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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2017
Bitte kopiert den Link und Gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Der Verlust an Glauben
in diese gewählten vom Volk, wo Strategie wie Wirtschaft, vor das Leid von
Menschen gestellt wird!
The loss of faith in this chosen by the people, where strategy such as
business, before the suffering of people is posed!
Ich Überlegte reiflich ob es die
richtigen Worte sind zu den Ereignissen welche ja groß in der Polemik stehen!
Ehe für alle, oder schlicht einfach „Gleichberechtigung“ unter intelligenten Menschen, denn genau das
Unterscheidet den Menschen vom Tier!
Jemand sagte einmal, „Wenn Politik
und Diplomatie scheitern, bleibt nur der Krieg!
Theoretisch auch wenn Absurd, ist es
wahr, ohne Prozentsätze anzuzeigen. Die Ursachen darüber viel faltige, doch
bestimmte fallen immer wieder auf, darunter „ Glaube und Religiöse Einflüsse,
Wirtschaft und Forschung, Politisches Verständnis“!
Demokratie meine Damen
und Herren
I. Grundlagen
1.
Volkssouveränität
Demokratie heißt: „Volksherrschaft“
(griech.), das Volk ist der Träger der Staatsgewalt, es
ist der Souverän d.h.
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke
aus“ (so auch Art. 20 II S. 1 GG)
a) Was bedeutet ein solcher Satz für
die Verfassungswirklichkeit, was nützt er dem
Bürger im realen Leben?
Antwort: Das GG sieht in dem Volk den
fundamentalen Träger aller staatlichen Gewalt, der
Satz ist ein „Leitgrundsatz“ für das
gesamte öffentliche Recht in Deutschland. Was heißt
„Leitgrundsatz“? Leitgrundsatz heißt:
Der Staat hat das genannte Prinzip bei jeder seiner
Entscheidungen zu berücksichtigen und
in die Abwägung mit einzustellen. Der Satz
beeinflusst sämtliche
Sachentscheidungen des Staates
b) Gibt es weitere solche
Fundamentalnormen im Grundgesetz?
(1) Art. 1 I GG in dem Wort
„unantastbar“ in S. 1 und in S. 2 „Sie zu achten und zu
schützen ist Aufgabe aller
staatlichen Gewalt“
(2) Art. 20 I die BRD ist ein
demokratischer und sozialer Bundesstaat
(3) Art. 20a GG Schutz der
natürlichen Lebensgrundlagen
(4) Art. 28 I S. 1 GG Die Ordnung in
den Ländern muss den Grundsätzen des
republikanischen, demokratischen und
sozialen Rechtsstaates im Sinne des GG
entsprechen
c) Wer verhindert, dass dieser
„Grundkonsens“ durch Verfassungsänderung außer
Kraft gesetzt wird?
Grundsätzlich kann auch die
Verfassung geändert werden, wie sich aus Art. 79 GG eindeutig
ergibt.
Wiss. Mitarbeiterin Bärbel Junk
Wintersemester 2008/2009
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Eine erste Schutzhürde bildet aber
schon Art. 79 II GG, danach Bedarf ein solches Gesetz,
welches den Wortlaut der Verfassung
eindeutig ändert, der Zustimmung von 2/3 der
Mitglieder des Bundestages und zwei
Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
Aber: Eine Änderung des GG ist nicht
ohne Einschränkung möglich. Art. 79 III GG sieht
vor: „Eine Änderung des GG, durch
welche die Gliederung des Bundes in Länder
(Bundesstaat), die grundsätzliche
Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung oder die in
Art. 1 und 20 GG niedergelegten
Grundsätze „berührt“ werden, ist unzulässig.“
e) Was heißt „die die in Art. 1 und
20 GG niedergelegten Grundsätze „berührt“?
Grundsätzlich wäre vorstellbar, dass
Grundsätze sehr schnell „berührt“ werden. Das BVerfG
legt aber die Betonung nicht auf das
Wort „berührt“ sondern mehr auf das Wort
„Grundsätze“.
Art. 79 III GG ist daher nicht
„berührt“, wenn den Belangen im Allgemeinen Rechnung
getragen wird und sie nur für eine
Sonderlage aus sachgerechten Gründen modifiziert werden.
