Freitag, 15. Juni 2018

Intersexuelle Menschen: Gesetzentwurf "schwere Diskriminierung"


Copyright © 2011-2021 Nikita Noemi Rothenbächer- Alle Rechte vorbehalten!
Geschrieben und Bearbeitet von Nikita Noemi Rothenbächer 2018
Bitte kopiert den Link und Gebt diesen euren Verwandten, Freunde, Bekannten und Familie denn Information beugt vor, einer Minderheit anzugehören!

Hey Du hast es und brauchst es, deswegen Spende Blut, denn es fehlt in der ganzen Welt!
Ich habe Ihn, Du auch? Organspenden können andere zum Leben verhelfen, sei stolz auf dich selbst mache Ihn Dir den Organspende Ausweis!

Hey you have it and need it, so donating blood, because it is missing in the world!
I had him, you also? Organ donation can help others to life, be proud of your self  doing Him Get donor card!

Innenminister Seehofer muss den Beschluss des Verfassungsgerichts umsetzen und eine dritte Geschlechtsoption einführen. Doch Trans- und Inter-Verbände sehen sich weiter pathologisiert.
"Der aktuelle Gesetzentwurf ist eine andauernde Menschenrechtsverletzung", sagt Lucie Veith. Sie ist empört über den letzte Woche bekannt gewordenen Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums, mit dem eine dritte Geschlechtsoption eingeführt werden soll (queer.de berichtete). Auf einer Pressekonferenz am Donnerstag in Berlin stellte sie die Kritik des Verbands Intersexuelle Menschen e.V. vor.

"Eine kleine Gruppe von Menschen wird hier isoliert herausgenommen", so Veith. Denn eine dritte Option für den Geschlechtseintrag soll es laut dem Entwurf (PDF des Entwurfs) nur für Intersexuelle geben, nicht für alle Menschen, die sich nicht als "männlich" und "weiblich" definieren. "Wir wollen keine Sondergesetzgebung", so Veith.

Auch führe der Gesetzentwurf eine Pathologisierung von Intersexuellen fort. Denn ärztliche Gutachten seien weiterhin erforderlich, um den Geschlechtseintrag in eine dritte Option ändern zu lassen. Das stelle aber eine "schwere Diskriminierung" von intergeschlechtlichen Personen dar, so Veith: "Menschen mit männlichem und weiblichem Eintrag müssen auch nicht erst eine Chromosomenanalyse oder eine ärztliche Bescheinigung vorlegen."

Der Verband fordert, dass Menschen ihren Geschlechtseintrag ohne Gutachten ins Personenstandsregister eintragen und ändern lassen können. "Wie kann es überhaupt sein, dass der Staat die Selbstwahrnehmung eines Menschen zum eigenen Geschlecht infrage stellt?", fragt Veith. "Hier geht es um die Macht des Staates, in die körperliche Integrität des Körpers einzugreifen."

Trans-Verband fordert Abschaffung des Transsexuellengesetzes

Kleine Fortschritte hatte es zuletzt bei der Bezeichnung der dritten Geschlechtsoption gegeben. Statt "anderes", wie vom ihm ursprünglich angedacht, spricht das von Horst Seehofer geführte Ministerium im aktuellen Entwurf von "weiteres".

"Wir unterstützen euch", sagt Jonas Hamm, Rechtsexperte der Bundesvereinigung Trans*, in Richtung des Intersexuellen-Verbands. Die Trans- und Inter-Community sei sich einig darin, den aktuellen Referentenentwurf abzulehnen. Die meisten Trans-Personen würden sich zwischen den zwei Geschlechtern "männlich" und "weiblich" verorten.
Deswegen fordert er, dass die dritte Option auch für Transmenschen offen sein müsse. Stattdessen werde diese Möglichkeit nur für Intersexuelle geplant. "Da wird eine rechtliche Situation geschaffen, die wieder verfassungswidrig sein wird", meint Hamm. Die dritte Option müsse trans-inklusiv werden.

