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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2017
Bitte kopiert den Link und Gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Es ist kaum zu fassen was wirklich
auf der Welt passiert, es herrscht Fremdbestimmung statt Eigenverantwortung!
It is hard to
comprehend what really happens in the world, there is a lack of
self-determination instead of self-responsibility!
Es gibt
viele Fragen, umso mehr gibt es unglaubliche spekulative Antworten was Präsiden
D.Trump betrifft!
Mehr noch
lassen sich gemeinschaftliche Interessen mit anderen Präsidenten dieser Welt
feststellen!
Gewählt vom
Volk, wenn auch fast Unglaublich bemerkt man schnell, nicht der Wähler
entscheidet sondern jeder Wahlkampf ist ein Schmutziges-Geschäft, mit nicht überschaubaren
Auswirkungen.
Als erstes
steht da eine Feststellung, Politik ist schmutzig, kommt man mit Politik und
Diplomatie nicht weiter endstehen die Konflikte besser gesagt fast Kriege.
Ob es nun
Putin oder Erdogan wie der Venezolanische Präsident jetzt auch Trump voll in
der Öffentlichkeit stehen, meist mit negativen Schlagzeilen.
Das ist so
Welt weit, das Volk wird benutzt mit scharmlos falschen Versprechen, man kann
auch sagen, das Volk bildet sich keine eigene subjektive Meinung mehr, man
schwimmt einfach mit, da kann man nichts falsch machen!
Das meine
Damen und Herren führte schon in der Vergangenheit zu Welt-Kriegen, bitte lasst
euch nicht Blenden!
Denn die Welt ist voll davon, und dieses Verschulden genau die Bürger, welche getäuscht und geblendet werden!
SHG und
viele Vereine vertreten bei weitem besser Minderheiten als es die Staatsoberhäupter
tun, das Beispiel hier in Deutschland, ein Koalition-Vertrag ließ keine Ehe für
alle zu noch ein Neues TSG „Transsexuellen-Gesetz“, weiterhin Ignorieren Politiker
fest gesetzte Regulierungen und Beschlüsse welche International gültig sein
sollten. Es werden weiterhin mindestens 1 Intersexuelles Kind operiert, man
könnte sagen Staatlich geförderte Genitalverstümmlung!
Chirurgisch feminisiert oder
maskulinisiert
Kinder, deren Genitalien nicht der Norm
entsprechen, werden weiter kosmetisch operiert– trotz neuer medizinischer
Leitlinien.
Die Anzahl von Kindern, deren Genitalien
kosmetisch operiert werden, ist in Deutschland nicht rückläufig – obwohl die
Zahl dieser Operationen durch verschiedene Revisionen medizinischer Leitlinien
seit 2005 begrenzt werden sollte. Das ist das Ergebnis einer Studie „Zur
Aktualität kosmetischer Operationen, uneindeutiger’ Genitalien im Kindesalter“
der Humboldt-Universität.
Kosmetische
Operationen von Genitalien kleiner Kinder stehen seit Längerem in der Kritik.
Im In- und Ausland haben Organisationen von intersexuellen Menschen die Praxis,
Genitalien von Kindern im Erscheinungsbild oder in ihrer Funktionsweise an die
herrschende männliche oder weibliche Norm anzupassen, als Bevormundung,
Verstümmelung und als Verstoß gegen Menschenrechte angeprangert. Schließlich
führen diese „Korrekturen“ später häufig zu physischen und psychischen
Problemen.
In der
Medizin wuchs das Bewusstsein
Vor etwa
zehn Jahren begann das wachsende Bewusstsein dafür, sich in veränderten
medizinischen Leitlinien niederzuschlagen. So riet etwa die Deutsche
Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin nun zur Zurückhaltung und
zur sorgfältigen „Abwägung unterschiedlicher Optionen“. Der Deutsche Ethikrat
empfahl Ärzten und Eltern im Jahr 2012, sich bei Genitalplastiken im
Kindesalter stark zurückzuhalten und die Eingriffe so lange aufzuschieben, bis
die Betroffenen einwilligen können. Die Bundesärztekammer verfasste 2015 eine
entsprechende Stellungnahme. Und seit 2016 herrscht unter den 173 deutschen
Fachgesellschaften Einigkeit darüber, dass Eingriffe, die nur der Anpassung des
Geschlechts an die herrschende Norm dienen, an Kindern nicht durchzuführen
sind.
"Nur
ein Teil der Operationen sind medizinisch notwendig"
Hingegen
hatten deutsche Fachgesellschaften noch bis ins neue Jahrtausend hinein bei
vermeintlichen „Störungen der sexuellen Differenzierung“ zu einer funktionellen
und „kosmetischen Korrektur“ eines „uneindeutigen“ Genitales vor dem zweiten
Lebensjahr geraten. An dieser überholten Richtlinie orientiert sich ein Teil
der Mediziner aber offenbar weiter, wie die Studie zeigt. Ausgewertet wurden
Daten aus der Krankenhausstatistik über Eingriffe an Kindern zwischen null und
neun Jahren mit einem breiten Spektrum an bei Medizinern als „uneindeutig“
geltenden Geschlechtsorganen. Die Zahl der „feminisierenden und
maskulinisierenden Operationen“ liegt demnach im Jahr 2014 etwa so hoch wie
schon 2005, nämlich bei rund 1700 Eingriffen. „Aber nur ein Teil dieser
Operationen ist medizinisch tatsächlich notwendig“, sagt die Autorin der
Studie, die Geschlechterforscherin Ulrike Klöppel.
