Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle
Rechte vorbehalten!
Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2017
Bitte kopiert den Link und Gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Umgang
mit intersexuellen Kindern
Operationen gehören verboten
Sie verletzen Menschenrechte. Trotzdem
werden weiter Kinder operiert, deren Genitalien nicht eindeutig einem
Geschlecht zuzuordnen sind.
Eine neue
Studie, die erstmals die Zahl geschlechtsverändernder Operationen an nicht
zustimmungsfähigen intergeschlechtlichen Kindern untersucht hat, kommt zu dem
Schluss, dass die Zahl der Eingriffe nicht wesentlich zurückgegangen ist. Zwar
sind seit 2005 die ärztlichen Leitlinien in Deutschland überarbeitet worden,
dies hat aber nur zu einer Verschiebung auf leicht andere Diagnosen, nicht zu
einem Rückgang der umstrittenen Operationen geführt.
Die Anfang
Dezember erschienene Studie „Zur Aktualität kosmetischer Operationen
‚uneindeutiger‘ Genitalien im Kindesalter“ stellt fest, dass im untersuchten
Zeitraum zwischen 2005 und 2014 jedes Jahr rund 1.700 Kinder zwischen null und
neun Jahren operiert werden. Die Datenanalyse hat gezeigt, dass dabei die
Anzahl der klassischen Intersexdiagnosen gesunken, aber die Zahl der Diagnosen,
die zu den „Variationen der körperlichen Geschlechtsmerkmale“ zu rechnen sind,
erheblich gestiegen ist.
Zu vermuten
ist, dass die Ärzte die Veränderung der Leitlinien zur Behandlung von Kindern
mit klassischen Intersex-Diagnosen so verarbeitet haben, dass sie die Diagnosen
verändert haben und die Operationen weiterhin durchführen. Bis zur
Überarbeitung der medizinischen Behandlungsleitlinien für kosmetische
Genitaloperationen an intergeschlechtlichen Kindern rieten diese bei „Störungen
der sexuellen Differenzierung“ zu einer operativen „Korrektur“ eines
„uneindeutigen“ Genitals.
Die
Anpassung an das als (für Babys!) normal empfundene Aussehen der
Geschlechtsteile sollte idealerweise innerhalb der ersten sechs Lebensmonate
erfolgen. Dass die Kinder nicht gefragt wurden, versteht sich von selbst. Viele
Ärzte und Eltern sind weiterhin überzeugt, dass eine „geschlechtsangleichende“
Operation das Kind vor gesellschaftlicher Diskriminierung, Spott und
zudringlichen Fragen bewahren wird, also dem „Kindeswohl“ dient. Die invasiven
und irreversiblen Eingriffe können aber schwere Folgen für das geistige und
körperliche Wohlergehen der Kinder haben und müssen daher als Verletzung des
Menschenrechts auf körperliche Unversehrtheit gewertet werden.
Die Studie
wurde vom Bundesfamilienministerium gefördert, das allerdings nicht die daraus
notwendigen Schlüsse ziehen will. Der Ende Oktober veröffentlichte
Zwischenbericht des Ministeriums zur Situation von inter- und transsexuellen
Menschen geht auf nur sehr wenige Forderungen der Interessensvertretungen
intergeschlechtlicher Menschen ein. Die Stärkung nicht diskriminierender Beratung,
auf die das Ministerium fokussiert, ist notwendig, aber keineswegs hinreichend.
Da diese Operationen Menschenrechtsverletzungen darstellen, kann es nicht den
Eltern überlassen werden, sie durchzuführen oder nicht.
Damit jetzt
schon Betroffene nachvollziehen können, was mit ihren Körpern gemacht wurde,
müssen so schnell wie möglich die Aufbewahrungsfristen für die Krankenakten
über die jetzigen zehn Jahre hinaus verlängert und der Beginn der
Verjährungsfristen auf das Erreichen der Volljährigkeit festgesetzt werden.
Dafür zu sorgen, dass diese menschenrechtsverletzenden Eingriffe beendet
werden, erfordert mehr als Beratung und das Vertrauen auf die Selbstregelung
der Ärzteschaft – gerade wenn man die Beweise präsentiert bekommen hat, dass
letztere unter anderem Label Business als usual machen.
Ein
eindeutiges Verbot von kosmetischen Genitaloperationen wäre ein
gesellschaftliches Signal, dass das Kindeswohl eben darin besteht, ein Kind so
sein zu lassen, wie es ist.
Quell-Text: http://www.taz.de/!5361693/
Rosa, hellblau – nichts?
