Montag, 7. Mai 2018

Mann, Frau oder inter: Ist die Zuordnung eine Frage der Natur oder des menschlichen Willens? Und was würde es bedeuten in einer Gesellschaft ohne Geschlechter zu leben? /// Man, woman or inter: Is the assignment a matter of nature or of human will? And what would it mean to live in a society without gender?


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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
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Mann, Frau oder inter: Ist die Zuordnung eine Frage der Natur oder des menschlichen Willens? Und was würde es bedeuten in einer Gesellschaft ohne Geschlechter zu leben?

Man, woman or inter: Is the assignment a matter of nature or of human will? And what would it mean to live in a society without gender?

Artikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit)
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)
Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz)
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.


Das Geschlecht hat für Menschen herausragende Bedeutung. Was das Bundesverfassungsgericht kürzlich festgestellt hat, lässt sich im täglichen Leben beobachten. Schon bevor ein Kind auf die Welt kommt, sehen sich die werdenden Eltern ständig mit der Frage konfrontiert, ob es denn ein Junge oder Mädchen wird. Eine Person wird in aller Regel unter Angabe des Geschlechts beschrieben. Die Polizei fahndet nicht nach einem Menschen, sondern nach einer Frau oder einem Mann. Das Geschlecht bestimmt die Anrede einer Person und, auch das, die Erwartungen an die äußere Erscheinung.

Doch die Natur schert sich nicht immer um die strikt binäre Kodierung der Gesellschaft. Solange es Menschen gibt, werden Menschen mit uneindeutigem Geschlecht geboren. Für sie gab es bislang keine Kategorie, und so wurde in der Vergangenheit die Natur dem Recht angeglichen: Die meisten Kinder wurden operiert und einem Geschlecht angepasst, manchmal schon als Neugeborene. Manche Eltern wurden gar nicht, andere nicht ausreichend informiert. Die chirurgischen Eingriffe waren häufig medizinisch nicht indiziert, das uneindeutige Geschlecht wurde aber als Störung angesehen, die es zu beseitigen gilt. Was manchmal sogar gut gemeint war, führte vielfach zu psychosozialen und gesundheitlichen Tragödien. Betroffene fühlen sich durch die Operation verstümmelt und ihrer Identität beraubt.

Entscheidet die Medizin?

Die psychologische und die medizinische Forschung haben sich weiterentwickelt. Die Politik hat darauf reagiert: Seit 2013 muss man zum Geschlecht keine Angabe machen. Nun ist das Bundesverfassungsgericht noch einen Schritt weitergegangen: Das uneindeutige Geschlecht muss auch positiv anerkannt werden. Für intersexuelle Menschen hat das Geschlecht schließlich eine nicht weniger herausragende Bedeutung. Die Natur soll so zu ihrem Recht kommen.

Nun kommt es darauf an, aus der Entscheidung kluge Schlüsse zu ziehen und die Rechte der Natur zu wahren. Das natürliche Geschlecht von Männern, Frauen und Intersexuellen steht nämlich zunehmend unter Beschuss. In der Reproduktionsmedizin hat der menschliche Wille schon allerlei biologische Grenzen überwunden, die medizinischen Möglichkeiten nähren weitere Machbarkeitsphantasien. Nun droht auch die Zuordnung des Geschlechts nicht länger eine Frage der Natur zu sein, sondern eine des menschlichen Willens.

Das eigene Geschlecht steht nicht zur Wahl

Anhänger der Gender-Theorie dringen auf ein geschlechtliches Wahlrecht. Sie sehen das Geschlecht primär als soziales Konstrukt, als veränderliche Eigenschaft. Für manche ist das körperliche Geschlecht nicht mehr als eine kulturell geprägte Interpretation. Die Gender-Theorie gewinnt zunehmend an Einfluss; durch geschickten Lobbyismus ist es ihren Vertretern gelungen, Schlüsselpositionen in Forschung, Lehre und Politik zu besetzen.

Nun bejaht das Bundesverfassungsgericht tatsächlich ein Wahlrecht für intersexuelle Menschen. Das heißt freilich noch nicht, dass Karlsruhe das Geschlecht generell zur Disposition stellen will. Uneindeutige Geschlechter sind vielgestaltig; oft überwiegt anatomisch, genetisch oder hormonell die weibliche oder die männliche Seite. Es soll darauf ankommen, wie sich der Betroffene selbst einordnet. Niemand soll gezwungen sein, das eigene Geschlecht als „drittes“ eintragen zu lassen. Die neue Möglichkeit beschränkt nicht das bereits bestehende Recht, sich als weiblich, männlich oder ohne Geschlechtseintrag zu registrieren. Ein Wahlrecht für Intersexuelle kannte schon das Allgemeine Preußische Landrecht von 1794: Die Eltern bestimmten das Geschlecht, wenn es nicht eindeutig war; mit der Vollendung des 18. Lebensjahres durften die Betroffenen die Entscheidung ändern.

Ist eine Gesellschaft ohne Geschlechter möglich?

Es liegt am Gesetzgeber, zu verhindern, dass Menschen sich nach eigenem Dafürhalten einordnen: heute als Mann, morgen als Frau, übermorgen als Zwitter. Das Geschlecht kann biologisch alle Formen haben, doch irgendwann muss rechtlich Klarheit herrschen. Möglich wäre, dass Eltern eine Wahl treffen, die später noch einmal revidiert werden kann. Die Eltern sind dabei keineswegs frei in ihrer Wahl, sondern dem Wohl des Kindes verpflichtet. Operationen dürfen nur bei medizinischer Indikation vorgenommen werden; in die Sterilisation Minderjähriger dürfen die Eltern keinesfalls einwilligen.

Populär unter Gender-Anhängern ist auch die Idee einer geschlechtslosen Zukunft. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Möglichkeit selbst angedeutet: Dem Gesetzgeber stehe es frei, ganz auf den Geschlechtseintrag im Register zu verzichten. Unsere Gesellschaft ist stark sexualisiert, aber rechtlich spielt das Geschlecht kaum mehr eine Rolle. Die Wehrpflicht ist ausgesetzt, Eheschließungen sind zwischen zwei Menschen gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts möglich. Nur ein Transsexueller, der ein Kind auf die Welt gebracht hat, darf sich (noch) nicht als Vater eintragen lassen. Die Auflösung der Geschlechter hat freilich einen hohen Preis: Vor Diskriminierungen wegen des Geschlechts kann nur schützen, wer das Geschlecht auch bezeichnet und von einem anderen unterscheidet. In einer Welt ohne Geschlechter verlieren Menschen einen zentralen Teil ihrer Identität.





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