Freitag, 5. August 2016

Personenstandsrecht Transsexuell, nicht krank! /// Situation von Trans-Menschen in Deutschland

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
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PersonenstandsrechtTranssexuell, nicht krank

Der Grünen-Politiker Volker Beck will für Betroffene die Änderung des Namens im Pass erleichtern. Bisher waren dafür zwei psychiatrische Gutachten notwendig.
Wer sich mit seinem biologischen Geschlecht nicht identifiziert und seinen Vornamen oder die Geschlechtsangabe im Pass ändern will, soll nicht mehr wie ein psychisch Kranker behandelt werden. Das fordern die Grünen im Bundestag, die noch in dieser Legislatur eine Reform des Transsexuellenrechts vorlegen wollen. Im Umgang mit Menschen, die sich einem anderen Geschlecht zugehörig fühlten als dem bei Geburt zugeordneten sei "grundsätzliches Umdenken" nötig, sagte der Grünen-Abgeordnete Volker Beck der Süddeutschen Zeitung. "Wir müssen vom Respekt vor der geschlechtlichen Identität eines Menschen aus denken, seine Selbstwahrnehmung und Entscheidung ernst nehmen und dürfen ihm nicht von außen unserer Vorstellungen aufzwingen."
Will ein transidenter oder transsexueller Mensch seinen Vornamen oder die Geschlechtsangabe im Pass ändern lassen, muss er vor Gericht zwei psychiatrische Gutachten vorlegen. Zudem muss belegt sein, dass die Person sich nicht mit dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht identifiziert und "seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben".
Menschen, die sich im angeborenen Körper nicht daheim fühlen, können das mit Hilfe von Operationen ändern. Diese medizinische Geschlechtsanpassung ist mit umfangreicher psychologischer Begutachtung verbunden. Daran wollen auch die Grünen nichts ändern. Abschaffen wollen sie die Vorschrift, wonach auch für eine Namensänderung zwei psychiatrische Gutachten notwendig sind. Viele Transsexuelle empfinden die Prozedur als unnötig belastend, teuer und bisweilen demütigend. In einer Studie des Deutschen Jugendinstituts über das Coming-Out Jugendlicher beklagten 46 Prozent der befragten Trans-Jugendlichen unverhältnismäßig lange Begutachtungen vor ihrer Namensänderung. Fast alle fanden Fragen zu intim, teilweise sei detailliert nach sexuellen Erlebnissen oder Missbrauchserfahrungen gefragt worden. Solchen Fragen liegt die Vorstellung zu Grunde, Transsexualität sei eine psychische Krankheit. Die Weltgesundheitsorganisation, die Transsexualität bisher als "Geschlechtsidentitätsstörung" klassifizierte, rückt davon inzwischen ab. Sie spricht von gender incongruence, also von Nicht-Übereinstimmung mit Geschlechtsmerkmalen. "Trans-Menschen haben in der Regel kein Problem mit ihrer geschlechtlichen Identität, sondern nur mit der Reaktion der Gesellschaft hierauf", sagt der Grüne Beck. Seine Partei will Personenstandsänderungen zum Verwaltungsakt machen, der ohne Gericht und Gutachten auskommt. Eine junge Intersexuelle ist am Donnerstag mit dem Versuch gescheitert, sich als Geschlecht eine dritte Variante wie "inter" oder "divers" eintragen zu lassen. Das sei nach geltendem Recht nicht möglich, urteilte der Bundesgerichtshof. Vanja wurde als Mädchen ins Geburtenregister eingetragen, sieht sich aber weder als Frau noch als Mann.

Quelltext: http://www.sueddeutsche.de/politik/personenstandsrecht-transsexuell-nicht-krank-1.3107706

Situation von Trans-Menschen in Deutschland

Die DPA berichtet heute über unsere Kleine Anfrage zur Situation von Trans-Menschen in Deutschland.
www.spiegel.de/politik/deutschland/gruene-wollen-transsexuellen-namensaenderung-erleichtern-a-1106053.html
Dazu erklärt Volker Beck:
„Trans-Rechte sind Menschenrechte. Die Bundesregierung hat das offenbar immer noch nicht erkannt. Das menschenunwürdige Transsexuellengesetz muss endlich überwunden werden, aber die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf. Dabei erkennt sie Teile der Problematik sogar an: Viele Trans-Menschen nehmen Beratungsangebote wahr, um Unterstützung beim entwürdigen Begutachtungspraxis im Vorfeld einer Personenstandsänderung zu bekommen. Wir brauchen eine Politik, die vom Respekt der geschlechtlichen Identität der Menschen ausgeht statt von irgendwelchen Normalitätsvorstellungen, denen sich Menschen zu unterwerfen hatten. Auch dass Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen häufige Gründe sind, sich an Beratungsstellen zu wenden, lässt die Bundesregierung kalt. Statt den Trans*Menschen das Leben ein bisschen leichter zu machen und die bürokratische Hürden für eine Geschlechtsangleichung abzubauen, hält sie an der rechtlichen Diskriminierung durch das Transsexuellengesetz fest. Geschlechtliche Identität kann man nicht diagnostizieren! Lediglich Betroffene können über ihre geschlechtliche Identität Auskunft geben. Andere Länder sind da längst weiter und haben die entwürdigen Diagnoseverfahren abgeschafft, darunter Argentinien, Dänemark, Malta, Irland und Norwegen. Auch an anderen Ecken hapert es: Weder gibt es eine flächendeckende Beratung für Trans-Menschen, noch hat die Bundesregierung Kenntnis über Weiterbildungsangebote zur Arbeit mit Trans-Menschen im Bereich der Kranken- und Altenpflege sowie sozialen Arbeit.
Die grüne Bundestagsfraktion wird deshalb noch in dieser Legislaturperiode ein Konzept zur Reform des Transsexuellenrechts vorlegen, das die tatsächliche Vielfalt von Identitäten akzeptiert anstatt transsexuelle Menschen in vorgegebene Raster zu pressen und ihnen das Leben zu erschweren. Wir wollen die Verfahren zur Änderung der Vornamen und zur Anpassung der Geschlechtszugehörigkeit deutlich vereinfachen und nur vom Geschlechtsempfinden des Antragstellers abhängig machen. Es wird nunmehr auf die bisher geforderte mindestens dreijährige Dauer des Zwangs des Zugehörigkeitsempfindens zum anderen Geschlecht sowie auf den irreversiblen Charakter dieses Empfindens verzichtet. Denn die Transsexualität kann nicht diagnostiziert werden, lediglich der Antragsteller selbst kann letztlich über seine geschlechtliche Identität Auskunft geben. Es wird auch auf die Anrufung eines Gerichts verzichtet. Der Antrag ist bei den Standesämtern zu stellen, so dass die Vornamens- und Personenstandsänderung im Rahmen eines Verwaltungsaktes erfolgen soll.“
Unter diesem Link finden Sie unseren Gesetzentwurf von der letzten Legislaturperiode sowie einen Artikel darüber:
www.gruene-bundestag.de/themen/lesben-schwule/trans-25-06-2010.html

Quelltext: http://www.volkerbeck.de/2016/08/04/situation-von-trans-menschen-in-deutschland/



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