Der Bundesgerichtshof kennt nur zwei
Geschlechter. Das bleibt weit hinter humanistischen Ansprüchen und
wissenschaftlichen Empfehlungen zurück.
Im
Klamottengeschäft. In der Schwimmbad-Umkleide. Beim Flug-Buchen. Immer wieder
stellt sie sich, die Frage: Bist du Mann oder Frau? Eine Frage, die Schätzungen
zufolge etwa 80.000 Menschen in Deutschland nicht beantworten können. Sie sind
intersexuell, ihre Körper weisen Merkmale beider Geschlechter auf.
Am
Donnerstag entschied der Bundesgerichtshof (BGH), der Eintrag „inter“ oder
„divers“ im Geburtenregister sei nicht zulässig. In der Begründung hieß es, das
Familienrecht gehe von einem zweipoligen Geschlechtersystem mit Mann und Frau
aus. Das mag so sein – aber das Familienrecht liegt damit falsch. Die
Wissenschaft geht von 4.000 Varianten geschlechtlicher Differenzierung aus. Die
Botschaft, die Gesetzgeber und BGH dadurch an intersexuelle Menschen senden:
Ihr habt in dieser Gesellschaft keinen Platz.
Daran ändert
nicht, dass es seit 2013 durchaus eine dritte Option gibt. Seitdem ist es
möglich, das Geschlecht gar nicht im Personenstandsregister zu verzeichnen. Für
Intersexuelle bedeutet das: Mann, Frau – oder eben gar nichts. Aber 80.000 Menschen
sind nicht gar nichts, und schon gar nicht sind sie falsch so, wie sie sind.
Sie sind Menschen, die irgendwo zwischen den von uns festgelegten Kategorien
„männlich“ und „weiblich“ stehen.
2012 empfahl
der Ethikrat mit Blick auf das Persönlichkeitsrecht, dass „bei Personen, deren
Geschlecht nicht eindeutig feststellbar ist, neben der Eintragung als
‚weiblich‘ oder ‚männlich‘ auch ‚anderes‘ gewählt werden kann.“ Und es geht um
mehr als nur die Anerkennung auf dem Papier.
Bis in die
2000er Jahre hinein wurden etwa 90 Prozent der Intersexuellen operiert, also an
eines der beiden Normgeschlechter angepasst. So, wie ein Mensch auf die Welt
kommt, darf er offenbar nicht sein – es sei denn, er entspricht dem
gesellschaftlichen Standard. Der Ethikrat empfahl 2012 übrigens, zu prüfen, ob
eine „Eintragung des Geschlechts im Personenstandsregister überhaupt noch
notwendig ist.“
Intersexuelle
bei Olympia
Angst vor dem dritten Geschlecht
Die Läuferinnen Caster Semenya und Dutee
Chand werden in Rio starten. Aber die Anfeindungen sind so stark wie nie zuvor.
Paula
Radcliffe, die große britische Läuferin, sorgt sich um den Ruf der
Leichtathletik. Sie hat Angst, die Chancengleichheit könnte verloren gehen auf
der Tartanbahn, denn in Rio de Janeiro wird es keine Geschlechtstests mehr
geben. Es ist auch nicht mehr von Belang, wieviel vom männlichen Sexualhormon
Testosteron im Körper einer Athletin zirkuliert.
Für Paula
Radcliffe sind das verstörende Aussichten auf die Olympischen Sommerspiele.
„Wenn wir davon ausgehen müssen, dass niemand anderes als Caster Semenya den
800-Meter-Lauf gewinnt, dann hat das nichts mehr mit Sport zu tun“, hat sie der
Daily Mail gesagt.
Radcliffe
hält den Marathon-Weltrekord, sie ist die Strecke von 42,195 Kilometern in 2
Stunden 15 Minuten und 25 Sekunden gerannt. In den Sozialen Netzwerken wurde
Radcliffe nach Veröffentlichung des Zeitungsartikels heftig angegangen, aber
wie die 42-Jährige selbst sagt: Der Fall ist kompliziert, verdammt kompliziert.
Und Radcliffe ist bestimmt keine Dumme, sie spricht fließend Deutsch und
Französisch, und ihr Studium der Europawissenschaften schloss Radcliffe mit
Auszeichnung ab.
