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und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2017
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vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
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had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
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Eingetragene Lebenspartnerschaft
Ehe für alle: Die Heuchelei der CDU
CDU-Politiker führen die Eingetragene
Lebenspartnerschaft ins Feld, um die Ehe für alle zu bekämpfen. Das ist
unredlich: Das Gesetz, das sie jetzt loben, sabotierte die Union, wo immer es
ging.
Eins vorweg:
Auch Politiker dürfen natürlich ihre Meinung ändern. Merkwürdig wird es aber,
wenn Politiker eine fremde Leistung für eigene Zwecke instrumentalisieren. Das
geschieht gerade in der unionsinternen Debatte um die Ehe für alle. Bis zum 15.
Juli sollen Berlins CDU-Mitglieder darüber abstimmen, ob sie dafür sind, dass
die Ehe für Schwule und Lesben geöffnet wird. Seitdem gibt es fast täglich neue
offene Briefe und Diskussionsbeiträge aus der Union.
Ein
zentrales Argument der Öffnungsgegner innerhalb der Union lautet: Die
gleichgeschlechtliche Ehe sei gar nicht notwendig, schließlich gebe es ja die
Eingetragene Lebenspartnerschaft, mit der Diskriminierungen beseitigt würden.
Das ist erstaunlich: Denn gegen die Öffnung der Ehe bringt die Union nun ein
Gesetz in Stellung, das sie bekämpft hat, wo sie nur konnte. 2001 war es von
Rot-Grün durchgesetzt worden, es war ein Meilenstein in der
Emanzipationsgeschichte – auch wenn die meisten Schwulen und Lesben es heute
als unzureichend empfinden, als Ehe zweiter Klasse.
Wie Diepgen
früher dachte
Beispiel 1:
Berlins Ex-Bürgermeister Eberhard Diepgen wirft in seinem offenen Brief vom 5.
Juli die Frage auf: „Warum schätzt man das deutsche Rechtsinstitut der
Eingetragenen Partnerschaft so gering?“ Es ist derselbe Diepgen, der 2001
ebenjenes „Rechtsinstitut“ noch zu verhindern versucht hatte, und zwar über den
damals unionsgeführten Bundesrat. Laut „Welt“ vom 2. Dezember 2000 war Diepgen
der Meinung, man könne zwar rechtlich einzelne Dinge für gleichgeschlechtliche
Paare verbessern – „aber nicht in Form eines Rechtsinstituts und schon gar
nicht mit Regelungen, die der Ehe gleichgestellt seien“.
Noch
deutlicher drückte Diepgen sich bei einem Chat mit dem Portal „Politik Digital“
1999 aus. Auf die Frage des Users „Krause“ zur CDU und ihrer Haltung bezüglich
der Lebenspartnerschaft sagte er damals: „Der Begriff eingetragene
Lebenspartnerschaft ist zu stark an der Ehe orientiert.“
Was der
JU-Vorsitzende verschweigt
Beispiel 2:
Auch JU-Landeschef Christoph Brzezinski singt gerade ein Hohelied auf die
Lebenspartnerschaft. Er sagt, dass mit dem Gesetz „der deutsche Gesetzgeber vor
14 Jahren die bis dahin bestehende Diskriminierung beendet“ habe. Dass er
scheinbar neutral vom „deutschen Gesetzgeber“ spricht, ist verständlich: CDU
und CSU nämlich setzten damals alle Hebel in Bewegung, um die Eingetragene
Partnerschaft zu vereiteln. In der entscheidenden Debatte 2001 stellte der
CSU-Redner Norbert Geis generell die Legitimität von homosexuellen
Partnerschaften infrage: „Diese Art des Zusammenlebens wird von der
Gesellschaft nicht akzeptiert werden.“
2001 brachte
die Union Erzkonservative in Stellung
Ein Zufall
war es wohl nicht, dass die Union in dieser Debatte die erzkonservativsten
Abgeordneten aufbot, die ihr zur Verfügung standen. So wurde Geis eine
Zwischenfrage von Martin Hohmann gestellt, der dann zwei Jahre später wegen
antisemitischer Ausfälle aus der Union ausgeschlossen wurde: „Können Sie
bestätigen, dass in den Offenbarungsschriften aller drei großen
monotheistischen Religionen ein klares Unwerturteil über Homosexualität als
solche ausgesprochen wird?“ Geis antwortete erwartungsgemäß, das könne er nur
bestätigen: „Genau so ist es: Der Entwurf steht nicht nur zu unserer
Verfassung, sondern auch zu den Prinzipien der drei großen Religionen im
Widerspruch.“
Bei diesen
verbalen Attacken blieb es nicht. Konkret klagten die unionsgeführten Länder
Bayern, Sachsen und Thüringen gegen das Gesetz. Verfassungswidrig war es –
anders als von Geis behauptet – jedoch nicht. Nur: um die Blockade des
Bundesrates zu umgehen, musste die rot-grüne Bundesregierung zu einem
juristischen Kniff greifen. Die Länder sollten selbst festlegen, wo die
Partnerschaften geschlossen werden. SPD-regierte Länder bestimmten dafür das
Standesamt, in unionsgeführten aber waren es oft Kfz-Zulassungsstellen oder
Forstämter. Erst mit dem Regierungswechsel zu Grün-Rot zum Beispiel wurde das
Standesamt in Baden-Württemberg 2012 für Schwule und Lesben zur Regel gemacht.
