Sonntag, 15. April 2018

Solidarität, nicht mehr oder weniger! // Solidarity, not more or less! // Solidaridad, ni más ni menos! // Solidarité, pas plus ou moins!


Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Bitte kopiert den Link und Gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Hey Du hast es und brauchst es, deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch? Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache Ihn Dir den Organspende Ausweis!

Hey you have it and need it, so donating blood, because it is missing in the world!
I had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self  doing Him Get donor card!

Solidarität!


Nun um überhaupt anfangen zu können über ein Wort wie "Solidarität" etwas sagen zu können, muss man wissen was es bedeutet!

Wörter werden sehr viele geschrieben, keiner ausser diesen welche Sie schreiben, wissen was Sie damit wirklich ausdrücken möchten!

Solidarität kann sehr vieles bedeuten, es kann sehr viel über andere Aussagen!
Die Bewertung bleibt jedem selbst überlassen, was jeder einzelne darüber denkt, ist wie die Menschen, jeder ist einzigartig denn die Natur lässt keine Kopie zu!

Somit gibt es viele Gefühle unter welchen man  "Solidarität" einstufen vermag, viele empfinden einfache Zustimmung schon als Solidarität, man empfindet Bestätigung als Zusage oder Gemeinschaftlichkeit.
Als erstes, hier geht es nicht um mich, wer  wäre Ich,  um Solidarität zu verlangen, mir geht es ausgesprochen gut, auch um nicht die Aufmerksamkeit auf meine Wenigkeit zu lenken!

Um was es geht, sind Minderheiten und diesen welche nicht so viel Selbstbewusstsein wie Selbstsicherheit ausstrahlen, somit sich nicht trauen, auch aus Nachvollziehbaren- Umständen offen und ehrlich über Missstände schreiben bzw. reden können oder möchten.

Wer gibt schon zu das man leidet, es wäre Schwäche zu zeigen in Gesellschaften,  welche nichts verzeihen, mehr noch Schwäche von anderen ausnutzen! 

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Dem Grundgesetz ist es egal, ob man eine Frau oder Mann ist oder unsere Sprache einen bayerischen oder türkischen Akzent hat.

Auch die Frage, ob, wo und welchen Gott man anbetet ist Teil unsere geschützten Freiheit. Dennoch sind homosexuelle Frauen und Männer ebenso wie bisexuelle, transsexuelle oder intersexuelle Menschen rechtlichen und gesellschaftlichen Diskriminierungen ausgesetzt. Als Konsequenz aus der nationalsozialistischen Verfolgungs- und Selektionspolitik hatte sich der Parlamentarische Rat 1948/49 dafür entschieden, neben dem allgemeinen Gleichbehandlungsgebot des Artikel 3 Absatz 1 GG in Art. 3 Absatz 3 zu verankern:
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Solidarität wäre hier angebracht, denn diese Diskriminierung welche Minderheiten erfahren geht schlicht einfach weiter, das schlimme dabei ist, unsere „Politiker“ sind sich diesem Bewusst!
Vor den Wahlen wir vieles Versprochen, nach den Wahlen wird jeglicher Ansatz etwas für Minderheiten zu verändern „Ignoriert“!

Einige dieser Parteien präsentieren Entwürfe für Verbesserungen, welche einfach weiter Ignoriert werden von diesen welche das sagen haben!
Genau diese Parteien welche Vorschläge machen, sind sehr fein heraus, denn Sie Teilen mit, wir haben alles Erdenkliche probiert und versucht!

Aber auf der anderen Seite erfährt man dieses: Portugal erlässt fortschrittliches Trans-Gesetz
Das sechste EU-Land ermöglicht es Personen, ihr offizielles Geschlecht selbst zu bestimmen – eine Regelung, die in Deutschland auf sich warten lässt.

Warten ist nicht das richtige Wort, denn Deutschland blockiert Regelrecht jegliche Bemühungen welche von vielen gefordert werden!
In Deutschland hatten sich die letzten Bundesregierungen nicht an eine dringend benötigte Überarbeitung des Transsexuellengesetzes gewagt, das im Laufe der Jahre in immer neuen Bereichen vom Bundesverfassungsgericht für ungültig erklärt wurde, etwa 2011 beim Zwang zu Operationen .
In einer Entscheidung im letzten Herbst erklärten die Richter allerdings den Gutachten-Zwang vor Gericht für verfassungskonform.

Im Februar 2017 hatte das Bundesfamilienministerium anlässlich eines wiederholten Austauschs mit Vertretern von LGBTI-Gruppen und Wissenschaft zwei Gutachten vorgestellt, die konkrete Neufassungen des Gesetzes einfordern.

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung aus Union und SPD verspricht in dem Bereich allerdings nur eine Umsetzung der "Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts", womit wohl das Urteil zum "dritten Geschlecht" gemeint ist. Auch wolle man "gesetzlich klarstellen, dass geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind."
Aber in der Realität ist es so, dass keiner wirklich Veränderungen möchte, wo möglich weil zu viel Schuld vorhanden ist, das man sich mal Menschlich erklären müsste!

Oder wie Erklärt die Politik das?


Intergeschlechtliche Personen sind Menschen, die sich im Hinblick auf ihr chromosomales, gonadales oder anatomisches Geschlecht nicht in die medizinische Norm sogenannter „männlicher“ und „weiblicher“ Körper einordnen lassen.

