Dienstag, 4. Juli 2017

The loss of faith in this chosen by the people, where strategy such as business, before the suffering of people is posed! /// Der Verlust an Glauben in diese gewählten vom Volk, wo Strategie wie Wirtschaft, vor das Leid von Menschen gestellt wird!


Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2017
Bitte kopiert den Link und Gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Hey Du hast es und brauchst es, deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch? Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache Ihn Dir den Organspende Ausweis!

Hey you have it and need it, so donating blood, because it is missing in the world!

I had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self  doing Him Get donor card!

Der Verlust an Glauben in diese gewählten vom Volk, wo Strategie wie Wirtschaft, vor das Leid von Menschen gestellt wird!

The loss of faith in this chosen by the people, where strategy such as business, before the suffering of people is posed!

Ich Überlegte reiflich ob es die richtigen Worte sind zu den Ereignissen welche ja groß in der Polemik stehen!
Ehe für alle, oder schlicht einfach „Gleichberechtigung“  unter intelligenten Menschen, denn genau das Unterscheidet den Menschen vom Tier!
Jemand sagte einmal, „Wenn Politik und Diplomatie scheitern, bleibt nur der Krieg!
Theoretisch auch wenn Absurd, ist es wahr, ohne Prozentsätze anzuzeigen. Die Ursachen darüber viel faltige, doch bestimmte fallen immer wieder auf, darunter „ Glaube und Religiöse Einflüsse, Wirtschaft und Forschung, Politisches Verständnis“!

Demokratie meine Damen und Herren

 I. Grundlagen

1. Volkssouveränität

Demokratie heißt: „Volksherrschaft“ (griech.), das Volk ist der Träger der Staatsgewalt, es
ist der Souverän d.h.
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (so auch Art. 20 II S. 1 GG)
a) Was bedeutet ein solcher Satz für die Verfassungswirklichkeit, was nützt er dem
Bürger im realen Leben?

Antwort: Das GG sieht in dem Volk den fundamentalen Träger aller staatlichen Gewalt, der
Satz ist ein „Leitgrundsatz“ für das gesamte öffentliche Recht in Deutschland. Was heißt
„Leitgrundsatz“? Leitgrundsatz heißt: Der Staat hat das genannte Prinzip bei jeder seiner
Entscheidungen zu berücksichtigen und in die Abwägung mit einzustellen. Der Satz
beeinflusst sämtliche Sachentscheidungen des Staates

b) Gibt es weitere solche Fundamentalnormen im Grundgesetz?
(1) Art. 1 I GG in dem Wort „unantastbar“ in S. 1 und in S. 2 „Sie zu achten und zu
schützen ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt“
(2) Art. 20 I die BRD ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat
(3) Art. 20a GG Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
(4) Art. 28 I S. 1 GG Die Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des
republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne des GG
entsprechen

c) Wer verhindert, dass dieser „Grundkonsens“ durch Verfassungsänderung außer
Kraft gesetzt wird?
Grundsätzlich kann auch die Verfassung geändert werden, wie sich aus Art. 79 GG eindeutig
ergibt.

Wiss. Mitarbeiterin Bärbel Junk Wintersemester 2008/2009

2
Eine erste Schutzhürde bildet aber schon Art. 79 II GG, danach Bedarf ein solches Gesetz,
welches den Wortlaut der Verfassung eindeutig ändert, der Zustimmung von 2/3 der
Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.

Aber: Eine Änderung des GG ist nicht ohne Einschränkung möglich. Art. 79 III GG sieht
vor: „Eine Änderung des GG, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder
(Bundesstaat), die grundsätzliche Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung oder die in
Art. 1 und 20 GG niedergelegten Grundsätze „berührt“ werden, ist unzulässig.“

e) Was heißt „die die in Art. 1 und 20 GG niedergelegten Grundsätze „berührt“?
Grundsätzlich wäre vorstellbar, dass Grundsätze sehr schnell „berührt“ werden. Das BVerfG
legt aber die Betonung nicht auf das Wort „berührt“ sondern mehr auf das Wort
„Grundsätze“.

