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und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
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diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt
vor, einer Minderheit anzugehören!
Hey Du hast es und brauchst es,
deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch?
Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache
Ihn Dir den Organspende Ausweis!
Hey you have it and need it, so donating blood,
because it is missing in the world!
I
had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self
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Innenminister Seehofer
muss den Beschluss des Verfassungsgerichts umsetzen und eine dritte
Geschlechtsoption einführen. Doch Trans- und Inter-Verbände sehen sich weiter
pathologisiert.
"Der
aktuelle Gesetzentwurf ist eine andauernde Menschenrechtsverletzung", sagt
Lucie Veith. Sie ist empört über den letzte Woche bekannt gewordenen Gesetzentwurf
des Bundesinnenministeriums, mit dem eine dritte Geschlechtsoption eingeführt
werden soll (queer.de berichtete). Auf einer Pressekonferenz am Donnerstag in
Berlin stellte sie die Kritik des Verbands Intersexuelle Menschen e.V. vor.
"Eine
kleine Gruppe von Menschen wird hier isoliert herausgenommen", so Veith.
Denn eine dritte Option für den Geschlechtseintrag soll es laut dem Entwurf
(PDF des Entwurfs) nur für Intersexuelle geben, nicht für alle Menschen, die
sich nicht als "männlich" und "weiblich" definieren.
"Wir wollen keine Sondergesetzgebung", so Veith.
Auch führe
der Gesetzentwurf eine Pathologisierung von Intersexuellen fort. Denn ärztliche
Gutachten seien weiterhin erforderlich, um den Geschlechtseintrag in eine
dritte Option ändern zu lassen. Das stelle aber eine "schwere
Diskriminierung" von intergeschlechtlichen Personen dar, so Veith:
"Menschen mit männlichem und weiblichem Eintrag müssen auch nicht erst
eine Chromosomenanalyse oder eine ärztliche Bescheinigung vorlegen."
Der Verband
fordert, dass Menschen ihren Geschlechtseintrag ohne Gutachten ins
Personenstandsregister eintragen und ändern lassen können. "Wie kann es
überhaupt sein, dass der Staat die Selbstwahrnehmung eines Menschen zum eigenen
Geschlecht infrage stellt?", fragt Veith. "Hier geht es um die Macht
des Staates, in die körperliche Integrität des Körpers einzugreifen."
Trans-Verband fordert Abschaffung des
Transsexuellengesetzes
Kleine
Fortschritte hatte es zuletzt bei der Bezeichnung der dritten Geschlechtsoption
gegeben. Statt "anderes", wie vom ihm ursprünglich angedacht, spricht
das von Horst Seehofer geführte Ministerium im aktuellen Entwurf von
"weiteres".
"Wir
unterstützen euch", sagt Jonas Hamm, Rechtsexperte der Bundesvereinigung
Trans*, in Richtung des Intersexuellen-Verbands. Die Trans- und Inter-Community
sei sich einig darin, den aktuellen Referentenentwurf abzulehnen. Die meisten
Trans-Personen würden sich zwischen den zwei Geschlechtern "männlich"
und "weiblich" verorten.
Deswegen
fordert er, dass die dritte Option auch für Transmenschen offen sein müsse.
Stattdessen werde diese Möglichkeit nur für Intersexuelle geplant. "Da
wird eine rechtliche Situation geschaffen, die wieder verfassungswidrig sein
wird", meint Hamm. Die dritte Option müsse trans-inklusiv werden.
Der Aktivist
betont, dass eine gleichzeitige Reform des Transsexuellengesetzes notwendig
sei. Das Gesetz beinhalte bereits jetzt die "absurde" Pflicht zur
doppelten ärztlichen Begutachtung von Trans-Menschen, die ebenso abgeschafft
werden müsse.
Fragwürdiges Beteiligungsverfahren
Insbesondere
das mangelnde Beteiligungsverfahren der Trans- und Inter-Verbände kritisiert
Veith als "skandalös". Zwar laufe noch bis zum 25. Juli die Phase zur
Kommentierung des Entwurfs durch die Interessenvertreter. Doch der Verband
Intersexuelle Menschen e.V. habe den Referentenentwurf vom Innenministerium nicht
einmal zugesendet bekommen. Und das, obwohl laut Geschäftsordnung der
Bundesministerien "Fachkreise" und "Gesamtverbände" vor dem
Beschluss eines Gesetzes beteiligt werden müssen. Die Aktivisten wollen
trotzdem einen kritischen Kommentar abgeben. Unklar ist aber, ob es eine
Anhörung durch das Innenministerium geben wird und ob die Kommentare überhaupt
zur Kenntnis genommen werden.
Gleichzeitig
gebe es noch Nachbesserungsbedarf beim Familienrecht. Denn wenn Intersexuelle
eigene Kinder bekommen, folge eine fortdauernde Diskriminierung. Die Eltern
müssten wieder als "Vater" und "Mutter" in die
Geburtsurkunde ihres Kindes eingetragen werden, obwohl diese Bezeichnungen dem
Geschlecht mancher Menschen nicht entspreche. Doch so sehe es derzeit ein zweiter
Entwurf aus dem Innenministerium zur Änderung der Personenstandsordnung vor.
Wenn
beispielsweise ein Transmann mit Kind an der Grenze seine Vaterschaft
nachweisen muss, könne das zu Problemen führen, erklärt Hamm. "Denn
gebärende Väter werden weiterhin mit ihrem alten Namen in die Geburtsurkunde
als Mutter eingetragen", sagt Hamm. "Dann stünde eine Person in der
Geburtsurkunde, die es rechtlich gar nicht mehr gibt." Lucie Veith fordert
in diesem Zusammenhang stattdessen geschlechtsneutrale Bezeichnungen wie
"Elternteil 1" und "Elternteil 2", die dieses Problem lösen
würden. Die Verbände wollen auch in diesem Beteiligungsverfahren kritische
Kommentare einbringen; hier läuft die Frist am 13. Juli ab.
Hoffnung auf Länder und "Aktion
Standesamt 2018"
Bessere
Gesetzentwürfe versprechen sich die Verbände von den Ländern. "Wir hoffen
auf eine Bundesratsinitiative von Rheinland-Pfalz", sagt Hamm. Damit
wollen die Länder die Bundesregierung auffordern, ein
Geschlechtsidentitäts-Gesetz auf den Weg zu bringen, das den aktuellen
Forderungen des Deutschen Instituts für Menschenrechte entspreche (queer.de
berichtete). Denn dort sei seit Jahren Expertise angesammelt worden, die nur
noch der Umsetzung bedürfe.
Noch vor
Ende des Jahres muss es eine Gesetzesnovelle im Personenstandsrecht geben, so
hat es das Bundesverfassungsgericht gefordert (queer.de berichtete). Auf die
fortschrittlichen Forderungen des Grundsatzurteils will auch die "Aktion
Standesamt 2018" aufmerksam machen. Im Rahmen der Kampagne sollen Menschen
im Oktober einen Antrag auf "unseren individuell richtigen
Geschlechtseintrag" bei Standesämtern stellen, um gegen die fortdauernde
Diskriminierung von Inter und Trans bei der Eheschließung zu protestieren.
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