Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle
Rechte vorbehalten!
Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Bitte kopiert den Link und Gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Zwischen Fortschritt und Zwiespalt
Vor Tagen im Bundestag die Thematik
"Menschenrechte", sehr interessant mehr wenn man sich persönlich
damit beschäftigt!
Ohne jetzt auf die Unterschiedlichen wie
Gerechtfertigten Petitionen einzugehen, stellte ich subjektiv fest, hier läuft
etwas was nicht so laufen sollte!
Man Hinterfragt sich, fängt an Recherchen
und mehr zu sichten, und Bewertet, auf der Basis der Erkenntnisse!
Um überhaupt einzusteigen, "Die Würde
des Menschen ist Unantastbar", tolles Zitat empfinde ich!
Doch die Realität zeigt nicht jeder
"Mensch" hat ein Recht, ein Recht zu haben! Geschweige denn überhaupt
von „Würde“ zu sprechen!
Nach dem Absatz, „Luft“ , denn der letzte
Satz, hat es in sich!!
Selbst in unserem angeblich so modernem
Deutschland gibt es so einige Menschen-Rechte- Verletzungen welche Tag täglich
begangen werden, denken wir an die lange Thematik-Transsexuellen Gesetz, denken
wir an Genitalverstümlungen an Intersex-Menschen, an Diskriminierung usw. die
Liste ist lang!
Allzu oft macht man sich Gedanken, fragt
sich warum? Stellt fest das es Welt weit, in genau dieser Thematik Fortschritte
gibt, heißt Bewegung, hier in Deutschland stößt man auf "Ignorieren, oder
nicht ausreichende Untersuchungen, bzw. nicht Zuständigkeit!
Nach Ausschluss einiger Kriterien, bleibt
dieser, „wo möglich liegt auch Antisemitismus vor“, es sind ja nicht viele
Jahrzehnt zurück " von Verfolgung einiger Menschen-Gruppen"!
Das denken, was für die Aktivisten, SHG,
Vereine usw. schlicht einfach Menschen-Rechte sind, ist für andere, mit der
Blockade jeglicher Diskussion, das für viele nicht sichtbare
Polarisieren, solange keine Gesetze bestehen, ist Diskriminierung, Hass,
Religionen, ein Team!
Wem nutzt es?
Weltärztebund: Transgeschlechtlichkeit ist
keine Krankheit
Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung
anerkennen
(22.10.2015) Von der Generalversammlung
des Weltärztebundes (WMA) wurde auf Initiative der Bundesärztekammer am
vergangenen Wochenende in Moskau ein „WMA Statement on Transgender People“
verabschiedet. Dazu erklärt Uta Schwenke, Sprecherin des Lesben- und
Schwulenverbands (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD)
begrüßt die Stellungnahme des Weltärztebundes, mit der das Recht auf
geschlechtliche Selbstbestimmung anerkannt und Transgeschlechtlichkeit nicht
länger pathologisiert wird. Ärzt_innen und Mediziner_innen werden aufgefordert,
für eine bestmögliche und diskriminierungsfreie gesundheitliche Versorgung für
transgeschlechtliche Menschen zu sorgen, die sich an ihren Bedürfnissen orientiert.
Dazu gehört auch die Forderung, dass die rechtliche Änderung des Geschlechts
nicht mehr davon abhängig gemacht werden darf, dass die Antragsteller_innen
dauernd fortpflanzungsunfähig sein müssen. Diese Voraussetzung steht zwar noch
in § 8 Abs. 1 des deutschen Transsexuellengesetzes. Sie ist aber vom
Bundesverfassungsgericht 2011 für verfassungswidrig erklärt worden.
Eine Neubewertung der
Transgeschlechtlichkeit darf aber nicht dazu führen, dass demnächst die
Krankenkassen die Bezahlung von geschlechtsangleichenden Operationen mit der
Begründung ablehnen, dass keine Krankheit vorliege. Für die weit überwiegende
Mehrheit der Trans*-Personen sind geschlechtsangleichende medizinische
Maßnahmen zwingende Voraussetzung für ihr Wohlbefinden und ihre mentale Gesundheit.
Deshalb darf die Diagnose „Transsexualität“ in der Internationalen
Klassifikation der Krankheiten (ICD) nicht ersatzlos gestrichen werden; denn
die Ärzt_innen dürfen nur die im ICD aufgeführten Diagnosen abrechnen (§ 295
Abs. 1 SGB 5).
