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und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
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deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
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Paragraf 175: Maas kündigt
Gesetzentwurf für Oktober an
Im kommenden Monat will das Justizministerium einen
Gesetzentwurf zur Rehabilitierung der Opfer der Schwulenverfolgung im
Nachkriegsdeutschland vorlegen.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat am Dienstag bei
der Haushaltsdebatte angekündigt, im kommenden Monat einen Gesetzentwurf zur
Rehabilitierung von Opfern des Paragrafen 175 vorzulegen: "Rechtspolitik
ist immer auch Gesellschaftspolitik", erklärte der saarländische
Sozialdemokrat. "Ich werde deshalb noch im Oktober einen Gesetzentwurf
vorlegen, um Männer, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen
verurteilt worden sind, endlich zu rehabilitieren." Sein Ministerium
veröffentlichte dieses Zitat auch auf Twitter.
Maas hatte im Mai angekündigt, dass sein Ministerium einen
derartigen Gesetzentwurf erarbeiten werde. Anlass war ein Gutachten der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes, nach dem der Staat verpflichtet sei, die
Unrechtsurteile gegen Männer, die Männer lieben, aufzuheben und die Opfer der
Schwulenverfolgung zu entschädigen.
Im Juli legte Maas ein "Eckpunktepapier" vor.
Demnach sollen einerseits verurteilte Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren,
die einvernehmlichen Sex miteinander hatten, andererseits Erwachsene und
Personen über 16 Jahre, die wegen einvernehmlichem Sex bestraft wurden,
rehabilitiert werden. Diese Regelung orientiert sich am Schutzalter für
Heterosexuelle. Nicht aufgehoben werden Verurteilungen, wenn
Abhängigkeitsverhältnisse ausgenutzt wurden oder Nötigung oder Gewalt im Spiel
war.
Opposition macht Druck
Die Opposition mahnt bereits seit Monaten an, die
Rehabilitierung zügig und umfassend zu beschließen. Die Linke warnte davor,
inhaltliche Abstriche zu machen: "Ein extra Antrag der Betroffenen und
eine Extra-Nachfrage über die Zusendung der Bestätigung sollten nicht notwendig
sein. Für jeden Betroffenen sollte es auch von Amts wegen eine angemessene
Entschädigung für die menschenrechtswidrige Verurteilung und deren Folgen
geben", forderte die Linkenpolitikerin Carola Stange (queer.de
berichtete). Die Grünen kündigten im August zudem an, einen eigenen Antrag im
Bundestag einzubringen, um den Prozess zu beschleunigen (queer.de berichtete).
Der Grünen-Abgeordnete Volker Beck begründete den Zeitdruck mit dem
fortgeschrittenen Alter vieler Verfolgunsopfer.
Noch ist unklar, wie weit sich Maas gegen Widerstände in CDU
und CSU durchsetzen kann. Auch Art und Höhe einer Entschädigung sind noch
völlig unklar. Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) fordert
neben einer individuellen Entschädigung auch einen zweistelligen
Millionenbetrag, der als kollektive Entschädigung im Rahmen eines Fonds
Projekte für die Opfer des Paragrafen ermöglichen soll, etwa Beratungsarbeit.
Die Unionsfraktion hatte 2011 noch einen Antrag zur
Rehabilitierung im Bundestag abgelehnt – angeblich aus verfassungsrechtlichen
Gründen. In der Bundestagsdebatte erklärte damals der CDU-Rechtsexperte Ansgar
Heveling, der Antrag auf Aufhebung aller Urteile sei ein Versuch,
"rückwirkend die deutsche Rechtsordnung und damit unsere
Rechtsstaatlichkeit" auszuhebeln (queer.de berichtete).
Die Debatte um die Rehabilitierung von Opfern der deutschen
Schwulenverfolgung zieht sich bereits seit Jahren hin: 2000 hatte sich der
Bundestag in einer einstimmig beschlossenen Resolution für die
Schwulenverfolgung entschuldigt. Zwei Jahre später hob die damalige rot-grüne
Bundesregierung gegen die Stimmen von Union und FDP die Urteile aus der
Nazi-Zeit auf. Die rund 50.000 nach 1945 wegen ihrer Homosexualität
verurteilten Männer gelten aber nach wie vor als vorbestraft, obwohl in der
Bundesrepublik bis 1969 die Nazi-Version des Paragrafen 175 Bestand hatte. In
der DDR gab es ebenfalls über 4.000 Verurteilungen aufgrund von Homosexualität
– in den Siebziger- und Achtzigerjahren drohte in Ostdeutschland sogar
lesbischen Frauen eine Bestrafung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung.
Paragraf 175: Fast alle
Opferakten in NRW vernichtet
Viele Betroffene könnten bei einer Individualentschädigung
ihre Verfolgung nur schwer nachweisen, zeigt eine Kleine Anfrage im
Düsseldorfer Landtag.
