Montag, 29. Januar 2018

Die Zivilgesellschaft begrüßt die Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einer Neuregelung der Registrierung von Geschlechtskrankheiten als wegweisend

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2017
Bitte kopiert den Link und Gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Hey Du hast es und brauchst es, deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch? Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache Ihn Dir den Organspende Ausweis!

Hey you have it and need it, so donating blood, because it is missing in the world!

I had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self  doing Him Get donor card!

Menschenrechte

Welchen Platz die Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen zukünftig noch einnehmen kann / wird, hängt weitgehend auch von den Ergebnissen der Koalitionsverträge und entsprechender Beschlüsse im Bundestag ab.

Ein Staat der nach rund 100 Eingaben / Petitionen (Link Gesamtübersicht), einer speziell eingesetzen Interministeriellen Arbeitsgruppe, vorliegenden Rechtsgutachten und internationaler Rügen, sich verwehrt Minderheiten im eigenen Land – Menschenrechte zu gestehen zu wollen und Ihnen Gleiche Rechte verwehrt, macht sich unglaubwürdig!

Die Fortschreibung des Gesetzesentwurf aus dem DIMR Rechtsgutachten, die Gesetzesempfehlung „Gesetz zur Anerkennung und zum Schutz der Geschlechtervielfalt und Selbstbestimmung (Geschlechtervielfalts- und Selbstbestimmungsgesetz (GvielfSelbstBestG))“ liegt allen Beteiligten vor!

Angenehmen Abend für all diese welche nicht nur Bilder anschauen, sondern Berichte auch lesen!

Ein Spruch sagt:
Das Gesetz ist gleich für alle!
Doch nicht jeder ist gleich vor dem Gesetz!

Was ich damit Ausdrücken möchte, es Spiegelt eine Realität insbesondere für Minderheiten!
Transgender, Schwule,Lesbisch, Transsexuelle, Intersexuelle und viele andere, leiden ganz besonders darunter!
Zeit vielen Jahren kämpfen sehr viele "Selbsthilfe-Gruppen, Aktivisten, Vereine für das gleichwertige Recht in Deutschland.
Mit Bedauern trotz jeglichen Bemühungen werden Minderheiten stigmatisiert, warum?
Die Präsenz in den Medien ist enorm, eigentlich für jeden Zugänglich, doch jegliche Aufklärung jegliche Information hilft wenig, wenn diese welche etwas ändern könnten, unter Demokratischer wie Menschlicher Einsicht etwas ändern wollten!
So geht es über Jahrzehnte und es wird weiterhin Diskriminiert, so einige sind nicht mehr damit Einverstanden!
Ziele welche wo möglich "Hochgesteckt" erscheinen, sind es jedoch nur, weil sich keiner wagen würde es zu Probieren!
Was diese neue Partei "AFD" erreicht hat, das können Minderheiten auch, davon bin ich Felsen fest überzeugt!
Mut diese zu Bekämpfen mit deren Waffen, der Politischen-Macht, Leute lasst uns doch einfach mal Konstruktiv denken.
Auch bin ich davon Überzeugt, daß diese Gruppen von Minderheiten welche am Anfang benannt habe, es wollen schaffen wir es, eine Einflussnahme selbst im Bundestag zu erschaffen!
Denn da wo ein Wille ist, findet man Gemeinsam die Wege!
Zählt man Zusammen wie viele Menschen der unterschiedlichen Minderheiten es in Deutschland gibt, wäre eine Bildung einer Partei zu 100% möglich!
Angenehmen wie schönen Abend
Doch habe ich eine "Bitte",ich habe nichts von eurem Daumen hoch oder Herzen wie auch Lachen oder Wütend sein, was Zählt ist eure Meinung, habt Mut, denn nur so können wirklich Veränderungen - Gestalt werden!

Danke!
Mfg Nikita Noemi Rothenbächer

Die Zivilgesellschaft begrüßt die Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einer Neuregelung der Registrierung von Geschlechtskrankheiten als wegweisend:

OII Europe, IVIM-OII Germany, TGEU und die Bundesvereinigung Trans * begrüßen das bahnbrechende Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das eine Neuregelung der Registrierung von Geschlecht fordert. Der Gerichtshof schlägt vor, entweder eine dritte Geschlechtsoption neben "männlich" und "weiblich" einzuführen oder vollständig auf die Registrierung zu verzichten. Der Gerichtshof stellte klar, dass die deutsche Verfassung Personen schützt, die sich nicht als männlich oder weiblich identifizieren oder deren Geschlecht nicht männlich oder weiblich ist. Aktuelle Bestimmungen des Personenstandsrechts (PStG), die neben männlichen oder weiblichen Geschlechtseingaben keine dritte Möglichkeit bieten, verletzen dieses Recht.