Abweichungen,
Zuschreibungen
Es geht um
die Frage, wann eine Frau eine Frau ist, und darum, ob nicht schon diese Frage
unsinnig ist. Es geht um Hormone, Chromosomen, genetische Abweichungen,
Selbstbilder und Zuschreibungen, letztlich um eine kleine Welt der
Vielgestaltigkeit inmitten einer großen Welt der vermeintlich klaren
Verhältnisse. Jeder Schüler weiß irgendwann, dass Menschen 46 Chromosomen
haben, bei Frauen sind zwei davon X-Chromosomen, Männer haben dagegen ein X-
und ein Y-Chromosom. Was aber ist mit Menschen, die drei X-Chromosomen haben
oder nur ein X-Chromosom ohne das Y? All das gibt es.
Aber es wird
noch verwirrender: Wie geht der von männlichen Funktionären dominierte
Leistungssport mit seltenen körperlichen Phänomenen um, zum Beispiel mit dem
sogenannten Androgen-Rezeptor-Defekt, bei dem ein Fötus mit XY-Chromosomen
Hoden entwickelt, die aber meist im Körperinneren versteckt sind. Weil die
Rezeptoren für Testosteron fehlen, entwickelt das Kind ein „weibliches“
Genital.
Und was ist,
wenn ein Swyer-Syndrom diagnostiziert wurde? Der Chromosomensatz (XY) ist
männlich, aber aufgrund des Fehlens eines bestimmten Gens – SRY heißt es –
wurden ein Uterus und eine Vagina ausgebildet.
Genital und
Leichtathletik
Und wie
sollte der Internationale Leichtathletikverband IAAF mit Menschen umgehen, die
unter einem 5-Alpha-Reduktase-Mangel, nun ja, leiden? Bei ihnen entwickelt der
Körper erst ab der Pubertät eine ausreichende Menge an einem Hormon,
Dihydrotestosteron genannt, um ein männliches Genital auszubilden und sich zum
Mann zu entwickeln.
Puh. Ganz
schön knifflig.
Caster
Semenya kommt aus einer ärmlichen Gegend im Nordosten von Südafrika. Sie wurde
in einem Nest namens Ga-Masehlong geboren, trainierte im Moletjie Athletic
Club. Ihr Trainer Phineas Sako hat einem Journalisten des New Yorker einmal in
den Block diktiert: „Ich habe sie immer mit den Jungs trainieren lassen, denn
für die Mädchen war sie zu stark. Sie hat wie ein Junge ausgesehen, aber als
ihr Trainer würde ich sagen: Sie ist eine Frau.“ Semenya ging später aufs
College nach Pretoria. Sie rannte. Sie rannte vor allem immer schneller.
Im Jahr 2008
bei den Commonwealth-Jugendspielen im indischen Pune sprintete sie die zwei
Stadionrunden in 2:04 Minuten. Dann geschah etwas Unglaubliches. Bei der
Afrika-Leichtathletikmeisterschaft der Junioren verbesserte sie ihre
800-Meter-Zeit um über sieben Sekunden, auf 1:56,72 Minuten. Südafrikanischer
Rekord. Sie hatte die Bestleistung der legendären Barfußläuferin Zola Budd
unterboten. Und so weit weg vom schier unglaublichen Weltrekord der
tschechischen Muskelmaschine Jarmila Kratochvílová war sie auch nicht mehr. Nur
noch gut drei Sekunden.
Gerüchte um
Caster Semenya
Das Rumoren
begann. Gerüchte machten die Runde. Wer ist diese Caster Semenya? Andere
fragten: Was ist diese Caster Semenya? Funktionäre versuchten ein Phänomen zu
beherrschen, das nicht zu beherrschen ist.
Der
Leichtathletikverband von Südafrika schickte sie zu einer Untersuchung, als
Leistungstest getarnt. Leonard Chuene, der damalige Präsident des
südafrikanischen Leichtathletikverbandes, ließ sie, obwohl die Tests nach
Aussage des Verbandsarztes „nicht gut“ ausgefallen waren, zur Weltmeisterschaft
nach Berlin fahren. Semenya zeigte 2009 ihr Können erstmals vor einer
Weltöffentlichkeit. Und die war gnadenlos zu ihr.
Schon nach
ihrem Halbfinallauf wurde sie von einem Fernsehreporter attackiert: „Ich habe
gehört, sie sind ein Mann!?“ Semenya antwortete tapfer: „Ich gebe einen Scheiß
darauf.“ Danach musste sie wieder die Hosen zum Test runterlassen, auf Geheiß
der IAAF, des Weltverbandes.
Fleischbeschau,
Blutuntersuchung, Hormonstatus, Ultraschall, das ganze Programm. Ihre
Konkurrentin, die Italienerin Elisa Cusma, erregte sich: „Für mich ist sie
keine Frau, sie ist ein Mann.“ Semenya gewann trotz aller Verdächtigungen und
Anfeindungen das Finale von Berlin. Sie rannte so schnell wie noch nie: 1:55,45
Minuten. Da war ihr schon klar, dass sie den Geschlechtstest der IAAF nicht
bestanden hatte.