Grund: Der Staat soll flexibel sein, soll
nicht durch sehr abstrakte Staatsstrukturprinzipien
in seiner Handlungsfähigkeit erdrückt
werden.
2. Das Demokratieprinzip – was ist
Demokratie
repräsentative - direkte Demokratie
Demokratie heißt auch: Die Ausübung
jeder staatlichen Gewalt bedarf der Legitimation
durch das Volk.
Grund: Das Volk als Souverän kann die
Staatsgewalt nicht alleine ausüben, es kann nicht alle
Entscheidungen selbst treffen Entscheidungsdelegation an den Staat.
Lies: Art. 20 II S. 2 GG „Sie (die
Staatsgewalt) wird vom Volk in Wahlen und
Abstimmungen und durch besondere
Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt
und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Frage: Welches sind die besonderen Organe?
- v.a. das Parlament
(Gesetzgebungsorgan), der Bundestag
Wiss. Mitarbeiterin Bärbel Junk
Wintersemester 2008/2009
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- die Bundesregierung und die
Behörden (Vollziehende Gewalt)
- die Gerichte (Judikative)
wichtigste Forderung aus Art. 20 II S. 2 ist,
dass jedes staatliche Organ in Deutschland
seine Legitimation für das Volk zu
handeln, auch auf dieses zurückführen muss.
Wenn dem so ist, warum werden
Bundesrichter und Bundesregierung nicht auch vom
Volk gewählt?
Die obersten Bundesgerichte werden
gem. Art. 95 II GG durch den Justizminister zusammen
mit dem Richterwahlausschuss besetzt.
Dieser besteht zum Teil aus den zuständigen
Ministern, aber auch zur Hälfte aus
Mitgliedern, die durch den Bundestag gewählt sind. Die
Bundesregierung besteht aus dem
Bundeskanzler und den Bundesministern (Art. 62 GG). Der
Kanzler wird vom Bundestag gewählt
(Art. 63 I). Die Minister werden auf Vorschlag des
Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten
ernannt und entlassen.
Bundesregierung und Bundesrichter leiten ihre
Legitimation letztlich vom Parlament ab.
Dies genügt nach dem BVerfG für den
„Zurechnungszusammenhang zwischen Volk und
Herrschaft“. Diese Organe des Staates
sind „mittelbar“ demokratisch legitimiert, sie leiten
ihre Herrschaftsgewalt vom Bundestag
ab.
Wir haben es hier mal Ausführlich
gebracht, denken auch sehr Verständlich?
Auch dieses ist Theorie, tolle Worte
unglaubliches Gerechtigkeit und Gleichheit Verständnis, Moral und Ethik alles
Vereint in einigen Zeilen und Sätzen, wie angezeigt!
Jedoch die Theorie in die Praxis um
zu setzen, ist etwas anders als sprechen schreiben, es müssen Taten folgen!
Demokratie heißt wörtlich
"Herrschaft des Volkes". Über die eigene Regierung mitbestimmen, frei
die eigene Meinung äußern: in Deutschland sind das relativ junge
Errungenschaften.
Demokratien wollen nahezu alle Länder
der heutigen Welt sein. Kaum ein politisches Regime bezeichnet sich nicht als
demokratisch. Selbst autoritäre Herrschaftssysteme in Asien, Afrika und
Lateinamerika berufen sich ebenso auf die Demokratie wie traditionell
demokratische Länder der westlichen Welt. Das galt gleichermaßen für die zusammengebrochenen
"realsozialistischen" Systeme Mittel- und Osteuropas, die sich als
"Volksdemokratie" oder "sozialistische Demokratie"
bezeichneten.
Was ist eigentlich Demokratie?
Die deutsche Wiedergabe des
griechischen Wortes als "Volksherrschaft" ist nicht sehr
aussagekräftig. Das Volk kann Herrschaft auf verschiedene Weise ausüben. In den
kleinen überschaubaren Stadtstaaten des antiken Griechenlands kam das Volk, das
waren damals die freien Männer, auf dem Marktplatz zusammen und stimmte über
die Gesetze ab. In den heutigen Großstaaten ist diese Form direkter Demokratie
nicht mehr praktikabel. Das Volk kann in der modernen Massendemokratie die
Herrschaft nur mittelbar und indirekt ausüben, indem es sie auf Vertreter
(Repräsentanten) überträgt.