Deshalb ist in der Neufassung des DSM 5
(Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders) statt der bisherigen
Diagnose „Transsexualität“ die neue Diagnose „Gender Dysphoria“ aufgenommen
worden. Damit soll die empfundene Zugehörigkeit zum anderen Geschlecht „entpsychopathologisiert“
und zugleich am krankheitswertigen und somatische Maßnahmen rechtfertigenden
Leidensdruck festgehalten werden. Beim ICD wird dafür z.B die Diagnose
„Geschlechtsinkongruenz“ vorgeschlagen.
Wir meinen: Gleichgültig auf welche
Formulierung man sich beim ICD einigt. Sie muss so lauten, dass die
Krankenkassen weiter verpflichtet bleiben, die Kosten von
geschlechtsangleichenden ärztlichen Behandlungen zu übernehmen.
„Menschenrechte,
Vielfalt und Respekt“
30. LSVD-Verbandstag am 21.-22.04. in Köln
(16.04.2018) In jahrzehntelangen Kämpfen wurden Fortschritte bei der rechtlichen
Anerkennung und gesellschaftlichen Akzeptanz von lesbischen, schwulen,
bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) erreicht.
Gleichzeitig steht die liberale Demokratie weltweit unter Druck und homophobe
und transfeindliche Stimme sind in jüngster Zeit wieder deutlich lautstärker
geworden. Religiös-fundamentalistische, rechtsextreme und rechtspopulistische
Kräfte kämpfen voller Hass darum, LSBTI gleiche Rechte und
Entfaltungsmöglichkeiten zu beschneiden und sie wieder aus dem öffentlichen
Leben zu drängen. All das zeigt uns: Um Werte wie Freiheit, Gleichheit und
Respekt muss täglich neu gerungen werden. Die offene Gesellschaft braucht eine
offensive Vorwärtsverteidigung, ein ständiges Bemühen, Menschen für eine Kultur
des Respekts zu gewinnen.
Vor diesem Hintergrund diskutiert der LSVD auf seinem 30. Verbandstag am 21./22. April unter dem Motto „Menschenrechte, Vielfalt und Respekt“ die Aktualisierung seines Grundsatzprogramms. Vorgestellt werden auch die neuen LSVD-Projekte „Queer Refugees Deutschland“ und „Miteinander stärken“. Zusammen mit der Historikerin Kirsten Plötz erörtern wir Möglichkeiten zur Stärkung lesbischer Sichtbarkeit im LSVD und der Öffentlichkeit.
Angekündigt haben sich zudem die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker für ein Grußwort sowie Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW, für eine Gastrede über Aktivitäten der Landesregierung in Bezug auf LSBTI-Politik
Tagungsort ist das VHS-Forum im Museum am Neumarkt, Cäcilienstr. 29-33 in 50676 Köln. Der Verbandstag beginnt am Samstag, 21. April 2018, um 10:00 Uhr und endet am Sonntag, 22. April 2018, um 14:00 Uhr.
Vor diesem Hintergrund diskutiert der LSVD auf seinem 30. Verbandstag am 21./22. April unter dem Motto „Menschenrechte, Vielfalt und Respekt“ die Aktualisierung seines Grundsatzprogramms. Vorgestellt werden auch die neuen LSVD-Projekte „Queer Refugees Deutschland“ und „Miteinander stärken“. Zusammen mit der Historikerin Kirsten Plötz erörtern wir Möglichkeiten zur Stärkung lesbischer Sichtbarkeit im LSVD und der Öffentlichkeit.
Angekündigt haben sich zudem die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker für ein Grußwort sowie Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW, für eine Gastrede über Aktivitäten der Landesregierung in Bezug auf LSBTI-Politik
Tagungsort ist das VHS-Forum im Museum am Neumarkt, Cäcilienstr. 29-33 in 50676 Köln. Der Verbandstag beginnt am Samstag, 21. April 2018, um 10:00 Uhr und endet am Sonntag, 22. April 2018, um 14:00 Uhr.
Beinahe jeden
Tag wird eine homo- oder transphob motivierte Straftat registriert
LSVD fordert Bund-Länder-Programm gegen homo- und transphobe Gewalt
(12.02.2018) Laut Innenministerium hat es 2017 im vergangenen Jahr
mindestens 300 homophob oder transphob motivierte Straftaten gegeben. So viele
Fälle wurden nach Angaben des Bundesinnenministeriums registriert. Dazu erklärt Stefanie Schmidt,
Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Mindestens 300 Fälle im Jahr heißt: Beinahe jeden Tag wird eine homo- oder
transphob motivierte Straftat in Deutschland registriert. Im Entwurf des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD heißt es, dass
alle Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben
können sollen. Das ist offensichtlich nicht der Fall. Der Lesben- und
Schwulenverband (LSVD) fordert ein umfassendes Bund-Länder-Programm gegen homo-
und transphobe Gewalt inklusive Präventionsmaßnahmen und konsequenter
Strafverfolgung. Das muss Aufgabe der nächsten Bundesregierung werden. Eine
offene Gesellschaft muss allen Menschen garantieren, jederzeit, an jedem Ort,
ohne Angst und Anfeindung verschieden zu sein.