Spielball
von Interessen
Die Athletin
wurde zum Spielball von Interessen, vor allem wurde das Private beschämend
öffentlich. In ihrer Heimat wurde sie vom African National Congress (ANC) zwar
als Heldin gefeiert und weltweit auch von Genderaktivistinnen, aber in der
Leichtathletikszene galt sie als „Mannweib“, das sich einen unlauteren Vorteil
verschafft hat. Semenya verkroch sich, kämpfte gegen Depressionen und
Selbstzweifel. Der internationale Verband schuf in seiner Hilflosigkeit im
Umgang mit Ambiguität eine Regel, dabei hatten sich schon alle bis dahin
geltenden Regeln als unbrauchbar erwiesen – ob nun in den Schlüpfer geschaut
wurde oder ab den 70er-Jahren aufwendige Chromosomentests veranlasst wurden.
Eindeutig
waren die Fälle nie, ziemlich sicher war allerdings, dass Sportlerinnen, die
das unwürdige Examen nicht bestanden hatten, in existenzielle Nöte gerieten –
wie die Niederländerin Foekje Dillema, die sich, als sie 1950 von ihrem
nationalen Verband mit einem Startverbot belegt wurde, in ihrer friesischen
Heimat verschanzte; es heißt, sie habe ein Jahr lang ihr Haus nicht verlassen.
Oder die Inderin Santhi Soundarajan, auch sie eine 800-Meter-Läuferin. 2006
wurde sie gesperrt.
„Ich werde
behandelt wie eine Aussätzige. Ich traue mich nicht mehr aus dem Haus, und ich
werde von meiner eigenen Verwandtschaft gemieden“, sagte sie nach der Sperre.
Ähnlich erging es der spanischen Hürdenläuferin Maria José Martínez-Patiño, die
genetisch XY ist, aber unempfindlich auf Testosteron reagiert. Auch sie wurde
aussortiert. Und als sie trotz Warnungen bei einem nationalen Wettbewerb 1986
wieder an den Start ging, wurde sie in der spanischen Presse denunziert. Sie
verlor ihr Stipendium – und ihren Verlobten.
Im Fall von
Caster Semenya sollte nun der Testosterongehalt im Blut entscheiden, ob sie
künftig starten darf. Der allgemein gültige Grenzwert wurde im April 2011 bei
10 Nanomol pro Liter Blut festgelegt.
Das ist eine
Schwelle, die Frauen gemeinhin nicht überschreiten. Das tun nur gedopte oder
intersexuelle Athletinnen. Frauen produzieren zwischen 0,2 und 3 Nanomol pro
Liter an Testosteron, Männer zwischen 8 und 35.
Hilfe aus
Indien
Wer wie
Caster Semenya erhöhte Testosteronwerte hat, sollte sich auf Empfehlung der
IAAF medikamentös behandeln lassen. Sogar ein invasiver chirurgischer Eingriff
wurde in Betracht gezogen. Doch dann bekam Caster Semenya unerwartet Hilfe aus
Indien.
Dutee Chand
ist eine Sprinterin, auch sie kommt aus ärmlichen Verhältnissen. Sie wurde 1996
im Bundesstaat Odisha geboren, in Gopalpur, im Osten Indiens. Mit elf nahm sie
an ersten Wettkämpfen teil.
Weil sie
Talent hatte, wurde Chand vom National Institute of Sports (NIS) in Patiala
aufgenommen. Das liegt im Norden des Landes und ist über 1.000 Kilometer von
ihrer Heimat entfernt. Dort lief es gut für die kleine, schnellkräftige
Sprinterin. 2013 gewann sie die Bronzemedaille bei den Asienmeisterschaften
über 200 Meter (23,81 Sekunden). Bei den Junioren-Leichtathletikmeisterschaften
von Asien, die 2014 in Taipei stattfanden, gewann Chand zwei Goldmedaillen,
über 100 Meter und mit der 4x400-Meter-Staffel.
Doch je
besser sie wurde, desto größer wurde auch das Geraune in der Szene der
Leichtathleten. Da stimme etwas nicht mit der Inderin, hieß es. Noch im Juni
2014 reagierte der indische Leichtathletikverband auf das Gerede. Wie Caster
Semenya musste auch Dutee Chand zu einem „Leistungstest“. Ärzte untersuchten
sie. Ihr wurde nicht gesagt, um was es sich wirklich handelte. Sie suchten nach
dem Mann in der Frau.
