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und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2016
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diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Weder Mann noch Frau: Wenn Kategorien versagen
Intersexualität
Nach Schätzungen des Sozialministeriums leben in Niedersachsen 4.000 bis
6.000 Menschen, deren Geschlecht sich nicht eindeutig zuordnen lässt. Die
Zahlen schwanken - je nachdem wie Intersexualität definiert wird. Der Deutsche
Ethikrat hat in siner "Stellungnahme zur Situation intersexueller Menschen
in Deutschland" 2012 festgehalten, "dass intersexuelle Menschen als
Teil gesellschaftlicher Vielfalt Respekt und Unterstützung der Gesellschaft
erfahren müssen. Zudem müssen sie vor medizinischen Fehlentwicklungen und
Diskriminierung in der Gesellschaft geschützt werden." Außerdem hat er
empfohlen, eine dritte Geschlechtskategorie im Personenregister einzuführen -
neben "männlich" und "weiblich" etwa die zusätzliche
Kategorie "anders". Seit November 2013 besteht die Möglichkeit, das
Geschlecht eines Kindes nach der Geburt offen zu lassen. Ein Offenlassen sei
aber keine Lösung, kritisiert die Unterstützergruppe "Dritte Option".
Vielmehr solle die Identität anerkannt werden. In einigen Ländern, etwa in
Neuseeland, Nepal und Indien, gibt es eine dritte Kategorie. Im Juli 2014 hat
in Emden die erste vom Land geförderte Beratungsstelle für intersexuelle
Menschen ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist Anlaufstelle für Eltern von
intersexuellen Kindern und Erwachsenen. Weitere Informationen bieten auch die
"Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität" und
der Verein "Intersexuelle Menschen".
Vanja ist 25 Jahre alt, trägt kurze braune Haare, Brille und
einen Bart. Wer versucht, Vanja in eine der Kategorien "männlich"
oder "weiblich" zu pressen, kommt schnell an seine Grenzen. Es geht
schlicht nicht. Vanja ist nichts davon oder beides; intersexuell - mit Anteilen
beider Geschlechter. "Der 25-Jährige" oder "Die
25-Jährige"? "Ich glaube, ich
finde es immer ganz schön, wenn für mich Pronomen vermieden werden", sagt
Vanja. Es gebe auch die Möglichkeit, von "er/sie" zu sprechen. Wenn
das aber gar nicht ginge, dann doch lieber "er" als "sie".
Viele intersexuelle Kinder werden nach der Geburt operiert
Es gibt viele verschiedene Ausprägungen von Intersexualität
- abhängig etwa von Chromosomen, Hormonen und Anatomie. Bei manchen Kindern
kann das Geschlecht gleich nach der Geburt nicht eindeutig festgestellt werden.
Oft werden sie dann operiert, damit sie zweifelsfrei in die eine oder andere
Kategorie passen. Doch bei Vanja war es anders: "Meine Eltern haben mich
als weiblich eintragen lassen, weil ich auch erst mal als weiblich wahrgenommen
wurde."
"Ich fand das alles gar nicht seltsam"
Je älter Vanja wurde, desto mehr stellte sich heraus, dass
er/sie sich doch nicht klar zuordnen ließ und auch nicht zuordnen lassen
wollte. Die Stimme wurde tiefer, dem "Mädchen" wuchs ein Bart.
"Ich glaube, ich fand das für mich selber gar nicht so seltsam. Es war
einfach so", erinnert sich Vanja. Problematisch sei eher die Reaktion von
anderen gewesen: "Es gibt dann so Jungs- und Mädchengruppen und Jungs- und
Mädchenspiele und wenn das dann da alles nicht so rein passt, dann reagieren
Leute schon manchmal komisch."
"Es stimmt einfach nicht, dass es nur Männer und Frauen
gibt"
In Vanjas Ausweis steht, dass er/sie eine Frau ist. Doch das
will Vanja ändern lassen. Deshalb hat er/sie beim Standesamt in Gehrden (Region
Hannover) beantragt, dass der Eintrag in der Geburtsurkunde in
"inter/divers" geändert wird. "Es stimmt einfach nicht, dass es
nur Männer und Frauen gibt. Ich bin keine Frau in dem Sinne." "Ist doch egal, was im Ausweis
steht" könnte jetzt eine Antwort sein. Aber das ist Vanja eben nicht egal.