Der Gerichtshof hat argumentiert, dass der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten hat, um die Verfassungsverletzungen zu beseitigen, wie Verzicht auf die obligatorische Eintragung von Geschlecht in Register, oder bietet eine andere Option als männlich oder weiblich.
OII Europe Co-Vorsitzender Dan Christian Ghattas, IVIM-OII Deutschland Co-Chair Ins A Kromminga, TGEU Executive Director Julia Ehrt und René_ Hornstein, Mitglied des BVT * 

Executive Committee Kommentar:
"Wir begrüßen dieses bahnbrechende Urteil als Hoffnungsträger für alle, die sich außerhalb der Geschlechts- und Geschlechtsnormen in Deutschland und Europa befinden. Es gibt mehr als zwei Geschlechter und Geschlechter. Es ist höchste Zeit, die Rechte jeder Person anzuerkennen, die sich nicht ausschließlich als männlich oder weiblich identifiziert, unabhängig von ihren Geschlechtsmerkmalen. Diese Personen sind besonders anfällig für Gewalt, Diskriminierung und Ungleichheiten in einem System, das nur "männlich" oder "weiblich" kennt. "
Der Gesetzgeber sollte jetzt rasch handeln und ein archaisches System der Registrierung von etwas so Persönlichem und Intimem wie Geschlecht / Geschlecht überarbeiten. Wir begrüßen die vom Hof ​​vorgeschlagene Option, auf den obligatorischen Eintrag für die Gleichstellung der Geschlechter vollständig zu verzichten. Wenn überhaupt, sollte ein geschlechtsspezifischer Zugang nur freiwillig sein und auf der Selbstbestimmung der Person beruhen. "

Sachverhalt:
Die Beschwerdeführerin beantragte beim zuständigen Standesamt eine Berichtigung ihres Geburtsnachweises, soweit das bisherige Geschlecht "weiblich" gestrichen und die Angabe "inter / divers", alternativ nur "divers", registriert werden sollte. Die Interessengruppe Dritte Option (Dritte Option) hat den Fall in den letzten fünf Jahren unterstützt.
Begründung des Gerichtshofs

Der Gerichtshof argumentierte, dass die Geschlechtsidentität ein Bestandteil der Persönlichkeit einer Person sei. Das Gesetz schreibt zwar einen geschlechtsspezifischen Zugang vor, erlaubt dem Beschwerdeführer jedoch nicht, einen Eintrag zu wählen, der seiner Geschlechtsidentität entspricht. Die legale Möglichkeit, den Eintrag leer zu lassen, würde auch nicht ausreichen, da sich die Person nicht als geschlechtslos versteht, sondern eine geschlechtliche Identität hat, die über männlich und weiblich hinausgeht. Die Verweigerung der Anerkennung einer nicht-binären Geschlechtsidentität gefährdet die verfassungsrechtlich geschützte freie Persönlichkeitsentwicklung.
Nach Auffassung des Gerichtshofs ist die derzeitige Regelung verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Das Grundgesetz verlangt nicht, dass die Eintragung des Geschlechts in den Personenstand ausschließlich in der Zweiheit geregelt werden muss. Es verlangt weder, dass das Geschlecht ein normativer Teil des Personenstandes ist, noch schließt es die Anerkennung einer anderen Geschlechtsidentität aus, die über das Männliche oder Weibliche hinausgeht.Indem man einfach die Möglichkeit eines anderen Eintritts eröffnet, ist niemand gezwungen, sich mit diesem weiteren Geschlecht zu identifizieren.

Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs (deutsch):

Rechtssache: 1 BvR 2019/16, Beschluss vom 10. Oktober 2017
Entscheidung:

Kommentar: Intersex Day stellt fest, dass der Fall als eine der intersexuellen Anerkennungen dargestellt wurde. Intersex Day lehnt die Schaffung einer Geschlechtsklassifikation speziell für intergeschlechtliche Personen ab, da dies für intersexuelle Frauen und intersexuelle Männer negative Nebenwirkungen hat. Im Einklang mit dieser gemeinsamen Erklärung befürwortet Intersex Day die Aufhebung der Anforderungen für die Registrierung von Geschlecht oder Geschlecht in offiziellen Dokumenten; Während dies unpraktisch bleibt, unterstützen wir die Schaffung universeller nicht-binärer Geschlechtsmarker, die für alle Personen unabhängig von ihren Geschlechtsmerkmalen verfügbar sind.



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