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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Bitte kopiert den Link und Gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Intersexuelle Säuglinge müssen weiter
"feminisierende" und "maskulinisierende" Genitaloperationen
über sich ergehen lassen, unter denen viele ein Leben lang leiden.
In deutschen Krankenhäusern werden weiterhin kosmetische Genitaloperationen an intergeschlechtlichen Kindern durchgeführt. Das ist das Ergebnis einer vom Bundesfamilienministerium geförderten Studie der Psychologin Ulrike Klöppel von der Berliner Humboldt-Universität unter dem Titel "Zur Aktualität kosmetischer Operationen 'uneindeutiger' Genitalien im Kindesalter" !
In dem Papier weist Klöppel mit einer retrospektiven statistischen Auswertung nach, dass in Deutschland zwischen 2005 und 2014 die Praxis von "feminisierenden" und "maskulinisierenden" Genitaloperationen an Säuglingen und Kindern nicht wesentlich zurückgegangen sei, obwohl in diesem Zeitraum die medizinischen Behandlungsleitlinien schrittweise überarbeitet worden seien.
Der Lesben- und Schwulenverband kritisierte diese Praxis am Montag scharf: "Statt die Annahme natürlicher Zweigeschlechtlichkeit zu hinterfragen, werden intergeschlechtliche Menschen in Deutschland nach wie vor 'passend' gemacht", so LSVD-Sprecher Axel Blumenthal. "Die medizinisch unnötigen kosmetischen Genitaloperationen sind keine Heil-Eingriffe, sondern verletzen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde von intergeschlechtlichen Menschen und verstoßen gegen die UN-Kinderrechtskonvention."
Der LSVD fordert, dass medizinische Eingriffe ausschließlich aufgrund der informierten Einwilligung der betroffenen intergeschlechtlichen Menschen erfolgen dürfen. Die von der Bundesregierung eingerichtete Interministerielle Arbeitsgruppe "Trans- und Intersexualität" müsse dafür sorgen, dass diese "menschenrechtswidrigen" Operationen beendet werden.
Laut dem Verein "Intersexuelle Menschen" gibt es 80.000 bis 120.000 intergeschlechtliche Menschen in Deutschland. Durchschnittlich wird jedes 500. Kind mit einem uneindeutigen Geschlecht geboren. Viele intergeschlechtliche Menschen leiden an psychischen und körperlichen Spätfolgen durch gravierende und irreversible chirurgische und verstümmelnde Zwangsoperationen im Kindesalter.
In deutschen Krankenhäusern werden weiterhin kosmetische Genitaloperationen an intergeschlechtlichen Kindern durchgeführt. Das ist das Ergebnis einer vom Bundesfamilienministerium geförderten Studie der Psychologin Ulrike Klöppel von der Berliner Humboldt-Universität unter dem Titel "Zur Aktualität kosmetischer Operationen 'uneindeutiger' Genitalien im Kindesalter" !
In dem Papier weist Klöppel mit einer retrospektiven statistischen Auswertung nach, dass in Deutschland zwischen 2005 und 2014 die Praxis von "feminisierenden" und "maskulinisierenden" Genitaloperationen an Säuglingen und Kindern nicht wesentlich zurückgegangen sei, obwohl in diesem Zeitraum die medizinischen Behandlungsleitlinien schrittweise überarbeitet worden seien.
Der Lesben- und Schwulenverband kritisierte diese Praxis am Montag scharf: "Statt die Annahme natürlicher Zweigeschlechtlichkeit zu hinterfragen, werden intergeschlechtliche Menschen in Deutschland nach wie vor 'passend' gemacht", so LSVD-Sprecher Axel Blumenthal. "Die medizinisch unnötigen kosmetischen Genitaloperationen sind keine Heil-Eingriffe, sondern verletzen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde von intergeschlechtlichen Menschen und verstoßen gegen die UN-Kinderrechtskonvention."
Der LSVD fordert, dass medizinische Eingriffe ausschließlich aufgrund der informierten Einwilligung der betroffenen intergeschlechtlichen Menschen erfolgen dürfen. Die von der Bundesregierung eingerichtete Interministerielle Arbeitsgruppe "Trans- und Intersexualität" müsse dafür sorgen, dass diese "menschenrechtswidrigen" Operationen beendet werden.
Laut dem Verein "Intersexuelle Menschen" gibt es 80.000 bis 120.000 intergeschlechtliche Menschen in Deutschland. Durchschnittlich wird jedes 500. Kind mit einem uneindeutigen Geschlecht geboren. Viele intergeschlechtliche Menschen leiden an psychischen und körperlichen Spätfolgen durch gravierende und irreversible chirurgische und verstümmelnde Zwangsoperationen im Kindesalter.
Drittes Geschlecht
Die AfD-Politikerin
bezeichnet die vom Verfassungsgericht geforderte Anerkennung eines Dritten
Geschlechts als "absurd" und "großen Quatsch". Derweil
streiten Union und SPD um die Umsetzung des Urteils.
Die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch hat sich
erneut im Ton vergriffen. In einem Interview mit der "Basler Zeitung"
bezeichnete die Rechtsaußen-Politikerin die vom Bundesverfassungsgericht
geforderte Anerkennung eines Dritten Geschlechts als "Schwachsinn",
"absurd" und "großen Quatsch".
"Wir haben in Deutschland unlängst das dritte
Geschlecht eingeführt", sagte von Storch wörtlich. "Diesen
Schwachsinn denkt sich ja kein Vater aus, keine Mutter. Eltern kommen nicht auf
den Gedanken, dass sich ihr Kind mit 18 Jahren entscheiden muss, welches Geschlecht
es haben möchte. Das sind irgendwelche weltfremden Hirne, die sich so was
ausdenken."