Keine
einzige Verbesserung ging von CDU und CSU aus
Beispiel 3:
Auch Cornelia Seibeld, familienpolitische Sprecherin der CDU im
Abgeordnetenhaus, lobt – natürlich – die Lebenspartnerschaft: „Seit Jahren
werden Rechte und Pflichten in der Eingetragenen Lebenspartnerschaft denen der
Ehe in Deutschland immer weiter angepasst. Denn natürlich dürfen in einer
freiheitlichen Demokratie Minderheiten nicht diskriminiert werden.“
Was sie
unterschlägt: Keine einzige der Verbesserungen bei der Lebenspartnerschaft ist
auf Betreiben der Union hin erreicht worden, im Gegenteil. CDU und CSU
blockierten bei jeder Gelegenheit. 2011 noch verhinderte die Union eine Gleichstellung
bei der Einkommensteuer. Hier musste erst das Bundesverfassungsgericht einen
weiteren Grundgesetzverstoß feststellen, bis etwas passierte – wie bei fast
jedem Schritt zum Abbau von Diskriminierung. Da SPD, Grüne, Linke und auch die
FDP die Ehe für alle unterstützen, trägt allein die Union die Verantwortung
dafür, wenn Benachteiligungen erst durch Gerichte aufgehoben werden müssen.
Rechtlich
genießen Ehe und Lebenspartnerschaft nicht denselben Schutz
Hinzu kommt:
Rechtlich genießen Ehe und Lebenspartnerschaft nicht denselben Schutz. Falsch
ist deshalb der Satz in dem offenen Brief von 17 Mitgliedern der Berliner
CDU-Fraktion, der die Lebenspartnerschaft feiert: „Eine rechtliche
Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren ist auch ohne eine Öffnung des
Instituts der Ehe möglich.“ Anders als die Ehe stehen die Lebenspartnerschaften
nicht unter verfassungsrechtlichem Schutz – sie könnten also nach politischer
Beliebigkeit wieder abgeschafft werden. Genau das hatte 2002 der damalige Kanzlerkandidat
Edmund Stoiber (CSU) angekündigt, wenngleich er kurz vor der – später
verlorenen – Bundestagswahl zurückruderte.
In
Brandenburg ist die CDU für die Ehe für alle
Das alles
zeigt: Die Union und die Eingetragene Partnerschaft stehen in keinem guten
Verhältnis zueinander. Heuchlerisch ist es, wenn CDU-Politiker nun so tun, als
könne die Lebenspartnerschaft die Ehe ersetzen – wo es ersteres vermutlich bis
heute noch nicht geben würde, regierte die Union allein. Andererseits: Am
Donnerstag zeichnete sich im Landtag von Brandenburg eine Zustimmung der
dortigen CDU-Fraktion für die Eheöffnung ab. Sie bewegt sich also doch, die CDU
– wenn auch noch nicht im „bunten Berlin“ (Brief der 17), sondern in der
Provinz. Aber immerhin.
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