Dienstag, 17. Oktober 2017

Kein Geschlecht bin ich ja nun auch nicht. Sichtweisen intergeschlechtlicher Menschen und ihrer Eltern zur Neuregelung des Geschlechtseintrags Die Durchsetzung der Menschenrechte für intergeschlechtliche Menschen ist (noch) nicht erreicht

Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2017
Bitte kopiert den Link und Gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Hey Du hast es und brauchst es, deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch? Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache Ihn Dir den Organspende Ausweis!

Hey you have it and need it, so donating blood, because it is missing in the world!
I had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self  doing Him Get donor card!


Wenn euch dieser Blog gefällt, helft „Teilt“ Ihn mit mir denn Wissen ist Macht!

Kein Geschlecht bin ich ja nun auch nicht. Sichtweisen intergeschlechtlicher Menschen und ihrer Eltern zur Neuregelung des Geschlechtseintrags

Die Durchsetzung der Menschenrechte für intergeschlechtliche Menschen ist (noch) nicht erreicht

Der Schutz vor Diskriminierung und Gewalt aufgrund des Geschlechts und der Geschlechtsidentität und das Recht auf Anerkennung der eigenen Geschlechtlichkeit sind Menschenrechte. Wie diese Rechte in Deutschland besser verwirklicht werden können, untersuchte das Deutsche Institut für Menschenrechte im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit dem Gutachten „Geschlechtervielfalt im Recht – Status quo und Entwicklung von Regelungsmodellen zur Anerkennung und zum Schutz von Geschlechtervielfalt“.

Der Auftrag umfasste auch die Evaluierung der Anwendungspraxis und Wirkungen der seit 2013 geltenden Regelung im Personenstandsrecht, wonach bei intergeschlechtlichen Kindern der Geschlechtseintrag im Personenstand offenbleiben muss (§ 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz). Dies war die erste Regelung im Recht der Bundesrepublik, die die Existenz intergeschlechtlicher Menschen anerkannte – ein erster Schritt, aber bei Weitem nicht ausreichend, wie unsere Untersuchung zeigt.

Für die Evaluierung erhob das Institut Daten bei Behörden und bei Berufsgruppen, die mit der Anwendung der Norm erfasst sind, insbesondere Mediziner_innen und Hebammen sowie Standesbeamt_innen. Zudem führten wir Interviews mit Eltern intergeschlechtlicher Kinder und intergeschlechtlichen Personen selbst durch. Mit der vorliegenden Publikation wollen wir deren Sichtweisen auf den rechtlichen Geschlechtseintrag und dessen Auswirkung auf ihr Leben, ihre Handlungsspielräume und Entwicklungschancen in den Mittelpunkt rücken.

Damit wollen wir im Sinne des menschenrechtlichen Partizipationsprinzips zur Berücksichtigung und wirkungsvollen Beteiligung betroffener Gruppen an der Entwicklung der sie betreffenden Gesetze und Politiken beitragen. Zu großem Dank sind wir den Menschen verpflichtet, die uns mit ihrer Zeit und ihren persönlichen Erfahrungen für ausführliche Interviews zur Verfügung gestanden haben, und den Selbstorganisationen intergeschlechtlicher Menschen, die die Erstellung des Gutachtens und die Durchführung der Evaluation beraten und konstruktiv begleitet haben.

Ich freue mich, dass wir Lucie Veith als Vertreter_in einer Selbstorganisation und jahrelange_n Streiter_in für die Menschenrechte intergeschlechtlicher Menschen zudem für ein Grußwort für diese Publikation gewinnen konnten.