 Intersexuelle Menschen werden nach wie vor pathologisiert, sie gelten als „krank“ oder „abnorm“.

In der westlichen Welt wird ihnen häufig schon im Säuglingsalter durch operative Eingriffe das männliche oder weibliche Geschlecht zugewiesen.
Eine  medizinische Notwendigkeit besteht jedoch nicht, denn meist sind intergeschlechtliche Menschen völlig gesund.

Die medizinischen Behandlungen finden – gerade wenn sie in jungen Jahren vorgenommen werden – meist ohne Zustimmung der Intersexuellen Menschen statt.
Häufig leiden diese später schwer an den psychischen und physischen Folgen der ärztlichen Eingriffe. Die Ausbildung einer eigenen geschlechtlichen Identität, die sich zwischen dem gesellschaftlich dominierenden bipolaren Geschlechtermodell männlich/weiblich verorten kann, bleibt ihnen so meist versagt.

Intersexuelle Menschen sind weltweit gesellschaftlich kaum sichtbar, denn Intergeschlechtlichkeit ist nach wie vor stark tabuisiert.
 Aus Angst vor Stigmatisierung und sozialer Ausgrenzung bekennen sich viele Intersexuelle  nicht öffentlich zu ihrer Geschlechtlichkeit.

Ist sie in seltenen Fällen bekannt, sind sie nicht nur verbaler und struktureller Diskriminierung ausgesetzt.

Sie erfahren auch physische Gewalt und lebensbedrohliche Situationen.
 In Uganda sind intergeschlechtliche Säuglinge stark gefährdet, da der Mutter bei Entdeckung der Intergeschlechtlichkeit der Ausschluss aus der Gemeinschaft droht. Es gibt starke Hinweise darauf, dass Mütter ihre intergeschlechtlichen Babys töten, damit sie nicht verstoßen werden.

Dem Recht auf Selbstbestimmung und dem „Recht auf eine offene Zukunft“ des Kindes müsse Rechnung getragen werden.


In der Vergangenheit wurden entsprechende Operationen im Säuglings- und Kleinkindalter durchgeführt, auch wenn sie nicht medizinisch notwendig, häufig unumkehrbar waren und oft mit dem Verlust der Empfindungsfähigkeit einhergingen.

 „Wir brauchen in unserer Gesellschaft mehr Verständnis für Menschen mit seltenen Varianten/Störungen der Geschlechts Entwicklung“!

„Die Stellungnahme der Bundes Ärztekammer deutet auf einen Bewusstseinswandel in der medizinischen Diagnostik und Behandlung hin.

Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung", sagte Caren Marks (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministern. So stellt die BÄK fest, dass bei Neugeborenen und Klein­kindern, die intersexuell geboren werden, grundsätzlich keine Operationen zur Geschlechtsangleichung durchgeführt werden sollten.

Selbst Amnesty kritisiert Genitaloperationen an intersexuellen Kindern, heißt nicht nur meine Wenigkeit kritisiert, Operationen an Menschen, die mit einer Variation der Geschlechts­merkmale zur Welt kommen, verstoßen nach Ansicht von Amnesty International gegen Menschenrech­te.
Die Eingriffe seien unumkehrbar und könnten langfristige körperliche und seelische Folgen haben!
Kinder oder Jugendliche würden häufig operiert oder hormonellen Behandlungen unter­zo­gen, hieß es. „Werden diese Behandlungen ohne akute medizinische Notwendigkeit vorgenommen, verstoßen sie gegen internationale Menschenrechtsstandards wie die Rechte auf Gesundheit und auf Selbstbestimmung“!

Deswegen fordere Ich die Bundesregierung auf, dies zu ändern und somit sicherzustellen, „dass mit Ausnahme von Notfallbehandlungen keine Eingriffe durchgeführt werden“.
Operationen sollten wenn möglich aufgeschoben werden, bis das Kind die Reife besitze, um über seinen Körper mitzuentscheiden.

Eine Studie der Berliner Humboldt-Universität belegt, dass die Zahl „kosmetischer Eingriffe“ an intersexuellen Kindern nicht zurückgeht. Sie liegt noch immer bei rund 1700 Operationen pro Jahr.
Im Zeitraum von 2005 bis 2014 wurden durchschnittlich rund 1700 Operationen jährlich durchgeführt.
Dabei ist nicht von Eingriffen die Rede, welche die Beseitigung eines lebensbedrohlichen Problems als Ziel hatte.

„Es geht also darum, dass die Leitlinien in der klinischen Praxis nur lückenhaft umgesetzt werden“, „Man sollte rechtliche Maßnahmen für den Schutz von Kindern gegen kosmetische Genitaloperationen ergreifen.“
Organisationen intersexueller Menschen fordern ein Verbot solcher Operationen.
Wenn dieses nicht umsetzbar sein sollte, müsste man zumindest Strafrechtsnormen anpassen: „Ein Skandal ist, dass die medizinischen Akten nur zehn Jahre aufbewahrt werden.
So können die Personen im Erwachsenenalter keine Informationen mehr darüber bekommen, was mit ihnen gemacht wurde.

Glaubt Ihr nicht auch dass hier für eure Solidarität etwas sehr nützliches sein könnte?


Hochachtungsvoll
Nikita Noemi Rothenbächer




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