Samstag, 14. April 2018

Für Beatrix von Storch ist Intersexualität "Schwachsinn" Die AfD-Politikerin bezeichnet die vom Verfassungsgericht geforderte Anerkennung eines Dritten Geschlechts als "absurd" und "großen Quatsch". Derweil streiten Union und SPD um die Umsetzung des Urteils.

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
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Die AfD-Politikerin bezeichnet die vom Verfassungsgericht geforderte Anerkennung eines Dritten Geschlechts als "absurd" und "großen Quatsch". Derweil streiten Union und SPD um die Umsetzung des Urteils.
Die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch hat sich erneut im Ton vergriffen. In einem Interview mit der "Basler Zeitung" bezeichnete die Rechtsaußen-Politikerin die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Anerkennung eines Dritten Geschlechts als "Schwachsinn", "absurd" und "großen Quatsch".

"Wir haben in Deutschland unlängst das dritte Geschlecht eingeführt", sagte von Storch wörtlich. "Diesen Schwachsinn denkt sich ja kein Vater aus, keine Mutter. Eltern kommen nicht auf den Gedanken, dass sich ihr Kind mit 18 Jahren entscheiden muss, welches Geschlecht es haben möchte. Das sind irgendwelche weltfremden Hirne, die sich so was ausdenken."

Sie wolle sich damit gar nicht weiter beschäftigen, so die AfD-Vizechefin weiter. "Es ist absurd. Wir führen jetzt diesbezüglich die Debatte, wir halten es den Menschen vor, sagen, was ihr da macht, ist absurd, ist die Ablehnung der Realität."

Anordnung aus Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Oktober letzten Jahres entschieden, dass bis Ende 2018 ein drittes Geschlecht im Geburtenregister eingeführt oder gänzlich auf eine Geschlechtsangabe verzichtet werden muss. Das Urteil hatte bereits damals zu einiger Hetze aus der Ecke der AfD geführt; die AfD in Thüringen sprach gar von einem "Recht auf Schizophrenie", das Karlsruhe eingeführt habe.

Vor dem Gericht geklagt hatte eine 27-jährige intersexuellen Person, die in offiziellen Formularen nicht mit dem Geschlecht "männlich" oder "weiblich" eingetragen werden wollte, sondern mit "inter/divers" oder hilfsweise nur mit "divers".

Wie der "Spiegel" in der aktuellen Ausgabe berichtet, sind sich Union und SPD uneins, wie das Urteil umgesetzt werden soll. Das Bundesinnenministerium von Thomas de Maizière (CDU) bevorzuge eine verwaltungsrechtliche Minimallösung, bei der in erster Linie in den Melderegistern neben "männlich" und "weiblich" noch die Kategorie "anderes" eingeführt wird. Das SPD-geführte Familienministerium fordere dagegen ein Mantelgesetz, das umfassende Änderungen auch im Zivilrecht oder Transsexuellenrecht vornimmt. Wie sich das SPD-geführte Justizministerium positionieren wird, ist nach Angaben des "Spiegel" noch unklar.

 "Das Bundesinnenministerium hat sich schon in der vergangenen Wahlperiode einer Reform des Personenstandsrechts zum Schutz der Geschlechtervielfalt verweigert", erklärte Staatssekretär Ralf Kleindiek (SPD) gegenüber dem Nachrichtenmagazin. "Ich erwarte, dass sich diese Haltung nun ändert."

Das Familienministerium hatte bereits im September 2017 das Positionspapier "Schutz und Akzeptanz von geschlechtlicher Vielfalt" sowie im Februar Gutachten zur Reform des Transsexuellengesetzes veröffentlicht. Darin werden Änderungen an gut einem Dutzend Regelwerken vorgeschlagen, vom Bürgerlichen Gesetzbuch über das Strafvollzugsgesetz bis zum Gesetz über die gesetzliche Rentenversicherung.




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