Dabei wird längst nicht jeder homo- und transphobe Übergriff wird erfasst. Es braucht ein verbessertes Meldeverfahren sowie einen regelmäßigen Austausch zwischen Polizei und Community. Das würde die Anzeigebereitschaft erhöhen und die Dunkelziffer von nach wie vor 80% senken. Polizei, Opferschutz und Justiz müssen sensibilisiert sein. Homo- und Transphobie in allen Aktionsplänen und Programmen zur Gewaltprävention ausdrücklich berücksichtigt werden.
Dabei wird längst nicht jeder homo- und transphobe Übergriff wird erfasst. Es braucht ein verbessertes Meldeverfahren sowie einen regelmäßigen Austausch zwischen Polizei und Community. Das würde die Anzeigebereitschaft erhöhen und die Dunkelziffer von nach wie vor 80% senken. Polizei, Opferschutz und Justiz müssen sensibilisiert sein. Homo- und Transphobie in allen Aktionsplänen und Programmen zur Gewaltprävention ausdrücklich berücksichtigt werden.
Koalitionsverhandlungen:
Für Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Zusammenhalt
Klare Vereinbarungen statt leerer Versprechungen
(26.01.2018) Anlässlich der beginnenden Koalitionsverhandlungen erklärt Axel Hochrein, Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
In den kommenden Jahren gilt es eine offene und demokratische Gesellschaft zu verteidigen und zu stärken. Diskriminierung und Ausgrenzung schaden dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Daher fordert der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) für die Koalitionsverhandlungen klare Vereinbarungen auf:
(26.01.2018) Anlässlich der beginnenden Koalitionsverhandlungen erklärt Axel Hochrein, Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
In den kommenden Jahren gilt es eine offene und demokratische Gesellschaft zu verteidigen und zu stärken. Diskriminierung und Ausgrenzung schaden dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Daher fordert der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) für die Koalitionsverhandlungen klare Vereinbarungen auf:
·
einen Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Homophobie und
Transfeindlichkeit
·
die Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 im Grundgesetz um die Merkmale der
sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität
·
eine menschenrechtsbasierte Gesetzgebung zur Anerkennung der
Geschlechtsidentität
·
die rechtliche Anerkennung und Absicherung von Kindern in
Regenbogenfamilien
·
eine menschenrechtskonforme LSBTI-inklusive Flüchtlings- und
Integrationspolitik
·
ein glaubwürdiges weltweites Eintreten für Entkriminalisierung und
Akzeptanzförderung von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und
intergeschlechtlichen Menschen.
Denn eine freie Gesellschaft muss allen Menschen garantieren, jederzeit, an
jedem Ort, ohne Angst und Anfeindung verschieden zu sein.
Ausgehend von dem Sondierungspapier hat der LSVD in einem Schreiben an die Parteivorsitzenden Vorschläge unterbreitet, wie eine Politik aussehen würde, die auch Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen mitdenkt. Insbesondere in den Bereichen „Familie, Frauen und Kinder“, „Soziales, Gesundheit und Pflege“, „Innen, Recht und Verbraucherschutz“, „Migration und Integration“ sowie „Außen, Entwicklung und Bundeswehr“ muss sich auf konkrete Maßnahmen für gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt verpflichtet werden.
Ausgehend von dem Sondierungspapier hat der LSVD in einem Schreiben an die Parteivorsitzenden Vorschläge unterbreitet, wie eine Politik aussehen würde, die auch Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen mitdenkt. Insbesondere in den Bereichen „Familie, Frauen und Kinder“, „Soziales, Gesundheit und Pflege“, „Innen, Recht und Verbraucherschutz“, „Migration und Integration“ sowie „Außen, Entwicklung und Bundeswehr“ muss sich auf konkrete Maßnahmen für gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt verpflichtet werden.
Berlin fordert
Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes
Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen in
die Verfassung
(10.04.2018) Der Berliner Senat hat heute eine Bundesratsinitiative für die
Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um die Merkmale der sexuellen
Orientierung und Geschlechtsidentität beschlossen. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann,
Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Initiative aus Berlin.
Das Grundgesetz ist die Grundlage unseres Zusammenlebens. Fast 70 Jahre nach
seiner Entstehung sollten Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und
intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) dort endlich sichtbar sein. Die explizite
Aufnahme im Gleichheitsartikel wäre ein klares Bekenntnis, dass LSBTI als
gleichwertiger Teil zu Deutschland gehören und ein Recht darauf haben, angst-
und diskriminierungsfrei zu leben. Das stärkt auch das Vertrauen in eine
offene, freiheitliche und demokratische Gesellschaft.
