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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2017
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diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Häufig werden die Grundrechte
Intersexueller missachtet, da Intersexuelle in den Gesellschaften Europas
weiterhin kaum anerkannt werden.
In ihrer jüngsten Forschungsarbeit stellt
die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) fest, dass sich der
allgemein anerkannte Ansatz, Menschen als entweder männlich oder weiblich
wahrzunehmen, auf Gesetzgebung und Politik auswirkt.
Die in einem neuen Fokuspapier der FRA
vorgestellten Ergebnisse belegen die Notwendigkeit, die Rechtsvorschriften und
Verfahren in der EU daraufhin zu überprüfen, ob sie zu Diskriminierung und
Verletzungen der körperlichen und geistigen Unversehrtheit insbesondere junger
intersexueller Menschen führen können.
„Die Rechte Intersexueller wurden jahrelang nicht
von politischen EntscheidungsträgerInnen und GesetzgeberInnen in der EU zur
Kenntnis genommen“, erklärte der Interimsdirektor der FRA, Constantinos
Manolopoulos. „Die Arbeit der FRA zeigt einige der dringenden
Herausforderungen auf, die angegangen werden müssen, um die nach wie vor
bestehenden diskriminierenden Schranken abzubauen und das durch medizinische
Eingriffe verursachte, unnötige Leid zu lindern.”
Als Intersexuelle werden hier Menschen mit
unterschiedlichen chromosomalen, hormonellen und/oder anatomischen Merkmalen
verstanden, die den medizinischen Definitionen von Mann oder Frau nicht
eindeutig zuzuordnen sind.
Bislang wurden Intersexuelle in der Regel einer
medizinischen Behandlung unterzogen. Allerdings erkennen Institutionen und
Zivilgesellschaft auf EU- und nationaler Ebene zunehmend die grundrechtliche
Dimension dieser Vorgehensweise. Das FRA-Fokuspapier untersucht die Situation
Intersexueller aus der Grundrechtsperspektive und legt den Schwerpunkt auf drei
Themenbereiche.
Registrierung des Geschlechts bei der Geburt: In zahlreichen EU-Mitgliedstaaten verlangt das
Gesetz, dass Geburten eingetragen werden und das Geschlecht des Kindes als
männlich oder weiblich registriert wird. Dies setzt alle an der Registrierung
beteiligten Personen unter Druck, insbesondere Eltern und MedizinerInnen, über
das Geschlecht des Neugeborenen und etwaige medizinische Eingriffe zu
entscheiden. Jedoch ist es in mindestens vier Mitgliedstaaten zulässig,
Neugeborene als geschlechtsneutral zu registrieren, und zwei Länder gestatten
die Ausstellung von Geburtsurkunden, die keine Angabe zum Geschlecht enthalten.
Geschlechtsangaben in Ausweispapieren und Geburtsregistern sollten also auf den
Prüfstand gestellt werden, um Intersexuelle besser zu schützen.
Medizinische Behandlung intersexueller Kinder: In mindestens 21 EU-Mitgliedstaaten werden
intersexuelle Kinder geschlechtszuweisenden Operationen unterzogen. In acht
Mitgliedstaaten müssen die gesetzlichen VertreterInnen des Kindes zustimmen, 18
Länder setzen das Einverständnis der PatientInnen voraus. Die Einbeziehung von
Kindern in derartige Entscheidungen stellt jedoch eine Grauzone dar, da
Faktoren wie beispielsweise das Alter des Kindes bestimmen, ob die Entscheidung
beim Kind oder bei den Eltern liegt. Zudem stellt sich die Frage, wie
vorgegangen wird, wenn sich das intersexuelle Kind und seine Eltern uneinig
sind. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass medizinisch nicht notwendige
Operationen, die ohne das Einverständnis der Betroffenen vorgenommen werden, im
Völkerrecht als inhuman, grausam und erniedrigend gelten. Die Mitgliedstaaten
sollten daher dafür sorgen, dass keine uneinvernehmlichen,
geschlechtszuweisenden medizinischen Behandlungen für Intersexuelle
stattfinden.
Schutz vor Diskriminierung: Die Diskriminierung Intersexueller ist eine
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und nicht der sexuellen Ausrichtung
und/oder der Geschlechtsidentität, da die medizinische Bestimmung des
Geschlechts zur Ungleichbehandlung führt. Da Intersexualität ein breites
Spektrum von Geschlechtsmerkmalen Abdeckt umfasst und es bisher keine
spezifischen Rechtsvorschriften über den Schutz Intersexueller gibt, werden
Diskriminierungsfälle vermutlich selbst innerhalb ein- und desselben
Rechtssystems sehr unterschiedlich angegangen . JuristInnen und MedizinerInnen
sollten daher auf die Grundrechte intersexueller Menschen, insbesondere
intersexueller Kinder, aufmerksam gemacht werden.
Das Fokuspapier basiert auf den Ergebnissen der
dritten Aktualisierung des rechtsvergleichenden FRA-Berichts über Homophobie,
Transphobie und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und der
Geschlechtsidentität, der nun auch Intersexualität miteinbezieht. Die
Aktualisierung der rechtsvergleichenden Analyse beruht auf Daten, die bis Mitte
2014 in allen EU-Mitgliedstaaten erhoben wurden, und soll im Lauf dieses Jahres
veröffentlicht werden.
Das Fokuspapier zur grundrechtlichen Situation
Intersexueller ist auf Englisch verfügbar unter: The fundamental
rights situation of intersex people.
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