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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2017
Bitte kopiert den Link und Gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Wenn Transsexualität in die Jahre kommt
Brustaufbau
nach Verkapselung der Implantate bei Transsexualität mit über 70 Lebensjahren.
Meine
Mandantin, Jahrgang 1943, ist transsexuell iSd Diagnose F64.0 und
hatte in den sechziger Jahren ihre geschlechtsangleichende Operation (GAOP), um
ihr Leben als Frau führen zu können. Die Kosten für Hormonpräparate und den
Aufbau einer weiblichen Brust durch Implantate übernahm meine Mandantin
seinerzeit selbst. Die letzte Brustoperation erfolgte 1979 im Klinikum in
Wiesbaden. Die Geschlechtsänderung im Personenstandsregister nach § 8 TSG und
die Namensänderung nach § 1 TSG liegen schon viele Jahre zurück.
Alte
Implantate werden zum gesundheitlichen Risiko – was tun?
Die
Brustimplantate, die meine Mandantin seit über 30 Jahren in ihrem Körper trug,
waren verkapselt und mussten dringend ausgetauscht werden. Sie litt Tag und
Nacht unter erheblichen Schmerzen. Abhilfe war dringend nötig. Auf mein Anraten
stellte sie einen Antrag bei ihrer GKV auf Kostenübernahme für eine
Brustoperation: die Entfernung der verkapselten Implantate und das Einsetzen
neuer Implantate zum Brustaufbau.
Und die
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)? Wie wird reagiert?
Niemand nahm
an, dass eine Gesetzliche Krankenversicherung bei einer über 70-jährigen Frau
eine Brustoperation dieses Ausmaßes einfach durchwinken würde – obwohl die
gesetzlichen Voraussetzungen vorlagen.
Zunächst
wurde seitens der Krankenversicherung argumentiert, dass eine Bearbeitung oder
gar Begutachtung ohne ärztliche Unterlagen über die geschlechtsangleichende
Operation (GAOP), damalige Hormoneinnahme, Heilungsablauf, Brustoperation, etc.
nicht erfolgen könne. Deshalb sei eine Kostenübernahme ohnehin nicht möglich.
Versuch
No. 1: Fehlende Unterlagen
Diese
Argumentation stellte allerdings eine unzumutbare Benachteiligung für meine
Mandantin dar: die 30-jährige Frist zur Aufbewahrung von Patientenunterlagen
war verstrichen und keine Patientenakten mehr auffindbar.
Auf die
„Antragsunterlagen“, die maßgeblich zur Prüfung vor der
geschlechtsangleichenden Operation sein sollten, konnte es m. E. allerdings gar
nicht mehr ankommen, weil dieses Stadium bereits lange zurücklag und die
Diagnose „Transsexualismus, F64.0“ unstreitig war.
Nachdem ich
die GKV auf diese Problematik hingewiesen hatte, fand eine Begutachtung über
die medizinische Notwendigkeit der Operation nach Aktenlage, die die
Patientenakte des Hausarztes teilweise umfasste, durch den Medizinischen Dienst
der Krankenversicherung (MDK) statt.
Versuch No.
2: § 52 Abs. 2 SGB V und die Folgen der medizinisch nicht indizierten,
ästhetischen Operation
Die
Begutachtung ergab Merkwürdiges: Die Entfernung der verkapselten Implantate sei
medizinisch notwendig und von der GKV zu bezahlen. Das Einsetzen neuer Implantate
unterliege jedoch nicht der Leistungspflicht der Gesetzlichen
Krankenversicherung. Mit Hinweis auf § 52 Abs. 2 SGB V seien die neuen
Implantate, also der Brustaufbau, von meiner Mandantin selbst zu zahlen. Ich
versuchte, diese Merkwürdigkeit zu verstehen.
Nach § 52
Abs. 2 SGB V hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den
Kosten zu beteiligen, wenn sich die Versicherten eine Krankheit durch eine
medizinisch nicht indizierte, ästhetische Operation zugezogen haben – so will
es der Gesetzgeber. Doch was wollte der MDK ausdrücken?
Hatte sich
meine Mandantin durch die Brustoperation in den sechziger Jahren die Diagnose
Transsexualismus zugezogen? Oder war der Brustaufbau seinerzeit eine rein
ästhetische Operation, obwohl die Diagnose Transsexualismus vom MDK selbst
bestätigt wurde? Lag es gar am Alter meiner Mandantin?
Ich legte
auf den ablehnenden Bescheid der GKV Widerspruch ein. Ich wies unter anderem
auf die Problematik mit den Verjährungsfristen hin, der Diagnose
„Transsexualismus“ und den Fakt, dass meine Mandantin ohne neue Brustimplantate
in ihrem Erscheinungsbild als Frau entstellt sei. Meine Mandantin hatte einen
Antrag auf Brustaufbau und nicht auf Brustvergrößerung gestellt.
Das
Ergebnis
Nach einigem
Ringen und mehreren Telefonaten wurde dem Widerspruch „abgeholfen“, d. h. die
Kostenübernahme für die gesamte Operation wurde erklärt und die
Krankenversicherung stellte sich den aus der Diagnose ergebenen Konsequenzen.
Meine Mandantin ließ sich umgehend im Vertragskrankenhaus ihrer Wahl operieren.
Die schadhaften Implantate wurden entfernt und passende, ihrem Körper
entsprechende Implantate wurden komplikationslos eingesetzt. Sie leidet nicht
mehr unter Schmerzen und fühlt sich nach vielen Jahren wieder wohl in ihrer
Haut.
Sicher ist,
dass meine Mandantin nach Ablehnung des Antrages ihr Begehr nicht weiter
verfolgt hätte, sondern davon ausgegangen wäre, dass ihr die Operation nicht
zusteht. Fakt ist auch, dass meine Mandantin aufgrund ihres hohen Alters von
mittlerweile 74 Jahren ein besonderer Einzelfall ist. Hieraus kann man etwaige
Fehleinschätzungen oder Irrtümer des MDK ableiten.
Mit dem
nötigen Einfühlungsvermögen für beide Seiten und einer Prise Hartnäckigkeit ist
es jedoch möglich gewesen, meiner Mandantin zu ihrem Recht zu verhelfen.
Wenn euch dieser Blog gefällt, helft „Teilt“ Ihn mit mir
denn Wissen ist Macht!
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