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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2017
Bitte kopiert den Link und Gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Prenatal
search to ultimately take first all the dignity of the infant, then leave it to
him alone in the social society!
Shame or not?
Vorgeburtliche Fahndung um
letztendlich dann erstens dem Säugling jegliche Würde zu nehmen, dann Ihn sich
alleine zu überlassen in der Gesellschaft!
Schande oder nicht?
Die gefährlichen Intersex-Gentests
Fast alle Variationen der
Intersexualität können inzwischen per Gentests erkannt werden. Dagegen gibt es
Proteste: Diese Gentests würden Menschen entwerten - und können zur Abtreibung
"uneindeutiger" Embryos führen.
Der
US-Gentestanbieter Gene DX ist spezialisiert auf seltene genetische
Erkrankungen. Neben zahlreichen Tests, die über Haut-, Skelett, Stoffwechsel-
und Immunkrankheiten Auskunft geben sollen, finden interessierte Kunden auch
Tests für so genannte Sexualdifferenzierungsstörungen (beziehungsweise
Disorders of Sexual Development, DSD). Mit diesem Begriff belegt die Medizin
Menschen, wenn ihr Karyotyp, ihre Genitalien oder ihre Sexualhormone nicht den
geschlechtlichen Normvorstellungen entsprechen - eine defizitorientierte und pathologisierende
Sichtweise, gegen die sich die Betroffenen vehement verwahren.
14
verschiedene Gentests
Insgesamt 14
Formen „uneindeutiger“ Geschlechtszugehörigkeit können mit Tests von GeneDX
diagnostiziert werden: "Chromosomenanomalien", genetisch bedingte
„Hormonstörungen“ oder "Uneindeutigkeiten" der Geschlechtsorgane.
GeneDX ist allerdings nicht der einzige Anbieter solcher Inter*-Gentests;
verschiedene Firmen nehmen über das Internet vergleichbare Tests in Auftrag.
Einige Tests sind nur zur Absicherung einer bereits erfolgten Diagnose oder zur
Abklärung einer so genannten Anlageträgerschaft bei Erwachsenen mit familiärer
Vorgeschichte geeignet. Etwa die Hälfte der Tests wird aber auch beim
Ungeborenen, also als Pränataltest angeboten.
Vorgeburtliche
Fahndung
Technisch
sind vorgeburtliche Gentests inzwischen für fast alle der häufigeren
Intersex-Variationen möglich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit,
Inter*-Gentests auch in der Präimplantationsdiagnostik einzusetzen. Wie stark solche
Angebote genutzt werden, ist allerdings schwer einzuschätzen, da zuverlässige
Angaben auf Firmenwebseiten, auf denen für die jeweiligen Angebote ja geworben
wird, in der Regel nicht zu finden sind.
Eingesetzt
werden pränatale Inter*-Gentests vorwiegend dann, wenn „Verdachtsmomente“
aufgrund einer „familiären Vorbelastung“ bestehen; denn zumindest derzeit ist
für viele der genetischen Dispositionen die Durchführung einer
Fruchtwasserpunktion Voraussetzung. Das bedeutet, dass die Tests erst ab der 13.
Schwangerschaftswoche durchgeführt werden und, so die Befürchtung von Ulrike
Klöppel vom Beirat der Internationalen Vereinigung Intergeschlechtlicher
Menschen (IVIM), „im Falle eines positiven Befundes zu Spätabbrüchen führen
können“.
Informationen aus
der Blutprobe der Mutter
Für einige
Intersex-Dispositionen sind inzwischen allerdings auch Tests erhältlich, bei
denen die genetischen Informationen aus einer Blut- oder Urinprobe der Mutter
gewonnen werden: Die 2012 auch hierzulande eingeführten pränatalen Bluttests
diagnostizieren neben so genannten Chromosomenanomalien auch das zur
Intergeschlechtlichkeit zählende Klinefelter-, das Turner-, das Triple X- und
das XYY-Syndrom. Die als „nicht-invasiv“ beworbenen Tests können bereits in der
neunten Schwangerschaftswoche eingesetzt werden, also noch innerhalb der Frist,
in der ein Schwangerschaftsabbruch auch ohne Vorliegen einer medizinischen
Indikation straffrei möglich ist. Derzeit prüft der Gemeinsame Bundesausschuss
die Aufnahme des PraenaTest in die Regelversorgung der gesetzlichen
Krankenkassen.
Die Tests werden
stillschweigend toleriert
In vielen
Ländern stehen vorgeburtliche Gentests zur Bestimmung des Geschlechts in der
Kritik, weil sie zur Selektion von Kindern mit unerwünschtem Geschlecht führen
können. Tests, die eine genetische Veranlagung für geschlechtliche
„Uneindeutigkeit“ diagnostizieren, werden hingegen offensichtlich
stillschweigend toleriert. Dabei geht es wie bei fast allen pränatalen Gentests
auch hier in den allermeisten Fällen keinesfalls um Befunde, die
Handlungsspielräume für lebensrettende medizinische Eingriffe eröffnen würden.