Auf wie
viele Eingriffe dies zutrifft, lasse sich jedoch allein anhand der Zahlen nicht
sagen, dafür müsste jeder Einzelfall kritisch geprüft werden. Abgesehen von
diesen schwieriger zu bewertenden Fällen würden jedenfalls zu einem „nicht
unerheblichen Teil“ weiter medizinisch eindeutig nicht notwendige Klitorisoperationen
im frühen Kindesalter durchgeführt sowie Neovaginas oder Penisplastiken
konstruiert: „Das kritisieren reformorientierte Chirurgen, aber gemacht wird es
in deutschen Kliniken trotzdem“, sagt Klöppel.
Varianten
nicht pathologisieren
Gemacht wird
es, weil Eltern und Ärzte den betroffenen Kindern gesellschaftliche
Diskriminierung ersparen wollen. Hingegen werden Kinder, die offen intersexuell
aufwachsen, keineswegs zwangsläufig diskriminiert, wie aus einer
Mütter-Befragung hervorgeht, die im Vorwort der Studie erwähnt wird.
Entscheidend für das Selbstbild des Kindes sei, Varianten nicht zu
pathologisieren und dem Kind zu vermitteln, wertvoll zu sein. Damit sei dem
Kindeswohl weit besser gedient als mit kosmetisch-chirurgischen Maßnahmen. Je
nach Definition leben 8000 bis 120.000 intersexuelle Menschen in Deutschland.
Klöppel
kommt zu dem Schluss, die überarbeiteten medizinischen Leitlinien würden in der
klinischen Praxis „nur lückenhaft umgesetzt“. Ein „transparentes Monitoring“
aller Genitaloperationen an Kindern sei „das Mindeste, wofür die
Bundesregierung Rechnung tragen muss“. Besser noch wäre es, Rechtssicherheit
für intersexuelle Kinder zu schaffen. So ist es für viele Betroffene
problematisch, dass Krankenakten nur zehn Jahre lang aufbewahrt werden müssen.
Und rechtlich beanstanden lassen sich Eingriffe wegen der kurzen
Verjährungsfrist kaum.
Das
Bundesfamilienministerium sieht keinen Bedarf für neue Verbote
Das
Bundesfamilienministerium sieht jedenfalls für neue Verbotsnormen keinen Bedarf,
wie es in seinem Zwischenbericht „Situation von trans- und intersexuellen
Menschen im Fokus“ vom vergangenen Oktober feststellt. Strafrechtlich decke das
Verbot der Genitalverstümmelung und der Straftatbestand Körperverletzung den
Bereich ab. Demnach dürften Eltern überhaupt nur in eine Operation ihres Kindes
einwilligen, wenn eine medizinisch „dringende oder vitale Indikation“ vorliegt.
Operationen, „die lediglich dazu dienen, den Körper weiblicher oder männlicher
oder eindeutiger erscheinen zu lassen“, könnten hingegen ohne die Einwilligung
des Kindes strafbar sein. Die Forderung nach einer speziellen gesetzlichen
Regelung erledige sich damit „teilweise“. Weitere zivilrechtliche Verbote für
Eltern würden nicht auf Verständnis, sondern auf Strafe zielen und seien darum
nicht geeignet.
Klöppel
verweist darauf, dass Menschenrechtsorganisationen die Entwicklungen in
Deutschland mit großem Interesse verfolgen.
Wir fordern
ein gesetzliches Verbot aller nicht eingewilligten, medizinisch nicht
notwendigen
Zwangsbehandlungen
an Menschen mit “atypischen” körperlichen Geschlechtsmerkmalen
sowie die
Durchsetzung aller “Menschenrechte auch für Zwitter!”.
Das andere Geschlecht
Intersexuelle loben, dass der Ethikrat sich mit ihrer
Situation befasst hat. Sie wünschen sich aber, dass sie künftig Ehen mit einem
Mann oder einer Frau eingehen können.
einer
Gesellschaft, die ihre Mitglieder in „männlich“ und „weiblich“ einteilt – sei
es auf dem Pass oder auf den Toiletten – ist kein Platz zwischen den
Geschlechtern vorgesehen. Es gibt aber Menschen, die weder als Frau noch als
Mann geboren werden. Jahrzehntelang war es ärztliche Praxis, solche Kinder
durch Operationen und Hormonbehandlungen möglichst früh einem der beiden
Geschlechter zuzuordnen.
