Montag, 31. Juli 2017

Disguised and discriminated from ignorance /// Aus Unwissenheit verstümmelt und diskriminiert


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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2017
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Hey Du hast es und brauchst es, deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch? Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache Ihn Dir den Organspende Ausweis!

Hey you have it and need it, so donating blood, because it is missing in the world!

I had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self  doing Him Get donor card!

Disguised and discriminated from ignorance

Aus Unwissenheit verstümmelt und diskriminiert

Der Umgang mit Intersexuellen mutet mittelalterlich an. Lange Zeit wurde ihnen wie Knetmasse das eine oder andere Geschlecht modelliert - mit zum Teil schweren psychischen und physischen Folgen. Der Deutsche Ethikrat macht auf dieses Problem aufmerksam. Gut, dass er damit zum Hinschauen zwingt.

Eine Schlagzeile vom 27 Februar 2012!

Das der Deutsche Ethikrat auf Probleme aufmerksam macht zu dieser Zeit etwas sehr gutes, jedoch das viel „Größe Problem“ ist genau das sich von 2012 bis Dato kaum etwas verändert hat!

Es klingt nach Behandlungsmethoden aus dem Mittelalter: Ein Mensch wird ohne seine Zustimmung kastriert oder ähnlich folgenschwer an den Genitalien verstümmelt, und keiner regt sich groß drüber auf. Es ist aber eine Behandlung, die in Deutschland bis Ende des 20. Jahrhunderts praktiziert wurde: Ärzte, aber auch Eltern, spielten Gott und entschieden für intersexuelle Kinder, ob sie als Frau oder als Mann erwachsen werden sollten.

Wie Knetmasse wurde Menschen das eine oder das andere Geschlecht modelliert, mit gravierenden Folgen für ihre Psyche und ihre Fortpflanzungsfähigkeit.

Meine Damen und Herren wir schreiben das Jahr 2017, fällt Ihnen etwas auf?

Man kann sich diese Leiden kaum vorstellen, man kann sich überhaupt wenig vorstellen über die "Zwischengeschlechtlichen", über ihr Befinden und ihre Bedürfnisse.

Es gibt ja nicht einmal Zahlen darüber, wie viele sie sind - die Schätzungen reichen von 8000 bis hin zu 120.000.

Umso verdienstvoller ist es, dass sich der Deutsche Ethikrat nun dieser Gruppe angenommen und Empfehlungen für einen besseren Umgang mit denjenigen abgegeben hat, die oft schon allein aus Unwissen diskriminiert werden.

Der Deutsche Ethikrat hat somit seine Aufgabe erfüllt, denn Er gab seine Ergebnisse weiter an die Zuständigen Behörden, was die deutsche Politik wäre, maximaler Repräsentant unsere Kanzlerin frau Merkel!

Hoch anzurechnen ist ihm das aber nicht nur im Sinne der Intersexuellen - die Frage im Zentrum der Debatte betrifft letztlich viel mehr Menschen: Inwieweit dürfen Menschen überhaupt ohne ihre ausdrückliche Zustimmung an den Geschlechtsorganen operiert werden? Dieses Problem stellt sich zum Beispiel auch im Umgang mit geistig Behinderten: Von Rechts wegen können sie gegen ihren Willen, aber mit Zustimmung des Betreuers kastriert oder sterilisiert werden. Das ist noch so ein Bereich, über den die Leute wenig wissen, weil sie wenig drüber wissen wollen. Es ist gut, dass der Ethikrat von Zeit zu Zeit zum Wissen zwingt.

In vielen EU-Ländern werden die Grundrechte von Intersexuellen verletzt. Überall werden schon intersexuelle Säuglinge und Kleinkinder geschlechtszuweisenden Operationen unterzogen. Nur Malta stellt das seit neuestem unter Strafe.

Zu Recht wehren sich Intersexuelle gegen Pathologisierung

Intersexuelle sind Personen mit körperlichen Merkmalen, die gemäß den geltenden medizinischen Definitionen nicht eindeutig als „männlich“ oder als „weiblich“ einzustufen sind. Diese Abweichungen können im Chromosomensatz, bei den Hormonen und oder in der Anatomie auftreten. Oft werden sie bei der Geburt bemerkt oder auch schon vorher, oft aber auch erst während der Pubertät. Die meisten dieser Menschen sind aber gesund, nur ein sehr kleiner Prozentsatz zeigt Merkmale, die sofort behandelt werden müssen, heißt es in dem EU-Papier. Der Begriff Intersexualität bezeichne also viele Variationen körperlicher Merkmale und gerade kein Krankheitsbild. Zu Recht wehrten sich Intersexuelle darum gegen ihre Pathologisierung.

„Viele Grundrechte werden verletzt“!

In vielen EU-Ländern werden Intersexuelle Praktiken unterzogen, die ihre Grundrechte verletzen!
So garantiere Artikel 1 der Grundrechte-Charta der EU, die Würde des Menschen zu schützen.

Artikel 3 gewähre die Unversehrtheit der Person!

Artikel 7 Respekt vor der Privatsphäre und dem Familienleben!

Artikel 9 das Recht, eine Familie zu gründen.

Artikel 24 garantiere Kindern das Recht, ihre Meinungen frei ausdrücken zu dürfen und damit gemäß ihrem Alter berücksichtigt zu werden.

Tatsächlich aber verlangten die meisten Mitgliedsstaaten, dass Säuglinge bei der Geburt als entweder weiblich oder als männlich registriert werden müssen, obwohl dies bei neugeborenen Intersexuellen nicht immer möglich ist.

Ärzte und Eltern würden so gezwungen, zu einem zu frühen Zeitpunkt ohne Berücksichtigung des Kindeswunsches und oft auch ohne psychologische Unterstützung eine folgenreiche Entscheidung zu treffen.

