Samstag, 11. November 2017

Abolition of men and women would simplify much! Or? Abschaffung von Mann und Frau würde vieles vereinfachen!


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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2017
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Abolition of men and women would simplify much! Or?


Abschaffung von  Mann  und Frau würde vieles vereinfachen!


Das Bundesverfassungsgericht will ein drittes Geschlecht im Geburtenregister. Ein Unterstützer dieser Forderung – selbst männlich – erklärt, auf welche Schwierigkeiten intersexuelle Menschen stoßen.
Intersexuelle Menschen stoßen nahezu jeden Tag auf Probleme, selbst bei so gewöhnlichen Dingen wie Fragebögen. „Oft scheitere ich schon an Frage Nummer zwei. Ich soll mich entscheiden: ,Frau‘ oder ,Mann‘“ – so erklärt Vanja die Entstehung der Initiative „Dritte Option“. Vanja ist 27 Jahre alt, stammt aus Leipzig und wuchs als Mädchen auf – bis in der Pubertät festgestellt wurde, dass Vanjas Genom jenes zweite Chromosom fehlt, welches das Geschlecht festlegt: Vanja ist intersexuell. Mit anderen Betroffenen gründete Vanja 2013 eine Kampagne, um einen anderen Eintrag als „männlich“ oder „weiblich“ im Geburtenregister durchzusetzen, und beantragte ein Jahr später beim Standesamt den Eintrag „inter/diverse“.

Als der Antrag gerichtlich abgewiesen wurde, legten 2016 rund 100 Menschen gemeinsam mit Vanja Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Zu den Unterstützern der Initiative zählen auch Menschen, die nicht intersexuell sind – so wie „Dritte Option“-Sprecher Moritz Schmidt.

DIE WELT: Seit fünf Jahren setzt sich Ihre Initiative „Dritte Option“ für einen eigenen Geburtenregistereintrag für intersexuelle Menschen ein. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht Ihre Forderung aufgegriffen. Wie geht es Ihnen mit diesem Etappensieg?
Moritz Schmidt: Als wir morgens um halb neun von dem Beschluss erfahren haben, waren wir erst einmal sprachlos. Auch deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht nicht nur in unserem Sinne entschieden hat, sondern dabei auch komplett unserer Argumentation gefolgt ist. Was den Etappensieg angeht: Den werden wir jetzt feiern – aber unsere Arbeit ist ohnehin erst mal erledigt. Natürlich muss man weiter für die Rechte von intersexuellen Menschen kämpfen, um ihre Situation zu verbessern – allein die der intersexuellen Kleinkinder, die immer noch zum Mädchen oder zum Jungen umoperiert werden. Da ist noch jede Menge Arbeit und Aufklärung zu leisten. Aber unser primäres Anliegen war die Einführung einer dritten Option bei der Geschlechtsangabe, und damit haben wir nun Erfolg.

DIE WELT: Manchen geht die Einführung dieser dritten Option noch nicht weit genug; sie fordern eine generelle Abschaffung der Kategorien männlich/weiblich. Wie stehen Sie dazu?

Schmidt: Das hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss so formuliert: Es muss nicht zwingend ein dritter Eintrag geschaffen werden. Der Gesetzgeber könnte stattdessen auch auf einen personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag generell verzichten. Nur lassen sich die Geschlechterkategorien per se juristisch nicht anfechten. Das heißt, wir konnten darauf klagen, dass es einen persönlichen Eintrag für Intersexuelle geben muss – nicht aber, dass es die Einträge „Mann“ oder „Frau“ nicht mehr geben soll. Für uns als Initiative wäre Letzteres aber durchaus eine Option, die vieles vereinfachen würde.
DIE WELT: Woran denken Sie da konkret?

Schmidt: Unsere Gesellschaft ist immer noch binär konstruiert. Intersexuelle Personen wie Vanja werden oft überhaupt nicht wahrgenommen, verleugnet oder unsichtbar gemacht; sie müssen sich immerzu erklären. Das fängt an bei den bösen Blicken, wenn sie in der Öffentlichkeit eine Toilette wählen, die nicht dem gesellschaftlichen Bild von ihnen entspricht, bis hin zu indiskreten Fragen, die ihnen gestellt werden: Wie denn ihr Körper im Detail aussehe? Welche Chromosomen sie hätten? Wen sie sexuell begehrten? Natürlich hilft ein Urteil nur bedingt gegen diese Diskriminierung; im Alltag fragt ja niemand danach, was im Reisepass steht. Aber für uns hat die dritte Option eine wichtige Signalwirkung, sie ist ein Baustein hin zu einer offeneren Gesellschaft.

DIE WELT: Da aber nun niemand nach dem Reisepass fragt: Was müsste sich Ihrer Meinung nach im Alltag ändern – außer der flächendeckenden Einführung von Unisex-Toiletten?

Schmidt: Intersexuelle Menschen werden ständig diskriminiert, nicht nur beim Gang zur Toilette. Deswegen ist die Forderung des Bundesverfassungsgerichts für uns ja so ein großer Erfolg – weil sie Folgeregelungen nach sich ziehen wird, die man bis jetzt gar nicht auf dem Schirm hatte. Was ist etwa mit geschlechtergetrenntem Sportunterricht? Mit getrennten Umkleidekabinen und Duschen in Schwimmbädern? Was ist mit der Elternschaft, bei der Festlegung von Vater und Mutter? Ich bin guter Dinge, dass sich nach dem heutigen Tag auch in diesen Bereichen viel tun wird.





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