Interessensvertretungen
sprechen von „Genitalverstümmelung“ und weisen auf die psychischen Leiden der
Betroffenen hin, etwa den Fall eines 1965 geborenen Kindes, dessen Genitalien
nicht eindeutig männlich oder weiblich waren. Obwohl das Kind einen männlichen
Chromosomensatz hatte, entschieden sich die Ärzte, aus dem Kind ein Mädchen zu
machen, offenbar ohne die Eltern um ihre Einwilligung zu bitten. „Ich bin weder
Mann, noch Frau, aber vor allem bin ich kein Zwitter mehr“, sagt der Betroffene
heute. Sein Leben lang werde er unter den Folgen dieser „menschenverachtenden
Behandlung“ leiden.
Mit diesem
Schicksal und vielen ähnlichen beschäftigt sich der Deutsche Ethikrat in einer
Stellungnahme zur Situation Intersexueller in Deutschland, die er am Donnerstag
in Berlin der Bundesregierung übergeben hat. Darin fordert das Gremium,
intersexuelle Menschen als „Teil der gesellschaftlichen Vielfalt“ anzuerkennen
und vor „medizinischen Fehlentwicklungen und Diskriminierung“ zu schützen.
Nach
Schätzungen einer Hamburger Forschergruppe leben in Deutschland zwischen 8000
und 10.000 Intersexuelle, die oft auch „Hermaphrodit“ oder „Zwitter“ genannt
werden.
Ihre
körperlichen Geschlechtsmerkmale wie Chromosomen, Hormone, Keimdrüsen und
äußere Geschlechtsorgane sind nicht eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen. Auch
wenn es bereits ein Umdenken bei den Ärzten gegeben habe, würden auch heute
noch „geschlechtszuordnende“ Operationen und Hormontherapien durchgeführt, sagt
das zuständige Mitglied des Ethikrats, Michael Wunder.
In seiner
Stellungnahme kommt der Ethikrat nun zu dem Ergebnis, dass diese
Geschlechtsoperationen ein „Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit
und auf Wahrung der geschlechtlichen und sexuellen Identität“ seien. Die
Entscheidung darüber solle von den Betroffenen selbst getroffen werden, wenn
sie ein entscheidungsfähiges Alter erreicht hätten. Zudem forderte das Gremium
einen Hilfsfonds für Betroffene, die in der Vergangenheit durch ärztliche
Behandlungen „schweres Leid“ erfahren hätten.
Ethikrat
empfiehlt ein drittes Geschlecht im Pass
Auch, dass
Eltern intersexueller Menschen sich für ein Geschlecht ihres Kindes entscheiden
müssen, sei „ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht
und das Recht auf Gleichbehandlung“, heißt es in der Stellungnahme. Daher
empfiehlt der Ethikrat, ein drittes Geschlecht einzuführen. In Zukunft sollen
Betroffene im Personenstandsregister als Geschlecht neben „männlich“ und
„weiblich“ auch „anderes“ angeben können. „Wir wissen, dass dieser Vorschlag
kulturell, gesellschaftlich sehr viele Fragen aufwerfen wird“, sagt Wunder.
Deutschland könne aber international ein Signal für mehr Toleranz senden.
Die
Bundesregierung hatte den Ethikrat im Juni 2010 mit der Stellungnahme
beauftragt, nachdem ein UN-Ausschuss sie dazu aufgefordert hatte, über die
Situation intersexueller Menschen in Deutschland zu berichten. Daraufhin war
das Gremium in einen Dialog mit Betroffenen und Ärzten, Psychologien,
Sozialwissenschaftlern und Juristen getreten. Die Bundesregierung werde die
Vorschläge des Ethikrates „sehr ernst“ nehmen und „sorgfältig prüfen“, sagte
der Staatssekretär des Forschungsministeriums, Georg Schütte.
Nicht gegen
Eingriffe im Kindesalter
Betroffene
kritisierten, dass der Ethikrat sich ausdrücklich nicht gegen Eingriffe im
Kindesalter ausspricht, wenn zwar Abweichungen bestehen, aber ein Geschlecht
eindeutig festgestellt werden kann, beispielsweise im Falle des Adrenogenitalen
Syndroms (AGS). Außerdem wurde die Empfehlung des Ethikrates kritisiert, nur
die eingetragene Lebenspartnerschaft für diejenigen zu öffnen, die sich für den
Eintrag „anderes“ im Personenstandsregister entscheiden, nicht aber die Ehe.
Trotz dieser Kritik wurde die Stellungnahme des Ethikrates insgesamt von
verschiedenen Interessenverbände sehr positiv aufgenommen. „Das ist ein
bedeutender Schritt auf dem Weg intersexuell Geborener zu ihren
Menschenrechten“, sagte Lucie Veith vom Verein „Intersexuelle Menschen“. Vor
allem lobt sie, dass durch die Stellungnahme das „Tabu über dem Leben und
Leiden“ intersexueller Menschen gebrochen worden sei.
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