Es geht um eine rechtliche Anerkennung der Identität. "Bei den
sinnlosesten Sachen wird erwartet, dass Angaben zum Geschlecht gemacht werden,
sogar wenn ich ein Zugticket im Internet bestelle", sagt Vanja. Jedes Mal
müsse er/sie falsche Angaben machen. "Es ist immer irritierend und passt
einfach nicht."
Vanja ist bewusst an die Öffentlichkeit gegangen
Diskriminierung im Alltag erlebt Vanja immer wieder, auch
wenn sie oft gar nicht als solche gemeint ist. "Von öffentlichen
Toiletten, wo es kompliziert wird, bis hin zu Klamottenläden, die streng nach
Geschlechtern getrennt sind". Doch am meisten treffen Vanja Aussagen wie
"So was gibt es doch gar nicht"
und "Was bist du denn nun wirklich". Auch deshalb hat er/sie
entschieden, nicht klammheimlich beim Gehrdener Standesamt die Änderung zu
beantragen, sondern an die Öffentlichkeit zu gehen. "Es ist ein Kreislauf,
der sich gegenseitig bestärkt: Menschen, die nicht Männer oder Frauen sind,
trauen sich nicht, darüber zu sprechen oder sollen sich anpassen, damit sie
nicht auffallen." Und weil niemand darüber rede, fühle sich der Rest darin
bestätigt, dass es ja nur Männer und Frauen gibt.
"Es gibt noch viel Unwissen und
Vorurteile"
Vanja ist nicht alleine. Er/sie wird unterstützt von der
Gruppe "Dritte Option". Die Mitglieder halten Vorträge zu
Intersexualität und klären auf. Das Thema sei mittlerweile zwar schon
bekannter, trotzdem gebe es immer noch viel Halbwissen und Vorurteile, sagt
Unterstützer Moritz.
Unterstützergruppe will bis vor der Bundesverfassungsgericht
ziehen
Noch wartet Vanja auf eine Entscheidung über den Antrag. Die
Gruppe ist aber fest entschlossen, bis vor das Bundesverfassungsgericht zu
ziehen, sollte es nötig werden - und rechnet sich gute Chancen aus:
"Unsere Argumentation ist juristisch recht wasserdicht", sagt Louis,
einer der Anwälte der Gruppe. Der Deutsche Ethikrat habe bereits anerkannt,
dass es Menschen gibt, die nicht in die Kategorien "männlich" oder
"weiblich" passen. "Wenn das zugestanden wird, dann muss es
diesen Personen auch ermöglicht werden, ihre Identität im Ausweis eintragen zu
lassen." Es sei nur die Frage, wann sich ein Gericht findet, das sich
traut, die ungewöhnliche Entscheidung zu treffen.
Vanja kämpft weiter für das dritte Geschlecht
Der Rechtsstreit um die Feststellung des Geschlechts der
intersexuellen Person Vanja geht in die nächste Runde. Vanja hatte beim
Amtsgericht Hannover die Eintragung eines dritten Geschlechts erstreiten
wollen. Das lehnte das Gericht in einem schriftlichen Verfahren ab. Die Angabe
des Geschlechts mit "inter" oder "divers" sei gesetzlich
nicht vorgesehen, hieß es im Oktober. Nun hat Vanja Beschwerde eingelegt. Der
Fall geht damit zum Landgericht in Hannover.
Nicht Frau, nicht Mann
Vanja hatte bewusst den Weg an die Öffentlichkeit gewagt, um
auf alltägliche Diskriminierungen aufmerksam zu machen. Oft, so Vanja, seien
sie gar nicht als solche gemeint. Vor öffentlichen Toiletten etwa werde es für
Vanja - weder Mann, noch Frau - immer kompliziert. Vanja trägt Anteile beider
Geschlechter in sich. Die Eltern nahmen Vanja als Mädchen wahr, doch wuchs
ihrem "Mädchen" schon bald ein Bart. Die Entscheidung, nach einer
Ablehnung vom Amtsgericht Beschwerde einzulegen, war schnell getroffen.