Ein herzlicher Dank gilt auch dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die hervorragende Zusammenarbeit bei der Durchführung der Evaluation sowie für die freundliche Genehmigung der Zweitauswertung der in diesem Kontext erhobenen Daten für die vorliegende Publikation.
 Prof. Dr. Beate Rudolf Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Die Durchsetzung der Menschenrechte für intergeschlechtliche Menschen ist (noch) nicht erreicht Aus der Sicht intersexueller Menschen hat sich die menschenrechtliche Lage in Deutschland in den letzten zehn Jahren trotz vieler Aktivitäten nur unzureichend verbessert. Mit der Einführung des offengelassenen 
Geschlechtseintrags (§ 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz) im Jahr 2013 wurde ein erster zögerlicher Versuch unternommen, die Kinder, die mit einer intergeschlechtlichen Geschlechtlichkeit auf die Welt kommen, sichtbar zu machen. Das Gesetz soll sie vor unnötiger Normierung schützen, einer Normierung in ein Geschlechtermodell, das nur zwei Geschlechter anerkennt.

Die neuesten Studien zeigen deutlich: Die frühkindlichen Operationen an Kindern mit einer Varianz der geschlechtlichen Entwicklung hat sich seit 2005 kaum verändert. Eine rechtliche Anerkennung intergeschlechtlicher Menschen im Personenstand ist bis zum heutigen Tage nicht realisiert.

Im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode wurde eine Evaluation der Regelung zum offengelassenen Geschlechtseintrag vereinbart, mit dem das Deutsche Institut für Menschenrechte beauftragt wurde. Die Menschen der Selbstvertretungen intergeschlechtlicher Menschen haben den Prozess der Evaluation aktiv begleitet. Auch in der Erarbeitung des vorgelegten Entwurfes eines Identitätsgesetzes in Form eines Mantel gesetzes wurden wichtige menschenrechts relevante Aspekte aufgenommen, die die Situation inter sexueller Menschen wesentlich verbessern würden.

Es ist sehr zu begrüßen, dass auch hier die Verwirklichung der körperlichen Unversehrtheit intersexueller Menschen und das Selbstbestimmungsrecht deutlich benannt sind. Eine gesetzliche Regelung, die intergeschlechtliche Menschen vor unnötigen Genitaloperationen schützt, in die die Person selbst nicht eingewilligt hat, ist längst überfällig. Diese Verstümmelungen und die schwerwiegenden Eingriffe in die Reproduktionsrechte stellen wohl eine der schwersten Diskriminierungen wegen des Geschlechts dar.
In der Durchsetzung der Menschenrechte ist der Selbstvertretung Intersexuelle Menschen e.V. das Deutsche Institut für Menschenrechte ein wertvoller Partner.

Die Menschenrechte für intergeschlechtliche Menschen national zu verwirklichen, ist eine Aufgabe, der sich jeder Mensch in Politik und Gesellschaft stellen sollte – und bei der die Sicht intergeschlechtlicher Menschen selbst zentral berücksichtigt werden muss.

Wir freuen uns deshalb, dass das Institut mit der vorliegenden Analyse die Sicht intergeschlechtlicher Menschen und der Eltern intergeschlechtlicher Kinder in den Mittelpunkt der Diskussion um den Geschlechtseintrag stellt. Intergeschlechtliche Menschen sind geboren mit den gleichen Menschenrechten wie andere. Diese sind zu gewährleisten. Für uns, die intergeschlechtlichen Menschen, sind sie eine Frage des Überlebens.

Meine Damen und Herren der Bericht ist sehr Wichtig denn Er zeigt auf was besser gemacht werden kann und muss, hier die Angaben des Quelltextes mfg Nikita Noemi Rothenbächer

Quelltext: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/ANALYSE/Analyse_Kein_Geschlecht_bin_ich_ja_nun_auch_nicht_bf.pdf

https://transallianceproject.wordpress.com/2017/10/16/pressemitteilung-deutsches-institut-fuer-menschenrechte/


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Das Menschliche

Die Kirchen, schweigen nicht aus Scharmützel über Missbrauch, nein haben Angst um die Glaubwürdigkeit!

Von oben gesehen sind wir alle Zwerge und von unten alle Riesen.... Wir müssen die horizontale Vision, die solidarische Vision zurückgewi...