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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2017
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diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
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denn Wissen ist Macht!
Kein Geschlecht bin
ich ja nun auch nicht. Sichtweisen intergeschlechtlicher Menschen und ihrer
Eltern zur Neuregelung des Geschlechtseintrags
Die Durchsetzung der
Menschenrechte für intergeschlechtliche Menschen ist (noch) nicht erreicht
Der Schutz vor Diskriminierung und Gewalt aufgrund des
Geschlechts und der Geschlechtsidentität und das Recht auf Anerkennung der
eigenen Geschlechtlichkeit sind Menschenrechte. Wie diese Rechte in Deutschland
besser verwirklicht werden können, untersuchte das Deutsche Institut für
Menschenrechte im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMFSFJ) mit dem Gutachten „Geschlechtervielfalt im Recht –
Status quo und Entwicklung von Regelungsmodellen zur Anerkennung und zum Schutz
von Geschlechtervielfalt“.
Der Auftrag umfasste auch die Evaluierung der
Anwendungspraxis und Wirkungen der seit 2013 geltenden Regelung im
Personenstandsrecht, wonach bei intergeschlechtlichen Kindern der
Geschlechtseintrag im Personenstand offenbleiben muss
(§ 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz). Dies war die erste Regelung
im Recht der Bundesrepublik, die die Existenz intergeschlechtlicher Menschen
anerkannte – ein erster Schritt, aber bei Weitem nicht ausreichend, wie
unsere Untersuchung zeigt.
Für die Evaluierung erhob das Institut Daten bei Behörden
und bei Berufsgruppen, die mit der Anwendung der Norm erfasst sind, insbesondere
Mediziner_innen und Hebammen sowie Standesbeamt_innen. Zudem führten wir
Interviews mit Eltern intergeschlechtlicher Kinder und intergeschlechtlichen
Personen selbst durch. Mit der vorliegenden Publikation wollen wir deren
Sichtweisen auf den rechtlichen Geschlechtseintrag und dessen Auswirkung auf
ihr Leben, ihre Handlungsspielräume und Entwicklungschancen in den Mittelpunkt
rücken.
Damit wollen wir im Sinne des menschenrechtlichen Partizipationsprinzips
zur Berücksichtigung und wirkungsvollen Beteiligung betroffener Gruppen an der
Entwicklung der sie betreffenden Gesetze und Politiken beitragen. Zu großem
Dank sind wir den Menschen verpflichtet, die uns mit ihrer Zeit und ihren
persönlichen Erfahrungen für ausführliche Interviews zur Verfügung gestanden
haben, und den Selbstorganisationen intergeschlechtlicher Menschen, die die
Erstellung des Gutachtens und die Durchführung der Evaluation beraten und
konstruktiv begleitet haben.
Ich freue mich, dass wir Lucie Veith als Vertreter_in einer
Selbstorganisation und jahrelange_n Streiter_in für die Menschenrechte
intergeschlechtlicher Menschen zudem für ein Grußwort für diese Publikation
gewinnen konnten.
Ein herzlicher Dank gilt auch dem Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die hervorragende Zusammenarbeit bei
der Durchführung der Evaluation sowie für die freundliche Genehmigung der
Zweitauswertung der in diesem Kontext erhobenen Daten für die vorliegende
Publikation.
Prof. Dr. Beate
Rudolf Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte
Die Durchsetzung der Menschenrechte für intergeschlechtliche
Menschen ist (noch) nicht erreicht Aus der Sicht intersexueller Menschen hat
sich die menschenrechtliche Lage in Deutschland in den letzten zehn Jahren
trotz vieler Aktivitäten nur unzureichend verbessert. Mit der Einführung des
offengelassenen
Geschlechtseintrags (§ 22 Abs. 3
Personenstandsgesetz) im Jahr 2013 wurde ein erster zögerlicher Versuch
unternommen, die Kinder, die mit einer intergeschlechtlichen Geschlechtlichkeit
auf die Welt kommen, sichtbar zu machen. Das Gesetz soll sie vor unnötiger
Normierung schützen, einer Normierung in ein Geschlechtermodell, das nur zwei
Geschlechter anerkennt.
Die neuesten Studien zeigen deutlich: Die frühkindlichen
Operationen an Kindern mit einer Varianz der geschlechtlichen Entwicklung hat
sich seit 2005 kaum verändert. Eine rechtliche Anerkennung
intergeschlechtlicher Menschen im Personenstand ist bis zum heutigen Tage nicht
realisiert.
Im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode wurde
eine Evaluation der Regelung zum offengelassenen Geschlechtseintrag vereinbart,
mit dem das Deutsche Institut für Menschenrechte beauftragt wurde. Die Menschen
der Selbstvertretungen intergeschlechtlicher Menschen haben den Prozess der
Evaluation aktiv begleitet. Auch in der Erarbeitung des vorgelegten Entwurfes
eines Identitätsgesetzes in Form eines Mantel gesetzes wurden wichtige
menschenrechts relevante Aspekte aufgenommen, die die Situation inter sexueller
Menschen wesentlich verbessern würden.
Es ist sehr zu begrüßen, dass auch hier die Verwirklichung
der körperlichen Unversehrtheit intersexueller Menschen und das
Selbstbestimmungsrecht deutlich benannt sind. Eine gesetzliche Regelung, die
intergeschlechtliche Menschen vor unnötigen Genitaloperationen schützt, in die
die Person selbst nicht eingewilligt hat, ist längst überfällig. Diese
Verstümmelungen und die schwerwiegenden Eingriffe in die Reproduktionsrechte
stellen wohl eine der schwersten Diskriminierungen wegen des Geschlechts dar.
In der Durchsetzung der Menschenrechte ist der
Selbstvertretung Intersexuelle Menschen e.V. das Deutsche Institut für
Menschenrechte ein wertvoller Partner.
Die Menschenrechte für intergeschlechtliche Menschen
national zu verwirklichen, ist eine Aufgabe, der sich jeder Mensch in Politik
und Gesellschaft stellen sollte – und bei der die Sicht
intergeschlechtlicher Menschen selbst zentral berücksichtigt werden muss.
Wir freuen uns deshalb, dass das Institut mit der
vorliegenden Analyse die Sicht intergeschlechtlicher Menschen und der Eltern
intergeschlechtlicher Kinder in den Mittelpunkt der Diskussion um den
Geschlechtseintrag stellt. Intergeschlechtliche Menschen sind geboren mit den
gleichen Menschenrechten wie andere. Diese sind zu gewährleisten. Für uns, die
intergeschlechtlichen Menschen, sind sie eine Frage des Überlebens.
Meine Damen und Herren der Bericht ist sehr Wichtig denn Er zeigt auf was besser gemacht werden kann und muss, hier die Angaben des Quelltextes mfg Nikita Noemi Rothenbächer
Quelltext: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/ANALYSE/Analyse_Kein_Geschlecht_bin_ich_ja_nun_auch_nicht_bf.pdf
https://transallianceproject.wordpress.com/2017/10/16/pressemitteilung-deutsches-institut-fuer-menschenrechte/
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