"Wir haben schon damit gerechnet, dass das Amtsgericht den Antrag ablehnen
wird", sagte ein Sprecher von Vanjas Unterstützergruppe im Oktober. Sie
wollen im Zweifel bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um eine dritte
Kategorie durchzusetzen.
"Inter" oder "Divers" gibt's im Gesetz nicht
Das Amtsgericht Hannover hat im Fall "Vanja" die
Eintragung eines dritten Geschlechts abgelehnt. Der/die 25-Jährige hatte mit
einem Antrag erreichen wollen, dass in der Geburtsurkunde die Geschlechtsangabe
von "weiblich" in "inter" oder "divers" geändert
wird. Die Richterin entschied in dem schriftlichen Verfahren, dass die Angabe
"inter" oder "divers" gesetzlich nicht vorgesehen ist. Eine
Vorlage beim Bundesverfassungsgericht sei nicht notwendig, da nicht zu erkennen
sei, dass die gesetzliche Regelung gegen die Verfassung verstößt, so die
Richterin. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde eingereicht werden.
Eine politische, keine rechtliche Frage
Das sogenannte Personenstandsgesetz erlaube mittlerweile
zwar, dass der Eintrag nach der Geburt ganz offen gelassen wird; aber eben
nicht die sogenannte dritte Kategorie. "Die Frage nach einer dritten
Option im Pass ist momentan eine politische Frage, keine rechtliche",
sagte Amtsgerichtssprecher Jens Buck NDR 1 Niedersachsen. Um einen dritten
Eintrag möglich zu machen, müsste das Gesetz geändert werden.
Eltern ließen das Kind als Mädchen eintragen
Geschätzt 4.000 bis 6.000 Menschen in Niedersachsen können
und wollen nicht in die eine oder andere Kategorie gesteckt werden, denn ihre
Körper haben Merkmale beider Geschlechter - sie sind intersexuell. In ihrem
Ausweis müssen sie sich aber für "männlich" oder "weiblich"
entscheiden. So geht es auch Vanja. Die Eltern haben das Kind als Mädchen
eintragen lassen; obwohl das so nicht stimmt. Deshalb beantragte Vanja nun im
Alter von 25 Jahren vor dem Standesamt Gehrden, dass der Eintrag in der Geburtsurkunde
in "inter/divers" geändert wird. Die Behörde hatte den Antrag zur
Entscheidung an das Amtsgericht Hannover weitergeleitet.
Nächste Instanz ist das Landgericht
"Wir haben schon damit gerechnet, dass das Amtsgericht
den Antrag ablehnen wird", so eine Sprecher von Vanjas Unterstützergruppe.
Daher seien sie nicht enttäuscht. Die Gruppe will die Entscheidung des
Amtsgerichts aber nicht hinnehmen und Beschwerde einlegen. Dafür hat sie nun
einen Monat Zeit. Als nächste Instanz muss sich dann das Landgericht Hannover
mit dem Fall beschäftigen. Vanja und seine/ihre Unterstützer wollen sogar bis
vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um eine dritte Kategorie
durchzusetzen.
Oberlandesgericht: Kein "inter" als Geschlecht
Es geht um ein einzelnes Wort: In Vanjas Geburtsurkunde soll
die Angabe "weiblich" gestrichen und stattdessen
"inter/divers" eingetragen werden. Diesen Antrag hatte der 25-jährige
Vanja im Sommer im Standesamt Gehrden (Region Hannover) beantragt, ohne Erfolg.
Die Behörde hatte den Antrag zur Entscheidung an das Amtsgericht Hannover
weitergeleitet, das die Eintragung eines dritten Geschlechts im Oktober
ablehnte. Die Angaben "inter" oder "divers" seien
gesetzlich nicht vorgesehen, erklärte die Richterin damals. Nun hat auch das
Oberlandesgericht Celle die Beschwerde zurückgewiesen.
