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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2017
Bitte kopiert den Link und Gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Abolition of men and women would simplify much! Or?
Abschaffung von Mann und Frau würde vieles vereinfachen!
Das Bundesverfassungsgericht will ein drittes
Geschlecht im Geburtenregister. Ein Unterstützer dieser Forderung – selbst
männlich – erklärt, auf welche Schwierigkeiten intersexuelle Menschen stoßen.
Intersexuelle Menschen stoßen nahezu jeden
Tag auf Probleme, selbst bei so gewöhnlichen Dingen wie Fragebögen. „Oft
scheitere ich schon an Frage Nummer zwei. Ich soll mich entscheiden: ,Frau‘
oder ,Mann‘“ – so erklärt Vanja die Entstehung der Initiative „Dritte Option“.
Vanja ist 27 Jahre alt, stammt aus Leipzig und wuchs als Mädchen auf – bis in
der Pubertät festgestellt wurde, dass Vanjas Genom jenes zweite Chromosom
fehlt, welches das Geschlecht festlegt: Vanja ist intersexuell. Mit anderen
Betroffenen gründete Vanja 2013 eine Kampagne, um einen anderen Eintrag als
„männlich“ oder „weiblich“ im Geburtenregister durchzusetzen, und beantragte
ein Jahr später beim Standesamt den Eintrag „inter/diverse“.
Als der Antrag gerichtlich abgewiesen wurde,
legten 2016 rund 100 Menschen gemeinsam mit Vanja Verfassungsbeschwerde beim
Bundesverfassungsgericht ein. Zu den Unterstützern der Initiative zählen auch
Menschen, die nicht intersexuell sind – so wie „Dritte Option“-Sprecher Moritz Schmidt.
DIE WELT: Seit fünf Jahren setzt sich Ihre
Initiative „Dritte Option“ für einen eigenen Geburtenregistereintrag für
intersexuelle Menschen ein. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht Ihre
Forderung aufgegriffen. Wie geht es Ihnen mit diesem Etappensieg?
Moritz Schmidt: Als wir morgens um halb neun
von dem Beschluss erfahren haben, waren wir erst einmal sprachlos. Auch
deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht nicht nur in unserem Sinne
entschieden hat, sondern dabei auch komplett unserer Argumentation gefolgt ist.
Was den Etappensieg angeht: Den werden wir jetzt feiern – aber unsere Arbeit
ist ohnehin erst mal erledigt. Natürlich muss man weiter für die Rechte von
intersexuellen Menschen kämpfen, um ihre Situation zu verbessern – allein die
der intersexuellen Kleinkinder, die immer noch zum Mädchen oder zum Jungen
umoperiert werden. Da ist noch jede Menge Arbeit und Aufklärung zu leisten.
Aber unser primäres Anliegen war die Einführung einer dritten Option bei der Geschlechtsangabe,
und damit haben wir nun Erfolg.
DIE WELT: Manchen geht die Einführung dieser
dritten Option noch nicht weit genug; sie fordern eine generelle Abschaffung
der Kategorien männlich/weiblich. Wie stehen Sie dazu?
Schmidt: Das hat auch das Bundesverfassungsgericht
in seinem Beschluss so formuliert: Es muss nicht zwingend ein dritter Eintrag
geschaffen werden. Der Gesetzgeber könnte stattdessen auch auf einen
personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag generell verzichten. Nur lassen
sich die Geschlechterkategorien per se juristisch nicht anfechten. Das heißt,
wir konnten darauf klagen, dass es einen persönlichen Eintrag für Intersexuelle
geben muss – nicht aber, dass es die Einträge „Mann“ oder „Frau“ nicht mehr
geben soll. Für uns als Initiative wäre Letzteres aber durchaus eine Option,
die vieles vereinfachen würde.
DIE WELT: Woran denken Sie da konkret?
Schmidt: Unsere Gesellschaft ist immer noch
binär konstruiert. Intersexuelle Personen wie Vanja werden oft überhaupt nicht
wahrgenommen, verleugnet oder unsichtbar gemacht; sie müssen sich immerzu
erklären. Das fängt an bei den bösen Blicken, wenn sie in der Öffentlichkeit
eine Toilette wählen, die nicht dem gesellschaftlichen Bild von ihnen
entspricht, bis hin zu indiskreten Fragen, die ihnen gestellt werden: Wie denn
ihr Körper im Detail aussehe? Welche Chromosomen sie hätten? Wen sie sexuell
begehrten? Natürlich hilft ein Urteil nur bedingt gegen diese Diskriminierung;
im Alltag fragt ja niemand danach, was im Reisepass steht. Aber für uns hat die
dritte Option eine wichtige Signalwirkung, sie ist ein Baustein hin zu einer
offeneren Gesellschaft.
DIE WELT: Da aber nun niemand nach dem
Reisepass fragt: Was müsste sich Ihrer Meinung nach im Alltag ändern – außer
der flächendeckenden Einführung von Unisex-Toiletten?
Schmidt: Intersexuelle Menschen werden
ständig diskriminiert, nicht nur beim Gang zur Toilette. Deswegen ist die
Forderung des Bundesverfassungsgerichts für uns ja so ein großer Erfolg – weil
sie Folgeregelungen nach sich ziehen wird, die man bis jetzt gar nicht auf dem
Schirm hatte. Was ist etwa mit geschlechtergetrenntem Sportunterricht? Mit
getrennten Umkleidekabinen und Duschen in Schwimmbädern? Was ist mit der
Elternschaft, bei der Festlegung von Vater und Mutter? Ich bin guter Dinge,
dass sich nach dem heutigen Tag auch in diesen Bereichen viel tun wird.
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denn Wissen ist Macht!
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