Mittwoch, 20. Juni 2018

Bei einem Fachaustausch zu geschlechtlicher Vielfalt im Bundesfamilienministerium wurden im Februar 2017 zwei Rechtsgutachten vorgestellt.

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Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
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Hey Du hast es und brauchst es, deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch? Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache Ihn Dir den Organspende Ausweis!

Hey you have it and need it, so donating blood, because it is missing in the world!
I had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self  doing Him Get donor card!

Bei einem Fachaustausch zu geschlechtlicher Vielfalt im Bundesfamilienministerium wurden im Februar 2017 zwei Rechtsgutachten vorgestellt.

https://www.bmfsfj.de/.../fachaustausch.../113976


Das von der Humboldt Universität Berlin erstellte Gutachten "Regelungs- und Reformbedarf für transgeschlechtliche Menschen" untersucht die Notwendigkeit, das inzwischen zu großen Teilen für verfassungswidrig erklärte Transsexuellengesetz zu reformieren beziehungsweise durch ein modernes Gesetz zu ersetzen. Das Gutachten evaluiert daher die Anwendung des Gesetzes in der Praxis, führt einen internationalen Rechtsvergleich durch und unterbreitet rechtliche Regelungsvorschläge.

Das vom Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR) erstellte Gutachten "Geschlechtervielfalt im Recht: Status Quo und Entwicklung von Regelungsmodellen zur Anerkennung und zum Schutz von Geschlechtervielfalt" evaluiert die Rechtsanwendung des im Personenstandsgesetz (§ 22 PStG) geregelten offenen Geschlechtseintrages: Kann ein Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstand ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen. Außerdem stellt das Gutachten im internationalen Rechtsvergleich die Frage, ob ein drittes festgelegtes Geschlecht im Personenstandsgesetz benötigt wird. Weiterhin werden Regelungsvorschläge zum Schutz und zur Anerkennung von Geschlechtervielfalt gemacht.

Um die geschlechtliche Vielfalt und das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen zu schützen, empfehlen beide Gutachten eine Änderung des Rechts.

Die Ergebnisse der Gutachten sind eindeutig: Das derzeit bestehende Transsexuellengesetz verstößt gegen Grund- und Menschenrechte, medizinisch-psychologische Erkenntnisse und gegen die Resolution 2048 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates aus 2015. Diese fordert verpflichtende, stigmafreie Zugänge zu chirurgischen, hormonellen, psychologischen und durch das Gesundheitssystem getragene Behandlungen ein. Die Realität in unserem Land ist jedoch noch eine andere. Betroffene erleben sie als entwürdigend und stigmatisierend. Sie werden bisweilen auch erniedrigt.

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages empfiehlt in ihrer Stellungnahme vom 23.10.2017 zum Thema „Queer, na und!? – LSBTIQ-Jugendliche in Deutschland“, das Transsexuellengesetz durch das moderne Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen, wonach Änderung der Vornamen und Berichtigung des Personenstands beim Standesamt auf Antrag ohne erniedrigende pseudowissenschaftliche Begutachtung ermöglicht werden und bei einem vorsätzlichen und beharrlichen Verstoß gegen das Offenbarungsverbot eine strafbewehrte Ordnungswidrigkeit verhängt werden kann. 

https://www.bundestag.de/.../stellungnahme_queer-data.pdf

Es wird daher Zeit, den Erkenntnissen nunmehr Taten folgen zu lassen. Der Ersatz des Transsexuellengesetzes durch ein Gesetz, das eine selbstbestimmte Anerkennung des Geschlechts ermöglicht, ist überfällig und duldet keinen Aufschub.



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