Sie wolle sich damit gar nicht weiter beschäftigen, so die
AfD-Vizechefin weiter. "Es ist absurd. Wir führen jetzt diesbezüglich die
Debatte, wir halten es den Menschen vor, sagen, was ihr da macht, ist absurd,
ist die Ablehnung der Realität."
Anordnung aus Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Oktober letzten Jahres
entschieden, dass bis Ende 2018 ein drittes Geschlecht im Geburtenregister
eingeführt oder gänzlich auf eine Geschlechtsangabe verzichtet werden muss
(queer.de berichtete). Das Urteil hatte bereits damals zu einiger Hetze aus der
Ecke der AfD geführt; die AfD in Thüringen sprach gar von einem "Recht auf
Schizophrenie", das Karlsruhe eingeführt habe (queer.de berichtete).
Vor dem Gericht geklagt hatte eine 27-jährige intersexuellen
Person, die in offiziellen Formularen nicht mit dem Geschlecht
"männlich" oder "weiblich" eingetragen werden wollte,
sondern mit "inter/divers" oder hilfsweise nur mit
"divers".
Wie der "Spiegel" in der aktuellen Ausgabe
berichtet, sind sich Union und SPD uneins, wie das Urteil umgesetzt werden
soll. Das Bundesinnenministerium von Thomas de Maizière (CDU) bevorzuge eine
verwaltungsrechtliche Minimallösung, bei der in erster Linie in den
Melderegistern neben "männlich" und "weiblich" noch die
Kategorie "anderes" eingeführt wird. Das SPD-geführte
Familienministerium fordere dagegen ein Mantelgesetz, das umfassende Änderungen
auch im Zivilrecht oder Transsexuellenrecht vornimmt. Wie sich das SPD-geführte
Justizministerium positionieren wird, ist nach Angaben des "Spiegel"
noch unklar.
Beatrix von Storch
ist eine von vier stellvertretenden Vorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion
(Bild: Deutscher Bundestag / Achim Melde)
6. Januar 2018, 13:17h, 38 Kommentare
Die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch hat sich
erneut im Ton vergriffen. In einem Interview mit der "Basler Zeitung"
bezeichnete die Rechtsaußen-Politikerin die vom Bundesverfassungsgericht
geforderte Anerkennung eines Dritten Geschlechts als "Schwachsinn",
"absurd" und "großen Quatsch".
"Wir haben in Deutschland unlängst das dritte
Geschlecht eingeführt", sagte von Storch wörtlich. "Diesen
Schwachsinn denkt sich ja kein Vater aus, keine Mutter. Eltern kommen nicht auf
den Gedanken, dass sich ihr Kind mit 18 Jahren entscheiden muss, welches
Geschlecht es haben möchte. Das sind irgendwelche weltfremden Hirne, die sich
so was ausdenken."
Sie wolle sich damit gar nicht weiter beschäftigen, so die
AfD-Vizechefin weiter. "Es ist absurd. Wir führen jetzt diesbezüglich die
Debatte, wir halten es den Menschen vor, sagen, was ihr da macht, ist absurd,
ist die Ablehnung der Realität."
Anordnung aus Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Oktober letzten Jahres
entschieden, dass bis Ende 2018 ein drittes Geschlecht im Geburtenregister
eingeführt oder gänzlich auf eine Geschlechtsangabe verzichtet werden muss
(queer.de berichtete). Das Urteil hatte bereits damals zu einiger Hetze aus der
Ecke der AfD geführt; die AfD in Thüringen sprach gar von einem "Recht auf
Schizophrenie", das Karlsruhe eingeführt habe (queer.de berichtete).
Vor dem Gericht geklagt hatte eine 27-jährige intersexuellen
Person, die in offiziellen Formularen nicht mit dem Geschlecht
"männlich" oder "weiblich" eingetragen werden wollte,
sondern mit "inter/divers" oder hilfsweise nur mit
"divers".
Wie der "Spiegel" in der aktuellen Ausgabe
berichtet, sind sich Union und SPD uneins, wie das Urteil umgesetzt werden
soll. Das Bundesinnenministerium von Thomas de Maizière (CDU) bevorzuge eine
verwaltungsrechtliche Minimallösung, bei der in erster Linie in den
Melderegistern neben "männlich" und "weiblich" noch die
Kategorie "anderes" eingeführt wird. Das SPD-geführte Familienministerium
fordere dagegen ein Mantelgesetz, das umfassende Änderungen auch im Zivilrecht
oder Transsexuellenrecht vornimmt. Wie sich das SPD-geführte Justizministerium
positionieren wird, ist nach Angaben des "Spiegel" noch unklar.
"Das Bundesinnenministerium hat sich schon in der
vergangenen Wahlperiode einer Reform des Personenstandsrechts zum Schutz der
Geschlechtervielfalt verweigert", erklärte Staatssekretär Ralf Kleindiek
(SPD) gegenüber dem Nachrichtenmagazin. "Ich erwarte, dass sich diese
Haltung nun ändert."
Das Familienministerium hatte bereits im September 2017 das
Positionspapier "Schutz und Akzeptanz von geschlechtlicher Vielfalt"
sowie im Februar Gutachten zur Reform des Transsexuellengesetzes
veröffentlicht. Darin werden Änderungen an gut einem Dutzend Regelwerken
vorgeschlagen, vom Bürgerlichen Gesetzbuch über das Strafvollzugsgesetz bis zum
Gesetz über die gesetzliche Rentenversicherung.
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