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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
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diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Urteil des
Bundesverfassungsgerichts
Dritte Geschlechtsoption – Betroffene jubeln
Organisationen, die sich für intersexuelle
Menschen einsetzen, jubeln: Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass
der Gesetzgeber eine dritte Geschlechtsoption schaffen muss. Über die
gesellschaftliche Diskriminierung Betroffener wurde bislang kaum gesprochen.
Organisationen und Verbände, die intergeschlechtliche
Menschen vertreten, sprechen von einem "bahnbrechenden" oder gar
"historischen" Urteil: Das Bundesverfassungsgericht hat die aktuelle
Regelung zum Geschlechtseintrag für verfassungswidrig erklärt und den
Gesetzgeber angewiesen, das Personenstandsrecht bis zum 31. Dezember 2018 zu
ändern.
Möglich seien eine Abschaffung des Geschlechtseintrags oder
aber eine Erweiterung der Eintragsmöglichkeiten, die neben den Optionen
"weiblich" und "männlich" eine dritte Option vorsehe.
Über das Urteil habe seine Organisation sich
"wahnsinnig gefreut", sagte Moritz Schmidt, Sprecher der
Kampagnengruppe Dritte Option, am Donnerstag im Gespräch mit der "Ärzte
Zeitung". "Das Bundesverfassungsgericht ist unserer Argumentation in
allen Punkten gefolgt." Die Kampagnengruppe Dritte Option hatte die
klagende Person, die sich selbst Vanja nennt, durch alle Instanzen begleitet.
Diskriminierung
und Schikanen
"Endlich ist durch das Bundesverfassungsgericht
anerkannt worden, dass es mehr Geschlechter gibt als Mann und Frau", so
Schmidt. "Wir hoffen, dass dieser Erfolg jetzt dazu genutzt wird, überall
da gegen Diskriminierung zu kämpfen, wo Inter- und Trans-Menschen noch immer
aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt werden."
Die Diskriminierung von Menschen, die sich keinem Geschlecht
eindeutig zuordnen lassen, ist weltweit ein Problem. "Viel zu wenige von
uns wissen um die spezifischen Menschenrechtsverletzungen an Millionen von
intergeschlechtlichen Menschen", sagt Zeid Ráad Zeid Al-Hussein, Hoher
Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte.
"Weil ihre Körper nicht den typischen Vorstellungen von
männlich und weiblich entsprechen, erleiden intergeschlechtliche Kinder und
Erwachsene häufig Zwangssterilisationen und irreversible Operationen, und sie
erfahren Diskriminierungen in Schulen, am Arbeitsplatz und anderen
Situationen."
"Bahnbrechend" und "wegweisend" nennen
auch die deutsche Vertretung der Organisation Intersex International (OII
Germany), der Internationalen Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen (IVIM)
und Transgender Europe (TGEU) sowie der Bundesverband Trans* (BVT) das Urteil
des Bundesverfassungsgerichts in einer gemeinsamen Erklärung.
Es sei ein "Hoffnungszeichen für alle, die außerhalb
der Normen von Geschlecht und Gender stehen" und "besonders anfällig
für Gewalt, Diskriminierung und Ungleichheiten in einem System" seien, das
nur männlich oder weiblich kenne.
Probleme beim Kleiderkauf
Intersexuelle Menschen erleben nach Angabe der
Organisationen in vielen Bereichen Diskriminierung und Schikanen, sowohl beim
Kauf von Kleidung, Medikamenten oder Kosmetika als auch bei der Inanspruchnahme
von Dienstleistungen, beispielsweise der Buchung eines Hotelzimmers oder
Flugtickets oder der Nutzung von Toiletten und Umkleidekabinen.
In manchen Ländern erleiden Betroffene auch körperliche
Gewalt, werden gefoltert, inhaftiert und ermordet. Die irreversiblen
chirurgischen und hormonellen Eingriffe, die intergeschlechtliche Menschen oft
im frühen Kindes- und Jugendalter erdulden mussten, bewerten viele Betroffene
ebenfalls als eine Form der Gewalt, da sie in der Regel weder medizinisch
notwendig waren, noch ein persönliches Einverständnis vorlag.
Moritz Schmidt erhofft sich von dem aktuellen Urteil des BVG
eine zunehmende gesellschaftliche Akzeptanz intersexueller Menschen und
insbesondere einen besseren Schutz vor Diskriminierung. "Auch ich erwarte,
dass die Operationen an Kleinkindern, die sich keinem Geschlecht zuordnen
lassen, nun eingestellt werden."
Ein Gutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte zur
Geschlechtervielfalt im Recht, das das Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend in Auftrag gegeben hat und das als Grundlage für einen
Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Geschlechtseintrags dienen könnte, fordert
eine umfassende Aufklärung des Klinikpersonals sowie "ein drittes
Ankreuzfeld" in entsprechenden Eingabemasken.
Herm, Zwitter, Zwischengeschlecht?
Jene dritte Option, stellen Moritz Schmidt und seine
Mitstreiter klar, bedeute keinesfalls, dass Intersexualität ein "drittes
Geschlecht" darstelle. Im Gegenteil halte man gerade die Vielfalt
intergeschlechtlicher Realitäten, Körperlichkeiten und Identitäten für wichtig.
Der eine empfinde eine weibliche, der andere eine männliche und
wieder ein anderer eine Trans-Identität. Die selbst gewählten Bezeichnungen
reichten von intersexuell über Herm und Zwitter bis hin zu
zwischengeschlechtlich.
Statistische Erhebungen zur Prävalenz von Intersexualität
gibt es für Deutschland nicht. Eine niederländische Studie kam 2014 zu dem
Ergebnis, dass einer von 200 Menschen eine Variation der Geschlechtsmerkmale
besitzt. Moritz Schmidt hält solche Statistiken für irrelevant.
"Persönlichkeitsrechte sind nicht an Zahlen geknüpft", unterstreicht
er im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".
Malta war 2015 das erste europäische Land, das ein Gesetz
erlassen hat, welches die körperliche Unversehrtheit, Autonomie und
Selbstbestimmung intergeschlechtlicher Menschen schützt.
Der "Gender Identity, Gender Expression and Sex
Characteristics Act" definiert unter anderem "medizinische
Interventionen, die aufgrund von sozialen Faktoren ohne die Zustimmung der
betroffenen Person durchgeführt werden", als Rechtsverletzung und
verankert zudem das Recht auf Zugang zu einer psychosozialen oder
Peer-Beratung.
Eine Stärkung der Rechte intersexueller Menschen in
Deutschland erhoffen sich nun auch Aktivisten wie Moritz Schmidt – das Urteil
ist ein erster wichtiger Schritt.
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