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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Bitte kopiert den Link und Gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Solidarität!
Nun um überhaupt anfangen zu können über ein Wort wie
"Solidarität" etwas sagen zu können, muss man wissen was es bedeutet!
Wörter werden sehr viele geschrieben, keiner ausser diesen
welche Sie schreiben, wissen was Sie damit wirklich ausdrücken möchten!
Solidarität kann sehr vieles bedeuten, es kann sehr viel
über andere Aussagen!
Die Bewertung bleibt jedem selbst überlassen, was jeder
einzelne darüber denkt, ist wie die Menschen, jeder ist einzigartig denn die
Natur lässt keine Kopie zu!
Somit gibt es viele Gefühle unter welchen man "Solidarität" einstufen vermag,
viele empfinden einfache Zustimmung schon als Solidarität, man empfindet
Bestätigung als Zusage oder Gemeinschaftlichkeit.
Als erstes, hier geht es nicht um mich, wer wäre Ich, um Solidarität zu verlangen, mir geht es
ausgesprochen gut, auch um nicht die Aufmerksamkeit auf meine Wenigkeit zu
lenken!
Um was es geht, sind Minderheiten und diesen welche nicht so
viel Selbstbewusstsein wie Selbstsicherheit ausstrahlen, somit sich nicht
trauen, auch aus Nachvollziehbaren- Umständen offen und ehrlich über Missstände
schreiben bzw. reden können oder möchten.
Wer gibt schon zu das man leidet, es wäre Schwäche zu zeigen
in Gesellschaften, welche nichts
verzeihen, mehr noch Schwäche von anderen ausnutzen!
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Dem Grundgesetz ist es
egal, ob man eine Frau oder Mann ist oder unsere Sprache einen bayerischen oder
türkischen Akzent hat.
Auch die Frage, ob, wo und welchen Gott man anbetet ist Teil
unsere geschützten Freiheit. Dennoch sind homosexuelle Frauen und Männer ebenso
wie bisexuelle, transsexuelle oder intersexuelle Menschen rechtlichen und
gesellschaftlichen Diskriminierungen ausgesetzt. Als Konsequenz aus der
nationalsozialistischen Verfolgungs- und Selektionspolitik hatte sich der
Parlamentarische Rat 1948/49 dafür entschieden, neben dem allgemeinen
Gleichbehandlungsgebot des Artikel 3 Absatz 1 GG in Art. 3 Absatz 3 zu
verankern:
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung,
seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens,
seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt
werden.“
Solidarität wäre hier angebracht, denn diese Diskriminierung
welche Minderheiten erfahren geht schlicht einfach weiter, das schlimme dabei
ist, unsere „Politiker“ sind sich diesem Bewusst!
Vor den Wahlen wir vieles Versprochen, nach den Wahlen wird jeglicher
Ansatz etwas für Minderheiten zu verändern „Ignoriert“!
Einige dieser Parteien präsentieren Entwürfe für
Verbesserungen, welche einfach weiter Ignoriert werden von diesen welche das
sagen haben!
Genau diese Parteien welche Vorschläge machen, sind sehr
fein heraus, denn Sie Teilen mit, wir haben alles Erdenkliche probiert und
versucht!
Aber auf der anderen Seite erfährt man dieses: Portugal
erlässt fortschrittliches Trans-Gesetz
Das sechste EU-Land ermöglicht es Personen, ihr offizielles
Geschlecht selbst zu bestimmen – eine Regelung, die in Deutschland auf sich
warten lässt.
Warten ist nicht das richtige Wort, denn Deutschland
blockiert Regelrecht jegliche Bemühungen welche von vielen gefordert werden!
In Deutschland hatten sich die letzten Bundesregierungen
nicht an eine dringend benötigte Überarbeitung des Transsexuellengesetzes
gewagt, das im Laufe der Jahre in immer neuen Bereichen vom
Bundesverfassungsgericht für ungültig erklärt wurde, etwa 2011 beim Zwang zu
Operationen .
In einer Entscheidung im letzten Herbst erklärten die
Richter allerdings den Gutachten-Zwang vor Gericht für verfassungskonform.
Im Februar 2017 hatte das Bundesfamilienministerium
anlässlich eines wiederholten Austauschs mit Vertretern von LGBTI-Gruppen und
Wissenschaft zwei Gutachten vorgestellt, die konkrete Neufassungen des Gesetzes
einfordern.
Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung aus Union
und SPD verspricht in dem Bereich allerdings nur eine Umsetzung der
"Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts", womit wohl das Urteil zum
"dritten Geschlecht" gemeint ist. Auch wolle man "gesetzlich
klarstellen, dass geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern nur
in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig
sind."
Aber in der Realität ist es so, dass keiner wirklich
Veränderungen möchte, wo möglich weil zu viel Schuld vorhanden ist, das man
sich mal Menschlich erklären müsste!
Oder wie Erklärt die Politik das?
Intergeschlechtliche Personen sind Menschen, die sich im Hinblick auf
ihr chromosomales, gonadales oder anatomisches Geschlecht nicht in die
medizinische Norm sogenannter „männlicher“ und „weiblicher“ Körper einordnen
lassen.
Intersexuelle Menschen werden
nach wie vor pathologisiert, sie gelten als „krank“ oder „abnorm“.