"Drittes Geschlecht nicht vorgesehen"
Das Gericht urteilte, dass die Voraussetzungen für einen
solchen Eintrag nicht vorlägen. Wenn ein Kind weder dem weiblichen noch dem
männlichen Geschlecht zuzuordnen sei, dann könne die Angabe des Geschlechts
zwar offenbleiben, ein drittes Geschlecht "divers" oder
"inter" sei jedoch nicht vorgesehen. Vanja könne demnach, so das
Gericht, eine Streichung des Eintrags "weiblich" erreichen.
Im Notfall bis vor das Bundesverfassungsgericht
Vanja wird von der Initiative "Dritte Option"
unterstützt. Um eine dritte Kategorie durchzusetzen, wollen sie nun gemeinsam
vor den Bundesgerichtshof ziehen. Der Staat müsse geschlechtliche Identitäten
jenseits von Frau und Mann anerkennen. In Deutschland haben nach Angaben des
Bundesverbandes Intersexueller Menschen rund 80.000 bis 120.000 Menschen
zugleich männliche und weibliche Geschlechtsmerkmale.
Nicht Frau, nicht Mann
Vanja hatte bewusst den Weg an die Öffentlichkeit gewagt, um
auf alltägliche Diskriminierungen aufmerksam zu machen. Oft, so Vanja, seien
sie gar nicht als solche gemeint. Vor öffentlichen Toiletten etwa werde es für
Vanja - weder Mann, noch Frau - immer kompliziert. Vanja trägt Anteile beider
Geschlechter in sich. Die Eltern nahmen Vanja als Mädchen wahr und ließen ihn
bei der Geburt als Mädchen registrieren. Doch wuchs ihrem "Mädchen"
schon bald ein Bart. Er sieht sich weder als Mann noch als Frau. Es stimme
einfach nicht, dass es nur Männer und Frauen
Fall Vanja: BGH gegen drittes Geschlecht
Ist Vanja eine Frau oder ein Mann? Aus Vanjas Sicht keines
von beiden. Zwar wurde 1989 in das Geburtenregister das Geschlecht
"Mädchen" eingetragen, doch eine Antwort auf die Geschlechter-Frage
ist für sie oder ihn nur schwer zu geben. Vanja aus der Nähe von Hannover will
sich nicht zwischen den beiden Kategorien entscheiden müssen. Vanja ist
intersexuell und kämpft nun bereits seit Jahren dafür, sich als Geschlecht eine
dritte Variante wie "inter" oder "divers" in die
Geburtsurkunde eintragen zu lassen. Doch das hat nun auch der Bundesgerichtshof
in Karlsruhe abgelehnt - eine Entscheidung, die der Unterstützerkreis
"Dritte Option" nicht akzeptieren will. Die Kampagne hat eine
Verfassungsklage für September angekündigt.
Weiteres Geschlecht nicht Wille des Gesetzgebers
Seit November 2013 ist es möglich, das Geschlecht eines
Neugeborenen offenzulassen, wenn eine eindeutige Zuordnung nicht möglich ist.
Mehr erlaubt das "binäre Geschlechtersystem" der deutschen
Rechtsordnung aber nicht - so die Auffassung der BGH-Richter. Die Schaffung
eines weiteren Geschlechts entspreche nicht dem Willen des Gesetzgebers. Vanja
habe allerdings die Option, das Geschlecht "Mädchen" nachträglich aus
dem Geburtenregister löschen zu lassen.
Eine Ablehnung nach der anderen
Vanjas juristischer Weg nahm seinen Anfang im Sommer 2014 am
Standesamt Gehrden (Region Hannover). Dort hatte "er" - wenn Vanja
sich entscheiden müsste, wäre das das am ehesten passende Pronomen - den Antrag
auf eine dritte Kategorie zunächst gestellt. Die Behörde reichte den Antrag zur
Entscheidung an das Amtsgericht Hannover weiter. Das lehnte ab - genauso wie
die nächste Instanz, das Oberlandesgericht Celle.
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