Gerade vor dem Hintergrund des zunehmenden Rechtspopulismus ist der verfassungsmäßige Schutz des bisher Erreichten ein dringendes Gebot der Stunde. Trans- und intergeschlechtliche Menschen werden bis heute pathologisiert, eine freie Entfaltung der Persönlichkeit wird ihnen verwehrt. Auch nach 1945 wurde Homosexualität trotz des Grundgesetzes strafrechtlich verfolgt. Die Aufnahme der Merkmale der der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität in den Artikel 3 Grundgesetz ist für den LSVD auch eine Konsequenz der Aufarbeitung dieses dunkeln Kapitels und der Rehabilitierung der nach §175 StGB Verurteilten.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt die Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.
Gerade vor dem Hintergrund des zunehmenden Rechtspopulismus ist der verfassungsmäßige Schutz des bisher Erreichten ein dringendes Gebot der Stunde. Trans- und intergeschlechtliche Menschen werden bis heute pathologisiert, eine freie Entfaltung der Persönlichkeit wird ihnen verwehrt. Auch nach 1945 wurde Homosexualität trotz des Grundgesetzes strafrechtlich verfolgt. Die Aufnahme der Merkmale der der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität in den Artikel 3 Grundgesetz ist für den LSVD auch eine Konsequenz der Aufarbeitung dieses dunkeln Kapitels und der Rehabilitierung der nach §175 StGB Verurteilten.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt die Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.
Zwischen Fortschritt und Zwiespalt
Hat sich in der letzten Zeit die Lage für
Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender gebessert? Auf jeden Fall. Trotzdem
erschreckt die weltweite Lage immer noch.
I m Frühjahr 2017 identifizierten Polizei und
Sicherheitskräfte in Tschetschenien mit Hilfe einer Dating-App etwa hundert
homosexuelle Männer, verhafteten sie, schleppten sie in Lager und folterten
sie. Wladimir Putin leugnete die Vorfälle, und der tschetschenische Präsident
Ramsan Kadyrow teilte mit, dass es in seinem Land gar keine schwulen Männer
gebe. Man wünschte, diese Aktion sei ein trauriger Einzelfall. Aber obzwar sich
die Lage für „Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender“ – dafür steht die
dem Englischen entnommene Abkürzung LGBT – in vielen Ländern gebessert hat,
erschreckt die weltweite Lage weiterhin.
Auch heute noch ist Homosexualität in achtundsiebzig Ländern
verboten, in acht Ländern sogar unter Todesstrafe gestellt. Jährlich werden
Tausende von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung verfolgt und
umgebracht. Auch in westlichen Staaten wird mit sexuellen Orientierungen sehr
unterschiedlich umgegangen.
Im Nachtrag zu ihrer Bestandsaufnahme der Erfolge und
Bedrohungen der LGBT-Bewegung merken Dennis Altman und Jonathan Symons an, das
Buch vor der jüngsten Präsidentschaftswahl in den Vereinigten Staaten
geschrieben zu haben, als noch der Sieg Hillary Clintons erwartet wurde.
Mittlerweile schärft Donald Trump als Präsident Ressentiments gegen Homosexuelle
und Transgender-Personen. Neben politischen sind es auch die religiösen Eliten,
deren Stellungnahmen von Bedeutung sind. Fundamentalistische Religiosität in
vielen Weltteilen im Blick, merken die Autoren zu Recht an, dass queere Rechte
auch in Zukunft nicht ohne Widerstände errungen werden können.
Altman und Symons
sehen sich auch an, wie der Umgang mit LGBT-Rechten als politisches Instrument
in Wahlkämpfen eingesetzt wurde und wird. Sei es von George W. Bush, der den
Angriff auf die gleichgeschlechtliche Ehe zu einem zentralen Element seiner
erfolgreichen Wahlkampagne machte. Oder von David Cameron, der in seiner Zeit
als Premierminister die Möglichkeit aufbrachte, bilaterale Hilfen für
diejenigen afrikanischen Länder auszusetzen, die Homosexualität unter Strafe
stellen. Die Stärke des Bandes liegt darin, den Umgang westlicher
Gesellschaften mit Homosexuellen bündig zu umreißen. Einerseits wird in ihnen
da und dort die gleichgeschlechtliche Eheschließung durchgesetzt, andererseits
formieren sich Gruppierungen, die offen gegen Lesben, Schwule und Transgender
auftreten. Dieser Zwiespalt ist es, der die Bilanz der LGBT-Bewegungen prägt.
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