestens in der Pubertät stattfinden.

Unnötige Eingriffe stoppen

Viele der heute erwachsenen Intersexuellen haben als Kind schmerzhafte und traumatische Behandlungen erlebt. Und immer noch sind umstrittene Eingriffe üblich. So wird Kindern, um sie zum Mädchen zu machen, eine Vaginalplastik angelegt - eine chirurgisch erzeugte Scheide. Damit diese nicht wieder zuwächst, müssen regelmäßig Fremdkörper eingeführt werden, bougieren lautet der Fachbegriff dafür.

"Ich habe von vielen gehört, die das wie einen regelmäßigen sexuellen Übergriff erlebten", sagt Veith. Die so Operierten sollen vaginalen Geschlechtsverkehr mit einem Mann haben können. Ob sie aber überhaupt einem Geschlecht angepasst werden wollen und wenn ja welchem, sollten Betroffene selbst entscheiden, sagt Veith - wenn sie die sexuelle Reife haben. "Medizinisch nicht notwendige Eingriffe vor dem 16. Lebensjahr gehören verboten."

"Mit dem Bestreben eindeutige Körper zu produzieren, wird dem Kind unter Umständen etwas übergestülpt, was es nicht möchte", sagt auch Sexualwissenschaftlerin Hertha Richter-Appelt vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Allerdings seien nicht alle Menschen, die als Kind operiert wurden, später unglücklich. Ein operiertes Kind könne den Eltern später vorwerfen "Warum habt ihr bloß?", ein nicht operiertes "Warum habt ihr bloß nicht?".

"Wenn es darum geht, eindeutig festzustellen, was wirklich besser für die Kinder ist, müssen wir ehrlich sein und sagen: Wir wissen es oft nicht genau", sagt Richter-Appelt. Sie empfiehlt, bis zur Pubertät mit geschlechtszuweisenden Eingriffen abzuwarten.

Neue Richtlinien sind notwendig

Susanne Krege operiert im Krankenhaus Maria-Hilf in Krefeld intersexuell geborene Kinder, am häufigsten genetische Mädchen mit dem Adrenogenitalen Syndrom (AGS). Bei dieser Stoffwechselstörung entsteht schon während der embryonalen Entwicklung ein Überschuss an männlichen Geschlechtshormonen. Viele AGS-Mädchen werden deshalb mit einer vergrößerten Klitoris geboren, die an einen kleinen Penis erinnern kann. In der Regel wird diese operativ verkleinert, der Eingriff kann die sexuelle Empfindsamkeit reduzieren.

Bei den modernen Operationsmethoden sei das aber selten, sagt Krege. Sie führt den Eingriff nur dann noch bei Babys durch, wenn Eltern stark darauf drängen. Meist rät sie abzuwarten, wie sich ein Kind entwickelt. Die Vaginalplastik bietet sie an, wenn Mädchen reif genug erscheinen, um das Bougieren selbst durchzuführen. Vielen intersexuellen Kindern wurden früher in der Körperhöhle liegende Hoden entfernt, was eine lebenslange Hormonersatztherapie erforderlich macht. Auch damit warte man nun eher ab, sagt Krege, es sei denn, die Krebsgefahr sei dadurch sehr stark erhöht.

Die Intersexuellen-Verbände sagen: Es wird noch immer zu viel und zu früh operiert. Krege hingegen glaubt: "Die Ärzte, die sich intensiver mit der Problematik befasst haben, tun das heute nicht mehr." Neue Richtlinien sollen demnächst erarbeitet werden.


Der Deutsche Ethikrat hat eine Stellungnahme zur Situation intersexueller Menschen vorgelegt. Sie sollen unter anderem künftig die Entscheidung für irreversible operative Eingriffe an den Geschlechtsorganen selbst treffen.

Die persönlichen Schicksale haben uns sehr berührt – wir sind überzeugt, dass intersexuelle Menschen besser vor medizinischen Fehlentwicklungen und gesellschaftlicher Diskriminierung geschützt werden müssen“, sagte Dr. phil. Michael Wunder, Sprecher der Arbeitsgruppe Intersexualität des Deutschen Ethikrats.