Volkssouveränität
Jede staatliche Machtausübung muss
durch das Volk legitimiert sein. Die staatlichen Organe müssen entweder, wie
die Parlamente, aus Volkswahlen hervorgehen oder, wie die Regierung und die von
ihr berufene Verwaltung, von den gewählten Repräsentanten eingesetzt werden.
Die Amtsinhaber sind dem Volk bzw. seinen Repräsentanten verantwortlich und
können aus ihrem Amt entfernt werden.
Repräsentativsystem
Die Verfassungsgeber haben sich für
ein reines Repräsentativsystem entschieden. Das Volk übt die Staatsgewalt nicht
direkt aus, sondern überträgt sie durch Wahlen Repräsentanten, den
Abgeordneten, die in seinem Auftrag die Entscheidungen im Staat treffen. Die in
Art. 20 Abs. 2 genannten Abstimmungen sind nur für den Fall einer Neugliederung
der Länder vorgesehen. Einer solchen Neugliederung muss die betroffene
Bevölkerung durch Volksentscheid zustimmen.
Dagegen enthalten fast alle
Landesverfassungen Bestimmungen über Volksbegehren und Volksentscheide. Die
Entscheidung gegen die Aufnahme von Elementen direkter Demokratie in das
Grundgesetz wurde durch die negativen Erfahrungen in der Zeit der Weimarer
Republik beeinflusst. In den letzten Jahrzehnten wurden immer wieder
Forderungen nach einer direkten Beteiligung der Bürger an den politischen
Entscheidungen laut. Der Erfolg der Bürgerbewegungen in der ehemaligen DDR gab
diesen Forderungen neuen Auftrieb. Die entsprechenden Anträge fanden in der
Verfassungskommission von 1992 jedoch nicht die erforderliche
Zweidrittelmehrheit.
Mehrheitsprinzip
In einer Demokratie gilt der
Grundsatz, dass bei Wahlen und Abstimmungen die Mehrheit entscheidet und dass
die Minderheit die Mehrheitsentscheidung anerkennt. Sie hat dafür die Chance,
bei künftigen Wahlen und Abstimmungen ihrerseits die Mehrheit zu erringen, und
kann erwarten, dass dann ihre Entscheidungen respektiert werden. Das
Mehrheitsprinzip ist eine Kompromisslösung. Die Entscheidung der Mehrheit muss
nicht "richtig" sein. Das Mehrheitsprinzip gewährleistet aber, dass
Konflikte friedlich ausgetragen werden.
Streitbare Demokratie
Die Weimarer Republik hatte es
zugelassen, dass ihre Feinde die Demokratie zerstörten. Jede Bestimmung der
Weimarer Reichsverfassung konnte mit Zweidrittelmehrheit geändert werden, sogar
die Grundrechte konnten außer Kraft gesetzt und die Demokratie beseitigt
werden.
Anders als die Weimarer Republik ist
die Demokratie des Grundgesetzes nicht nur eine formale Demokratie, sondern
eine Wertordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung mit ihren
unantastbaren Prinzipien. Das Bundesverfassungsgericht hat das "Bekenntnis
zu einer streitbaren Demokratie" im KPD-Urteil des Jahres 1956 so
präzisiert:
Das Grundgesetz nimmt "aus dem
Pluralismus von Zielen und Werten (...) Grundprinzipien der Staatsgestaltung
heraus, die (...) als absolute Werte und unverzichtbare Schutzgüter anerkannt
und deshalb entschlossen gegen alle Angriffe verteidigt werden sollen; soweit
zum Zwecke dieser Verteidigung Einschränkungen der politischen
Betätigungsfreiheit der Gegner erforderlich sind, werden sie in Kauf
genommen."