„Schande
gebracht“
In einem
Schreiben des indischen Leichtathletikverbandes an das Sportministerium vom 30.
Juni hieß es, dass „in der Vergangenheit schon genug solcher Fälle von
weiblicher Hyperandrogynie (Testosteron-Überschuss) Schande über den guten
Namen des indischen Sports“ gebracht hätten. Also beschloss man, die Athletin
lieber nicht zur Junioren-WM und zu den Commonwealth-Spielen zu schicken.
Diagnose: zu viele männliche Sexualhormone im Blut. Therapie: Medikamente.
Doch Dutee
Chand wollte nichts verändern an ihrem Körper, sie wollte keine Tabletten schlucken.
Unterstützt von der indischen Frauenrechtlerin und Sportsoziologin Payoshni
Mitra zog sie vor das internationale Sportgericht CAS in Lausanne. „Ärzte
denken beim Thema Intersexualität immer nur an Medizin, aber es ist ein
soziales Phänomen“, sagte Mitra. „Wenn die IAAF und das Internationale
Olympische Komitee der Meinung sind, Athletinnen mit Hyperandrogynie sollten
Hormone dagegen nehmen, warum empfehlen sie dann nicht Usain Bolt, seine
überlangen Beine ein Stück kürzer zu machen, damit er keinen unfairen Vorteil
mehr hat?“ Flankiert wurde das von einer Petition im Netz – „Let Dutee run!“
Eine Unterstützerin schrieb: „Gender-Tests kriminalisieren starke,
kraftstrotzende Frauen.“
Vor dem CAS
ging es darum, ob der Testosterongehalt im Blut wirklich der beste Parameter
ist, um Männer und Frauen in ihrer Leistung zu unterscheiden – und um die
Frage, ob körpereigenes oder von außen zugeführtes Testosteron die gleiche
Wirkung hat. Unzweifelhaft macht ein Plus an Testosteron Männer muskulöser,
schneller. Es verändert den Körperbau. Der Vorteil liegt bei etwa zehn Prozent
mehr Leistung.
Training und
Erschöpfung
Aber die
Partei Chands präsentierte Untersuchungsergebnisse, die die Testosteronthese
zumindest leicht ins Wanken brachten. Wenn männliche Athleten etwa vom Training
erschöpft sind, kann deren Testosteronwert in „weibliche“ Bereiche sinken.
Außerdem sei der „weibliche“ Schwankungsbereich erheblich größer. Gerade
Leistungssportlerinnen könnten in die Nähe „männlicher“ Werte kommen. Zudem
verhalte sich das körpereigene Testosteron ganz anders als das etwa zu
Dopingzwecken zugeführte – eine heftig umstrittene These.
Auch Paula
Radcliffe äußerte sich vor dem CAS als Expertin – für die Gegenseite, also die
IAAF. Sie ist seit 2009 Athletenvertreterin des internationalen
Leichtathletikverbands und hat 2013 im IOC an der Überarbeitung der
Testosteron-Regel mitgearbeitet. Sie habe ernste Bedenken hinsichtlich der
Fairness, wenn sie selbst antreten müsste gegen Athletinnen, die ein männliches
Testosteron-Level haben, sagte die Britin vor den CAS-Richtern. „Erhöhte Werte
machen den Wettkampf viel ungleicher als Talent oder Hingabe.“
Der CAS
sprach am 24. Juli 2015 sein Urteil (2014/A/3759): Das Startverbot von Dutee
Chand bleibt teilweise bestehen, aber die Testosteron-Regel der IAAF wird für
die Dauer von zwei Jahren ausgesetzt. In dieser Zeit muss der Verband bessere
Argumente liefern, um die Korrelation von Testosteron und Leistungssteigerung
zu untermauern. Die gute Nachricht für die Sprinterin: Bis zum 24. Juli 2017
darf sie wieder an Wettkämpfen teilnehmen.
Dutee Chand
wird in Rio laufen. Sie hat ihre Bestzeit erheblich verbessert. In diesem Jahr
ist sie die 100 Meter in 11,24 Sekunden schneller denn je gerannt. Auch Caster
Semenya ist in Topform. Neulich blieb die Uhr bei 1:55,33 Minute stehen. Neue
persönliche Bestzeit über 800 Meter. Die Südafrikanerin greift nach Gold, die
Inderin hofft auf eine Bronzemedaille. Paula Radcliffe wird das nicht gefallen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen