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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Bitte kopiert den Link und Gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Intersexualität:
Auch eine Frage des Rechts
Das
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten dritten Geschlecht hat für
viel Aufsehen gesorgt. Deutschland muss nun bis Ende 2018 eine Neuregelung
schaffen, die die positive rechtliche Anerkennung eines Geschlechts jenseits
von männlich und weiblich, etwa in Pässen und Personalausweisen, ermöglicht. Dr. Jens Scherpe, der unter anderem dem DAAD-University of Cambridge
Research Hub for German Studies angehört,
forscht an der britischen Spitzenuniversität schon länger zu den rechtlichen
Implikationen von Intergeschlechtlichkeit. Ein Interview über konkrete
Konsequenzen, Toleranz – und die Chance eines historischen Durchbruchs.
Herr Dr. Scherpe, Sie forschen
und publizieren unter anderem zur rechtlichen Situation von Transsexuellen,
Transgender-Personen und Intersexuellen. Warum?
Jens Scherpe: Das Themengebiet Geschlecht und Recht hat
mich schon länger interessiert. Außerdem habe ich in meinem Bekanntenkreis
miterlebt, wie stark Personen, die nach ihrem empfundenen Geschlecht leben, die
Missachtung ihrer Umgebung zu spüren bekommen haben. Man mag es kaum glauben,
aber selbst in Deutschland werden immer noch Babys operiert, deren Geschlecht
nicht eindeutig ist. Das ist eine Menschenrechtsverletzung, die ich nicht
hinnehmen kann. Das Kind muss im Alltag ohnehin nicht zwingend eine rechtlich
definierte weibliche oder männliche Rolle einnehmen. Der oder die
Heranwachsende entwickelt seine sexuelle Identität oft erst nach und nach. Es
ist also nicht nötig, dass der Staat gleich nach der Geburt darauf pocht, das
Geschlecht festzulegen.
Wie reagieren andere Juristen
auf Ihre Forschung?
Neben
positiven Reaktionen gibt es auch Kollegen, die mit Unverständnis reagieren.
Sie sehen das Thema als juristisches Randgebiet, was es meiner Ansicht nach
aber nicht ist: Schließlich geht es um die wichtige Frage, wer das Recht haben
soll, das Geschlecht eines Menschen als Statuselement festzulegen. Meiner
Meinung nach sollte dem Staat diese Entscheidungsbefugnis entzogen werden. Es
darf auch nicht ausschlaggebend sein, was der Arzt sagt, oder was die
„Mehrheit“ der Bevölkerung hinsichtlich der geschlechtlichen Identität für
„normal“ hält. Ich frage mich: Besteht überhaupt die Notwendigkeit, dass das
Geschlecht eines Menschen rechtlich festgelegt wird? Wenn man diese Frage
bejaht, dann muss meiner Ansicht nach jeder Mensch selbst definieren dürfen,
welches Geschlecht er hat. Das ist in meinen Augen ein Menschenrecht.
Das Bundesverfassungsgericht
entschied Ende 2017, dass es künftig einen dritten Geschlechtseintrag im
Behördenregister geben muss. Außer M für männlich oder W für weiblich kann
jetzt auch ein X im Pass stehen. Hat Sie diese Änderung des
Personenstandsgesetzes überrascht?
Ja –
was die Eindeutigkeit der Formulierung anbelangt. Die Richter stellen sogar
infrage, ob man das Geschlecht überhaupt definieren muss. Ich begrüße
grundsätzlich, dass das Bundesverfassungsgericht die binäre rechtliche
Einteilung in männlich und weiblich für beendet erklärt hat. Allerdings sehe
ich auch die Gefahr, dass das Urteil die Sicht zementieren könnte, Menschen
jenseits der Kategorien männlich und weiblich seien „anders“ als „normal“. Aber
was ist anders, was ist normal – und wer darf das definieren? Überdies gibt es
laut Studien etliche Personen, die unter medizinischen Gesichtspunkten zwar als
intersexuell gelten, die sich aber selbst klar als männlich oder weiblich
identifizieren. Ihnen dann die Kategorie „Drittes Geschlecht“ aufzuzwingen,
wäre grundfalsch. Das rechtliche Geschlecht muss eine Frage der
Selbstbestimmung sein.
Dass
ausgerechnet ein deutsches Gericht dieses Urteil gefällt hat, ist auch vor dem
geschichtlichen Hintergrund zu sehen: Im sogenannten Dritten Reich fanden
furchtbare medizinische Versuche an Menschen statt, wurden Menschen wegen ihres
vermeintlichen Andersseins verächtlich gemacht und umgebracht. In den vergangenen
Jahrzehnten haben wir im Umgang mit dem vermeintlich Anderen viel Sensibilität
entwickelt.
Sie gehören dem Management
Committee des DAAD-University of Cambridge Research Hub for German Studies an.
Was leistet dieses besondere Forschungszentrum?
Der
DAAD hatte schon 2015 die großartige Idee, in Cambridge ein Zentrum für
Deutschlandstudien einzurichten. Nach dem Brexit wird es sich als noch
wertvoller erweisen, da die Forschungskooperation dann trotz der zu erwartenden
Schwierigkeiten auf internationaler Ebene nahtlos fortgesetzt werden kann. Im
Umfeld dieses „German Hub“ sind viele bemerkenswerte Projekte entstanden. In
Cambridge habe ich auch zusammen mit Kollegen einen aus Mitteln des DAAD
finanzierten Workshop zum „Legal Status of Intersex Persons“ organisiert, um
die Situation in Deutschland nach Änderung des Personenstandsgesetzes mit
anderen Ländern zu vergleichen. Daran nahmen Juristen, Theologen, Mediziner,
Psychologen und andere Wissenschaftler aus acht Staaten teil.
Zu welchem Ergebnis kamen Sie?
Wir
waren uns alle einig in dem Punkt, dass eine sexuelle Identität jenseits von M
und W weder „gut“ noch „schlecht“ ist. Sie ist einfach, was sie ist. Auch haben
wir festgestellt, dass es – von der Bibel über künstlerische Darstellungen in
griechischen Tempeln bis hin zu wissenschaftlichen Publikationen aus unserer
Zeit – viele Versuche gab und gibt, sich dieser Identität zu nähern. Darüber
hinaus haben sich viele meiner Forscherkollegen gefragt, welche praktischen
Folgen denn ein nicht-binäres rechtliches Geschlechtersystem hätte. Wenn
jemand, der statt eines M oder eines W ein X im Pass stehen hat, jetzt in ein
anderes Land einreist, wird man sich damit auch dort wohl noch stärker
auseinandersetzen müssen als bisher – und das ist gut so. Für uns alle.
Quelltext:
https://www.daad.de/der-daad/daad-aktuell/de/61076-intersexualitaet-auch-eine-frage-des-rechts/
Hallo Leute liebe Gäste, als erstes ein Dankeschön das „Sie“ auf diesen Blog gefunden haben!
Wir wissen nicht was „Sie“ hier erwarten, was wir jedoch jetzt schon sagen können, „Sie“ finden eine Unglaubliche-Menge an Informationen, von Personen bzw. Menschen welche man als „ Minderheiten“ bezeichnet!
Um genau diese geht es hier, um das Rechtliche die Gesetze, mehr noch in Lebenssituationen in welchen diese sich Befinden, welche nicht immer die herrlichsten noch schönsten sind!
Es gibt über 1300 unterschiedliche Berichte, wir versuchen immer die Quelldaten anzugeben, nicht dass man denkt, hier wird etwas Erfunden.
Einiges wird Ihnen als Unglaubwürdig erscheinen, die Realität beweist jedoch, es sind Wahrheiten ungeschönt auch sehr Erschreckend fast zum Verzweifeln!
Wir „wissen“ auch das eine gute Information und Aufklärung das einzige Mittel sein kann, sehr viele Missverständnisse aufzuklären, hoffen das „Sie“ dieses so wahrnehmen möchten, denn so ist es gemeint!
Mit Bedauern müssen wir jedoch auch feststellen, dass es sehr wenige gibt, welche diese Aufklärung nicht für nötig halten, im Gegenteil wo möglich Kratzt es an Ihrem Weltbild von Gesellschaft oder Ihrer Lebensform wo möglich gibt es Religiöse Gründe?
Wenn es so ist, nun dann tut es uns leid!
Doch Wahrheiten müssen oder sollten einfach Wahrheiten bleiben!
Leider dürfen wir hier keine Berichte mehr Teilen, wir denken das „Google“ noch immer nicht Verstanden hat, das wir nur Helfen und Aufklären möchten!
Erneut wurde einiges Gesperrt, das letzte Mal wurden wir der Verbreitung von „Pornographie“ bezichtigt!
Nach sehr viel Aufwand und zuziehen von Rechtsberatung konnten wir weiter Arbeiten, all dieses wird durch uns selbst getragen.
Sollten „ Sie“ der Meinung sein, unsere Beiträge sind nützlich, würden wir uns sehr freuen, wenn „Sie“ nun das Teilen der Berichte übernehmen würden!
Teilen „Sie“ geben Sie anderen die Möglichkeit sich hier wie „Sie“ auch Informationen und Erklärungen zu finden, es wäre eine große Hilfe!
Möchten „Sie“ etwas Spenden, wir sagen schon jetzt Dankeschön, es ist kein muss, aber ein Zeichen der Anerkennung!
Die Daten dafür finden „Sie“ im Blog!
Herzlichen Dank
Hochachtungsvoll
Nikita Noemi Rothenbächer
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denn Wissen ist Macht!
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