Gefährdungen der
Demokratie
Seit mehr als 40
Jahren, zuletzt im Jahr 2009, beantworten drei Viertel der Bürgerinnen und
Bürger der Bundesrepublik (West) eine Frage des Instituts für Demoskopie,
Allensbach – "Glauben Sie, die Demokratie, die wir in der Bundesrepublik
haben, ist die beste Staatsform, oder gibt es eine andere, die besser
ist?" – positiv: "Die Demokratie ist die beste Staatsform." Die
Zahl derer, die eine andere Staatsform vorziehen würden, pendelt zwischen 4 und
18 Prozent. In den neuen Bundesländern hielten 2009 36 Prozent die Demokratie
für die beste Staatsform, 24 Prozent glaubten, dass es eine bessere gibt. Die
größte Gruppe sind die Unentschiedenen. Eine Umfrage des Polis-Sinus-Instituts
im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung im Jahre 2008 mit einer etwas anderen
Fragestellung – "Wie gut funktioniert die Demokratie in Deutschland?"
– kam zu ähnlichen Ergebnissen. 62 Prozent aller Deutschen sind zufrieden (8
Prozent: funktioniert sehr gut, weitere 54 Prozent: gut). Kritisch waren 37
Prozent (31 Prozent: weniger gut, 6 Prozent: schlecht). In Westdeutschland waren
69 Prozent mit der Demokratie zufrieden, in Ostdeutschland 39 Prozent. Negativ
äußerten sich 31 Prozent im Westen und 61 Prozent im Osten.
Es zeigt sich, dass die
Zufriedenheit mit der Demokratie weitgehend abhängig ist von der eigenen
wirtschaftlichen Lage. Arbeitslose, Hartz-IV-Empfänger und Personen mit
niedrigem Haushaltseinkommen sind überproportional kritisch; sie machen das
politische System für ihre Lage verantwortlich. Immerhin hält eine große
Mehrheit der Deutschen unsere Gesellschaftsordnung für verteidigungswert. 78
Prozent der Deutschen sagen, unsere Gesellschaftsordnung ist es wert, dass man
für sie eintritt.
Wir werden daran erinnert,
dass die Demokratie in Deutschland nicht ungefährdet ist. Die Demokratie kann
in Deutschland nicht, wie in den alten Demokratien des Westens, auf eine
ungebrochene Tradition zurückblicken. Die Geschichte der Demokratie in
Deutschland war eine Geschichte gescheiterter Versuche. Erst der zweite
demokratische Staat ist bisher, trotz aller Schwächen und Mängel, eine
Erfolgsgeschichte gewesen. Viele betrachten diese Erfolge als
selbstverständlich. Sie erwarten viele Leistungen vom Staat, halten aber selbst
Distanz, weil sie meinen, "die da oben machen doch, was sie wollen".
Manche haben ein
idealisiertes Bild von einer harmonischen, problemlos funktionierenden
Demokratie. Gemessen am Ideal schneidet die Realität schlecht ab. Eine
harmonische, konfliktfreie Gesellschaft existiert jedoch nirgendwo. Wenn die
Demokratie nicht die ideale Ordnung von Staat und Gesellschaft ist, so ist
bisher jedenfalls noch keine bessere erfunden worden. Sie ist die einzige, die
ein System von Spielregeln zur Verfügung stellt, in dem Konflikte friedlich
ausgetragen, Kompromisse gefunden und Fehler korrigiert werden können.
Jetzt weiß jedoch das Volk mehr über
das Verständnis unserer Politiker für die Belange und den Kampf für schlichte
einfach „Gleichberechtigung“ und die Blockade mutwillig und Gewissenhaft durchgeführt!
Schlagzeilen
wie: Das feige Spiel um die Ehe für alle
CDU und CSU lehnen die Ehe für alle
ab, doch der eigentliche Verhinderter heißt SPD: Die verspricht seit Jahren
"hundert Prozent Gleichstellung" für Schwule und Lesben, knickt im
Bundestag jedoch ein. Ein feiges Spiel.
Bundestagsdebatte
Unions-Politiker
verteidigen Diskriminierung am Tag gegen Homophobie
Die Ehe für alle war wieder einmal
Thema im Bundestag: Der Widerstand aus der Union wird zwar sichtlich schwächer.
Argumente wie die, dass es einen "biologischen Unterschied" zwischen
Homo und Hetero gibt, hört man aber immer noch von den Volksvertretern.