Nach eineinhalb Jahren Beratung hat der Ethikrat jetzt seine im Auftrag der Bundesregierung erarbeitete Stellungnahme zur Situation intersexueller Menschen vorgelegt.

„Als Teil gesellschaftlicher Vielfalt müssen die Betroffenen Respekt und Unterstützung erfahren“!

Weitreichender Eingriff in die Persönlichkeit


Im Mittelpunkt der Diskussionen stand für den Deutschen Ethikrat immer wieder die Frage, ob chirurgische Eingriffe an den Geschlechtsorganen bei Menschen mit DSD (differences of sex development) insbesondere bei betroffenen Kleinkindern zulässig sein sollten.

Die Position des Ethikrats ist eindeutig:

Irreversible medizinische Interventionen sind ein Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Wahrung der sexuellen Identität und in das Recht auf eine offene Zukunft. Vor allem die geschlechtszuordnenden Interventionen stellen einen weitreichenden Eingriff in die Persönlichkeit des Kindes dar. „Falsche Entscheidungen haben für die Betroffenen ein permanentes traumatisches Erleben zur Folge“, sagte Psychotherapeut Wunder. Die Entscheidung dazu sollten die Betroffenen selbst treffen. Sind sie noch nicht entscheidungsfähig, empfiehlt der Ethikrat solche Eingriffe nur, wenn sie eine schwerwiegende Gefahr für die physische Gesundheit abwenden, zum Beispiel bei erhöhtem Tumorrisiko. Andernfalls soll bis zum Jugendalter gewartet werden.

Wenn, wie im Fall des adrenogenitalen Syndroms, das Geschlecht festgestellt werden kann, sollte eine frühe operative Angleichung der Genitalien an das Geschlecht nur nach umfassender Abwägung der medizinischen, psychologischen und psychosozialen Vor- und Nachteile erfolgen. Maßgeblich ist auch hier das Kindeswohl. Im Zweifel sollte auch bei solchen geschlechtsvereindeutigenden Eingriffen die Entscheidungsfähigkeit der Betroffenen abgewartet werden.

Der Ethikrat empfiehlt weiter, die medizinische Diagnostik und Behandlung nur in einem speziell dafür qualifizierten interdisziplinären Kompetenzzentrum von Ärzten und Experten aus allen beteiligten Disziplinen vorzunehmen. Betreut werden sollten Eltern und Betroffene in unabhängigen qualifizierten Beratungsstellen, und dort auch durch andere Betroffene.

Kein Zwang zur Zuordnung im Personenstandsregister

Intersexuelle Menschen sollten nach Auffassung des Ethikrates nicht gezwungen werden können, sich im Personenstandsregister der Kategorie „weiblich“ oder „männlich“ zuzuordnen. Es sollte daher geregelt werden, dass als weitere Kategorie auch „anderes“ gewählt werden kann. Um Personen, die als „anderes“ eingetragen sind, Beziehungen zu ermöglichen, die staatlich anerkannt und rechtlich geregelt sind, schlägt der Ethikrat mehrheitlich eingetragene Lebenspartnerschaften vor. Ein Teil des Ethikrats plädiert darüber hinaus dafür, Eheschließungen zu ermöglichen.

Die Vorsitzende der Intersexuellen Menschen, Lucie Veith, dankte dem Ethikrat für den ausführlichen Dialog mit den Betroffenen und begrüßte, „dass das Tabu endlich gelüftet ist“. Sie machte noch einmal deutlich: „Wir sind nicht krank – wir sind eine menschliche Varianz.“

„Diese Stellungnahme setzt ein Zeichen“, sagte Julia Marie Kriegler, Vorsitzende der XY-Frauen-Elterngruppe, und könne Eltern eines betroffenen Neugeborenen „eine Richtung weisen“. Der Staat habe bisher keine Würdigung intersexueller Menschen gezeigt, kritisierte Kriegler.

Das kann die Politik bei der Umsetzung der Empfehlungen des Deutschen Ethikrats jetzt nachholen.



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