Art. 79 III GG ist daher nicht „berührt“, wenn den Belangen im Allgemeinen Rechnung
getragen wird und sie nur für eine Sonderlage aus sachgerechten Gründen modifiziert werden.
 Grund: Der Staat soll flexibel sein, soll nicht durch sehr abstrakte Staatsstrukturprinzipien
in seiner Handlungsfähigkeit erdrückt werden.

2. Das Demokratieprinzip – was ist Demokratie
repräsentative - direkte Demokratie
Demokratie heißt auch: Die Ausübung jeder staatlichen Gewalt bedarf der Legitimation
durch das Volk.

Grund: Das Volk als Souverän kann die Staatsgewalt nicht alleine ausüben, es kann nicht alle
Entscheidungen selbst treffen  Entscheidungsdelegation an den Staat.
Lies: Art. 20 II S. 2 GG „Sie (die Staatsgewalt) wird vom Volk in Wahlen und
Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt
und der Rechtsprechung ausgeübt.“

Frage: Welches sind die besonderen Organe?

- v.a. das Parlament (Gesetzgebungsorgan), der Bundestag
Wiss. Mitarbeiterin Bärbel Junk Wintersemester 2008/2009
3
- die Bundesregierung und die Behörden (Vollziehende Gewalt)
- die Gerichte (Judikative)
 wichtigste Forderung aus Art. 20 II S. 2 ist, dass jedes staatliche Organ in Deutschland
seine Legitimation für das Volk zu handeln, auch auf dieses zurückführen muss.
Wenn dem so ist, warum werden Bundesrichter und Bundesregierung nicht auch vom
Volk gewählt?

Die obersten Bundesgerichte werden gem. Art. 95 II GG durch den Justizminister zusammen
mit dem Richterwahlausschuss besetzt. Dieser besteht zum Teil aus den zuständigen
Ministern, aber auch zur Hälfte aus Mitgliedern, die durch den Bundestag gewählt sind. Die
Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern (Art. 62 GG). Der
Kanzler wird vom Bundestag gewählt (Art. 63 I). Die Minister werden auf Vorschlag des
Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.

 Bundesregierung und Bundesrichter leiten ihre Legitimation letztlich vom Parlament ab.
Dies genügt nach dem BVerfG für den „Zurechnungszusammenhang zwischen Volk und
Herrschaft“. Diese Organe des Staates sind „mittelbar“ demokratisch legitimiert, sie leiten
ihre Herrschaftsgewalt vom Bundestag ab.

Wir haben es hier mal Ausführlich gebracht, denken auch sehr Verständlich?
Auch dieses ist Theorie, tolle Worte unglaubliches Gerechtigkeit und Gleichheit Verständnis, Moral und Ethik alles Vereint in einigen Zeilen und Sätzen, wie angezeigt!
Jedoch die Theorie in die Praxis um zu setzen, ist etwas anders als sprechen schreiben, es müssen Taten folgen!

Demokratie heißt wörtlich "Herrschaft des Volkes". Über die eigene Regierung mitbestimmen, frei die eigene Meinung äußern: in Deutschland sind das relativ junge Errungenschaften.
Demokratien wollen nahezu alle Länder der heutigen Welt sein. Kaum ein politisches Regime bezeichnet sich nicht als demokratisch. Selbst autoritäre Herrschaftssysteme in Asien, Afrika und Lateinamerika berufen sich ebenso auf die Demokratie wie traditionell demokratische Länder der westlichen Welt. Das galt gleichermaßen für die zusammengebrochenen "realsozialistischen" Systeme Mittel- und Osteuropas, die sich als "Volksdemokratie" oder "sozialistische Demokratie" bezeichneten.

Was ist eigentlich Demokratie?