HOMOSEXUALITÄT
Bundestag
beschließt „Ehe für alle“ – Merkel stimmt dagegen
Die „Ehe für
alle“ ist beschlossene Sache: Der Bundestag verabschiedete das umstrittene
Gesetz zur Gleichstellung am Freitagmorgen.
In Deutschland gilt künftig die
völlige Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe. Eine Mehrheit
der Bundestagsabgeordneten stimmte am Freitag für das entsprechende Gesetz. Bei
623 abgegebenen Stimmen votierten 393 Abgeordnete dafür, 226 dagegen. Vier Abgeordnete
enthielten sich. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel stimmte gegen das Gesetz.
Von 303 Unionsabgeordneten stimmten
75 für die „Ehe für alle“. SPD, Grüne und Linkspartei votierten jeweils
geschlossen dafür.
Wie die einzelnen Abgeordneten
abgestimmt haben, lesen Sie hier.
Auch
Unionsanhänger mehrheitlich für die Ehe für alle
Die
Meinung der Deutschen ist klar: Auch homosexuelle Paare sollen heiraten dürfen.
Unterschiede gibt es aber
Eine große Mehrheit der Deutschen ist
für die Ehe für alle, über die am Freitag im Bundestag abgestimmt werden soll.
Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag des
Tagesspiegels sind 62 Prozent der Deutschen für die Öffnung der Ehe auch für
homosexuelle Paare. 45 Prozent sind "auf jeden Fall für die Ehe für
alle", 17 Prozent sind "eher dafür". 14 Prozent sind auf jeden
Fall gegen eine Ehe für alle.
Das
Bekenntnis zur Ehe für alle ist überfällig - in der Verfassung
Die finale Gleichstellung von
Schwulen und Lesben gehört in das Grundgesetz - und zwar nicht nur mit Blick
auf das zuständige Gericht.
Was es kostet, beim Verfertigen von
Gesetzen die Verfassung zu missachten, ließ sich im Streit um die
Kernbrennstoffsteuer beziffern. Sechs Milliarden Euro zahlt der Bund den
Energiekonzernen zurück, nachdem das Karlsruher Gericht die Abgabe für
unzulässig erklärt hatte. Dem Bund fehlte die Gesetzgebungskompetenz.
Warnungen, dass es so kommen musste, gab es genug.
Die gute Nachricht ist, dass es bei
der Ehe „für alle“ nur billiger werden kann. Jedoch keineswegs folgenlos. Wenn
sich dereinst nach Inkrafttreten des geplanten Gesetzes tausende Homo-Paare das
lang erstrebte Jawort der Ehe nach bürgerlichem Recht gegeben oder ihre
Lebenspartnerschaft in eine solche gewandelt haben, wäre es eine Zumutung, wenn
die Damen und Herren in den roten Roben diesen Vereinigungen wieder die
Grundlage entzögen. So kalkuliert auch die parlamentarische Mehrheit, die sich
anschickt, der neuen Ehe Form mit einer älteren Bundesratsinitiative zur
Geltung zu verhelfen – ohne die vielfach geforderte Änderung des Grundgesetzes.
Wer
möchte den Buhmann spielen?
Warum wird nicht klar wie deutlich gesagt, dass Homosexuelle über Jahre
von der Politik wegen Machtspielen und angeblichen Glaubensfragen mehr noch aus
Strategie ignoriert wurden!
Somit eine Offenbare Volks Diskriminierung vortäuschten, denn das ist das einzige Fazit!
Schlimmer noch, dass Ihr Politischer Wahlkampf- Schachzug auf Kosten der schon „geschunden Minderheit“,
der Homosexuellen, eigentlich Geglückt
ist keiner spricht über die Meinung der Minderheit, man spricht von „Historisch“!
Historisch sind hier wirklich nur der Missbrauch und die Schädigung über
Jahren dieser Minderheit, mit Lug und Betrug!
Eine Minderheit von 7,2 % der Bevölkerung, Menschen wie Sie und Ich, doch Sie aus der
Politik habt Sie immer mit unterschiedlichen Augen betrachtet!
Ich würde sagen sehr Unwürdige Repräsentanten des Volkes!
Nikita Noemi Rothenbächer
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