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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
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diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
LSVD kritisiert Entscheidung
des Bundesgerichtshofs zum Personenstandsrecht
Intersexuelle respektieren -
biologistische Zweigeschlechtlichkeit überwinden
Zu der gestern bekannt
gewordenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22.06.2016 (XII ZB 52/15)
erklärt Sandro Wiggerich, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat
entschieden, dass Intersexuelle im Geburtenregister nicht als „inter“ oder
„divers“ eingetragen werden können. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD)
kritisiert das unnötige Festhalten an einem binären Geschlechtermodell, das
Menschen in die Schubladen „männlich“ oder „weiblich“ zwingt.
Nach der ständigen
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umfasst das Grundrecht auf freie
Persönlichkeitsentfaltung auch das Finden und Erkennen der eigenen
geschlechtlichen Identität. Die Verfassung gebietet es nicht, dass sich diese
Identität in ein männlich/weiblich-Schema fügen muss. Es bestehen daher
erhebliche Zweifel, ob die derzeitigen Regelungen des Personenstandsrechts
verfassungsgemäß sind. Der BGH hätte deshalb das Verfahren aussetzen und die
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hierzu einholen müssen.
Der LSVD fordert den
Gesetzgeber auf, einen umfassenden rechtlichen Rahmen für Personen zu schaffen,
die sich einem dritten Geschlecht zugehörig fühlen. Die Empfehlungen des
Deutschen Ethikrates zur Intersexualität, die dem Deutschen Bundestag bereits
2012 vorlagen, müssen vollständig umgesetzt werden.
Hintergrund
In Deutschland leben
schätzungsweise 100.000 Intersexuelle, die mit unterschiedlichen
Geschlechtermerkmalen ausgestattet sind und sich einer traditionellen
Geschlechtszuordnung entziehen. Während sich viele von ihnen klar als Mann oder
als Frau fühlen, lehnen andere eine solche Zuordnung ab oder empfinden sich als
einem dritten Geschlecht zugehörig. Für diese Menschen besteht derzeit nur die
Möglichkeit, ihren Geschlechtseintrag vollständig streichen zu lassen, mit
unabsehbaren rechtlichen Folgen für Partnerschaft und Familie. Zudem bedeutet
das Konzept eines dritten Geschlechts nicht, überhaupt kein Geschlecht zu
haben.
Trotzdem keine medizinische
Notwendigkeit besteht wurden und werden durch die medizinische Kategorisierung
als Störung oder Krankheit Intersexuelle in Deutschland bis heute gravierenden
und irreversiblen chirurgischen und verstümmelnden Eingriffen und hormonellen
Behandlungen unterzogen - oftmals bereits im Säuglingsalter. Es handelt sich um
schwere Menschenrechtsverstöße. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit,
Selbstbestimmung und Würde wird verletzt. Der LSVD fordert ein Ende dieser
Zwangsoperationen. Chirurgische und/oder medikamentöse/hormonelle Eingriffe
dürfen ausschließlich aufgrund der informierten Einwilligung der betroffenen
intersexuellen Menschen erfolgen
Der Lesben- und
Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt die Interessen
und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen
Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI
als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und
anerkannt werden.
Deutschland:BGH verweigert intersexuellen Menschen eigenen Geschlechtseintrag
4. August 2016, 15:22
Karlsruhe (AFP) Intersexuelle Menschen können einem neuen Urteil zufolge
weiter nicht beanspruchen, dass ihr Geschlecht im Geburtenregister mit
"inter" oder "divers" eingetragen wird. Nach geltendem
Recht können Intersexuelle nur beanspruchen, dass etwaige Geschlechtsangaben im
Register gelöscht werden und dort keine weitere Eintragung erfolgt, wie der
Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss
entschied. (XII ZB 52/15)
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