Die deutsche Wiedergabe des griechischen Wortes als "Volksherrschaft" ist nicht sehr aussagekräftig. Das Volk kann Herrschaft auf verschiedene Weise ausüben. In den kleinen überschaubaren Stadtstaaten des antiken Griechenlands kam das Volk, das waren damals die freien Männer, auf dem Marktplatz zusammen und stimmte über die Gesetze ab. In den heutigen Großstaaten ist diese Form direkter Demokratie nicht mehr praktikabel. Das Volk kann in der modernen Massendemokratie die Herrschaft nur mittelbar und indirekt ausüben, indem es sie auf Vertreter (Repräsentanten) überträgt.
Volkssouveränität

Jede staatliche Machtausübung muss durch das Volk legitimiert sein. Die staatlichen Organe müssen entweder, wie die Parlamente, aus Volkswahlen hervorgehen oder, wie die Regierung und die von ihr berufene Verwaltung, von den gewählten Repräsentanten eingesetzt werden. Die Amtsinhaber sind dem Volk bzw. seinen Repräsentanten verantwortlich und können aus ihrem Amt entfernt werden.

Repräsentativsystem

Die Verfassungsgeber haben sich für ein reines Repräsentativsystem entschieden. Das Volk übt die Staatsgewalt nicht direkt aus, sondern überträgt sie durch Wahlen Repräsentanten, den Abgeordneten, die in seinem Auftrag die Entscheidungen im Staat treffen. Die in Art. 20 Abs. 2 genannten Abstimmungen sind nur für den Fall einer Neugliederung der Länder vorgesehen. Einer solchen Neugliederung muss die betroffene Bevölkerung durch Volksentscheid zustimmen.

Dagegen enthalten fast alle Landesverfassungen Bestimmungen über Volksbegehren und Volksentscheide. Die Entscheidung gegen die Aufnahme von Elementen direkter Demokratie in das Grundgesetz wurde durch die negativen Erfahrungen in der Zeit der Weimarer Republik beeinflusst. In den letzten Jahrzehnten wurden immer wieder Forderungen nach einer direkten Beteiligung der Bürger an den politischen Entscheidungen laut. Der Erfolg der Bürgerbewegungen in der ehemaligen DDR gab diesen Forderungen neuen Auftrieb. Die entsprechenden Anträge fanden in der Verfassungskommission von 1992 jedoch nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit.

Mehrheitsprinzip

In einer Demokratie gilt der Grundsatz, dass bei Wahlen und Abstimmungen die Mehrheit entscheidet und dass die Minderheit die Mehrheitsentscheidung anerkennt. Sie hat dafür die Chance, bei künftigen Wahlen und Abstimmungen ihrerseits die Mehrheit zu erringen, und kann erwarten, dass dann ihre Entscheidungen respektiert werden. Das Mehrheitsprinzip ist eine Kompromisslösung. Die Entscheidung der Mehrheit muss nicht "richtig" sein. Das Mehrheitsprinzip gewährleistet aber, dass Konflikte friedlich ausgetragen werden.

Streitbare Demokratie

Die Weimarer Republik hatte es zugelassen, dass ihre Feinde die Demokratie zerstörten. Jede Bestimmung der Weimarer Reichsverfassung konnte mit Zweidrittelmehrheit geändert werden, sogar die Grundrechte konnten außer Kraft gesetzt und die Demokratie beseitigt werden.

Anders als die Weimarer Republik ist die Demokratie des Grundgesetzes nicht nur eine formale Demokratie, sondern eine Wertordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung mit ihren unantastbaren Prinzipien. Das Bundesverfassungsgericht hat das "Bekenntnis zu einer streitbaren Demokratie" im KPD-Urteil des Jahres 1956 so präzisiert:

Das Grundgesetz nimmt "aus dem Pluralismus von Zielen und Werten (...) Grundprinzipien der Staatsgestaltung heraus, die (...) als absolute Werte und unverzichtbare Schutzgüter anerkannt und deshalb entschlossen gegen alle Angriffe verteidigt werden sollen; soweit zum Zwecke dieser Verteidigung Einschränkungen der politischen Betätigungsfreiheit der Gegner erforderlich sind, werden sie in Kauf genommen."