So werde das Recht des Kindes auf physische und geistige Unversehrtheit verletzt.

18 der Mitgliedsstaaten würden im Falle von Intersexualität zwar einen Aufschub bei der Registrierung der Säuglinge als männlich oder weiblich gewähren.

Doch in sechs Staaten, nämlich in Österreich, Belgien, Bulgarien, Frankreich, Luxemburg und der Slowakei beträgt er nur eine Woche. 

Manchmal erlaube der Aufschub es zumindest, medizinisch eine Tendenz zu einem der beiden Geschlechter festzustellen. Doch häufig würden schon an kleinen Kindern medizinische Eingriffe vorgenommen, auch Operationen.

Intersexuelle und ihre Eltern sind in Europa überwiegend von medizinischen Diagnosen abhängig, wenn es um die Zertifizierung des Geschlechts geht, kritisiert das Papier. Über die Häufigkeit medizinischer Eingriffe an intersexuellen Kindern gebe es für Europa keine Statistik. Offenbar seien solche Eingriffe aber schon an Säuglingen und Kleinkindern häufig, mindestens in 21 EU-Ländern würden sie praktiziert, darunter auch Deutschland.

Vielfach gehe es dabei um bloß kosmetische Eingriffe, die medizinisch gar nicht nötig sein, aber zu einer irreversiblen Geschlechtszuweisung und zu Sterilisation führen können.

"Grausam, unmenschlich, entwürdigend", diese welche es Erlebt haben, wie meine Wenigkeit kann es kaum in Worte fassen, was Sie erleben mussten!

Der Sonderberichterstatter der UN für Folter, wonach Gesetze, die erzwungene Operationen zur Geschlechtsanpassung oder unfreiwillige Sterilisierung vorsehen, aufgehoben werden müssen. Gemäß den Menschenrechten würden medizinische Eingriffe jenseits von Notfällen ohne Einwilligung des Patienten als  grausam, unmenschlich und entwürdigend gelten. Die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen der deutschen Länder habe Genitaloperationen an Intersexuellen mit Geschlechtsverstümmelung gleichgesetzt, berichtet der Report.

Die EU-Länder seien gehalten, auf frühe Geschlechtszuweisungen in Geburtsurkunden zu verzichten und keine medizinischen Eingriffe zum Zwecke der geschlechtlichen Vereindeutigung mehr an intersexuellen Menschen ohne deren Zustimmung durchzuführen. Ärzte und Gerichte müssten über die Grundrechte von Intersexuellen besser informiert werden.

Unsere Bundesregierung musste ob Sie wollte oder nicht, im Jahr 2013 ein Gesetz verabschieden!

Ende des verordneten Geschlechts!

Ab dem 1. November muss das Geburtenregister keine Aussage mehr über das Geschlecht eines Neugeborenen treffen. Die Rechte intersexueller Kinder werden damit gestärkt. Sie können später selbst entscheiden, ob sie sich eher als Mann oder Frau fühlen. Auch wenn der Gesetzgeber damit fast ein neues Grundrecht geschaffen hat, gibt es immer noch keine echte Geschlechtsfreiheit!

Jedoch was ist mit diesen Menschen besser gesagt Betroffenen welche nach alten ja fast Mittelalterlichen Maßstäben für den Rest des Lebens gebrandmarkt wurden?

Es sind die Vergessenen, es sind diese welche Abtauchen sich nicht in die Gesellschaft wagen, diese welche jegliche Selbstbestimmung vom Gesetz genommen wurde, was ist mit Ihnen???

Drittes Geschlecht im Ausweis

Bundesregierung kann sich nicht einigen

Kommt ein drittes Geschlecht für amtliche Dokumente?

Berlin - Männlich, weiblich oder keins von beidem: Die Bundesregierung ist uneins, ob es ein drittes Geschlecht für amtliche Dokumente geben soll.

Die zuständige Arbeitsgruppe werde eher nicht vor der Bundestagswahl zu einem Ergebnis kommen, sagte ein Sprecher von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) am Samstag in Berlin.

Die Bundesregierung verzichtet daher auf eine Stellungnahme, die das Bundesverfassungsgericht erbeten hatte.

Wo möglich ist es auch in diesen Fällen eine Gewissensfrage denn anders ist für uns keine Erklärung denkbar!

Zuständig für das sogenannte Personenstandsrecht ist das Innenministerium. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) könne sich eine weitergehende Lösung vorstellen, sagte der Sprecher des Innenministeriums.

Aus Sicht seines sei es schwierig, ein bestimmtes drittes Geschlecht festzulegen, da manche intersexuelle Menschen sich dem männlichen, andere dem weiblichen Geschlecht näher fühlten, ohne sich einer der beiden Kategorien zuzuordnen. Zudem sei es nicht damit getan, ein drittes Geschlecht in den Personalausweis zu schreiben. Viel weitreichendere Fragen stellten sich etwa im Familienrecht.

Intersexuelle kommen zwischen den Geschlechtern zur Welt. Seit 2013 müssen sie sich nicht mehr entscheiden, ob sie in offiziellen Dokumenten als männlich oder weiblich beschrieben werden. Eine eigene Kategorie, etwa „Inter“, gibt es aber nicht.

„Inter“ gibt es nicht? Heißt da es Inter nicht gibt wird nichts weiter getan?

Schon alleine diese Argumentation ist voll von Menschen verachtenden Ausdrücken!

Wir können nur darauf Aufmerksam machen, das hier einiges nicht richtig sein kann, denn weiterhin sind wir Ausgegrenzt, Diskriminiert und werden Tot geschwiegen, da kann man nur sagen „Armes Deutschland“!  

Danke für Ihre Aufmerksamkeit

Nikita Noemi Rothenbächer









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