In der westlichen Welt wird ihnen häufig schon im Säuglingsalter durch
operative Eingriffe das männliche oder weibliche Geschlecht zugewiesen.
Eine medizinische Notwendigkeit
besteht jedoch nicht, denn meist sind intergeschlechtliche Menschen völlig
gesund.
Die medizinischen Behandlungen finden – gerade wenn sie in jungen
Jahren vorgenommen werden – meist ohne Zustimmung der Intersexuellen Menschen
statt.
Häufig leiden diese später schwer an den psychischen und physischen
Folgen der ärztlichen Eingriffe. Die Ausbildung einer eigenen geschlechtlichen
Identität, die sich zwischen dem gesellschaftlich dominierenden bipolaren
Geschlechtermodell männlich/weiblich verorten kann, bleibt ihnen so meist
versagt.
Intersexuelle Menschen sind weltweit gesellschaftlich kaum sichtbar,
denn Intergeschlechtlichkeit ist nach wie vor stark tabuisiert.
Aus Angst vor Stigmatisierung
und sozialer Ausgrenzung bekennen sich viele Intersexuelle nicht öffentlich zu ihrer Geschlechtlichkeit.
Ist sie in seltenen Fällen bekannt, sind sie nicht nur verbaler und
struktureller Diskriminierung ausgesetzt.
Sie erfahren auch physische Gewalt und lebensbedrohliche Situationen.
In Uganda sind
intergeschlechtliche Säuglinge stark gefährdet, da der Mutter bei Entdeckung
der Intergeschlechtlichkeit der Ausschluss aus der Gemeinschaft droht. Es gibt
starke Hinweise darauf, dass Mütter ihre intergeschlechtlichen Babys töten,
damit sie nicht verstoßen werden.
Dem Recht auf Selbstbestimmung und dem „Recht auf eine offene Zukunft“ des Kindes müsse Rechnung getragen werden.
In der Vergangenheit wurden entsprechende Operationen im
Säuglings- und Kleinkindalter durchgeführt, auch wenn sie nicht medizinisch
notwendig, häufig unumkehrbar waren und oft mit dem Verlust der
Empfindungsfähigkeit einhergingen.
„Wir brauchen in
unserer Gesellschaft mehr Verständnis für Menschen mit seltenen
Varianten/Störungen der Geschlechts Entwicklung“!
„Die Stellungnahme der Bundes Ärztekammer deutet auf einen
Bewusstseinswandel in der medizinischen Diagnostik und Behandlung hin.
Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige
Richtung", sagte Caren Marks (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin bei
der Bundesfamilienministern. So stellt die BÄK fest, dass bei Neugeborenen und
Kleinkindern, die intersexuell geboren werden, grundsätzlich keine Operationen
zur Geschlechtsangleichung durchgeführt werden sollten.
Selbst Amnesty kritisiert Genitaloperationen an
intersexuellen Kindern, heißt nicht nur meine Wenigkeit kritisiert, Operationen
an Menschen, die mit einer Variation der Geschlechtsmerkmale zur Welt kommen,
verstoßen nach Ansicht von Amnesty International gegen Menschenrechte.
Die Eingriffe seien unumkehrbar und könnten langfristige
körperliche und seelische Folgen haben!
Kinder oder Jugendliche würden häufig operiert oder
hormonellen Behandlungen unterzogen, hieß es. „Werden diese Behandlungen ohne
akute medizinische Notwendigkeit vorgenommen, verstoßen sie gegen
internationale Menschenrechtsstandards wie die Rechte auf Gesundheit und auf
Selbstbestimmung“!
Deswegen fordere Ich die Bundesregierung auf, dies zu ändern
und somit sicherzustellen, „dass mit Ausnahme von Notfallbehandlungen keine
Eingriffe durchgeführt werden“.
Operationen sollten wenn möglich aufgeschoben werden, bis
das Kind die Reife besitze, um über seinen Körper mitzuentscheiden.
Eine Studie der Berliner Humboldt-Universität belegt, dass
die Zahl „kosmetischer Eingriffe“ an intersexuellen Kindern nicht zurückgeht.
Sie liegt noch immer bei rund 1700 Operationen pro Jahr.
Im Zeitraum von 2005 bis 2014 wurden durchschnittlich rund
1700 Operationen jährlich durchgeführt.
Dabei ist nicht von Eingriffen die Rede, welche die
Beseitigung eines lebensbedrohlichen Problems als Ziel hatte.
„Es geht also darum, dass die Leitlinien in der klinischen
Praxis nur lückenhaft umgesetzt werden“, „Man sollte rechtliche Maßnahmen für
den Schutz von Kindern gegen kosmetische Genitaloperationen ergreifen.“
Organisationen intersexueller Menschen fordern ein Verbot
solcher Operationen.
Wenn dieses nicht umsetzbar sein sollte, müsste man
zumindest Strafrechtsnormen anpassen: „Ein Skandal ist, dass die medizinischen
Akten nur zehn Jahre aufbewahrt werden.
So können die Personen im Erwachsenenalter keine
Informationen mehr darüber bekommen, was mit ihnen gemacht wurde.
Glaubt Ihr nicht auch dass hier für eure Solidarität etwas sehr nützliches sein könnte?
Hochachtungsvoll
Nikita Noemi Rothenbächer
Wenn euch dieser Blog gefällt, helft „Teilt“ Ihn mit mir
denn Wissen ist Macht!
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