Gefährdungen der Demokratie

Seit mehr als 40 Jahren, zuletzt im Jahr 2009, beantworten drei Viertel der Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik (West) eine Frage des Instituts für Demoskopie, Allensbach – "Glauben Sie, die Demokratie, die wir in der Bundesrepublik haben, ist die beste Staatsform, oder gibt es eine andere, die besser ist?" – positiv: "Die Demokratie ist die beste Staatsform." Die Zahl derer, die eine andere Staatsform vorziehen würden, pendelt zwischen 4 und 18 Prozent. In den neuen Bundesländern hielten 2009 36 Prozent die Demokratie für die beste Staatsform, 24 Prozent glaubten, dass es eine bessere gibt. Die größte Gruppe sind die Unentschiedenen. Eine Umfrage des Polis-Sinus-Instituts im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung im Jahre 2008 mit einer etwas anderen Fragestellung – "Wie gut funktioniert die Demokratie in Deutschland?" – kam zu ähnlichen Ergebnissen. 62 Prozent aller Deutschen sind zufrieden (8 Prozent: funktioniert sehr gut, weitere 54 Prozent: gut). Kritisch waren 37 Prozent (31 Prozent: weniger gut, 6 Prozent: schlecht). In Westdeutschland waren 69 Prozent mit der Demokratie zufrieden, in Ostdeutschland 39 Prozent. Negativ äußerten sich 31 Prozent im Westen und 61 Prozent im Osten.

Es zeigt sich, dass die Zufriedenheit mit der Demokratie weitgehend abhängig ist von der eigenen wirtschaftlichen Lage. Arbeitslose, Hartz-IV-Empfänger und Personen mit niedrigem Haushaltseinkommen sind überproportional kritisch; sie machen das politische System für ihre Lage verantwortlich. Immerhin hält eine große Mehrheit der Deutschen unsere Gesellschaftsordnung für verteidigungswert. 78 Prozent der Deutschen sagen, unsere Gesellschaftsordnung ist es wert, dass man für sie eintritt.

Wir werden daran erinnert, dass die Demokratie in Deutschland nicht ungefährdet ist. Die Demokratie kann in Deutschland nicht, wie in den alten Demokratien des Westens, auf eine ungebrochene Tradition zurückblicken. Die Geschichte der Demokratie in Deutschland war eine Geschichte gescheiterter Versuche. Erst der zweite demokratische Staat ist bisher, trotz aller Schwächen und Mängel, eine Erfolgsgeschichte gewesen. Viele betrachten diese Erfolge als selbstverständlich. Sie erwarten viele Leistungen vom Staat, halten aber selbst Distanz, weil sie meinen, "die da oben machen doch, was sie wollen".

Manche haben ein idealisiertes Bild von einer harmonischen, problemlos funktionierenden Demokratie. Gemessen am Ideal schneidet die Realität schlecht ab. Eine harmonische, konfliktfreie Gesellschaft existiert jedoch nirgendwo. Wenn die Demokratie nicht die ideale Ordnung von Staat und Gesellschaft ist, so ist bisher jedenfalls noch keine bessere erfunden worden. Sie ist die einzige, die ein System von Spielregeln zur Verfügung stellt, in dem Konflikte friedlich ausgetragen, Kompromisse gefunden und Fehler korrigiert werden können.

Jetzt weiß jedoch das Volk mehr über das Verständnis unserer Politiker für die Belange und den Kampf für schlichte einfach „Gleichberechtigung“ und die Blockade mutwillig und Gewissenhaft durchgeführt!

Schlagzeilen wie: Das feige Spiel um die Ehe für alle

CDU und CSU lehnen die Ehe für alle ab, doch der eigentliche Verhinderter heißt SPD: Die verspricht seit Jahren "hundert Prozent Gleichstellung" für Schwule und Lesben, knickt im Bundestag jedoch ein. Ein feiges Spiel.

Bundestagsdebatte
Unions-Politiker verteidigen Diskriminierung am Tag gegen Homophobie

Die Ehe für alle war wieder einmal Thema im Bundestag: Der Widerstand aus der Union wird zwar sichtlich schwächer. Argumente wie die, dass es einen "biologischen Unterschied" zwischen Homo und Hetero gibt, hört man aber immer noch von den Volksvertretern.

HOMOSEXUALITÄT
Bundestag beschließt „Ehe für alle“ – Merkel stimmt dagegen

Die „Ehe für alle“ ist beschlossene Sache: Der Bundestag verabschiedete das umstrittene Gesetz zur Gleichstellung am Freitagmorgen.