Stattdessen argumentieren die Anbieter mit der „seelischen Vorbereitung der
Eltern“ auf ein physisch möglicherweise „abnormales“ Kind und mit frühen
medikamentösen oder operativen Maßnahmen zur Anpassung an das gesellschaftlich
vorherrschende Körperbild.
Die Annahme: Intergeschlechtliche
Menschen seien "krank"
Unhinterfragte
Annahme hinter solchen Angeboten ist, dass intergeschlechtliche Menschen
„krank“ oder „missgebildet“ und somit „behandlungsbedürftig“ seien. Dabei gehen
nur sehr wenige Formen von Intergeschlechtlichkeit mit gesundheitlichen
Beschwerden einher. Lediglich die Fortpflanzungsfähigkeit ist oft
eingeschränkt.
Intergeschlechtlichkeit,
oder kurz: Inter* bezeichnet im Kern ein soziales Phänomen. Denn ohne das
Vorhandensein einer zweigeschlechtlichen Gesellschaftsordnung gäbe es keine
Klassifizierung als Inter*. „Intergeschlechtlichkeit“, heißt es bei der IVIM,
„ist das, was entsteht, wenn körperlich die willkürlich gesteckten Grenzen
zwischen Männlichkeit und Weiblichkeit überschritten werden.“
Die Folge:
Gewaltsame Anpassungen
Ihrem
subjektiven Erleben zum Trotz wurden Inter*-Menschen von der Gesellschaft oft
als „krank“ oder „missgebildet“ kategorisiert. Die Folge sind nicht nur soziale
Ausgrenzungen, sondern oftmals gewaltsame körperliche Anpassungen, von
chirurgischen Operationen in frühester Kindheit bis hin zur
Dauermedikalisierung.
Dabei gingen
im 19. Jahrhundert führende Wissenschaftler_innen davon aus, dass es einen
kontinuierlichen Übergang der Geschlechter gäbe. Auch empfahlen manche
Ärzt_innen, die medizinischen Eingriffe von der Selbstzuordnung abhängig zu
machen. Diese Vorstöße versandeten jedoch im Zusammenspiel der sich
bestärkenden Interessengeflechte eines erwachenden biopolitischen Staates, der
bis in seine Grundfesten auf der Zweigeschlechter-Norm aufbaute. Besiegelt
wurde diese Norm durch Gerichtsentscheide, die bestimmten, dass nur „männlich“
und „weiblich“ gültige Einträge im Personenstandsregister seien.
Die Genomforschung
nimmt eine ambivalente Rolle ein
Die
juristische Auslöschung der Inter*-Kategorie eröffnete zusammen mit der Zunahme
der Krankenhausgeburten das Interventionsfeld für die medizinische Normierung
und Anpassung intergeschlechtlicher Menschen. Ab 1950 wurden in den USA
systematisch plastische Operationen an intersexuellen Kindern durchgeführt.
Dabei folgten Mediziner der bis heute verbreiteten Theorie, dass durch die
frühzeitige Operation sozialen und seelischen Konflikten vorbeugt werden könne,
weil die Kinder sich mit dem durch die Operation und die Erziehung vorgegebenen
geschlechtlichen Rollenmodell identifizieren würden. Berichte von Betroffenen
zeugen von gegenteiligen Erfahrungen - von Depressionen, Traumatisierungen und
nicht zuletzt körperlichen Schmerzen.
Die
Genomforschung nimmt in diesem von hegemonialen Deutungsansprüchen
durchwachsenen Feld eine ambivalente Rolle ein. Einerseits mussten
Wissenschaftler_innen angesichts der Einführung von Chromosomen-Tests schon in
den 1950er Jahren feststellen, „dass es keine wissenschaftlichen Kriterien für
die Geschlechtszuweisung von intersexuellen Menschen gibt“. Denn die
biologischen Anhaltspunkte - wie die Ausprägung der Geschlechtsorgane, der
Keimdrüsen und des Hormonstatus oder auch die Gene - können bei ein und
demselben Menschen auf unterschiedliche Geschlechtszugehörigkeit hinweisen.
Zudem unterliegen die gesellschaftlichen Kriterien für „weiblich“ oder
„männlich“ sich wandelnden Vorstellungen. Die Ethnologin Claudia Lang stellt
fest, dass die Frage, inwiefern eine bestimmte Diagnose als eine Form von
Intergeschlechtlichkeit einzuordnen ist, von Ärzt_in zu Ärzt_in verschieden
beantwortet und gehandhabt wird.