Der Aktivist betont, dass eine gleichzeitige Reform des Transsexuellengesetzes notwendig sei. Das Gesetz beinhalte bereits jetzt die "absurde" Pflicht zur doppelten ärztlichen Begutachtung von Trans-Menschen, die ebenso abgeschafft werden müsse.

Fragwürdiges Beteiligungsverfahren

Insbesondere das mangelnde Beteiligungsverfahren der Trans- und Inter-Verbände kritisiert Veith als "skandalös". Zwar laufe noch bis zum 25. Juli die Phase zur Kommentierung des Entwurfs durch die Interessenvertreter. Doch der Verband Intersexuelle Menschen e.V. habe den Referentenentwurf vom Innenministerium nicht einmal zugesendet bekommen. Und das, obwohl laut Geschäftsordnung der Bundesministerien "Fachkreise" und "Gesamtverbände" vor dem Beschluss eines Gesetzes beteiligt werden müssen. Die Aktivisten wollen trotzdem einen kritischen Kommentar abgeben. Unklar ist aber, ob es eine Anhörung durch das Innenministerium geben wird und ob die Kommentare überhaupt zur Kenntnis genommen werden.

Gleichzeitig gebe es noch Nachbesserungsbedarf beim Familienrecht. Denn wenn Intersexuelle eigene Kinder bekommen, folge eine fortdauernde Diskriminierung. Die Eltern müssten wieder als "Vater" und "Mutter" in die Geburtsurkunde ihres Kindes eingetragen werden, obwohl diese Bezeichnungen dem Geschlecht mancher Menschen nicht entspreche. Doch so sehe es derzeit ein zweiter Entwurf aus dem Innenministerium zur Änderung der Personenstandsordnung vor.

Wenn beispielsweise ein Transmann mit Kind an der Grenze seine Vaterschaft nachweisen muss, könne das zu Problemen führen, erklärt Hamm. "Denn gebärende Väter werden weiterhin mit ihrem alten Namen in die Geburtsurkunde als Mutter eingetragen", sagt Hamm. "Dann stünde eine Person in der Geburtsurkunde, die es rechtlich gar nicht mehr gibt." Lucie Veith fordert in diesem Zusammenhang stattdessen geschlechtsneutrale Bezeichnungen wie "Elternteil 1" und "Elternteil 2", die dieses Problem lösen würden. Die Verbände wollen auch in diesem Beteiligungsverfahren kritische Kommentare einbringen; hier läuft die Frist am 13. Juli ab.

Hoffnung auf Länder und "Aktion Standesamt 2018"

Bessere Gesetzentwürfe versprechen sich die Verbände von den Ländern. "Wir hoffen auf eine Bundesratsinitiative von Rheinland-Pfalz", sagt Hamm. Damit wollen die Länder die Bundesregierung auffordern, ein Geschlechtsidentitäts-Gesetz auf den Weg zu bringen, das den aktuellen Forderungen des Deutschen Instituts für Menschenrechte entspreche (queer.de berichtete). Denn dort sei seit Jahren Expertise angesammelt worden, die nur noch der Umsetzung bedürfe.
Noch vor Ende des Jahres muss es eine Gesetzesnovelle im Personenstandsrecht geben, so hat es das Bundesverfassungsgericht gefordert (queer.de berichtete). Auf die fortschrittlichen Forderungen des Grundsatzurteils will auch die "Aktion Standesamt 2018" aufmerksam machen. Im Rahmen der Kampagne sollen Menschen im Oktober einen Antrag auf "unseren individuell richtigen Geschlechtseintrag" bei Standesämtern stellen, um gegen die fortdauernde Diskriminierung von Inter und Trans bei der Eheschließung zu protestieren.





Wenn euch dieser Blog gefällt, helft „Teilt“ Ihn mit mir denn Wissen ist Macht!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Das Menschliche

Und Sie wissen nicht, mit was Sie es zutun haben! Doch diese bekommen euch, ein Fakt!

Heute in den TV- Medien, die Massen - Vergewaltigung einer 15 jährigen Schülerin, angeblich "Gastarbeiter bzw. FLÜCHTLINGE auch Poliz...