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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Bitte kopiert den Link und Gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Mann, Frau oder inter:
Ist die Zuordnung eine Frage der Natur oder des menschlichen Willens? Und was
würde es bedeuten in einer Gesellschaft ohne Geschlechter zu leben?
Man, woman or inter: Is the assignment a matter of nature or of human
will? And what would it mean to live in a society without gender?
Artikel
1 (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit)
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind
mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der
Brüderlichkeit begegnen.
Artikel
2 (Verbot der Diskriminierung)
Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und
Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe,
Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung,
nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Artikel
7 (Gleichheit vor dem Gesetz)
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied
Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen
Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt und gegen
jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
Das
Geschlecht hat für Menschen herausragende Bedeutung. Was das Bundesverfassungsgericht kürzlich
festgestellt hat, lässt sich im täglichen Leben beobachten. Schon bevor ein
Kind auf die Welt kommt, sehen sich die werdenden Eltern ständig mit der Frage
konfrontiert, ob es denn ein Junge oder Mädchen wird. Eine Person wird in aller
Regel unter Angabe des Geschlechts beschrieben. Die Polizei fahndet nicht nach
einem Menschen, sondern nach einer Frau oder einem Mann. Das Geschlecht
bestimmt die Anrede einer Person und, auch das, die Erwartungen an die äußere
Erscheinung.
Doch die
Natur schert sich nicht immer um die strikt binäre Kodierung der Gesellschaft.
Solange es Menschen gibt, werden Menschen mit uneindeutigem Geschlecht geboren.
Für sie gab es bislang keine Kategorie, und so wurde in der Vergangenheit die
Natur dem Recht angeglichen: Die meisten Kinder wurden operiert und einem
Geschlecht angepasst, manchmal schon als Neugeborene. Manche Eltern wurden gar
nicht, andere nicht ausreichend informiert. Die chirurgischen Eingriffe waren
häufig medizinisch nicht indiziert, das uneindeutige Geschlecht wurde aber als
Störung angesehen, die es zu beseitigen gilt. Was manchmal sogar gut gemeint
war, führte vielfach zu psychosozialen und gesundheitlichen Tragödien.
Betroffene fühlen sich durch die Operation verstümmelt und ihrer Identität
beraubt.
Entscheidet
die Medizin?
Die
psychologische und die medizinische Forschung haben sich weiterentwickelt. Die
Politik hat darauf reagiert: Seit 2013 muss man zum Geschlecht keine Angabe
machen. Nun ist das Bundesverfassungsgericht noch einen Schritt weitergegangen:
Das uneindeutige Geschlecht muss auch positiv anerkannt werden. Für intersexuelle Menschen hat das Geschlecht
schließlich eine nicht weniger herausragende Bedeutung. Die Natur soll so zu
ihrem Recht kommen.
Nun kommt es
darauf an, aus der Entscheidung kluge Schlüsse zu ziehen und die Rechte der
Natur zu wahren. Das natürliche Geschlecht von Männern, Frauen und
Intersexuellen steht nämlich zunehmend unter Beschuss. In der
Reproduktionsmedizin hat der menschliche Wille schon allerlei biologische
Grenzen überwunden, die medizinischen Möglichkeiten nähren weitere
Machbarkeitsphantasien. Nun droht auch die Zuordnung des Geschlechts nicht
länger eine Frage der Natur zu sein, sondern eine des menschlichen Willens.
Das eigene
Geschlecht steht nicht zur Wahl
Anhänger der
Gender-Theorie dringen auf ein geschlechtliches Wahlrecht. Sie sehen das
Geschlecht primär als soziales Konstrukt, als veränderliche Eigenschaft. Für
manche ist das körperliche Geschlecht nicht mehr als eine kulturell geprägte
Interpretation. Die Gender-Theorie gewinnt zunehmend an Einfluss; durch
geschickten Lobbyismus ist es ihren Vertretern gelungen, Schlüsselpositionen in
Forschung, Lehre und Politik zu besetzen.
Nun bejaht
das Bundesverfassungsgericht tatsächlich ein Wahlrecht für intersexuelle
Menschen. Das heißt freilich noch nicht, dass Karlsruhe das Geschlecht generell
zur Disposition stellen will. Uneindeutige Geschlechter sind vielgestaltig; oft
überwiegt anatomisch, genetisch oder hormonell die weibliche oder die männliche
Seite. Es soll darauf ankommen, wie sich der Betroffene selbst einordnet.
Niemand soll gezwungen sein, das eigene Geschlecht als „drittes“ eintragen zu
lassen. Die neue Möglichkeit beschränkt nicht das bereits bestehende Recht,
sich als weiblich, männlich oder ohne Geschlechtseintrag zu registrieren. Ein
Wahlrecht für Intersexuelle kannte schon das Allgemeine Preußische Landrecht
von 1794: Die Eltern bestimmten das Geschlecht, wenn es nicht eindeutig war;
mit der Vollendung des 18. Lebensjahres durften die Betroffenen die
Entscheidung ändern.
Ist eine
Gesellschaft ohne Geschlechter möglich?
Es liegt am
Gesetzgeber, zu verhindern, dass Menschen sich nach eigenem Dafürhalten
einordnen: heute als Mann, morgen als Frau, übermorgen als Zwitter. Das
Geschlecht kann biologisch alle Formen haben, doch irgendwann muss rechtlich
Klarheit herrschen. Möglich wäre, dass Eltern eine Wahl treffen, die später
noch einmal revidiert werden kann. Die Eltern sind dabei keineswegs frei in
ihrer Wahl, sondern dem Wohl des Kindes verpflichtet. Operationen dürfen nur
bei medizinischer Indikation vorgenommen werden; in die Sterilisation
Minderjähriger dürfen die Eltern keinesfalls einwilligen.
Populär
unter Gender-Anhängern ist auch die Idee einer geschlechtslosen Zukunft. Das
Bundesverfassungsgericht hat diese Möglichkeit selbst angedeutet: Dem
Gesetzgeber stehe es frei, ganz auf den Geschlechtseintrag im Register zu
verzichten. Unsere Gesellschaft ist stark sexualisiert, aber rechtlich spielt
das Geschlecht kaum mehr eine Rolle. Die Wehrpflicht ist ausgesetzt,
Eheschließungen sind zwischen zwei Menschen gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts
möglich. Nur ein Transsexueller, der ein Kind auf die Welt gebracht hat, darf
sich (noch) nicht als Vater eintragen lassen. Die Auflösung der Geschlechter
hat freilich einen hohen Preis: Vor Diskriminierungen wegen des Geschlechts
kann nur schützen, wer das Geschlecht auch bezeichnet und von einem anderen
unterscheidet. In einer Welt ohne Geschlechter verlieren Menschen einen
zentralen Teil ihrer Identität.
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