Die Grenze zwischen den Geschlechtern
verschwimmen weiter
Neue
Genomsequenzierungsmethoden sowie Studien zur embryonalen Entwicklung lassen
die Grenze zwischen den Geschlechtern noch weiter verschwimmen. So stellte sich
heraus, dass bei fast allen Menschen Zellen mit unterschiedlichen Genotypen
vorkommen. Bei solchen Mosaiken haben oft einige der Zellen ein biologisches
Geschlecht, das nicht zum Rest des Körpers passt. Da Mutationen mit steigendem
Alter zunehmen, kann es sogar sein, dass ein Mensch als Erwachsener genetisch
eine andere Geschlechtsprägung aufweist als bei der Geburt. „Es gibt eine
wesentlich größere Vielfalt der Geschlechter als nur das der Männer und das der
Frauen“, folgert der Endokrinologe John Achermann, der an der Universität
London forscht. Dass die biologische Geschlechtsentwicklung ein „Balanceakt“
sei, stellte die Biologin und Genderforscherin Anne Fausto Sterling schon vor
Jahren fest.
Auf der
anderen Seite sehen sich Genetiker_innen seit je her dazu berufen,
(Inter-)Sexualität zu normieren und zu klassifizieren. Das drückt sich zum
Beispiel in der eingangs erwähnten medizinischen Klassifikation der so genannten
Sexualdifferenzierungsstörungen aus, die unter anderem auch die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) verwendet. Geschaffen wird dadurch ein
wachsender Markt scheinbar individualisierter medizinischer
Interventionsmöglichkeiten.
Sexualwissenschaftler
sind skeptisch
Sexualwissenschaftlerin
Michaela Katzer steht Inter*-Gentests denn auch „äußerst skeptisch“ gegenüber.
Zwar sei es wichtig, erwachsenen Menschen auch mittels Diagnosemethoden die
Möglichkeit zu geben, „zu verstehen, wer sie sind, was mit ihnen gemacht wurde
und welche auch medizinischen Handlungsspielräume ihnen zur Verfügung stehen“,
gerade wenn die Informationen aus dem Elternhaus oder der Geburtsklinik fehlen.
So könne für einen Menschen, der „männlicher“ sein möchte, möglicherweise
geklärt werden, ob es sinnvoll ist, Testosteron zu spritzen. Gentests, die im
Sinne der Betroffenen nutzbar gemacht werden, würden aber „viel zu selten“
eingesetzt. Stattdessen, so Katzer, machten Menschen „ihr persönliches
Schicksal von Untersuchungen abhängig, deren Aussagekraft gering ist und die
möglicherweise in einigen Jahren schon wieder veraltet sind“.
Die
Gentests grenzen aus
Doch solange
die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen unterschiedliche geschlechtliche
Identitäten nicht als gleich anerkennen, bergen Gentests vor allem die Gefahr,
Menschen auszugrenzen und zu entwerten. Die Geschichte zeugt von zahlreichen
solcher Erfahrungen, angefangen von intergeschlechtlichen Sportler_innen, denen
nach einem Gentest ihre sportlichen Leistungen aberkannt wurden, bis hin zur
systematischen Abtreibung von weiblichen Föten.
Seit den
1990er Jahren schließen sich intergeschlechtliche Menschen zusammen, um ihre
Interessen zu vertreten und Inter* überhaupt erst einmal sichtbar zu machen.
Ulrike Klöppel weist darauf hin, dass die „Zersplitterung in immer
differenziertere Inter*-Diagnosen“ auch die Gefahr berge, diesen ohnehin
schwierigen Zusammenschluss zu entsolidarisieren.
Entscheidungen,
ohne die Betroffenen zu befragen
Nach wie vor
ist Solidarität und Organisation aber notwendig: Der politische Dialog mit
Inter*-Organisationen ist zwar in der Bundesrepublik - auch auf Druck der
UN-Menschenrechtskommission - aufgenommen worden, immer noch werden jedoch
politische Entscheidungen getroffen, ohne die Betroffenen-Perspektive
ausreichend zu berücksichtigen. Ein Beispiel ist die Änderung des
Personenstandsgesetzes 2013, nach der es möglich ist, einen Geschlechtseintrag
für intergeschlechtliche Kinder zunächst zu unterlassen. Was auf den ersten
Blick wie ein Fortschritt klingt, hat auch Schattenseiten:
Inter*-Organisationen kritisieren die neue Regelung, weil sie Eltern und
Ärzt_innen zusätzlich darin bestärken könne, ein „uneindeutiges“ Kind um jeden
Preis zu vermeiden.
Laut
Aktivistin Ulrike Klöppel ist es daher dringend notwendig, in der
Öffentlichkeit den kritischen Diskurs über Intergeschlechtlichkeit zu fördern.
Solange dies nicht gewährleistet ist, steht zu befürchten, dass insbesondere
vorgeburtliche Gentests eingesetzt werden, um die Geburt von Kindern mit außergewöhnlichen
Geschlechtsmerkmalen zu verhindern.
Der Text ist
zunächst im Gen-ethischen Informationsdienst (Nr. 229, S. 31-33) erschienen,
der kritisch über Entwicklungen in der Gentechnik berichtet.
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