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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2017
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diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Das dritte Geschlecht - eine Revolution /// The
third gender - a revolution!
Das Bundesverfassungsgericht beendet die bloße
Mann-Frau-Betrachtung der Geschlechtlichkeit im deutschen Recht. Das ist ein
historischer Spruch.
The Federal Constitutional
Court terminates the mere husband-wife-contemplation of sexuality in German
law. This is a historical saying.
Der biblischen
Schöpfungsgeschichte zufolge hat Gott die Menschen ausschließlich als Mann und
Frau geschaffen. Aber das stimmt so nicht ganz - weil es nun einmal seit jeher
Menschen gibt, die männliche und weibliche Geschlechtsmerkmale haben. Selbst
sehr religiöse Menschen werden nicht leugnen wollen, dass auch die
Intersexuellen Geschöpfe Gottes sind. Fundamentalisten werden gleichwohl den
Karlsruher Beschluss, der die Intersexualität als drittes Geschlecht anerkennt,
heftig attackieren. Sie hätten es lieber, die Intersexuellen würden gezwungen,
sich einem dieser beiden Geschlechter anzupassen, wie das seit jeher der Fall
war. Das Bundesverfassungsgericht verlässt diesen Weg endgültig und
grundsätzlich. Es erkennt ein drittes Geschlecht an.
Das Bundesverfassungsgericht
hat schon viele Entscheidungen getroffen, die als außerordentlich oder
spektakulär, als bahnbrechend oder bewusstseinsprägend gelten. Der Karlsruher
Beschluss, mit dem ein drittes Geschlecht ausdrücklich anerkannt wird, verdient
jede dieser Beschreibungen: Dieser Beschluss ist außerordentlich und
spektakulär und bahnbrechend und wohl auch bewusstseinsprägend. Dieser
Beschluss stellt mit verfassungsrechtlicher Kraft fest, dass es nicht nur
Männer und Frauen, sondern auch ein drittes, ein unbestimmtes Geschlecht gibt -
und dass dieses dritte Geschlecht von der gesamten Rechtsordnung anerkannt und
respektiert werden muss. Damit ist die bloße Mann-Frau-Betrachtung der
Geschlechtlichkeit jedenfalls im deutschen Recht zu Ende. Das ist eine
juristische und gesellschaftspolitische Revolution.
Die mentale Binarität muss
aufgebrochen werden
Sie hat Auswirkungen, die auf die
Schnelle gar nicht überschaubar sind. Zunächst muss das Personenstandsgesetz
geändert werden: Danach war es bisher in den amtlichen Registern so, dass
entweder "m" für männlich oder "f" für weiblich oder aber -
so galt es seit einer Gesetzesänderung zum 1. November 2013 - gar nichts
eingetragen wurde. "Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen
Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche
rechtliche Angabe in das Geburtenregister einzutragen". So lautete der einschlägige
Paragraf seit vier Jahren. Diese Leerstelle genügt dem Bundesverfassungsgericht
nicht; es will, dass ein drittes Geschlecht positiv, also ausdrücklich,
einzutragen ist - die gesetzlichen Änderungen dafür müssen bis Jahresende
vorgenommen werden.
Das allein wird nicht genügen.
Die gesamte Rechtsordnung, auch noch die sogenannte Ehe für alle, ist bisher
auf binäre Geschlechtlichkeit ausgerichtet - Mann/Frau, Frau/Frau, Mann/Mann.
Dass ein Mensch mit unbestimmten Geschlechtsmerkmalen mit einem anderen
Menschen mit unbestimmten Geschlechtsmerkmalen eine Ehe eingehen darf - das zum
Beispiel ist bisher nicht ausdrücklich geregelt; vieles andere auch nicht. Die
bisherige sprachliche Zweigeschlechtlichkeit der Rechtsordnung muss reformiert
und die mentale Binarität aufgebrochen werden. Ersteres wird leichter sein als
Letzteres. Das geht hinein bis in die Anrede: "Meine sehr verehrten Damen
und Herren" - das ist künftig eigentlich keine ausreichende Begrüßung
mehr. Wenn es nun ein drittes Geschlecht gibt, wird man vielleicht "Liebe
Leute" sagen müssen - oder sich ganz neue Formeln überlegen müssen.
Intersexuell sind Menschen mit
nicht eindeutigen körperlichen Geschlechtsmerkmalen, früher hat man von
Hermaphroditen gesprochen. Diese Intersexualität ist von der Transsexualität zu
unterscheiden: Transsexuell sind Menschen, die körperlich eindeutig zum
männlichen oder weiblichen Geschlecht gehören, sich aber als Angehörige des
anderen Geschlechts fühlen und als solche anerkannt werden wollen. Für sie gibt
es das Transsexuellen-Gesetz, das dies und die Voraussetzungen für eine
juristische Geschlechtsanpassung zu regeln versucht. Es geht um das gefühlte,
um das empfundene und gelebte Geschlecht. Bei Intersexuellen gibt es diese
gefühlte Eindeutigkeit nicht. Das Bundesverfassungsgericht will es diesen
Menschen nicht nur ersparen, sich eindeutig zu einem Geschlecht bekennen zu
müssen - es anerkennt ihre Uneindeutigkeit ausdrücklich als drittes Geschlecht.
Das ist ein historischer
Spruch. Vorderhand fügt er sich ein in eine lange Reihe von Entscheidungen, in
denen Karlsruhe die Rechte von Minderheiten anerkannt und ausgebaut hat: von
Strafgefangenen, von Pazifisten, von Homo- und Transsexuellen, von
nichtehelichen Kindern, den Armen in dieser Gesellschaft. Karlsruhe hat ihre
Rechte gestärkt. Aber die Entscheidung zur Intersexualität geht über die Stärkung
der Rechte einer kleinen Minderheit hinaus. Das Gericht sagt: Es gehört zur
eigenen Identitätsstiftung der Intersexuellen, dass sie nicht als
geschlechtliches Nullum behandelt, sondern in ihrer geschlechtlichen Identität
ernst genommen und anerkannt werden. Die Nichtanerkennung des intersexuellen
Geschlechts, so sagen die höchsten Richter, stelle eine Diskriminierung dieser
Menschen dar. Das ist eine richtige, wichtige Entscheidung.
Der Erste Senat weist den
Gesetzgeber darauf hin, dass er auch darauf verzichten könnte, am Geschlecht
als wesentlichem Merkmal für den Personenstand weiter festzuhalten. Dies ist in
der Logik der Entscheidung konsequent. Aber es wird sich wohl noch lange an der
Wirklichkeit reiben - denn die Einteilung in Mann oder Frau ist eine, die nicht
nur in Deutschland, sondern auf der ganzen Welt gängig ist und bisher als
Anknüpfungspunkt für spezifische Rechte dient.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
ist in einer Welt, die zunehmend illiberaler wird, ein Höhepunkt an
aufgeklärter Liberalität.
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denn Wissen ist Macht!
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