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Geschrieben
und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Bitte kopiert den Link und Gebt
diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
doing Him Get donor card!
Bei einem Fachaustausch zu
geschlechtlicher Vielfalt im Bundesfamilienministerium wurden im Februar 2017
zwei Rechtsgutachten vorgestellt.
https://www.bmfsfj.de/.../fachaustausch.../113976
Das von der Humboldt Universität Berlin erstellte Gutachten
"Regelungs- und Reformbedarf für transgeschlechtliche Menschen"
untersucht die Notwendigkeit, das inzwischen zu großen Teilen für
verfassungswidrig erklärte Transsexuellengesetz zu reformieren beziehungsweise
durch ein modernes Gesetz zu ersetzen. Das Gutachten evaluiert daher die
Anwendung des Gesetzes in der Praxis, führt einen internationalen
Rechtsvergleich durch und unterbreitet rechtliche Regelungsvorschläge.
Das vom Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR)
erstellte Gutachten "Geschlechtervielfalt im Recht: Status Quo und
Entwicklung von Regelungsmodellen zur Anerkennung und zum Schutz von
Geschlechtervielfalt" evaluiert die Rechtsanwendung des im
Personenstandsgesetz (§ 22 PStG) geregelten offenen Geschlechtseintrages: Kann
ein Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden,
so ist der Personenstand ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister
einzutragen. Außerdem stellt das Gutachten im internationalen Rechtsvergleich
die Frage, ob ein drittes festgelegtes Geschlecht im Personenstandsgesetz
benötigt wird. Weiterhin werden Regelungsvorschläge zum Schutz und zur
Anerkennung von Geschlechtervielfalt gemacht.
Um die geschlechtliche Vielfalt und das Selbstbestimmungsrecht
eines jeden Menschen zu schützen, empfehlen beide Gutachten eine Änderung des
Rechts.
Die Ergebnisse der Gutachten sind eindeutig: Das derzeit
bestehende Transsexuellengesetz verstößt gegen Grund- und Menschenrechte,
medizinisch-psychologische Erkenntnisse und gegen die Resolution 2048 der
Parlamentarischen Versammlung des Europarates aus 2015. Diese fordert
verpflichtende, stigmafreie Zugänge zu chirurgischen, hormonellen,
psychologischen und durch das Gesundheitssystem getragene Behandlungen ein. Die
Realität in unserem Land ist jedoch noch eine andere. Betroffene erleben sie
als entwürdigend und stigmatisierend. Sie werden bisweilen auch erniedrigt.
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages empfiehlt in
ihrer Stellungnahme vom 23.10.2017 zum Thema „Queer, na und!? –
LSBTIQ-Jugendliche in Deutschland“, das Transsexuellengesetz durch das moderne
Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen, wonach Änderung der Vornamen und
Berichtigung des Personenstands beim Standesamt auf Antrag ohne erniedrigende
pseudowissenschaftliche Begutachtung ermöglicht werden und bei einem
vorsätzlichen und beharrlichen Verstoß gegen das Offenbarungsverbot eine
strafbewehrte Ordnungswidrigkeit verhängt werden kann.
https://www.bundestag.de/.../stellungnahme_queer-data.pdf
Es wird daher Zeit, den Erkenntnissen nunmehr Taten folgen
zu lassen. Der Ersatz des Transsexuellengesetzes durch ein Gesetz, das eine
selbstbestimmte Anerkennung des Geschlechts ermöglicht, ist überfällig und
duldet keinen Aufschub.
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denn Wissen ist Macht!
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