In Deutschland gilt künftig die völlige Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe. Eine Mehrheit der Bundestagsabgeordneten stimmte am Freitag für das entsprechende Gesetz. Bei 623 abgegebenen Stimmen votierten 393 Abgeordnete dafür, 226 dagegen. Vier Abgeordnete enthielten sich. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel stimmte gegen das Gesetz.

Von 303 Unionsabgeordneten stimmten 75 für die „Ehe für alle“. SPD, Grüne und Linkspartei votierten jeweils geschlossen dafür.

Wie die einzelnen Abgeordneten abgestimmt haben, lesen Sie hier.

Auch Unionsanhänger mehrheitlich für die Ehe für alle
Die Meinung der Deutschen ist klar: Auch homosexuelle Paare sollen heiraten dürfen. Unterschiede gibt es aber

Eine große Mehrheit der Deutschen ist für die Ehe für alle, über die am Freitag im Bundestag abgestimmt werden soll. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag des Tagesspiegels sind 62 Prozent der Deutschen für die Öffnung der Ehe auch für homosexuelle Paare. 45 Prozent sind "auf jeden Fall für die Ehe für alle", 17 Prozent sind "eher dafür". 14 Prozent sind auf jeden Fall gegen eine Ehe für alle.

Das Bekenntnis zur Ehe für alle ist überfällig - in der Verfassung

Die finale Gleichstellung von Schwulen und Lesben gehört in das Grundgesetz - und zwar nicht nur mit Blick auf das zuständige Gericht.

Was es kostet, beim Verfertigen von Gesetzen die Verfassung zu missachten, ließ sich im Streit um die Kernbrennstoffsteuer beziffern. Sechs Milliarden Euro zahlt der Bund den Energiekonzernen zurück, nachdem das Karlsruher Gericht die Abgabe für unzulässig erklärt hatte. Dem Bund fehlte die Gesetzgebungskompetenz. Warnungen, dass es so kommen musste, gab es genug.

Die gute Nachricht ist, dass es bei der Ehe „für alle“ nur billiger werden kann. Jedoch keineswegs folgenlos. Wenn sich dereinst nach Inkrafttreten des geplanten Gesetzes tausende Homo-Paare das lang erstrebte Jawort der Ehe nach bürgerlichem Recht gegeben oder ihre Lebenspartnerschaft in eine solche gewandelt haben, wäre es eine Zumutung, wenn die Damen und Herren in den roten Roben diesen Vereinigungen wieder die Grundlage entzögen. So kalkuliert auch die parlamentarische Mehrheit, die sich anschickt, der neuen Ehe Form mit einer älteren Bundesratsinitiative zur Geltung zu verhelfen – ohne die vielfach geforderte Änderung des Grundgesetzes.

Wer möchte den Buhmann spielen?

Warum wird nicht klar wie deutlich gesagt, dass Homosexuelle über Jahre von der Politik wegen Machtspielen und angeblichen Glaubensfragen mehr noch aus Strategie ignoriert wurden!

Somit eine Offenbare Volks Diskriminierung vortäuschten,  denn das ist das einzige Fazit!
Schlimmer noch, dass Ihr Politischer Wahlkampf- Schachzug  auf Kosten der schon „geschunden Minderheit“,  der Homosexuellen, eigentlich Geglückt ist keiner spricht über die Meinung der Minderheit, man spricht von „Historisch“!

Historisch sind hier wirklich nur der Missbrauch und die Schädigung über Jahren dieser Minderheit, mit Lug und Betrug!

Eine Minderheit von 7,2 % der Bevölkerung,  Menschen wie Sie und Ich, doch Sie aus der Politik habt Sie immer mit unterschiedlichen Augen betrachtet!

Ich würde sagen sehr Unwürdige Repräsentanten des Volkes!


Nikita Noemi Rothenbächer









Quelltext:











Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Das Menschliche

Und Sie wissen nicht, mit was Sie es zutun haben! Doch diese bekommen euch, ein Fakt!

Heute in den TV- Medien, die Massen - Vergewaltigung einer 15 jährigen Schülerin, angeblich "Gastarbeiter bzw. FLÜCHTLINGE auch Poliz...