Die von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) geplante
Entschädigung der Nachkriegsopfer des Paragrafen 175 könnte zu einer
"Farce" werden, warnte die Linkspartei in NRW am Montag in einer
Pressemitteilung. Anlass ist die Antwort von Landesjustizminister Thomas
Kutschaty (SPD) auf eine Kleine Anfrage des fraktionslosen Abgeordneten Daniel
Schwerd, der von den Piraten zur Linken gewechselt ist.
Durch Schwerds Initiative kam heraus, dass in
Nordrhein-Westfalen die meisten Gerichts- und Kriminalakten zum Paragraf 175
nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bereits vernichtet worden
sind. Eine Durchsicht, ob überhaupt noch Akten vorhanden sind, sei in den
letzten vier Jahren nicht erfolgt, so der Justizminister in seiner Antwort.
"Wer Unterdrückung aufarbeiten will, darf Akten nicht
vernichten lassen"
Sollte es zu einer Rehabilitierung der nach 1949
verurteilten Homosexuellen kommen, könnten viele Betroffene bei einer
Individualentschädigung ihre Verfolgung nur schwer nachweisen, schlussfolgerte
die Linke. Das vor einigen Wochen vom Bundesjustizminister vorgelegte
Eckpunktepapier schlägt zwar eine pauschale Aufhebung der Urteile vor, verlangt
bei Entschädigungszahlungen jedoch eine individuelle Beantragung (queer.de
berichtete).
Die Landesregierung habe der Vernichtung der Akten
"tatenlos zugesehen", kritisierte die Linke, obwohl sich der Landtag
bereits 2012 für eine Entschädigung und Rehabilitierung der in der
Bundesrepublik verfolgten Homosexuellen aussprach. "Wer Unterdrückung
aufarbeiten will, darf Akten nicht vernichten lassen und muss sich einen
Überblick über vorhandene Aktenbestände verschaffen", erklärte Schwerd.
Angesichts der venichteten Unterlagen könne man von den
Opfern nicht verlangen, ihre Verfolgung zu belegen, meinte der
Landtagsabgeordnete. "Ich erinnere daran, dass es schon bei der
Entschädigung für Zwangsarbeit für die Betroffenen nicht nur sehr zeitaufwändig,
sondern nahezu unmöglich war, die notwendigen Nachweise zu erbringen. Eine
nicht erfüllbare Nachweispflicht darf es nicht geben."
Bundesjustizminister Heiko Maas hatte für die Opfer des
Paragrafen 175, die keine Nachweise vorlegen können, einen "Entschädigungsfonds
für Härtefälle" vorgeschlagen.
§175: Linke warnt vor
"inhaltlichen Abstrichen" bei Rehabilitierung
Die Thüringer Linken befürchten, dass die Bundesregierung
die Rehabilitierung von verfolgten Schwulen hinauszögert und verwässert.
Die Linksfraktion im Thüringer Landtag will den Druck auf
die Bundesregierung bei der Frage der Entschädigung von Opfern des Paragrafen
175 erhöhen. Das kündigte Karola Stange, die gleichstellungspolitische
Sprecherin der Fraktion, am Dienstag in Erfurt an.
Stange erklärte, dass sich gegenwärtig "schon wieder
zeitliche Verzögerungen und inhaltliche Abstriche" andeuteten. "Deshalb
müssen Landtag und Landesregierung entsprechende Bundesratsaktivitäten auf den
Weg bringen", erklärte die 56-Jährige. In Thüringen führt die Linkspartei
mit Ministerpräsident Bodo Ramelow eine rot-rot-grüne Koalition an.
Besonders eine mögliche Einzelfallprüfung wird von ihrer
Partei abgelehnt, so Stange weiter: "Ein extra Antrag der Betroffenen und
eine Extra-Nachfrage über die Zusendung der Bestätigung sollten nicht notwendig
sein. Für jeden Betroffenen sollte es auch von Amts wegen eine angemessene
Entschädigung für die menschenrechtswidrige Verurteilung und deren Folgen
geben." Gesetzesinitiativen, die diese inhaltlichen Eckpfeiler nicht
berücksichtigen, seien zwar Schritte in die richtige Richtung, "aber keine
wirklich angemessene und faire Lösung".
Im Mai hatte ein von der Antidiskriminierungsstelle des
Bundes in Auftrag gegebenes Gutachten gefordert, die in der Bundesrepublik
gefällten Urteile nach Paragraf 175 generell aufzuheben (queer.de berichtete).
Bundesjustizminister Heiko Maas kündigte daraufhin sofort einen Gesetzentwurf
an (queer.de berichtete), vor der Sommerpause legte er dazu ein Eckpunktepapier
vor (queer.de berichtete). Noch müssen die Details aber mit der Unionsfraktion
abgestimmt werden, in der es Vorbehalte gegen eine generelle Aufhebung gibt.
2011 hatten CDU/CSU noch gemeinsam mit dem damaligen Koalitionspartner FDP eine
Rehabilitierung von Opfern des Paragrafen 175 im Bundestag abgelehnt, angeblich
aus verfassungsrechtlichen Bedenken.
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